Zitat von Coletto
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Wildernde Hunde dürfen nur mit Genehmigung der Jagdbehörde
geschossen werden , was einem Verbot " spontanem " Erschießens
von auf der frischen Tat des Wilderns ertappten Hunde gleichkommt !
So kann kein Jäger aus Versehen am " Rosenmontag " Wolf mit Hund verwechseln !
Helau , Alaaf ...
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