Isabell Werth- Doping

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  • Kareen
    Ein Gast antwortete
    Auch die 'unmodernen' wie ASS oder Phenylbutazon, Flunixin-Meglumin usw.usf.
    Sagt eigentlich Dr. Stihl auch mal was? Meiner Meinung nach wäre es wohl langsam Zeit über eine gerichtliche Verfolgung nachzudenken, immerhin gilt es offenbar als unbestritten, dass er zum wiederholten Male geltendes EU-Recht verletzt und setzt damit sämtliche hier arbeitenden Kollegen der Gefahr von Restriktionen aus, auf die weite Teile der Tierärzteschaft sicherlich gern verzichten würden. Naja, Herr Becker wird's schon richten...

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  • Sleepyhollow
    Ein Gast antwortete
    Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
    Kareen - was ist NSAID? Auch wenn ich befürchte, dass ich es eigentlich gar nicht so genau wissen will *sfz*
    das sind die modernen schmerzmittel wie z.b. metacam und rimadyl

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  • CoFan
    antwortet
    Kareen - was ist NSAID? Auch wenn ich befürchte, dass ich es eigentlich gar nicht so genau wissen will *sfz*

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  • Kareen
    Ein Gast antwortete
    Weil sie gern mehr Spielraum wünschen. Liegt doch auf der Hand. Gewissen Amerikaner bemühen ja sogar den Tierschutzgedanken um - bitte festhalten - Grenzwerte für NSAID und ähnliche Wirkstoffe durchzusetzen die sie bei sich zu Hause ganz legal und offiziel ins Pferd füllen dürfen um es 'more comfortable' zu machen. *hüstel* Da wird die Quadratur des Kreises dann perfekt.

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  • Emerald
    antwortet
    Diese Regelung klingt doch nachvollziehbar und fair. Warum wehren sich die Nicht-Rennsportler dagegen?

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  • CoFan
    antwortet
    Ja bagatelle - die Nummer mit der Spritze in der Jacke ist schon echt heftig. Ich bin mal auf das Ergebnis der Dopingproben (die haben auch Haarproben der Pferde genommen) gespannt. Bzw auf das Ergebnis, was in der Spritze drin war.

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  • bagatelle
    antwortet
    Sorry für den langen Text.......hab irgendwo auch eine Statistik wieviel genommene Dopingproben bei wievielen gelaufenen Pferden und wieviel positiv getestet.

    Müßte mal suchen......erinnere mich vage an 800 Proben an einem Meeting mit ca 3 positiven Befunden in den A-Proben .

