Sam nicht mehr bei Jung!

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  • Lori
    • 20.03.2003
    • 51442

    Das weiss man aber doch auch gar nicht, was da genau gelaufen ist im Stall. Vielleicht kam er ja grad dazu, als das Pferd schon im Hänger stand und die Klappe zugemacht wurde? Bis er dann den Chef informiert ist der Hänger schon vom Hof gefahren.

    Wieso werden hier manche Dinge, von denen man nicht weiss, wie es genau gelaufen ist, als "Fakt" angesehen? Während Fakten (Vertragsende, 40:60-Verteilung) die auch schon lange im Vorfeld der WM so bekannt waren, als "weiss man doch gar nicht genau" abgetan werden?

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    • Nochmal zum mitschreiben:
      1. Frau Kreuter hat Sam zum Verkauf angeboten (unbestreitbar)
      2. Verlangter Preis 1 Mio Euro (unbestritten)
      3. Dieses Angebot wurde vom Käufer akzeptiert (unbestritten)

      Somit ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.

      ...den aber Frau Kreuter nicht eingehalten hat, indem sie ihre Forderung verdoppelt mit der Begründung, es läge ein Angebot für diese Summe vor.

      Dies scheint nun wiederum nicht der Fall zu sein.
      Denn sonst wäre das Pferd nun, nach dem angeblichen Ausprobieren verkauft.

      Fam. Jung kann nun auf jeden Fall Schadenersatz-Forderungen in Höhe der vertraglichen Vereinbarung stellen.
      Sollte Sam tatsächlich verkauft sein, stehen der Fam. Jung 40 % der Summe, mindestens aber 400000 € zu.

      Wobei eine saftige Vertragsstrafe möglich wäre, da Frau Kreuter ihrerseits sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.
      Möglicherweise hat die Fam. Jung selbst einen Interessenten, dem das Pferd mehr als 1 Mio wert wäre und der das Pferd gerne gesehen und probiert hätte und dies nun nicht kann.

      Nun, und dann wird es richtig teuer für Frau Kreuter.
      Wenn sich Sam dann auf der Koppel u.U. eine Sehnenzerrung holt, weil der Beschlagstermin überfällig war, dann rollt eine Forderung von über 1/2 Mio Euro auf die Dame zu, die dann ihrem wertvollen Frührentner auf der Koppel beim Grasen zusehen kann.

      Kommentar

      • mabele
        • 23.03.2008
        • 2067

        naja wenn in einen Artikel geschrieben wird, das der Mitarbeiter keinen Veredacht schöpfte und deshalb nicht eingriff.... dann weis ich auch nicht?? warum sollte das nicht stimmen? die Besitzverhältnisse von 40 :60 und das Vertragsende vom 31.12.2010 steht doch auch drin und stimmt?

        Warm sollte Jung keine 40 %am Sam haben? An seiner stelle würde ich schauen, das so schnell wie möglich die 800 000 € rein kommen und auf eine evtl. IA aus Bayern dankend verzichten! Und wenn das Pferd eingeht würde ich sie auf diese Summe einfach verklagen!

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        • countess
          • 20.02.2008
          • 2252

          Zitat von mabele Beitrag anzeigen
          naja wenn in einen Artikel geschrieben wird, das der Mitarbeiter keinen Veredacht schöpfte und deshalb nicht eingriff.... dann weis ich auch nicht?? warum sollte das nicht stimmen?
          das hatte ich auch gelesen, aber in nem neueren bericht steht, dass er das verladen und den abtransport nicht verhindern konnte.

          Kommentar

          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3548

            Zitat von caspar Beitrag anzeigen
            Nochmal zum mitschreiben:
            1. Frau Kreuter hat Sam zum Verkauf angeboten (unbestreitbar)
            2. Verlangter Preis 1 Mio Euro (unbestritten)
            3. Dieses Angebot wurde vom Käufer akzeptiert (unbestritten)

            Somit ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen.

            ...den aber Frau Kreuter nicht eingehalten hat, indem sie ihre Forderung verdoppelt mit der Begründung, es läge ein Angebot für diese Summe vor.

