Zitat von ditschi
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Wenn sich jemand wirklich tierschutzwiedrig verhält, dann sollte sowas sehr (sehr) lange vorhalten.
Wenn sich Vorwürfe aber als nichtig herausstellen, wer stellt dann den Ruf wieder her? Um bei dem Fall zu bleiben: Mit einer 2 seitigen Richtigstellung im St Georg wirds nicht getan sein, da wette ich drum. Und selbst so eine Richtigstellung erfordert Zeit, Geld und so viel Nervenstärke, wie man es wahrscheinlich von einem 15-jährigen Mädl (wie wir ja jetzt alle Wissen: aus schwierigen familiären Verhältnissen) nicht unbedingt erwarten kann!
Bei uns in der Gegend wurde mal ein Familienvater und Lehrer wegen Vergewaltigung eines minderjährigen Mädchens angezeigt. Er wurde freigesprochen und das Mädchen hat später zugegeben ihn aus verletzter Eitelkeit angezeigt zu haben. Die Familie des Mannes ist weggezogen und auch daran zerbrochen - Scheidung u.s.w.. Sein Leben war nie mehr wie vorher und noch heute erzählen sich manche Leute hier vom Vergewaltiger ...
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