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  • bagatelle
    antwortet
    2. Erlaubte und unerlaubte Mittel
    539. Erlaubte Mittel
    Grundsätzlich ist die Anwendung nachfolgender Mittel oder deren Aufnahme durch
    das Futter erlaubt, soweit durch die Rennordnung nichts anderes bestimmt wird.
    a) Liste I: Erlaubte Substanzen
    - Impfungen mit anerkannten Impfstoffen ausschließlich gegen infektiöse
    Erreger.
    b) Liste II: Substanzen mit Grenzwerten
    - Arsenbis 0,3 mg im ml Urin
    - Salicylsäure bis 750 mg im ml Urin oder 6,5 mg im ml Blut
    - Estrandiol:
    bei Hengsten: freies und konjugiertes 5a - Estran - 3ß, 17a-diol: bis zu einer Konzentration
    von 0,045 Mikrogramm pro Milliliter Urin
    - Theobromin bis 2 mg im ml Urin
    - DMSO bis 15 mg im ml Urin oder 1 mg im ml Blut.
    - Cortisol bis 1 mg im ml Urin oder 20-300 ng im ml Blut
    - Peptidhormone und Analoge innerhalb der physiologischen Referenz
    - Hordenin bis 80 mg im ml Urin oder 1 mg im ml Blut.
    - Testosteron bis 0,02 mg im ml Urin bei Wallachen (frei und konjugiert)
    - Testosteron bis 0,055 mg in ml Urin bei Stuten
    (ausser bei tragenden Stuten)
    - Verfügbares Kohlendioxid bis 36 mmol im Liter Blutplasma
    - Methoxytyramin bis 4 mg 3-Methoxytyramin im ml Urin
    (frei und konjugiert).
    - Boldenone bis 0,015 mg im ml Urin bei Hengsten (frei und konjugiert).
    Die konjugierte Substanz bezeichnet die Substanz, die nach einer Spaltung
    aus den Konjugaten freigesetzt wurde.
    c) Liste III: Kontrolliert erlaubte Substanzen (anti-infektiöse Substanzen)
    - antibiotische und antibakterielle Substanzen
    - antimykotische Substanzen
    - antiparasitäre Substanzen
    Behandlungen mit antiinfektiösen Substanzen müssen im Medikamentenbuch
    eingetragen, sowie bei Doping-Probenentnahmen auf der Untersuchungskarte
    deklariert werden.
    540. Unerlaubte Mittel
    Die Anwendung der in Liste IV enthaltenen Dopingmittel ist grundsätzlich verboten,
    soweit sie nicht im Einzelfall aus medizinischen Gründen indiziert wurden. Über die
    Anwendung derartiger Mittel ist ein vom Tierarzt bestätigter Nachweis über Indikation,
    Zeitpunkt und Art des verabreichten Mittels zu führen. Auch bei medizinischer
    Indikation dürfen nachfolgende Mittel am Renntag nicht nachgewiesen werden
    können.
    a) Liste IV: Doping-Substanzen
    - Stimulantia
    - Sedativa
    - Opioide
    - Anabolika
    - Beta-2-Agonisten
    - Diuretika
    Nachfolgende unerlaubte Mittel der Liste V dürfen am Renntag nicht nachgewiesen
    werden können.
    b) Liste V: Sonstige unerlaubte Substanzen
    Hierzu gehören alle Mittel, die nicht in den Listen I, III und IV enthalten sind,
    sowie die in Liste II enthaltenen Mittel oberhalb der festgelegten Grenzwerte.
    Pferde, die mit Mitteln der Liste II, IV oder V behandelt wurden, dürfen nur am Rennen
    teilnehmen, wenn zweifelsfrei feststeht, daß alle unerlaubten Substanzen abgebaut
    sind. Um behandelten Pferden eine eventuelle Teilnahme an Rennen zu ermöglichen,
    kann der Besitzer im Direktorium eine Dopingprobenuntersuchung im Institut
    für Biochemie der Universität Köln beantragen. Dabei sind die Indikationsgründe
    sowie Art, Menge und Zeitpunkt des angewendeten Mittels gleichzeitig mitzuteilen.
    Die mit der Entnahme und Untersuchung verbundenen Kosten trägt der Veranlasser.
    Die Feststellung der unerlaubten Anwendung von Mitteln der Liste IV und V, sowie
    der Liste II oberhalb der Grenzwerte und Liste III ohne Deklaration führt zur Einleitung
    eines Ordnungsverfahrens.
    541. Unerlaubte Mittel sind ferner:
    - Infusionen von Blut oder Blutbestandteilen.
    - Nervenschnitte an den Gliedmaßen.
    - Technische Mittel, die in Rennen mitgeführt oder angewendet werden.