            Dies scheint nun wiederum nicht der Fall zu sein.
            Denn sonst wäre das Pferd nun, nach dem angeblichen Ausprobieren verkauft.

            Fam. Jung kann nun auf jeden Fall Schadenersatz-Forderungen in Höhe der vertraglichen Vereinbarung stellen.
            Sollte Sam tatsächlich verkauft sein, stehen der Fam. Jung 40 % der Summe, mindestens aber 400000 € zu.

            Wobei eine saftige Vertragsstrafe möglich wäre, da Frau Kreuter ihrerseits sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat.
            Möglicherweise hat die Fam. Jung selbst einen Interessenten, dem das Pferd mehr als 1 Mio wert wäre und der das Pferd gerne gesehen und probiert hätte und dies nun nicht kann.

            Nun, und dann wird es richtig teuer für Frau Kreuter.
            Wenn sich Sam dann auf der Koppel u.U. eine Sehnenzerrung holt, weil der Beschlagstermin überfällig war, dann rollt eine Forderung von über 1/2 Mio Euro auf die Dame zu, die dann ihrem wertvollen Frührentner auf der Koppel beim Grasen zusehen kann.
            Zum Mitschreiben ?

            Caspar ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig mit solchen Äusserungen, oder hat Dir der Vertrag zwischen Frau Kreuter und der Familie Jung oder anderen vorgelegen ? Weisst Du denn ob Strafen vereinbart wurden ? (Vertragsstrafen kann es - meine ich - nur geben, wenn sie in einem Vertrag festgelegt wurden, darum heissen sie so.)

            Ich musste letztes Jahr auch erstmal lernen, dass Angebot und Annahme nicht immer so aussehen als wären sie es und somit durchaus kein rechtskräftiger Kaufvertrag zustandekommt.

            Bist Du denn Anwalt ? Kannst Du das beurteilen ?

            Wie auch immer ich finde das Ganze wirklich ein Affentheater und und egal ob im Recht oder Unrecht, das hätte die Familie Jung als Profis etwas professioneller angehen können.
            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

            Kommentar

            • mabele
              • 23.03.2008
              • 2067

              Zitat von caspar Beitrag anzeigen
              Nochmal zum mitschreiben:
              1. Frau Kreuter hat Sam zum Verkauf angeboten (unbestreitbar)
              2. Verlangter Preis 1 Mio Euro (unbestritten)
              3. Dieses Angebot wurde vom Käufer akzeptiert (unbestritten)

              Somit ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen..
              Wurde der denn auch auf Papier festgehalten? Ansonsten ist er eben nicht viel wert...

              ...den aber Frau Kreuter nicht eingehalten hat, indem sie ihre Forderung verdoppelt mit der Begründung, es läge ein Angebot für diese Summe vor.

              Dies scheint nun wiederum nicht der Fall zu sein.
              Denn sonst wäre das Pferd nun, nach dem angeblichen Ausprobieren verkauft..
              Das muss nicht unbedingt sein. Ein potentieller Käufer möchte doch bestimmt auch eine bedenkzeit bzw. vielleicht ist er vom Kauf abgekommen.


              Fam. Jung kann nun auf jeden Fall Schadenersatz-Forderungen in Höhe der vertraglichen Vereinbarung stellen.
              Sollte Sam tatsächlich verkauft sein, stehen der Fam. Jung 40 % der Summe, mindestens aber 400000 € zu.
              .
              Aber nur wenn es auch schriftlich festgehalten wurde.

              Wobei eine saftige Vertragsstrafe möglich wäre, da Frau Kreuter ihrerseits sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat..
              Aber auch nur wenn eine Vertragsstrafe im Vertrag Schriftlich festgehalten wurde.


              Möglicherweise hat die Fam. Jung selbst einen Interessenten, dem das Pferd mehr als 1 Mio wert wäre und der das Pferd gerne gesehen und probiert hätte und dies nun nicht kann..
              Das wäre doch auch im Sinne von Fr. Kreuter


              Nun, und dann wird es richtig teuer für Frau Kreuter.
              Wenn sich Sam dann auf der Koppel u.U. eine Sehnenzerrung holt, weil der Beschlagstermin überfällig war, dann rollt eine Forderung von über 1/2 Mio Euro auf die Dame zu, die dann ihrem wertvollen Frührentner auf der Koppel beim Grasen zusehen kann.
              hmmmm, geht das überhaupt?
              gehen wir jetzt mal davon aus, das Sam nicht mehr verkauft werden kann und ganz ausfällt. Somit kommt kein Betrag X in Stande...

