Der Hannoveraner Verband hat gerade eine Stellungnahme veroeffentlicht, das beantwortet einen Teil meiner Fragen. VON 2158 Mitgliedern erschienen 113 Stimmberechtigte, von denen 38 ablehnend stimmten. - Dann ist mir der Passus zwecks erforderlicher Anwesenheit bei Satzungsaenderung klar.
Da steht dann, die Versammlung ist beschlussfaehig, egal, wieviele Mitglieder erscheinen, lediglich von den Erschienenen muss eine 3/4 Mehrheit zustimmen. Rechtlich nicht zu beanstanden, dient eigentlich dazu, einen Verein handlungsfähig zu halten.
Sicherlich kann nach einem in der Satzung definierten Zeitrahmen erneut über diese Satzungsaenderung abgestimmt werden, ich halte es allerdings mit carolinen und denke, ein Wahlrecht ist ein Privileg, welches ich ungern aus der Hand gebe.
Und natürlich bekommt eine Wiederholung dann auch einen faden Beigeschmack. Frage ist doch: wieso nehmen nur so wenige Mitglieder an einer so wichtigen, weitreichenden Entscheidung teil?
Die hannoversche DV ist abgesagt.
Da steht dann, die Versammlung ist beschlussfaehig, egal, wieviele Mitglieder erscheinen, lediglich von den Erschienenen muss eine 3/4 Mehrheit zustimmen. Rechtlich nicht zu beanstanden, dient eigentlich dazu, einen Verein handlungsfähig zu halten.
Sicherlich kann nach einem in der Satzung definierten Zeitrahmen erneut über diese Satzungsaenderung abgestimmt werden, ich halte es allerdings mit carolinen und denke, ein Wahlrecht ist ein Privileg, welches ich ungern aus der Hand gebe.
Und natürlich bekommt eine Wiederholung dann auch einen faden Beigeschmack. Frage ist doch: wieso nehmen nur so wenige Mitglieder an einer so wichtigen, weitreichenden Entscheidung teil?
Die hannoversche DV ist abgesagt.
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