    3. Vorbereitung und Auswertung von Dopingproben
    542. Das Direktorium und die Rennleitung legen für jeden Renntag ein oder
    mehrere Rennen fest, nach denen von bestimmten startenden oder als Starter gemeldeten
    Pferden Urin (und gegebenenfalls auch Blut) für eine Untersuchung auf Doping zu entnehmen
    ist.
    543. Jeder Rennverein und jede Rennleitung haben das Recht, eine solche Untersuchung
    anzuordnen,
    a) wenn ein Pferd durch auffälliges Verhalten den Verdacht auf positives oder
    negatives Doping aufkommen läßt,
    b) auf Antrag eines Besitzers oder Trainers für sein oder ein von ihm betreutes
    Pferd.
    Jede nach a) oder b) angeordnete Untersuchung muß unter Angabe der näheren
    Umstände dem Direktorium unter Verwendung einer Doping-Entnahme-Karte mitgeteilt
    werden.
    544. Von dieser Anweisung kann in sachlich begründeten Ausnahmefällen der
    Rennbahntierarzt oder die Rennleitung abweichen. Die Abweichung ist schriftlich
    gegenüber dem Direktorium zu begründen.
    545. Zur Entnahme und zum Versand von Urin und/oder Blut für die Untersuchung
    auf Doping ist jeder Rennverein mit entsprechenden Dopingsets ausgestattet.
    546. Mit der Entnahme des Urins beauftragt jeder Rennverein eine geeignete
    Person, die das Pferd vom Verlassen des Absattelringes bis zu der Stelle begleitet,
    an der die Dopingprobe entnommen werden soll. Die Entnahme von Blut erfolgt
    durch den Rennbahntierarzt. Bei Verdacht auf Negativ-Doping sind wegen des häufig
    raschen Abbaus von Substanzen zuerst Blut- und dann Urinproben zu entnehmen.
    Der Gesamtvorgang der Entnahme der Dopingprobe ist von einem Beauftragen des
    Rennvereins oder einer entsprechenden Aufsichtsperson, die als Beauftragter des
    Direktoriums tätig wird, zu überwachen. Die Rennvereine übersenden die Dopingproben
    spätestens 1 Tag nach der Entnahme an das Direktorium.
    547. Das Verfahren über die Entnahme von Dopingproben regeln Nr. 553 ff. Die
    Untersuchung der Proben im Labor veranlaßt das Direktorium.
    548. Wird bei einer Urin- und / oder Blutprobe ein unerlaubtes Mittel nachgewiesen,
    unterrichtet das Dopinglabor auf schnellstem Wege und vertraulich das Direktorium.
    549. Besitzer und Trainer werden über das Ergebnis einer Dopingprobenuntersuchung
    informiert. Ist das Ergebnis der ersten Analyse positiv, wird eine zweite
    Analyse durch das Direktorium in Auftrag gegeben. Bei dieser können der betroffene
    Trainer und/oder Besitzer und/oder eine von diesen bestellte Vertrauensperson
    anwesend sein.
    550. Die Analysen werden im Institut für Biochemie der Universität Köln oder in
    einem anderen anerkannten Institut durchgeführt. Auf Wunsch des Trainers oder
    Besitzers kann die zweite Analyse auch im Racecourse Security Services Laboratory
    in Newmarket vorgenommen werden. Dadurch mögliche Zeitverzögerungen gehen
    zu Lasten des Veranlassers. Bringt die zweite Analyse ebenfalls einen positiven Befund,
    ist das Ergebnis endgültig.
    551. Durch das Direktorium erfolgen nach einem endgültigen positiven Befund:
    - Verhängung der Vertragsstrafen.
    - Durchführung eines Ordnungsverfahrens.
    - Information der Deutschen Tierärzteschaft über Verstöße eines Tierarztes.
    552. Die Kosten für die Entnahme der Dopingprobe und den Versand sowie die
    Bereitstellung des Dopingsets und die Analyse, sofern sie auf Veranlassung der
    Rennvereine oder des Direktoriums erfolgen, tragen die Rennvereine bzw. das Direktorium.
    Andernfalls der veranlassende Trainer oder Besitzer. Werden unerlaubte
    Substanzen nachgewiesen, trägt der Trainer die Kosten.

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  • bagatelle
    antwortet
    Relativ im Griff......wer behauptet sowas zu 100% auszumerzen lügt.

    Bei den Galopper gilt:

    1. Allgemeines
    529. Kein Pferd darf zum Zeitpunkt des Rennens in seinem Gewebe, seinen
    Körperflüssigkeiten oder seinen Ausscheidungen ein unerlaubtes Mittel aufweisen.
    530. Einen Verstoß begeht, wer diese Mittel anwendet, deren Anwendung versucht,
    bei ihr mitwirkt oder sie pflichtwidrig ermöglicht. Einen Verstoß begeht ein
    Trainer, bei dessen von ihm trainierten Pferden Substanzen solcher Mittel nachgewiesen werden.
    531. Das Vorhandensein von unerlaubten Substanzen am Renntag wird durch
    die Analyse von zwei Dopingproben nachgewiesen. Die Analyse für die A-Probe
    sollte in der Regel innerhalb von 21 Tagen ab Eingang der Probe beim Direktorium
    oder untersuchenden Institut nachgewiesen werden.
    532. 1. Das Direktorium ist befugt, durch Beauftragte von allen im Training befindlichen
    Pferden jederzeit Dopingproben entnehmen zu lassen.
    2. Von jedem Trainer/Trainingsbetrieb ist ein Medikamentenbuch zu führen, in
    dem sämtliche Medikamente aufzuführen sind, die den trainierten Pferden
    verabreicht worden sind. Die erforderlichen Eintragungen haben unmittelbar
    nach der Anwendung des Mittels zu erfolgen.
    3. Der Trainer hat das vom Direktorium vorgeschriebene Medikamentenbuch
    zu führen und ist dafür verantwortlich, daß der von ihm eingesetzte Tierarzt
    nach jeder Behandlung unverzüglich die entsprechende Eintragung in diesem
    Medikamentenbuch vornimmt. Sollte der Tierarzt, aus welchem Grunde
    auch immer, die Eintragung nicht vornehmen, hat der Trainer dies dem Direktorium
    anzuzeigen und unter entsprechendem Hinweis auf die erfolgte
    Mitteilung an das Direktorium die Eintragung selbst vorzunehmen.
    4. Alle Behandlungen mit Ausnahme der in Nr. 539 a) Rennordnung aufgeführten
    Mittel sind im Medikamentenbuch mit folgenden Angaben einzutragen:
    a) Name des Pferdes
    b) Name des Besitzers
    c) Diagnose/Indikation
    d) Name und Menge des verabreichten Medikamentes
    e) Datum der Anwendung des Medikamentes
    f) Name des behandelnden Tierarztes
    g) Unterschrift des Tierarztes
    h) Unterschrift des Trainers oder seines Beauftragten
    5. Dem Direktorium oder seinen Beauftragten ist jederzeit Einsicht in das
    Medikamentenbuch zu gewähren. Das Medikamentenbuch ist jeweils zum Jahresende
    abzuschließen und ein neues Medikamentenbuch anzulegen. Die Aufbewahrungspflicht
    erlischt am 31. März des Folgejahres.
    6. Das Direktorium, der Kontrollausschuß bzw. die Rennleitung sind befugt, an
    Renntagen von allen teilnehmenden Pferden Dopingproben entnehmen zu
    lassen.
    533. Der Rennverein stellt für die Entnahme der Dopingprobe eine geeignete
    Box in der Nähe des Absattelrings zur Verfügung. Ist die ständige Box des Pferdes
    in der Nähe, kann diese verwendet werden.
    534. Ein Trainer ist dafür verantwortlich, daß am Renntag bis zum Abschluß einer
    Dopingprobenentnahme ein von ihm trainiertes Pferd nicht unter dem Einfluß
    eines unerlaubten Mittels steht. Diese Überwachungspflicht schließt die Kontrolle
    über verabreichte Medikamente und die überwachung der Sauberkeit von Transportmitteln
    und Gastboxen sowie die Sicherstellung der Beaufsichtigung seiner Pferde ein. Solange
    Gastboxen in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind, darf ein Pferd nicht eingestallt
    werden. Über nicht ordnungsgemäße Gastboxen hat der Trainer oder die von ihm
    beauftragte Person ein Protokoll zu erstellen und an die Rennleitung weiterzuleiten.
    535. 1. Ein Pferd darf in Rennen nicht eingesetzt werden, wenn es ein unerlaubtes
    Mittel aufweist.
    2. Ein im Trainingsbetrieb befindliches Pferd darf nur dann ein unerlaubtes Mittel
    aufweisen, soweit es von einem Tierarzt aus therapeutischen Gründen
    verabreicht und dieses ordnungsgemäß im Medikamentenbuch eingetragen
    worden ist.
    3. Wird ein unerlaubtes Mittel im Trainingsbetrieb bei einem Pferd festgestellt,
    das nicht aus therapeutischen Gründen angewendet oder im Medikamentenbuch
    nicht eingetragen worden ist, ist das Pferd von dem Tag der Entnahme
    in den folgenden 6 Wochen von der Teilnahme an jedem Rennen ausgeschlossen.
    4. Ferner wird bei einem Nachweis von anabolen Steroiden bzw. Beta 2-Agonisten
    in einer im Training oder am Renntag entnommenen Dopingprobe das
    betreffende Pferd für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Eingang des positiven
    Befundes der zweiten Analyse im Direktorium vom Rennbetrieb ausgeschlossen.
    536. Ein Trainer, bei dessen von ihm trainierten Pferd am Renntag ein unerlaubtes
    Mittel analytisch nachgewiesen wurde, ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in
    Höhe von 600 Euroan das Direktorium zu zahlen. Die Anwendung von Ordnungsmitteln
    wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rennordnung bleibt hiervon unberührt.
    Vertragsstrafen werden dann nicht verhängt, wenn auf Antrag eines Trainers oder Besitzers
    eine Dopingprobe entnommen wurde, weil ihr Pferd ein mangelhaftes Leistungsverhalten
    im Rennen zeigte und ein leistungsminderndes Mittel nachgewiesen wurde.
    537. Ist bei einem nach einem Verkaufsrennen erworbenem Pferd festgestellt
    worden, daß es in diesem Rennen unter Einfluß eines unerlaubten Mittels stand, so
    hat der Käufer dieses Pferdes innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Tatbestandes
    durch das Direktorium das Rückgaberecht unter vollem finanziellen Ausgleich.
    538. Mit Ausnahme von Rennbahn-Tierärzten, die von der Rennleitung beauftragt
    sind, darf niemand am Renntag in die Ställe der Rennbahn ein unerlaubtes
    Mittel oder Geräte zur Applikation derartiger Mittel bringen.