              Kommentar

              • Lori
                • 20.03.2003
                • 51442

                mabele, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!

                Kommentar

                • mabele
                  • 23.03.2008
                  • 2067

                  Zitat von Lori Beitrag anzeigen
                  mabele, auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag!
                  Aber nicht viel wert, da die eine Partei es abstreiten wird und es somit aussage gg. aussage steht. Und ne Vertragsstrafe wäre somit auch hinfällig.

                  Hab ich alles schon hinter mir, deshalb nur mit Vertrag und Ware gg. Geld!

                  Kommentar

                  • Lori
                    • 20.03.2003
                    • 51442

                    Nun, so ganz ohne Zeugen wird das vermutlich nicht gelaufen sein, da ja schon Sponsoren gesucht (und gefunden) wurden.

                    Kommentar


                    • @mabele

                      machst Du einen schriftlichen Vertrag, wenn Du beim Bäcker Semmeln kaufst ?

                      Ist der Vertrag den ihr Beide eingeht dann nicht gültig, weil er "nur" mündlich besteht ?

                      Du legst Dein Geld auf den Tresen und willst die Tüte runter nehmen.

                      Da reißt Dir der Bäcker die Tüte aus der Hand und sagt: Ihr Nachtbar zahlt mir das doppelte. Der bekommt die Semmeln jetzt.

                      Kommentar


                      • Zitat von Lori Beitrag anzeigen
                        Nun, so ganz ohne Zeugen wird das vermutlich nicht gelaufen sein, da ja schon Sponsoren gesucht (und gefunden) wurden.

                        Die Bundestrainer und der Vorstand des VS- Ausschusses .... reicht das ?

                        Kommentar

                        • mabele
                          • 23.03.2008
                          • 2067

                          Es wäre nicht der Erste Fall das sobald es darum geht eine Schriftliche Aussage zu machen und diese vor Gericht nochmals zu bestätigen, die sog. Zeugen eher gering werden. Eine Falschaussage sieht eine Mindestfreiheitsstrafe vor und da überlegt es sich bestimmt der eine oder andere Zeuge ob er dieses Risiko eingeht oder nicht. Und meistens lügt einer ...und w ir wissen nicht wer es ist.


                          @ Caspar, nein das mache ich nicht, aber du willst doch jetzt nicht ein paar semmeln mit Sam vergleichen wollen??
                          Zuletzt geändert von mabele; 14.11.2010, 19:24.

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                          • Geisha
                            • 26.08.2002
                            • 2688

                            perdonad mi ignorancia

                            aber ich habe mal eine ganz andere Frage..

                            alle schreit ihr hier das 40% = 400.000 oder 800.000 euro wären..
                            IST ER DENN VERKAUFT ??
                            NEIN gelle...
                            also ist HEUTE HIER UND JETZT Sam genau 0 Euro wert... und 40% von 0 euro sind 0 euro..

                            wenn ich einen affengeilen Mercedes habe, der auf 100.000 euro GESCHAETZT wird ( Sam 1Mio)
                            und den gegen einen Baum fahre ( Beinbruch von Sam bei Kreuter)
                            dann
                            1* bekomm ich wahrscheinlich gar nichts zurück, ( nur nen Strafzettel - grins)
                            2* bei Vollkasco ein x % vom Wagenwert ( egal ob ich den getunt habe oder nicht)


                            SAM wird wohl versichert sein
                            und von dem Betrag wuerden beide bekommen...
                            wieso muss SK den Jungs 400.000 oder 800.000 bezahlen ??
                            raff ich nicht, sorry...
                            Es gibt nur 2 unendlich grosse Dinge:
                            das Universum und die menschliche Dummheit, und bei dem ersten bin ich mir gar nicht so sicher ( Albert Einstein)

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                            • geisha... weltklasse!

