Wolfsangriff auf Pferdeherde

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  • Ferse
    Gesperrt
    • 26.06.2015
    • 1795

    Tambo: Er schadet der Weidewirtschaft massiv,

    Nein, in 18 Jahren Wolf wurde leider noch kein Quadratmeter Nutztierweide aufgegeben.

    und alles, was er der Waldlandschaft als Raubtier "Gutes" tun kann, kann der menschliche Jäger besser.

    Menschen können ganz viel "besser" als Wildtiere, das zeigt der Artenschwund besonders durch die Landwirtschaft mehr als deutlich

    Mit dem Wolf sind viele andere Tierarten, darunter manche die selbst geschützt sind, in Gefahr zu verschwinden, und unsere Natur wird verarmen.

    Nein, dem ist nicht so.

    Was man dem menschlichen Jäger höchstens vorwerfen kann, ist dass er zu selten und zu rücksichtsvoll jagt, nach einer tradierten Waidgerechtigkeit, die versucht "faire Bedingungen" zu schaffen. Der Wildschweinplage wird er so nicht mehr Herr. Aber auch dem Wolf wird der Schwarzkittel Schwierigkeiten schaffen. An ihn geht er als letzter heran, wenn "ungefährlichere" Beutetiere alle verspachtelt sind.

    Sollten wir die Schwarzkittel deshalb ausrotten ?

    Ähm, du verwechselst da was....Tiere sind keine Menschen und Menschen keine Tiere, und wenn man diesen Unterschied weder kennen noch beachten will...Ist es soweit gekommen

    Richtig. Tiere brauchen trotzdem keinen Nutzennachweis als Daseinsberechtigung

    Zitat: "Vor allem einen bedauernswerten Mangel am Empathie. Wie er für unsere immer mehr verrohende Gesellschaft vielleicht symptomatisch ist."

    Die sollte doch lieber dem Umgang mit Nutztieren gelten.


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    • Ferse
      Gesperrt
      • 26.06.2015
      • 1795

      Coletto: ... zumal die Ökologische Bedeutung des Wolfes ja deutlich geringer ist, als ihm immer zugeschrieben wird. Meines Erachtens sogar fraglich.Beispiele reichen von Notrudeln bis zum Yellowstone

      Ganz im Gegensatz zu der ökologischen Bedeutung des Menschen. Hoffen wir mal, dass sie bald abnehmen wird.

      Kommentar

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        Gesperrt
        • 26.06.2015
        • 1795

        Zentaur: Wozu der Wolf, wenn doch der Mensch dessen Aufgabe als als " Gesundheitspolizist" bereits übernommen hat?

        Wozu das Schaf wenn es moderne Akkumäher gibt ?

        Wozu der Wolf, wenn durch ihn deutliche Beeinträchtigungen für Mensch und Nutztier in Kauf zu nehmen sind?

        Wozu der Mensch wenn durch ihn deutliche Beeinträchtigungen für die Natur in Kauf zu nehmen sind ?
        Wozu das Eichhörnchen wenn es ständig das Vogelfutter klaut ?
        Wozu die Taube wenn sie mich regelmäßig zur Autowäsche zwingt ?
        Wozu die Schermaus wenn sie im Garten die Wurzeln meiner Obstbäume...


        Wiegen diese Beinträchtigungen weniger als die Aussage "Fehlt der Wolf, sind Ökosysteme ein deutliches Stück weniger vollständig."

        Hab noch nicht gewogen, schauen wir mal.

        Und wenn ja, warum?

        Und wenn nein ?

        Kommentar

        • Tambo
          • 23.07.2003
          • 1878

          Tiere sind keine Menschen und Menschen keine Tiere, und wenn man diesen Unterschied weder kennen noch beachten will...

          Ist es soweit gekommen

          Zitat:
          Vor allem einen bedauernswerten Mangel am Empathie. Wie er für unsere immer mehr verrohende Gesellschaft vielleicht symptomatisch ist."

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          • Ferse
            Gesperrt
            • 26.06.2015
            • 1795

            Tambo: Tiere sind keine Menschen und Menschen keine Tiere, und wenn man diesen Unterschied weder kennen noch beachten will.. Ist es soweit gekommen Zitat: Vor allem einen bedauernswerten Mangel am Empathie. Wie er für unsere immer mehr verrohende Gesellschaft vielleicht symptomatisch ist."

            ?

            Früher wurden die Dinge mehrheitlich mit der Keule geklärt.

            Kommentar

            • zentaur
              • 03.07.2009
              • 4475

              Petition richtet sich an Frau Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Frau Präsidentin Beate Jessel BfN Bitte verhindern Sie die Ausbreitung der Wölfe im besiedelten ländlichen Raum

              Die Wölfe sind in ländlichen Gebieten zur Bedrohung geworden und richten nun Millionenschäden an. Wir bitten um Modifizierung des Schutzstatus des Wolfes durch Umsetzung von Artikel 9 Absatz 1 des Berner Artenschutzabkommens im Bundesnaturschutzgesetz aus triftigen Gründen.

              Entwicklung der Wolfspopulation

              Im Berner Artenschutzabkommen 1979 wurden die damals von Ausrottung bedrohten Wölfe unter Schutz gestellt. Der Wolf als Spitzenprädator steht in den Nahrungsketten ganz oben. Sein einziger natürlicher Gegenspieler ist der Mensch. Diese Funktion des Menschen im Ökosystem wurde nun schon 37 Jahre ausgeschaltet. In dieser Zeit des Vollschutzes haben sich die Wolfspopulationen überall bestens erholt. 2012 gab es in Europa bereits über 30 000 Wölfe. Der Wolf gilt nicht mehr als gefährdete Art, obgleich das von schlecht informierten Hobby-Naturschützern weiterhin behauptet wird.

              Die Wölfe befinden sich jetzt im Stadium einer Massenvermehrung. Die Population in Deutschland hat sich zwischen 2014 und 2016, also innerhalb von nur 2 Jahren verdoppelt und ist auf bereits circa 600 freilebende Wölfe angewachsen.

              Gefährdung der heimischen Wildfauna


              Die Wolfsrudel gefährden nun ihrerseits den biologischen Artenreichtum. Mufflon und viele andere Tiere auf der Roten Liste der gefährdeten Arten werden von Wölfen getötet und gefressen. Die Kälber der streng geschützten Wisente können von Wölfen getötet werden. Das Wild ist durch die Wölfe einer zunehmenden Beunruhigung ausgesetzt. Beunruhigung von Tieren in ihren Lebensräumen und Töten geschützter Tiere stehen nach § 69 Abs. 1 und 3 BNatSchG unter Strafe, wenn die Handlung von Menschen begangen wird. Da die Wölfe ganzjährig aktiv sind, hat das noch gravierendere Auswirkungen. Anders als der heutige menschliche Jäger, der zur Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichts im Ökosystem Wald erstellte Abschusspläne befolgt und Schonzeiten sowie das Nachtjagdverbot einhält, hetzen und reißen die Wölfe Tag und Nacht ohne Schonung die Wildtiere, die nicht schnell genug fliehen können. Tragende Alttiere und Rieken (schwangere Hirschkühe und Rehe) sowie Hirschkälbchen und Rehkitze gehören daher zur bevorzugten Beute. Aber auch unsere Weidetiere werden zunehmend von Wölfen angegriffen, da die Wölfe zwischen Wildtieren und Haustieren nicht unterscheiden können.

