Zitat von Benny
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1. keine Provision vom Verkäufer an den beteiligten Vermittler auf der Käuferseite fließt oder
2. eine Provision fließt, diese aber im Kaufvertrag offengelegt wird.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vertrag direkt zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen oder abgewickelt wird.
Unproblematisch ist eine Provision, die an eine Person gezahlt wird, welche nur für den Verkäufer tätig ist (Bereiter).
Ist der Vermittel bspw. Bereiter des Pferdes und gleichzeitig Reitlehrer des Käufers ist die Angelegenheit wieder problematisch, da niemand zwei Herren gleichzeitig gut dienen kann.
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