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                              • Shalom
                                • 28.05.2009
                                • 838

                                Zitat von caspar Beitrag anzeigen
                                @mabele

                                machst Du einen schriftlichen Vertrag, wenn Du beim Bäcker Semmeln kaufst ?

                                Ist der Vertrag den ihr Beide eingeht dann nicht gültig, weil er "nur" mündlich besteht ?

                                Du legst Dein Geld auf den Tresen und willst die Tüte runter nehmen.

                                Da reißt Dir der Bäcker die Tüte aus der Hand und sagt: Ihr Nachtbar zahlt mir das doppelte. Der bekommt die Semmeln jetzt.
                                Das Beispiel mit den Brötchen erinnert mich so ein bisschen an meine Schuldrecht-AT-Vorlesung aus dem zweiten Semester

                                Richtig ist, dass auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag wirksam ist. Richtig ist, dass im Streitfall hier von Familie Jung bewiesen werden müsste, dass ein Kaufvertrag geschlossen worden ist. Richtig ist auch, dass hier ein Zeugenbeweis ausreichend wäre.

                                Fraglich ist jedoch, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist

                                Wenn Frau Kreuter sagt, Sam sei ihrer Meinung nach 1 Mio. wert und er sei für diese Summe zu verkaufen, dann hat sie damit noch kein Angebot gemacht, sondern es liegt, ebenso wie beim Kleidungsstück mit Preisschild im Schaufenster (das Beispiel dürfte bekannt sein, caspar?) lediglich eine invitatio ad offerendum, nämlich die Einladung an den Verkäufer, ein entsprechendes Angebot abzugeben, vor. Wenn Jungs dann 1 Mio. bieten, ist dies als Angebot zu betrachten, was Frau Kreuter ihrerseits angenommen haben müsste, damit ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen wäre. Hat sie aber nicht. Sie hat vielmehr gesagt, dies entspräche nunmehr nicht mehr dem aktuellen Wert und sie stellt sich mindestens 2 Mio. als Kaufpreis vor.

                                Ein Angebot hätte Frau Kreuter nur dann gemacht, wenn sie gesagt hätte: "Michi, dir persönlich verkaufe ich den Sam jetzt für 1 Mio." Eine Annahme läge nur vor, wenn er dann gesagt hätte "Super, alles klar".

                                Selbst, wenn Kreuters Aussage ein Angebot gewesen wäre, läge aber kein wirksamer Kaufvertrag vor, denn Jungs haben dieses Angebot ja eben nicht (sofort) angenommen, sondern man trat in die Verhandlungen über den Kaufpreis ein. Damit ist das erste Angebot der Frau Kreuter, wenn es denn eins gewesen ist, vom Tisch. Wenn nun in ihrer 2 Mio. Forderung ein erneutes Angebot (und nicht nur eine invitatio) zu sehen wäre, dann haben Jungs dieses bekanntermaßen nicht angenommen.

                                Also: Kein Kaufvertrag.
                                Zuletzt geändert von Shalom; 15.11.2010, 00:13.
                                http://www.magazin-pferderecht.de

                                Foto Avatar: http://pony-royal.magix.net/

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                                • carolinen
                                  • 11.03.2010
                                  • 3548

                                  Zitat von Shalom Beitrag anzeigen
                                  Das Beispiel mit den Brötchen erinnert mich so ein bisschen an meine Schuldrecht-AT-Vorlesung aus dem zweiten Semester

                                  Richtig ist, dass auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag wirksam ist. Richtig ist, dass im Streitfall hier von Familie Jung bewiesen werden müsste, dass ein Kaufvertrag geschlossen worden ist. Richtig ist auch, dass hier ein Zeugenbeweis ausreichend wäre.

                                  Fraglich ist jedoch, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist

                                  Wenn Frau Kreuter sagt, Sam sei ihrer Meinung nach 1 Mio. wert und er sei für diese Summe zu verkaufen, dann hat sie damit noch kein Angebot gemacht, sondern es liegt, ebenso wie beim Kleidungsstück mit Preisschild im Schaufenster (das Beispiel dürfte bekannt sein, caspar?) lediglich eine invitatio ad offerendum, nämlich die Einladung an den Verkäufer, ein entsprechendes Angebot abzugeben, vor. Wenn Jungs dann 1 Mio. bieten, ist dies als Angebot zu betrachten, was Frau Kreuter ihrerseits angenommen haben müsste, damit ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen wäre. Hat sie aber nicht. Sie hat vielmehr gesagt, dies entspräche nunmehr nicht mehr dem aktuellen Wert und sie stellt sich mindestens 2 Mio. als Kaufpreis vor.