              Hintergründe einer Illusion

              Das durch Propaganda von Nichtregierungsorganisationen erzeugte Bild des Wolfes als scheues Wildtier hat sich als Irrtum erwiesen. Die Idee der Wiederbesiedlung Deutschlands mit Wölfen war ein Experiment ohne naturwissenschaftliche Basis, das von NGO-Interessenverbänden ohne ausreichende Fachkenntnisse vorangetrieben wurde. Die Durchführung erfolgt inzwischen auf Kosten der Bürger und des Staates. Der Werbung einer geschäftsorientierten Naturschutz-Organisation kann kein Glauben geschenkt werden. Bei der Verehrung des Wolfes, dem Privilegien zugeschrieben werden, die weder naturwissenschaftlich noch juristisch begründbar sind, kommt es zu einer Gewaltverherrlichung Stgb § 131. Es ist nicht üblich, harmlose pflanzenfressende Tiere einzusperren. Es ist üblich, Raubtieren in ihrem Aktionsradius Grenzen zu setzen. Hier ein umgekehrtes Vorgehen zu verlangen, wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten.

              Schäden für Natur, Sicherheit und menschliche Existenzen

              In mehreren Bundesländern terrorisieren nun Wolfsrudel die Menschen im ländlichen Raum durch wiederholtes Reißen ihrer Haustiere. Betroffen sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachen sowie Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch Schleswig-Holstein. Wolfsangriffe auf Schafherden, die an der Nordsee die Deiche beweiden, gefährden diese natürliche Pflege, Düngung und Bodenbefestigung der Deichanlagen. In mehreren Regionen Deutschlands wandern Wölfe ein und vermehren sich. Nicht nur Schafzüchter sind betroffen, sondern auch viele landwirtschaftliche Betriebe mit Kühen und Kälbern, Pferdebesitzer, Gestüte mit Fohlen, außerdem Hundebesitzer und Familien, die Kleintiere im Garten halten. In stärker betroffenen Bundesländern herrscht an manchen Höfen ein regelrechter Belagerungszustand. Wölfe laufen hinter den Zäunen um Grundstücke herum und lauern auf Gelegenheiten, Haustiere zu erbeuten. Viele Wölfe verlieren die Scheu von dem Menschen und dringen nachts, manchmal sogar am Tage in Höfe und Siedlungen ein. Die immer wieder zu erwartenden nächtlichen Wolfsangriffe beeinträchtigen die Berufsausübung der Weidetierhalter gravierend, zerstören das Privatleben der Familien und bedrohen ihre Existenzen. Der grauenvolle Anblick der von Wölfen gerissenen Kälbchen und der anderen zerfleischten Tiere gräbt sich in die Seelen der Menschen ein.

              Auch andere Bürger, die im ländlichen Raum wohnen, sind dieser Bedrohung ausgesetzt, wenn sie Tiere oder Kinder haben. Wo Wölfe sind, können die Kinder sich in der Natur nicht mehr frei bewegen. Kinder müssen chauffiert werden, weil man sie nicht mehr alleine laufen oder mit dem Fahrrad fahren lassen kann.

              Die von den Wolfs-Begeisterten gewünschte Duldung freilaufender Großraubtiere in besiedelten Räumen bedeutet eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte und der Freiheitsrechte des Staatbürgers. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist illegal.
              ...Fortsetzung folgt
              LG zentaur

              "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

              Kommentar

              • zentaur
                • 03.07.2009
                • 4475

                .... Fortsetzung


                Die Wölfe sind in ländlichen Gebieten zur Bedrohung geworden und richten nun Millionenschäden an. Wir bitten um Modifizierung des Schutzstatus des Wolfes durch Umsetzung von Artikel 9 Absatz 1 des Berner Artenschutzabkommens im Bundesnaturschutzgesetz aus triftigen Gründen.

                Entwicklung der Wolfspopulation

                Im Berner Artenschutzabkommen 1979 wurden die damals von Ausrottung bedrohten Wölfe unter Schutz gestellt. Der Wolf als Spitzenprädator steht in den Nahrungsketten ganz oben. Sein einziger natürlicher Gegenspieler ist der Mensch. Diese Funktion des Menschen im Ökosystem wurde nun schon 37 Jahre ausgeschaltet. In dieser Zeit des Vollschutzes haben sich die Wolfspopulationen überall bestens erholt. 2012 gab es in Europa bereits über 30 000 Wölfe. Der Wolf gilt nicht mehr als gefährdete Art, obgleich das von schlecht informierten Hobby-Naturschützern weiterhin behauptet wird.

                Die Wölfe befinden sich jetzt im Stadium einer Massenvermehrung. Die Population in Deutschland hat sich zwischen 2014 und 2016, also innerhalb von nur 2 Jahren verdoppelt und ist auf bereits circa 600 freilebende Wölfe angewachsen.

                Gefährdung der heimischen Wildfauna


                Die Wolfsrudel gefährden nun ihrerseits den biologischen Artenreichtum. Mufflon und viele andere Tiere auf der Roten Liste der gefährdeten Arten werden von Wölfen getötet und gefressen. Die Kälber der streng geschützten Wisente können von Wölfen getötet werden. Das Wild ist durch die Wölfe einer zunehmenden Beunruhigung ausgesetzt. Beunruhigung von Tieren in ihren Lebensräumen und Töten geschützter Tiere stehen nach § 69 Abs. 1 und 3 BNatSchG unter Strafe, wenn die Handlung von Menschen begangen wird. Da die Wölfe ganzjährig aktiv sind, hat das noch gravierendere Auswirkungen. Anders als der heutige menschliche Jäger, der zur Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichts im Ökosystem Wald erstellte Abschusspläne befolgt und Schonzeiten sowie das Nachtjagdverbot einhält, hetzen und reißen die Wölfe Tag und Nacht ohne Schonung die Wildtiere, die nicht schnell genug fliehen können. Tragende Alttiere und Rieken (schwangere Hirschkühe und Rehe) sowie Hirschkälbchen und Rehkitze gehören daher zur bevorzugten Beute. Aber auch unsere Weidetiere werden zunehmend von Wölfen angegriffen, da die Wölfe zwischen Wildtieren und Haustieren nicht unterscheiden können.

                Hintergründe einer Illusion

                Das durch Propaganda von Nichtregierungsorganisationen erzeugte Bild des Wolfes als scheues Wildtier hat sich als Irrtum erwiesen. Die Idee der Wiederbesiedlung Deutschlands mit Wölfen war ein Experiment ohne naturwissenschaftliche Basis, das von NGO-Interessenverbänden ohne ausreichende Fachkenntnisse vorangetrieben wurde. Die Durchführung erfolgt inzwischen auf Kosten der Bürger und des Staates. Der Werbung einer geschäftsorientierten Naturschutz-Organisation kann kein Glauben geschenkt werden. Bei der Verehrung des Wolfes, dem Privilegien zugeschrieben werden, die weder naturwissenschaftlich noch juristisch begründbar sind, kommt es zu einer Gewaltverherrlichung Stgb § 131. Es ist nicht üblich, harmlose pflanzenfressende Tiere einzusperren. Es ist üblich, Raubtieren in ihrem Aktionsradius Grenzen zu setzen. Hier ein umgekehrtes Vorgehen zu verlangen, wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten.

