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Nachspiel zum Prozess gegen Chistine W. - Prozessbesucher wegen Beleidigung verurteilt
Plön - Ein Nachspiel hatte der Strafprozess gegen die wegen Tierquälerei verurteilte ehemalige Dressurreiterin Christine W. jetzt vor dem Amtsgericht Plön. Dort wurde ein Prozessbesucher der Verhandlung im August 2007 nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Der 52jährige Raisdorfer sollte in der Verhandlung "so eine wie die dürfte gar nicht lebend den Gerichtssaal verlassen" gesagt haben. Eine interessante Verteidigung hatte übrigens der versierte Strafverteidiger Burghard Leo für seinen verbal-militanten Tierschützer aufgebaut: Er wunderte sich darüber, daß "Derartiges überhaupt angeklagt wird" und sah darin das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Leo kündigte den Gang in die Berufungsinstanz vor dem Landgericht an.
Nachspiel zum Prozess gegen Chistine W. - Prozessbesucher wegen Beleidigung verurteilt
Plön - Ein Nachspiel hatte der Strafprozess gegen die wegen Tierquälerei verurteilte ehemalige Dressurreiterin Christine W. jetzt vor dem Amtsgericht Plön. Dort wurde ein Prozessbesucher der Verhandlung im August 2007 nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro wegen Beleidigung verurteilt. Der 52jährige Raisdorfer sollte in der Verhandlung "so eine wie die dürfte gar nicht lebend den Gerichtssaal verlassen" gesagt haben. Eine interessante Verteidigung hatte übrigens der versierte Strafverteidiger Burghard Leo für seinen verbal-militanten Tierschützer aufgebaut: Er wunderte sich darüber, daß "Derartiges überhaupt angeklagt wird" und sah darin das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Leo kündigte den Gang in die Berufungsinstanz vor dem Landgericht an.
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