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  • horsm
    antwortet
    ich kann zwar kaum glauben, dass gerade im Rennsport das Doping im Griff wäre, aber wenn es denn tatsächlich so ist mal ne Frage:

    Haben die auch die von den Aktiven so kritisierte Nulllösung?
    Und wie handhaben die das da mit den ungewissen Abbauzeiten nach ev. wirklich notwendigen Medikamentationen?

    Vielleicht kann die Reitsportszene in dem Fall soagr von der Rennsportszene lernen???

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  • bagatelle
    antwortet
    CoFan, merci für die Berichtigung, hatte das Interview nur am Rande mitbekommen da der TV während der Arbeit lief....trotz alledem finde ich es erschreckend das Reiter ihr "Handwerkszeug" scheinbar einfach so achtlos in der Jackentasche rumtragen.
    Sorry, aber mich macht sowas fassungslos. Bin da durch den Rennsport wohl zu lange verwöhnt (wobei ich nicht sagen möchte das dort alles Gold ist was glänzt, aber Doping wird bei uns sehr streng gehandhabt)

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  • CoFan
    antwortet
    @bagatelle Der hat seine Nennung nicht einfach wg. den Kontrollen zurückgezogen. Bei dem wurde in Balve die Spritze gefunden, und von allen seinen dort genannten Pferden wurden Proben genommen, ein Ergebnis der Proben liegt wohl noch nicht vor

    Und dass in Aachen deutlich mehr Kontrollen vorgenommen werden, wurde so um die Zeit rum bekannt gegeben, als die Kader aufgelöst wurden. Ist also schon ein paar Wochen her.

    edit: Und wem man seine Geschichte abkauft oder nicht, ist (da keiner von uns dabei war) wirklich eine Glaubensfrage. Und darüber lässt sich genauso wenig streiten wie über die Geschmäcker. Bei IW - wie bei allen anderen auch - gibts Argumente dafür aber auch genausoviele dagegen. Fakt ist, sie wurde erwischt und wird bestraft werden.
    Zuletzt geändert von CoFan; 01.07.2009, 11:45.

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  • bagatelle
    antwortet
    Naiv sind bislang wohl nur die Zuschauer/Interessierten und die FN. Die Reiter und sogenannten Profis sicherlich nicht.
    Gerade gestern in einem Interview im TV gehört das man nun verstärkt kontrollieren wolle und ratzfatz hat mind einer der gemeldeten Profireiter seine Nennung kurzfristig zurückgezogen.
    Vorher wurde auf einem anderen Turnier seine Jacke gefunden inkl Spritze in der Tasche.......

    Sorry, ich verfolge ja nun die "normale" Reiterei nur am Rande aber wenn es bereits so weit ist sollte schnellstens ein Umdenken und vor allem Handeln einsetzen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • horsm
    antwortet
    Ich kann die geschichte nicht glauben.

    Warum um alles in der Welt kommt ein Vollprofi mit gewissem Bildungsniveau gerade in diesen Zeiten (Dopingthemen waren ihr doch auch mehr als präsent!) auf die Idee ein Pferd, welches wahrscheinlich schon länger "shivert" gerade zwei Wochen vor einem (immerhin doch wohl) gemeldeten und damit geplanten Start (oder nicht?) mit einem Medi. zu behandeln, was ihr bekannte dopingwirksam ist???

    Wieso sollte dieselbe Frau, die uns seit Jahren als Profi durch und durch verkauft wird, plötzlich so naiv geworden sein?

    Desweiteren wird man wohl, um dieses Shiver-Syndrom einzudämmen doch sicher auch dies Medi über einen längeren Zeitraum geben müssen und nicht nur einmalig.

    Wenn man also wirklich vor gehabt hätte diesem Pferd mit einem Medi. langfristig die Sympthomen zu lindern, wäre man doch anders an die Sache ran gegangen.

    Für mich ist das nach wie vor einen willkomme Ausrede zur Schadenbegrenzung.