                Schäden für Natur, Sicherheit und menschliche Existenzen

                In mehreren Bundesländern terrorisieren nun Wolfsrudel die Menschen im ländlichen Raum durch wiederholtes Reißen ihrer Haustiere. Betroffen sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachen sowie Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch Schleswig-Holstein. Wolfsangriffe auf Schafherden, die an der Nordsee die Deiche beweiden, gefährden diese natürliche Pflege, Düngung und Bodenbefestigung der Deichanlagen. In mehreren Regionen Deutschlands wandern Wölfe ein und vermehren sich. Nicht nur Schafzüchter sind betroffen, sondern auch viele landwirtschaftliche Betriebe mit Kühen und Kälbern, Pferdebesitzer, Gestüte mit Fohlen, außerdem Hundebesitzer und Familien, die Kleintiere im Garten halten. In stärker betroffenen Bundesländern herrscht an manchen Höfen ein regelrechter Belagerungszustand. Wölfe laufen hinter den Zäunen um Grundstücke herum und lauern auf Gelegenheiten, Haustiere zu erbeuten. Viele Wölfe verlieren die Scheu von dem Menschen und dringen nachts, manchmal sogar am Tage in Höfe und Siedlungen ein. Die immer wieder zu erwartenden nächtlichen Wolfsangriffe beeinträchtigen die Berufsausübung der Weidetierhalter gravierend, zerstören das Privatleben der Familien und bedrohen ihre Existenzen. Der grauenvolle Anblick der von Wölfen gerissenen Kälbchen und der anderen zerfleischten Tiere gräbt sich in die Seelen der Menschen ein.

                Auch andere Bürger, die im ländlichen Raum wohnen, sind dieser Bedrohung ausgesetzt, wenn sie Tiere oder Kinder haben. Wo Wölfe sind, können die Kinder sich in der Natur nicht mehr frei bewegen. Kinder müssen chauffiert werden, weil man sie nicht mehr alleine laufen oder mit dem Fahrrad fahren lassen kann.

                Die von den Wolfs-Begeisterten gewünschte Duldung freilaufender Großraubtiere in besiedelten Räumen bedeutet eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte und der Freiheitsrechte des Staatbürgers. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist illegal.

                In französischen Provinzen kam es durch Wölfe zu dramatischen Zuständen

                2015 wurden von 300 Wölfen 9284 Schafe gerissen, 485 Ziegen, 130 Kühe und Kälber, 17 Pferde Fohlen und Esel, 8 Hunde und 17 andere Haustiere. Die Wolfsrudel töten und verletzen bei ihren Angriffen häufig viel mehr Tiere, als sie fressen können.

                Dasselbe erwartet auch uns in Deutschland,

                wenn nicht schnell etwas dagegen unternommen wird, zumal bei uns schon über 600 wilde Wölfe leben. An den Weiden werden die Schutzvorrichtungen von Wölfen auf vielfältige Weise überwunden. Weiden müssen mit Elektrozäunen gesichert werden. Muttertiere, die Wolfsangriffe überlebt haben, werden traumatisiert und bekommen Fehlgeburten. Anstatt dass die Milchkühe mit ihren Kälbern eine artgerechte Weidehaltung genießen, müssen Kühe in Stallhaltung, weil draußen Großraubtiere frei herumlaufen. Mehrfach sind Kühe und Pferde sind aus Koppeln ausgebrochen und haben die Zäune mitgerissen. Manche sind in panischer Flucht auf Straßen geraten, wo es zu Verkehrsunfällen kam. Herdenschutzmaßnahmen können nicht verhindern, dass die freilaufenden Raubtiere weiterhin versuchen, auf bewohnten Grundstücken und durch Eindringen in Stallungen ihren hohen Nahrungsbedarf zu decken. In Teilen Deutschlands geht bereits eine Flut von Schadensmeldungen ein. Trotzdem wird es zugelassen, dass die Wölfe sich noch weiter vermehren und ausbreiten. Wolfsexperte Bruno Lecomte: „Deutschland sitzt auf einer Zeitbombe“.

                Schon mehrmals wurden Menschen bei Spaziergängen in der Natur von Wolfsrudeln umzingelt und mussten per Handynotruf Angehörige zur Hilfe holen. Wenn in einem Zoo ein Raubtier aus einem Gehege ausbricht und Gefahr besteht, dass es Menschen oder Tiere angreift, darf und muss es - falls andere Maßnahmen nicht ausreichen - sofort erschossen werden. Die öffentliche Sicherheit hat grundsätzlich Vorrang. Bislang gilt der Abschuss eines Wolfes ohne vorheriges Genehmigungsverfahren als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wird mit hohen Geldstrafen oder Gefängnis geahndet. Hunde werden von Wölfen getötet und gefressen. Wenn ein Wolf ein geliebtes Haustier, ein Familienmitglied (!) tötet, wird niemand bestraft.

                Vergrämungsversuche zeigen erfahrungsgemäß meist keine nachhaltige Wirkung und scheitern in den meisten Fällen. Der Einsatz von Herdenschutzhunden zur Abwehr von Wölfen stellt, wenn es zum Kampf kommt, eine schwere Form der Tierquälerei dar. Die Herdenschutzhunde beißen einen Wolf, der sich nicht vertreiben lässt oder der in ein Grundstück eindringt, zu Tode. Anders können sie ihre Weidetiere nicht schützen.

                Mehrfach sind aber auch Herdenschutzhunde von zahlenmäßig überlegenen Wolfsrudeln zerfleischt worden. Tierkämpfe sind in Deutschland verboten (Tierschutzgesetz § 17 Absatz 2, § 3 Absatz 8). Wir wollen keinen Rückfall in die Barbarei.

                Das Berner Artenschutzabkommen Artikel 9 Absatz 1 sieht humane Regelungen vor, die in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Die Wölfe sollen in für sie geeigneten Lebensräumen leben. Der besiedelte ländliche Raum gehört nicht dazu.

                Bei Wölfen, die an Siedlungen und Weiden kommen und eine Bedrohung für Leben und Gesundheit von Menschen und ihres Eigentums an Tieren darstellen, muss ein sofortiger Abschuss legalisiert werden. Der Bestand würde durch Einzelabschüsse keinesfalls gefährdet, zumal die Wölfe nicht mehr zu den gefährdeten Arten zählen und eine hohe Vermehrungsrate haben. Die Landschaften, in denen sich nach über einem Jahrhundert Wölfe neu ausbreiten, haben sich verwandelt und sind heute dicht besiedeltes Kulturland. Dem Großraubtier die Wildnis. Dem kultivierten Menschen sein Kulturland. Wer gerne in der Wildnis Erfahrungen mit den Wölfen machen möchte, dem sei es unbenommen, dort mit ihnen zusammen zu leben oder das zu versuchen.

                In der freien Natur sollte ein Wolf dann sofort geschossen werden dürfen, wenn er sich einem Menschen, Pferd, Hund oder anderen Haustier nähert und nicht vertreiben lässt. Die Empfehlung, Hunde an der Leine zu führen, ist keine generelle Lösung. Hunde, die Reiter begleiten, dürfen nie angeleint werden. Jagdhunde und für eine Nachsuche nach verletztem Wild eingesetzte Fährtenhunde müssen oft ohne Leine arbeiten, ebenso Lawinenhunde und Hunde, die nach Erdbeben nach Verschütteten suchen. Wir benötigen eine generelle Abschusserlaubnis zum Schutz des Hundes.


