Zitat von Ferse
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Na klar, ist ja auch bequemer, da braucht man den gesunden Menschenverstand nicht einschalten und auch keine eigenständige Verantwortung zu übernehmen.
Zu 2.
Bei anderen Wildunfällen (z.B.Reh) erlöst der zuständige Jagdausübungsberechtigte das Wild deshalb ja auch durch Erwürgen

Im Ernst, die einzige Problematik liegt darin, dass der Wolf nicht dem Jagdrecht unterliegt und er nicht mit der "Gnade" behandelt werden darf wie andere Wildtiere. Da wären wir wieder beim gesunden Menschenverstand, bzw. dem Mangel daran.
Siehe z.B. auch hier https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201507/$file/WildunfallLangDP.pdf. die an z.B. das BJagdG und LJG RP angelehnten Anmerkungen der GDP.
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