Zitat von Bleßvoß
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daß es seit ca. 1940 Tierkörperbeseitigungsanlagen gibt ?
Die thermische Verwertung von Tiermehlen , - fetten in
Kraft- , Kalk- und Zementwerken ist die vorwiegende
Verwendungsart .


Entweder ist es ein landw. Nutztier, dann muss auch der ermäßigte MwSt-Satz zumindest für Zucht- und LM-Pferde wieder her, oder es ist keins, dann besteht auch kein Anlass, es einer LM-Gesetzgebung zu unterstellen.
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