                Fortsetzung folgt....
                LG zentaur

                "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

                Kommentar

                • zentaur
                  • 03.07.2009
                  • 4475

                  Fortsetzung...
                  Nur wenn ein Wolf beim Übertreten einer Grenze zu einem menschlichen Territorium sofort geschossen wird, können die anderen Rudelangehörigen daran diese Grenze erkennen und lernen, sie zu respektieren. Wölfe haben ein ausgeprägtes instinktives Revierverhalten. Sie greifen Artgenossen von anderen Rudeln an und töten sie, wenn sie in ihr Revier eindringen. Deshalb verstehen die Wölfe diese unmissverständliche Sprache.

                  Schäden für den Sanften Tourismus

                  In ländlichen Erholungsräumen werden Spaziergänger und Wanderer auch Kinder mit dem Anblick der von Wölfen gerissenen grauenvoll zugerichteten Rehe konfrontiert. In einem als Streichelzoo eingerichteten Gehege sahen Kinder gerissene Ziegen. Familien, die gerne mit ihren Kindern Urlaub auf dem Land machen würden, entscheiden sich für andere Urlaubsziele und Flugreisen. Ein Rückgang des Sanften Tourismus kann nicht im Sinne des Klimaschutzes sein.

                  Wahrung der durch die Verfassung der BRD garantierten Grundrechte

                  Grundeigentümer müssen ihr Recht zurück erhalten selbst zu bestimmen, ob sie Wölfe dulden wollen. Ein Abschuss vom eigenen Grundstück aus muss ohne bürokratischen Vorlauf und ohne juristisches Nachspiel möglich sein. Ein Nebeneinander von Menschen und wildlebenden Wölfen ist nur in getrennten Lebensräumen möglich, da beide sehr unterschiedliche und unvereinbare Ansprüche an den Lebensraum haben.

                  Durch die aus Osteuropa einwandernden Wölfe besteht die Gefahr der Einschleppung der Tollwut. Wandernde Wölfe können nach der Infektion innerhalb der Inkubationszeit (symptomfreie erste Phase 1 – 3 Monate) noch Hunderte von Kilometern zurücklegen. Eine Tollwutepidemie könnte nach den bislang geltenden Bestimmungen überhaupt nicht bekämpft werden, da die Infektion am lebenden Tier nicht nachgewiesen werden kann, sondern nur durch Obduktion mit Untersuchung des Gehirngewebes. Infizierte Tiere haben wochen- bis monatelang keinerlei Symptome und können lebend nicht erkannt werden.

                  Der Staat ist verpflichtet, Gefahren für die Bevölkerung und ihr Eigentum abzuwenden. Die öffentliche Sicherheit muss soweit gewährleistet sein, dass Situationen, in denen Notwehr entsprechend § 32 StGB erforderlich wäre, gar nicht erst eintreten können. Ein Wolf muss geschossen werden dürfen, BEVOR er überhaupt angreifen kann. Den anderen Wölfen, die sich dem Menschen nicht zeigen, kann dabei nichts passieren.

                  Berner Artenschutzabkommen Artikel 9 Absatz 1 Ausnahmen

                  1. Unter der Voraussetzung, dass … die Ausnahme dem Bestand der betreffenden Population nicht schadet, kann jede Vertragspartei Ausnahmen … zulassen:

                  - zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt;

                  - zur Verhütung ernster Schäden an … Viehbeständen … und anderem Eigentum;

                  - im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit … oder anderer vorrangiger öffentlicher Belange;

                  Die Umsetzung der Kann-Regelung wird durch das Grundgesetz der BRD zwingend. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sie umzusetzen. Wir bitten um Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf der Basis von Artikel 9 Absatz 1 der Berner Konvention. Wir bitten, alle in Deutschland freilebenden Wölfe und deren Mischlinge (Hybriden) umgehend in der Bundesartenschutzverordnung gemäß § 45 zu den Ausnahmen hinzuzufügen. Die FFH-Richtlinie Anhang 4 muss entsprechend geändert werden.

                  Bundesnaturschutzgesetz

                  § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
                  (7) Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden … können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen: 1. zur Abwendung erheblicher land-, …, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, 3. … … 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, … oder 5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

                  Der § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes darf nicht verfassungswidrig zur Anwendung kommen. Menschen, die sich oder ihre Tiere schützen müssen und dazu einen Wolf unverzüglich töten, dürfen nicht mit einer Strafandrohung erpresst werden. Die Grundrechte haben Vorrang.

                  Wir bitten um Legalisierung präventiver Sofort-Abschüsse ohne jeglichen bürokratischen Vorlauf, die von Inhabern eines Waffenscheins ausgeführt werden dürfen. Wir betonen erneut, dass wir das Leben von Wölfen in geeigneten Lebensräumen, in denen keine Mensch-Wolf-Konflikte auftreten, und die Erhaltung des Artenreichtums befürworten. Der Artenschutz für die tatsächlich gefährdeten geschützten heimischen Tierarten muss jetzt in Deutschland vorrangig Berücksichtigung finden.

                  Wolfszahlen Europa: http://www.wolfszone.de/000main/texte/wolfeuropa.pdf

                  Least concern = nicht gefährdet http://www.iucnredlist.org/details/3746/0

                  Bevölkerungsdichte, Wolfsvorkommen https://puu.sh/tdpZ1.png

                  Bevölkerungsdichte Weltkarte: https://upload.wikimedia.org/wikiped...ichte-2005.png

                  BNatSchG § 44 https://www.gesetze-im-internet.de/b...2009/__44.html

                  BNatSchG § 45 https://www.gesetze-im-internet.de/b...2009/__45.html

                  Geschützte Tier- und Pflanzenarten.

                  http://www.gesetze-im-internet.de/ba.../anlage_1.html

                  Bundesartenschutzverordnung

                  https://www.gesetze-im-internet.de/b...005/gesamt.pdf

                  Berner Artenschutzabkommen 1979 https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/doc...Konvention.pdf

                  FFH-Richtlinie http://www.ffh-gebiete.de/ffh-anhang...hangv-anhang5/

                  Frankreich: Risszahlen bei Nutz- und Haustierarten http://www.auvergne-rhone-alpes.deve...speces2015.pdf

                  Die Grafik der getöteten Haustiere in Frankreich ergibt einen Durchschnittswert von rund 30 Haustieren pro Wolf und Jahr: https://puu.sh/tlaBo.jpg

                  Landkarte gerissene Haustiere Niedersachsen 2016

                  http://www.wildtiermanagement.com/wi...errisse_karte/

                  GG Artikel 2 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

                  GG Artikel 14 https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

                  GG Artikel 20 http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

                  Sittenwidrigkeit https://de.wikipedia.org/wiki/Sitten..._(Deutschland)

                  Rechtfertigender Notstand § 32 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

                  Wolf – Populationsökologie und Verhalten https://puu.sh/tsMO3.pdf

                  Tollwutgefahr durch Wölfe https://puu.sh/tqV58.pdf

                  Notwehr § 32 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

                  Large carnivores in anthropogenic landscapes
                  http://rspb.royalsocietypublishing.o.../1841/20161625

                  Großraubtiere in Kulturlandschaften: https://puu.sh/sN0XM.pdf

                  NABU Freilandexperiment: https://www.nabu.de/news/2016/04/20570.html

                  Studie widerlegt die Hypothese, dass durch Abschüsse die Prädation zunähme:

                  http://journals.plos.org/plosone/art...e-0113505-t001

                  Tierschutzgesetz § 17 https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

                  Tierschutzgesetz § 3 Absatz 8 https://www.gesetze-im-internet.de/t...2BJNG000905360