    Und was die Reitermädels angeht, die ev. nun ausbleiben: Hoffentlich ist es so! Wenn Mensch nur aufgrund des Turniererfolgs reiten möchte, sollte er sich lieber ein anderes Hobby suchen (wie wärs mit Marathonlauf?). Auf solche Leute kann die Reiterszene gerne verzichten, davon gibt es bereits mehr als genug !
    Zuletzt geändert von horsm; 01.07.2009, 11:31.

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  • Emerald
    antwortet
    ... daß man aber nun anfängt, IW die Schuld in die Schuhe zu schieben, daß die Reitschüler ausbleiben, wie heute morgen in einem Beitrag im Zdf-Morgenmagazin zu sehen/hören war, ist aber nun wirklich kompletter Blödsinn.
    Schicken die Eltern ihre Kinder jetzt zum Schwimmen, in den Radsport oder doch lieber zur Leichtathletik? Oder liegt es vielleicht an derzeit klammen Kassen, daß manche Leute etwas zurückstecken?


    Ich hab immer noch keine wirklich Meinung zu dem Thema, mir will sich weder auf der einen noch auf der anderen Seite eine logische Erklärung erschließen. Nur eine Sache ist mir noch in den Kopf gekommen, allerdings wieder aus der Human"medizin". Es gibt einige Fälle von Patienten mit chronischen Schmerzen, die sonst auch einigermaßen einsatzfähig sind, bei ganz schlimmen Schüben aber als einzige Minderung nur ein Mittel haben: Kiffen. Auch illegal, aber wenn's hilft - deren Aussage, nicht meine.
    Hilft mir auch nicht bei der Meinungsbildung, aber fiel mir gestern so ein.


    Hat eigentlich jemand die Sache verstanden, ob Whisper denn jetzt von vornherein gemeldet war für das Turnier oder ob sie ihn nur als Ersatz mitgenommen hat, weil ein anderes genanntes Pferd ausgefallen ist und Startgeld und Unterkunft schon bezahlt waren? Das kriege ich nicht mehr ganz zusammen.

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  • Serafina
    antwortet
    @ wilson

    Deine ergebene Fan-Treue in allen Ehren: aber es spricht doch nun wirklich alles gegen sie:

    * ein einschlägig bekannter Arzt
    * ein für Pferde unter allen Umständen nicht zugelassenes Präparat
    * eine nicht nachvollziehbare plötzliche Notwendigkeit, das Mittel zu geben kurz vor einem Turnier

    * die Eigenschaft, dass das Mittel weiterhin auf die Psyche wirkt, obwohl es nicht mehr nachzuweisen ist (bisher - jetzt kann man es länger nachweisen)

    *und das alles vor dem Hintergrund, dass es sowieso nicht zugelassen ist, weil es eben Doping ist

    Klassisches Eigentor. Traurig, aber wahr.

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  • Britta-Lotta
    antwortet
    Zitat von wilson73 Beitrag anzeigen
    Das ist meine Meinung!

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  • wilson73
    antwortet

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  • Britta-Lotta
    antwortet
    Stimmt, die Radfahrer bei der Tour de France wussten auch immer von nichts. Auch da war der Arzt schuld

    Sorry, ich habe mir ihr Interview im Fernsehen angeguckt und ihr ihre Naivität nicht abgenommen. Die hat getan wie ein kleines Reitermädchen.
    Zuletzt geändert von Britta-Lotta; 01.07.2009, 09:55.

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  • wilson73
    antwortet
    Ich verfolge das jetzt hier auch schon eine Weile und ich muß sagen da spricht doch aus vielen der Neid die Chance eine großartige Sportlerin jetzt in den Dreck zu ziehen. Ich kann das leider nicht verstehen.
    Ich muß sagen ich glaube das was sie sagt denn es ist einfach unlogisch ein Nachwuchspferd zu dopen und dabei die eigene Karriere auf Spiel zu setzen wo es doch da noch um nichts geht. Warum ist es hier nicht möglich auch mal das gute im Menschen zu sehen an statt drauf zu hauen sobald mann mal stolpert. Wir sind doch alle nur Menschen und das man als Reiter bzw als Geschäftsfrau /- mann sich auf seine Mitarbeiter verlassen muß und auch die nur Menschen sind und es halt zu Fehlern kommen kann ist noch völlig normal und alles kann man nicht kontrollieren wann soll sie den dann noch reiten.
    Was Medikamente angeht die für Pferde nicht zugelassen sind, würde ich hier so manchen mal empfehlen den eigenen Apotekenschrank mal darauf hin zu konntrolliern. Da wird so mancher große Augen machen, was er da vom Tierarzt bekommen hat.

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