                                  Ein Angebot hätte Frau Kreuter nur dann gemacht, wenn sie gesagt hätte: "Michi, dir persönlich verkaufe ich den Sam jetzt für 1 Mio." Eine Annahme läge nur vor, wenn er dann gesagt hätte "Super, alles klar".

                                  Selbst, wenn Kreuters Aussage ein Angebot gewesen wäre, läge aber kein wirksamer Kaufvertrag vor, denn Jungs haben dieses Angebot ja eben nicht (sofort) angenommen, sondern man trat in die Verhandlungen über den Kaufpreis ein. Damit ist das erste Angebot der Frau Kreuter, wenn es denn eins gewesen ist, vom Tisch. Wenn nun in ihrer 2 Mio. Forderung ein erneutes Angebot (und nicht nur eine invitatio) zu sehen wäre, dann haben Jungs dieses bekanntermaßen nicht angenommen.

                                  Also: Kein Kaufvertrag.
                                  Danke Shalom - ich würde sagen, damit ist Deine fundierte Erläuterung für unseren Caspar "zum Mitschreiben".
                                  Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                                  Kommentar

                                  • Finchen
                                    • 11.06.2007
                                    • 100

                                    Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                                    Danke Shalom - ich würde sagen, damit ist Deine fundierte Erläuterung für unseren Caspar "zum Mitschreiben".
                                    Schau - während Caspar sich hier immer um moderates Erklären bemüht, finde ich Deine Antworten einfach nur zickig. Es geht bei Diskussionen nicht drum zu warten, bis irgendjemand was schreibt was einem gefällt und dann durchs Knie ins Auge giftig hinterherzuschiessen. Seine eigene Meinung zu vertreten ist angesagt und da hat Caspar ziemlichen Vorsprung .....

                                    Kommentar

                                    • Mayall
                                      • 11.10.2010
                                      • 1149

                                      .... frage mich warum Frau Kreuter den ganzen Ärger in Kauf genommen hat, Sam vorzeitig abzuholen und nicht bis zum 1.1.2011 gewartet hat. Eine relativ kurze Zeitspanne -und Käufer haben sicher auch im Januar Interesse an Sam bzw. wären bereit zu warten.

                                      An das Verletzungsrisiko glaube ich nicht - da ist etwas vorgefallen was wir nicht wissen ....
                                      http://www.gutschoeneck.de/

                                      Kommentar

                                      • katie
                                        • 12.08.2006
                                        • 425

                                        Mal ne andere Frage:

                                        Ist diese 60-40-Regelung ggf. nicht auch nur auf den 5-Jahreszeitraum beschränkt oder geht dies darüber hinaus?

                                        Und @caspar: Bei Deiner Argumentation müssten auch die Jungs Frau Kreuter "auszahlen", falls mit SAM bei den Jungs im Stall was passiert... und wenn das so wäre, wäre ja Frau Kreuter "schön blöd", wenn sie das "SAM-Risiko" zu sich holt, wenn sie ihn sowieso bald verkaufen möchte/kann.

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                                        • mabele
                                          • 23.03.2008
                                          • 2067

                                          Mal ne andere Frage, wer hätte denn Sam jetzt gekauft laut den ersten Verkaufsverhandlungen?

                                          Fam. Jung wird ja keine 600 000.- € über haben für eben "nur" ein Pferd... und es war doch mal von Sponsoren die Rede... dann Müsste Sam ja dann denen gehören oder nicht?

                                          Und dann meine weitere Frage, Sam wäre früher oder später doch bestimmt dann auch verkauft worden, auch die Sponsoren stecken ja nicht ihr Geld in ein Fass ohne Boden und Sam wird ja mit zunehmenden alter nicht wertvoller, eher umgekehrt.

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