                  Gewaltverherrlichung in Bezug auf das Beutetiere hetzen und Reißen der Wölfe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

                  Waidgerechtigkeit: https://de.wikipedia.org/wiki/Waidgerechtigkeit

                  Pferde als Fluchttiere und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit:

                  Was bedeutet das für Landwirtschaft, Pferdehaltung und Straßenverkehr. Nutzen, Hintergründe und Risiken


                  Valerius Geist: http://wolfeducationinternational.co...alerius-geist/

                  Valerius Geist: https://de.wikipedia.org/wiki/Valerius_Geist

                  Folgende Videos und Fotos haben irritierende Inhalte und sollen von Kindern und besonders empfindsamen Menschen NICHT angeschaut werden:

                  Grausame Form der Tötung ist in Deutschland streng verboten, findet aber in unseren Wäldern schon tausendfach statt: https://www.youtube.com/watch?v=5MfFGfQ0Qic

                  Tierkämpfe im Wald, in Deutschland verboten, vom NABU und Cluster Forst und Holz rechtswidrig befürwortet: https://www.youtube.com/watch?v=h8Zbjz76iIs

                  Wolfsangriff auf Jagdhund: http://www.chasseurdudimanche.com/de...hien-de-chasse

                  Von Wölfen gefressener Hund: https://puu.sh/tm9YH.png

                  Der Wert eines Fohlens aus Rassezucht liegt zwischen € 4000.- und € 150 000.-, bei sehr wertvollen Fohlen bei bis zu mehreren Millionen Euro. Von Wölfen gefressen: https://puu.sh/tm9Z6.png

                  Wolfsangriffe auf Menschen 1: http://www.cbc.ca/news/canada/saskat...tack-1.3740927

                  Wolfsangriffe auf Menschen 2: https://www.youtube.com/playlist?lis...7JBxNhnGcq1gQN

                  Fortsetzung folgt...
                  Zuletzt geändert von zentaur; 18.05.2017, 09:49.
                  LG zentaur

                  "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                  • zentaur
                    • 03.07.2009
                    • 4475

                    Fortsetzung

                    Ökologische Landwirtschaft

                    Wir möchten für alle von Menschen gehaltenen Haustierarten die Formen der im Sinne der Ökologischen Landwirtschaft artgerechten Haltung beibehalten können. Dazu gehören für alle Tiere (Schweine, Ziegen, Schafe, Rinder, Pferde u. a.) die in der ökologischen Tierhaltung empfohlene und bewährte Offenstallhaltung sowie die Nutzung von Weidegründen ohne hermetische Abriegelung durch gefährliche unter elektrischer Hochspannung stehende Zäune, an denen Rehe, Hunde und Kinder einen Stromschlag bekommen, und die im Freien den so wichtigen Tier-Mensch-Kontakt unterdrücken.

                    Für von Wölfen verursachte Schäden müssen diejenigen herangezogen werden, die ihre Verbreitung mit Propaganda und juristisch fragwürdigen Vorgehensweisen forciert haben. Selbst bei einem wolfsfreien Deutschland wäre der Fortbestand der Unterart Eurasischer Wolf nicht gefährdet. Sein größtes Verbreitungsgebiet hat er in Russland. Dort sind die Wölfe trotz legaler Bejagung nie ausgestorben. Teile des europäischen Russlands vor allem aber die sibirische Taiga sind sehr dünn besiedelt. Das sind die Naturräume der Erde, in denen die meisten Wölfe leben. Sie haben keine natürlichen Feinde und eine hohe Vermehrungsrate. Niemand braucht sich um den Fortbestand dieser Tierart Sorgen zu machen.

                    Eva Nessenius

                    (Biologin)

                    Empfängerinnen der Petition:

                    Barbara.Hendricks@Bundestag.de und Beate.Jessel@BfN.de

                    Link zur Petition:
                    https://www.change.org/p/frau-präsidentin-beate-jessel-bundesamt-für-naturschutz-bitte-verhindern-sie-die-ausbreitung-der-wölfe-im-besiedelten-ländlichen-raum?recruiter=74441030&utm_source=share_petition& utm_medium=facebook&utm_campaign=autopublish&utm_t erm=mob-xs-share_petition-no_msg
                    LG zentaur

                    "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                    • Ferse
                      Gesperrt
                      • 26.06.2015
                      • 1795

                      Zentaur: Petition richtet sich an Frau Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Frau Präsidentin Beate Jessel BfN Bitte verhindern Sie die Ausbreitung der Wölfe im besiedelten ländlichen Raum. Brauchen sie nicht, Wölfe breiten sich nicht im besiedelten ländlichen Raum aus

                      Die Wölfe sind in ländlichen Gebieten zur Bedrohung geworden und richten nun Millionenschäden an. Ich finde Zecken bedrohlich.

                      Wir bitten um Modifizierung des Schutzstatus des Wolfes durch Umsetzung von Artikel 9 Absatz 1 des Berner Artenschutzabkommens im Bundesnaturschutzgesetz aus triftigen Gründen. Kommt.

                      Entwicklung der Wolfspopulation
                      Im Berner Artenschutzabkommen 1979 wurden die damals von Ausrottung bedrohten Wölfe unter Schutz gestellt. Der Wolf als Spitzenprädator steht in den Nahrungsketten ganz oben. Sein einziger natürlicher Gegenspieler ist der Mensch. Diese Funktion des Menschen im Ökosystem wurde nun schon 37 Jahre ausgeschaltet. In dieser Zeit des Vollschutzes haben sich die Wolfspopulationen überall bestens erholt. 2012 gab es in Europa bereits über 30 000 Wölfe. Der Wolf gilt nicht mehr als gefährdete Art, obgleich das von schlecht informierten Hobby-Naturschützern weiterhin behauptet wird.Die Wölfe befinden sich jetzt im Stadium einer Massenvermehrung. Die Population in Deutschland hat sich zwischen 2014 und 2016, also innerhalb von nur 2 Jahren verdoppelt und ist auf bereits circa 600 freilebende Wölfe angewachsen.
                      Boahhh, 600 Wölfe in so einem kleinen Land. Kein Wunder das man täglich über sie stolpert.

                      Gefährdung der heimischen Wildfauna. Die Wolfsrudel gefährden nun ihrerseits den biologischen Artenreichtum. Das ist Quatsch. Vorstellbar ist sogar eine Förderung des Artenreichtums da andere Raubtiere vom Wolf nicht verschont werden.

                      Mufflon und viele andere Tiere auf der Roten Liste der gefährdeten Arten werden von Wölfen getötet und gefressen. Das Mufflon, was zum Zwecke der Jagd hier ausgewildert wurde, auf Böden lebt die Schalenkrankheiten verursachen und das sehnsüchtig nach den Felsvorsprüngen Ausschau hält auf denen es in seiner Heimat den Beutegreifern entkommen kann? Viele andere Tiere der roten Liste ???

