Zitat von Charly
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Zitat von Reitpferd
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juristisch sind die gezahlten gehälter wohl nur dann bei verurteilung rückforderbar, wenn ausrücklich keine erwirtschaftete arbeitsleistung dahinter steht.
es scheint einen feinsinnigen unterschied zu geben zwischen "verdient" und "gezahlt".
wenn das so ist kann ich gut damit leben.
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