                      Die Kälber der streng geschützten Wisente können von Wölfen getötet werden. Durch Krankheiten oder Blitzschlag auch

                      Das Wild ist durch die Wölfe einer zunehmenden Beunruhigung ausgesetzt. Beunruhigung von Tieren in ihren Lebensräumen und Töten geschützter Tiere stehen nach § 69 Abs. 1 und 3 BNatSchG unter Strafe, wenn die Handlung von Menschen begangen wird. Ich habe bei uns schon zwei Sperber angezeigt die Singvögel getötet haben

                      Da die Wölfe ganzjährig aktiv sind, hat das noch gravierendere Auswirkungen. Anders als der heutige menschliche Jäger, der zur Aufrechterhaltung des biologischen Gleichgewichts im Ökosystem Wald erstellte Abschusspläne befolgt und Schonzeiten sowie das Nachtjagdverbot einhält, hetzen und reißen die Wölfe Tag und Nacht ohne Schonung die Wildtiere, die nicht schnell genug fliehen können. Ich esse auch das ganze Jahr über Fleisch.

                      Tragende Alttiere und Rieken (schwangere Hirschkühe und Rehe) sowie Hirschkälbchen und Rehkitze gehören daher zur bevorzugten Beute. Wölfe jagen und fressen ganzjährig und nicht vorwiegend in der Setzzeit.

                      Aber auch unsere Weidetiere werden zunehmend von Wölfen angegriffen, da die Wölfe zwischen Wildtieren und Haustieren nicht unterscheiden können. Deshalb sollte man sie schützen.

                      Hintergründe einer Illusion. Das durch Propaganda von Nichtregierungsorganisationen erzeugte Bild des Wolfes als scheues Wildtier hat sich als Irrtum erwiesen. Die Idee der Wiederbesiedlung Deutschlands mit Wölfen war ein Experiment ohne naturwissenschaftliche Basis, das von NGO-Interessenverbänden ohne ausreichende Fachkenntnisse vorangetrieben wurde. Die Durchführung erfolgt inzwischen auf Kosten der Bürger und des Staates. Der Werbung einer geschäftsorientierten Naturschutz-Organisation kann kein Glauben geschenkt werden. Bei der Verehrung des Wolfes, dem Privilegien zugeschrieben werden, die weder naturwissenschaftlich noch juristisch begründbar sind, kommt es zu einer Gewaltverherrlichung Stgb § 131. Es ist nicht üblich, harmlose pflanzenfressende Tiere einzusperren. Es ist üblich, Raubtieren in ihrem Aktionsradius Grenzen zu setzen. Hier ein umgekehrtes Vorgehen zu verlangen, wäre ein Verstoß gegen die guten Sitten. Mein Nachbar meint, dass Zecken in der Natur auch ihren Sinn haben.

                      Schäden für Natur, Sicherheit und menschliche Existenzen In mehreren Bundesländern terrorisieren nun Wolfsrudel die Menschen im ländlichen Raum durch wiederholtes Reißen ihrer Haustiere. Betroffen sind Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachen sowie Mecklenburg-Vorpommern und jetzt auch Schleswig-Holstein. Zu den anderen kommt er auch noch - nur Geduld

                      Wolfsangriffe auf Schafherden, die an der Nordsee die Deiche beweiden, gefährden diese natürliche Pflege, Düngung und Bodenbefestigung der Deichanlagen. Da wird man Lösungen finden

                      In mehreren Regionen Deutschlands wandern Wölfe ein und vermehren sich. Nicht nur Schafzüchter sind betroffen, sondern auch viele landwirtschaftliche Betriebe mit Kühen und Kälbern, Pferdebesitzer, Gestüte mit Fohlen, außerdem Hundebesitzer und Familien, die Kleintiere im Garten halten. In stärker betroffenen Bundesländern herrscht an manchen Höfen ein regelrechter Belagerungszustand. Wölfe laufen hinter den Zäunen um Grundstücke herum und lauern auf Gelegenheiten, Haustiere zu erbeuten. Viele Wölfe verlieren die Scheu von dem Menschen und dringen nachts, manchmal sogar am Tage in Höfe und Siedlungen ein. Die immer wieder zu erwartenden nächtlichen Wolfsangriffe beeinträchtigen die Berufsausübung der Weidetierhalter gravierend, zerstören das Privatleben der Familien und bedrohen ihre Existenzen. Diese Märchengeschichten werden nie aussterben.

                      Der grauenvolle Anblick der von Wölfen gerissenen Kälbchen und der anderen zerfleischten Tiere gräbt sich in die Seelen der Menschen ein. Unsere Katzen richten Mäuse auch manchmal grauenvoll zu.

                      Auch andere Bürger, die im ländlichen Raum wohnen, sind dieser Bedrohung ausgesetzt, wenn sie Tiere oder Kinder haben. Wo Wölfe sind, können die Kinder sich in der Natur nicht mehr frei bewegen. Kinder müssen chauffiert werden, weil man sie nicht mehr alleine laufen oder mit dem Fahrrad fahren lassen kann. Früher war alles besser, sagen die Dorfältesten bei uns auch immer.

                      Die von den Wolfs-Begeisterten gewünschte Duldung freilaufender Großraubtiere in besiedelten Räumen bedeutet eine Verletzung der Grund- und Menschenrechte und der Freiheitsrechte des Staatbürgers. Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist illegal. Solche Wünsche existieren nicht.

                      ...Fortsetzung folgt Muss nicht.

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                      • zentaur
                        • 03.07.2009
                        • 4475

                        Hilft wunderbar auch bei den Ferse'schen Kommentaren:
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                        LG zentaur

                        "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                        • Ferse
                          Gesperrt
                          • 26.06.2015
                          • 1795

                          Zentaur: In französischen Provinzen kam es durch Wölfe zu dramatischen Zuständen 2015 wurden von 300 Wölfen 9284 Schafe gerissen, 485 Ziegen, 130 Kühe und Kälber, 17 Pferde Fohlen und Esel, 8 Hunde und 17 andere Haustiere. Die Wolfsrudel töten und verletzen bei ihren Angriffen häufig viel mehr Tiere, als sie fressen können.Dasselbe erwartet auch uns in Deutschland,wenn nicht schnell etwas dagegen unternommen wird, zumal bei uns schon über 600 wilde Wölfe leben. Warum sollte uns das auch erwarten ?

                          An den Weiden werden die Schutzvorrichtungen von Wölfen auf vielfältige Weise überwunden. Weiden müssen mit Elektrozäunen gesichert werden. Muttertiere, die Wolfsangriffe überlebt haben, werden traumatisiert und bekommen Fehlgeburten. Anstatt dass die Milchkühe mit ihren Kälbern eine artgerechte Weidehaltung genießen, müssen Kühe in Stallhaltung, weil draußen Großraubtiere frei herumlaufen. Mehrfach sind Kühe und Pferde sind aus Koppeln ausgebrochen und haben die Zäune mitgerissen. Manche sind in panischer Flucht auf Straßen geraten, wo es zu Verkehrsunfällen kam. Herdenschutzmaßnahmen können nicht verhindern, dass die freilaufenden Raubtiere weiterhin versuchen, auf bewohnten Grundstücken und durch Eindringen in Stallungen ihren hohen Nahrungsbedarf zu decken. In Teilen Deutschlands geht bereits eine Flut von Schadensmeldungen ein. Trotzdem wird es zugelassen, dass die Wölfe sich noch weiter vermehren und ausbreiten. Wolfsexperte Bruno Lecomte: „Deutschland sitzt auf einer Zeitbombe“.
                          In Afrika spenden die Kühe auch noch Milch und da gibt es noch ganz andere "Kaliber"

                          Schon mehrmals wurden Menschen bei Spaziergängen in der Natur von Wolfsrudeln umzingelt und mussten per Handynotruf Angehörige zur Hilfe holen. Die wollten einen Spielkreis gründen

                          Wenn in einem Zoo ein Raubtier aus einem Gehege ausbricht und Gefahr besteht, dass es Menschen oder Tiere angreift, darf und muss es - falls andere Maßnahmen nicht ausreichen - sofort erschossen werden. Die öffentliche Sicherheit hat grundsätzlich Vorrang. Bislang gilt der Abschuss eines Wolfes ohne vorheriges Genehmigungsverfahren als Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz und wird mit hohen Geldstrafen oder Gefängnis geahndet. Hunde werden von Wölfen getötet und gefressen. Wenn ein Wolf ein geliebtes Haustier, ein Familienmitglied (!) tötet, wird niemand bestraft. Bei einer Infektion auch nicht.

                          Vergrämungsversuche zeigen erfahrungsgemäß meist keine nachhaltige Wirkung und scheitern in den meisten Fällen. Der Einsatz von Herdenschutzhunden zur Abwehr von Wölfen stellt, wenn es zum Kampf kommt, eine schwere Form der Tierquälerei dar. Die Herdenschutzhunde beißen einen Wolf, der sich nicht vertreiben lässt oder der in ein Grundstück eindringt, zu Tode. Anders können sie ihre Weidetiere nicht schützen. Der kommt deshalb nicht ins Gefängnis - keine Sorge

                          Mehrfach sind aber auch Herdenschutzhunde von zahlenmäßig überlegenen Wolfsrudeln zerfleischt worden. Tierkämpfe sind in Deutschland verboten (Tierschutzgesetz § 17 Absatz 2, § 3 Absatz 8). Wir wollen keinen Rückfall in die Barbarei. Unser Hund hat auch schon mal mit dem vom Nachbarn gekämpft, von unseren Katzen ganz zu schweigen.

                          Das Berner Artenschutzabkommen Artikel 9 Absatz 1 sieht humane Regelungen vor, die in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Die Wölfe sollen in für sie geeigneten Lebensräumen leben. Der besiedelte ländliche Raum gehört nicht dazu. Der unbesiedelte aber schon.

                          Bei Wölfen, die an Siedlungen und Weiden kommen und eine Bedrohung für Leben und Gesundheit von Menschen und ihres Eigentums an Tieren darstellen, muss ein sofortiger Abschuss legalisiert werden. Der Bestand würde durch Einzelabschüsse keinesfalls gefährdet, zumal die Wölfe nicht mehr zu den gefährdeten Arten zählen und eine hohe Vermehrungsrate haben. Die Landschaften, in denen sich nach über einem Jahrhundert Wölfe neu ausbreiten, haben sich verwandelt und sind heute dicht besiedeltes Kulturland. Dem Großraubtier die Wildnis. Dem kultivierten Menschen sein Kulturland. Wer gerne in der Wildnis Erfahrungen mit den Wölfen machen möchte, dem sei es unbenommen, dort mit ihnen zusammen zu leben oder das zu versuchen. Wer gerne im Vollkaskoschutz vor der Natur lebt sollte den ländlichen Raum besser verlassen.

                          In der freien Natur sollte ein Wolf dann sofort geschossen werden dürfen, wenn er sich einem Menschen, Pferd, Hund oder anderen Haustier nähert und nicht vertreiben lässt. Die Empfehlung, Hunde an der Leine zu führen, ist keine generelle Lösung. Aber eine gute.

                          Hunde, die Reiter begleiten, dürfen nie angeleint werden. Jagdhunde und für eine Nachsuche nach verletztem Wild eingesetzte Fährtenhunde müssen oft ohne Leine arbeiten, ebenso Lawinenhunde und Hunde, die nach Erdbeben nach Verschütteten suchen. Wir benötigen eine generelle Abschusserlaubnis zum Schutz des Hundes. Zum Lawineneinsatz nimmt man keine Waffe mit. Reiter müssen nicht mit Hunden reiten. Hundeführer die zur Hetze den Hund schnallen sind nicht mehr am Hund um einen Wolf im Notfall erschießen zu können.

                          Fortsetzung folgt....
                          Muss aber nicht

                          Kommentar

                          • Ferse
                            Gesperrt
                            • 26.06.2015
                            • 1795

                            Zentaur: Fortsetzung...
                            Nur wenn ein Wolf beim Übertreten einer Grenze zu einem menschlichen Territorium sofort geschossen wird, können die anderen Rudelangehörigen daran diese Grenze erkennen und lernen, sie zu respektieren. Wölfe haben ein ausgeprägtes instinktives Revierverhalten. Sie greifen Artgenossen von anderen Rudeln an und töten sie, wenn sie in ihr Revier eindringen. Deshalb verstehen die Wölfe diese unmissverständliche Sprache.
                            Und beim Einzelwolf ?

                            Schäden für den Sanften Tourismus
                            In ländlichen Erholungsräumen werden Spaziergänger und Wanderer auch Kinder mit dem Anblick der von Wölfen gerissenen grauenvoll zugerichteten Rehe konfrontiert. In einem als Streichelzoo eingerichteten Gehege sahen Kinder gerissene Ziegen. Familien, die gerne mit ihren Kindern Urlaub auf dem Land machen würden, entscheiden sich für andere Urlaubsziele und Flugreisen. Ein Rückgang des Sanften Tourismus kann nicht im Sinne des Klimaschutzes sein.
                            Etwas mehr Naturnähe wird den Kindern nicht schaden

                            Wahrung der durch die Verfassung der BRD garantierten Grundrechte Grundeigentümer müssen ihr Recht zurück erhalten selbst zu bestimmen, ob sie Wölfe dulden wollen. Ein Abschuss vom eigenen Grundstück aus muss ohne bürokratischen Vorlauf und ohne juristisches Nachspiel möglich sein. Ein Nebeneinander von Menschen und wildlebenden Wölfen ist nur in getrennten Lebensräumen möglich, da beide sehr unterschiedliche und unvereinbare Ansprüche an den Lebensraum haben. Ich will dann aber auch gleich den Adler mit abschießen, der beim kreisen so viel Schattenwurf verursacht.

                            Durch die aus Osteuropa einwandernden Wölfe besteht die Gefahr der Einschleppung der Tollwut. Wandernde Wölfe können nach der Infektion innerhalb der Inkubationszeit (symptomfreie erste Phase 1 – 3 Monate) noch Hunderte von Kilometern zurücklegen. Eine Tollwutepidemie könnte nach den bislang geltenden Bestimmungen überhaupt nicht bekämpft werden, da die Infektion am lebenden Tier nicht nachgewiesen werden kann, sondern nur durch Obduktion mit Untersuchung des Gehirngewebes. Infizierte Tiere haben wochen- bis monatelang keinerlei Symptome und können lebend nicht erkannt werden.
                            Fledermäuse auch - und nun ?

                            Der Staat ist verpflichtet, Gefahren für die Bevölkerung und ihr Eigentum abzuwenden. Die öffentliche Sicherheit muss soweit gewährleistet sein, dass Situationen, in denen Notwehr entsprechend § 32 StGB erforderlich wäre, gar nicht erst eintreten können. Ein Wolf muss geschossen werden dürfen, BEVOR er überhaupt angreifen kann. Den anderen Wölfen, die sich dem Menschen nicht zeigen, kann dabei nichts passieren. Die Dorfjugend bei uns sollte man auch vorsorglich unter Arrest stellen, bevor die was machen.

                            Berner Artenschutzabkommen Artikel 9 Absatz 1 Ausnahmen
                            1. Unter der Voraussetzung, dass … die Ausnahme dem Bestand der betreffenden Population nicht schadet, kann jede Vertragspartei Ausnahmen … zulassen:
                            - zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt;
                            - zur Verhütung ernster Schäden an … Viehbeständen … und anderem Eigentum;
                            - im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit … oder anderer vorrangiger öffentlicher Belange;

                            Die Umsetzung der Kann-Regelung wird durch das Grundgesetz der BRD zwingend. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, sie umzusetzen. Wir bitten um Änderung des Schutzstatus des Wolfes auf der Basis von Artikel 9 Absatz 1 der Berner Konvention. Wir bitten, alle in Deutschland freilebenden Wölfe und deren Mischlinge (Hybriden) umgehend in der Bundesartenschutzverordnung gemäß § 45 zu den Ausnahmen hinzuzufügen. Die FFH-Richtlinie Anhang 4 muss entsprechend geändert werden.
                            Warum das ?

                            Bundesnaturschutzgesetz
                            § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
                            (7) Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden … können von den Verboten des § 44 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen: 1. zur Abwendung erheblicher land-, …, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, 2. zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, 3. … … 4. im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, … oder 5. aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art.

                            Der § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes darf nicht verfassungswidrig zur Anwendung kommen. Menschen, die sich oder ihre Tiere schützen müssen und dazu einen Wolf unverzüglich töten, dürfen nicht mit einer Strafandrohung erpresst werden. Die Grundrechte haben Vorrang.

                            Wir bitten um Legalisierung präventiver Sofort-Abschüsse ohne jeglichen bürokratischen Vorlauf, die von Inhabern eines Waffenscheins ausgeführt werden dürfen.
                            Ergänzung: Wer das Wort Wolf fehlerfrei schreiben kann sollte Anspruch auf Waffenschein und unbürokratischen Zugang zu feuerkräftigen Waffen haben.

                            Wir betonen erneut, dass wir das Leben von Wölfen in geeigneten Lebensräumen, in denen keine Mensch-Wolf-Konflikte auftreten, und die Erhaltung des Artenreichtums befürworten. Der Artenschutz für die tatsächlich gefährdeten geschützten heimischen Tierarten muss jetzt in Deutschland vorrangig Berücksichtigung finden. Lummerland ?

                            Folgende Videos und Fotos haben irritierende Inhalte und sollen von Kindern und besonders empfindsamen Menschen NICHT angeschaut werden:...
                            Oder hier: http://www.animal-health-online.de/k...n-erlost/6271/

                            Der Wert eines Fohlens aus Rassezucht liegt zwischen € 4000.- und € 150 000.-, bei sehr wertvollen Fohlen bei bis zu mehreren Millionen Euro. ...
                            Wir haben auch Rassehühner - ist dem Habicht aber ziemlich wurscht.


                            Kommentar

                            • Ferse
                              Gesperrt
                              • 26.06.2015
                              • 1795

                              Zentaur: Fortsetzung Ökologische Landwirtschaft
                              Wir möchten für alle von Menschen gehaltenen Haustierarten die Formen der im Sinne der Ökologischen Landwirtschaft artgerechten Haltung beibehalten können. Dazu gehören für alle Tiere (Schweine, Ziegen, Schafe, Rinder, Pferde u. a.) die in der ökologischen Tierhaltung empfohlene und bewährte Offenstallhaltung sowie die Nutzung von Weidegründen ohne hermetische Abriegelung durch gefährliche unter elektrischer Hochspannung stehende Zäune, an denen Rehe, Hunde und Kinder einen Stromschlag bekommen, und die im Freien den so wichtigen Tier-Mensch-Kontakt unterdrücken.
                              Dann müsst ihr damit rechnen Tiere zu verlieren wenn der Wolf dort eindringt

                              Für von Wölfen verursachte Schäden müssen diejenigen herangezogen werden, die ihre Verbreitung mit Propaganda und juristisch fragwürdigen Vorgehensweisen forciert haben. Es liegt bereits ein Post it-Zettel bei uns aus, wo dieser Personenkreis seine Daten für einen unbürokratischen Bankeinzug nennen kann.

                              Selbst bei einem wolfsfreien Deutschland wäre der Fortbestand der Unterart Eurasischer Wolf nicht gefährdet. Sein größtes Verbreitungsgebiet hat er in Russland. Dort sind die Wölfe trotz legaler Bejagung nie ausgestorben. Irgendwo soll es auch noch einen Schneeleoparden geben. Wieso soll man die also schützen ?

                              Teile des europäischen Russlands vor allem aber die sibirische Taiga sind sehr dünn besiedelt. Das sind die Naturräume der Erde, in denen die meisten Wölfe leben. Sie haben keine natürlichen Feinde und eine hohe Vermehrungsrate. Niemand braucht sich um den Fortbestand dieser Tierart Sorgen zu machen. ..und die Tierhalter dort schreien täglich juchuh.

                              Eva Nessenius (Biologin)
                              Ferse (Oberbiologe)

                              Empfängerinnen der Petition: Barbara.Hendricks@Bundestag.de und Beate.Jessel@BfN.deLink zur Petition:https://www.change.org/p/frau-präsid...hare_petition& utm_medium=facebook&utm_campaign=autopublish&utm_t erm=mob-xs-share_petition-no_msg

                              Kommentar

                              • zentaur
                                • 03.07.2009
                                • 4475

                                Zitat von Ferse Beitrag anzeigen
                                ...Ferse (Oberbiologe)
                                Möchtegern...
                                (Ober-) Merkbefreiter ist der "Titel", schon vergessen?
                                LG zentaur

                                "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

                                Kommentar

                                • Tambo
                                  • 23.07.2003
                                  • 1878

                                  Wer hat den Soziopath namens Ferse aus er geschlossenen [COLOR=rgb(106,106,106)]psychiatrischen Abteilung entlassen?????

                                  Nochmal kurz eine Erklärung (aus Wikipedia, nicht dass es heißt aus vorurteilsbehafteten Quellen.... für Soziopath [/COLOR]
                                  https://de.wikipedia.org/wiki/Soziopathie

                                  Kommentar

                                  • Ferse
                                    Gesperrt
                                    • 26.06.2015
                                    • 1795

                                    Tambo: Wer hat den Soziopath namens Ferse aus er geschlossenen [COLOR=rgb(106,106,106)]psychiatrischen Abteilung entlassen?????

                                    Toller Satz - wo lernt man das ?

                                    Kommentar

                                    • zentaur
                                      • 03.07.2009
                                      • 4475

                                      Zitat von Ferse Beitrag anzeigen
                                      Tambo: Wer hat den Soziopath namens Ferse aus er geschlossenen [COLOR=rgb(106,106,106)]psychiatrischen Abteilung entlassen?????

                                      Toller Satz - wo lernt man das ?
                                      Ferse als Komiker
                                      post2.jpg
                                      LG zentaur

                                      "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

                                      Kommentar

                                      • farina
                                        PREMIUM-Mitglied
                                        • 28.11.2006
                                        • 1504

                                        sehr gut

                                        Kommentar

                                        • Coletto
                                          • 26.02.2015
                                          • 983

                                          Das Gemetzel geht weiter:









                                          http://m.maz-online.de/Lokales/Telto...-30-Schafe-tot

                                          Soviel zu "... und ab und zu auch mal EIN Schaf."
                                          Zuletzt geändert von Coletto; 19.05.2017, 13:11.

                                          Kommentar

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