Wolfsangriff auf Pferdeherde

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  • Tambo
    • 23.07.2003
    • 1878


    Artikel 2

    Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


    Artikel 14


    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.


    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

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    • Tambo
      • 23.07.2003
      • 1878

      Wenn es um den Wolf geht, scheint Artikel 2 egal zu sein, leider. das war mal eines der höchsten Grundrechte...

      Prüfungsschema zu Art. 2 II 1 GG, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung, Schranke, Verhältnismäßigkeit

      b) Recht auf körperliche Unversehrtheit

      Des Weiteren schützt das Grundrecht die körperliche Unversehrtheit. Es schützt zunächst vor Einwirkungen, die die menschliche Gesundheit im biologisch-physiologischen Sinn beeinträchtigen. Von der körperlichen Unversehrtheit umfasst sind damit vor allem die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden, aber auch die körperliche Integrität, also den Körper so zu belassen, wie er ist. Körperliche Unversehrtheit iSd Art. 2 II 1 GG bedeutet also das Freisein von Unfruchtbarkeit, Schmerzen, Verunstaltungen und Verletzungen der körperlichen Gesundheit. Schließlich schützt es – über den Gesetzeswortlaut hinaus – auch die Gesundheit im psychischen Sinne. II. Eingriff

      Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist immer dann gegeben, wenn eine Beeinträchtigung des Schutzbereichs erfolgt. Eingriffe in das Leben sind beispielsweise die Tötung durch die Vollstreckung der Todesstrafe oder den polizeilich finalen Rettungsschuss.

      Das Recht auf körperliche Unversehrtheit wird insbesondere durch Menschenversuche, Zwangssterilisation, körperliche Strafen und Züchtigungen, durch Verletzung, Blutentnahme, das Einflößen von Brechmitteln oder das Anordnen einer Impfung beeinträchtigt.

      Das Erzeugen von Ärger, Angst oder sonstigen psychischen Beeinträchtigungen sollte nur dann als Eingriff gewertet werden, wenn (auch) körperliche Wirkungen eintreten. Ein Eingriff ist bereits dann zu bejahen, wenn eine Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Eine Schmerzzufügung wird damit nicht vorausgesetzt.

      Ein Eingriff im rechtlichen Sinne würde immer dann entfallen, wenn eine Einwilligung des Betroffenen vorhanden ist. Allerdings ist hierbei sehr kritisch zu untersuchen, ob die von dem Betroffenen abgegebene Einwilligung auch tatsächlich wirksam ist. Nach der heutigen Wertvorstellung ist es nicht möglich in die eigene Tötung einzuwilligen. Auch ist eine Einwilligung in eine Schmerzzufügung im Rahmen eines polizeilichen Verhörs nicht haltbar. Wirksame Einwilligungen sind allerdings im Hinblick auf ärztliche Heilbehandlungen und Operationen denkbar.

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      • Tambo
        • 23.07.2003
        • 1878

        2. Schranken-Schranke

        Damit das einschränkende Gesetz verfassungsmäßig ist, muss es die Schranken-Schranke beachten. Als Schranken-Schranke wirken insbesondere die Art. 104 I 2 GG und Art. 102 GG. Nach diesen Artikeln ist es beispielsweise selbst durch eine Änderung der StPO nicht möglich, die abgeschaffte Todesstrafe wieder einzuführen. Des Weiteren gibt es keinerlei Rechtfertigung eine polizeilich festgehaltene Person seelisch oder körperlich zu misshandeln, selbst wenn diese zuvor die Polizei- oder Strafvollzugsbeamten provoziert haben sollte.

        Eine absolute Schranken- Schranke bildet darüber hinaus auch Art. 19 II GG, also der Wesensgehalt des Grundrechts. Problematisch ist aber, dass der tatsächliche Wesensgehalt bei Art. 2 II GG nur sehr schwierig zu bestimmen ist. Im Wege des Zitiergebots aus Art. 19 I 2 GG ist der Gesetzgeber gezwungen, im Falle der Erlaubnis von Eingriffen in das Grundrecht den Art. 2 II 1 GG im Gesetz selbst oder wenigstens im Gesetzesblatt mitzuzitieren, um deutlich zu machen, dass ihm der Eingriff bewusst ist.

        Letztlich ist die wichtigste Schranken-Schranke die Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme. . Schranken-Schranke

        Damit das einschränkende Gesetz verfassungsmäßig ist, muss es die Schranken-Schranke beachten. Als Schranken-Schranke wirken insbesondere die Art. 104 I 2 GG und Art. 102 GG. Nach diesen Artikeln ist es beispielsweise selbst durch eine Änderung der StPO nicht möglich, die abgeschaffte Todesstrafe wieder einzuführen. Des Weiteren gibt es keinerlei Rechtfertigung eine polizeilich festgehaltene Person seelisch oder körperlich zu misshandeln, selbst wenn diese zuvor die Polizei- oder Strafvollzugsbeamten provoziert haben sollte.

        Eine absolute Schranken- Schranke bildet darüber hinaus auch Art. 19 II GG, also der Wesensgehalt des Grundrechts. Problematisch ist aber, dass der tatsächliche Wesensgehalt bei Art. 2 II GG nur sehr schwierig zu bestimmen ist. Im Wege des Zitiergebots aus Art. 19 I 2 GG ist der Gesetzgeber gezwungen, im Falle der Erlaubnis von Eingriffen in das Grundrecht den Art. 2 II 1 GG im Gesetz selbst oder wenigstens im Gesetzesblatt mitzuzitieren, um deutlich zu machen, dass ihm der Eingriff bewusst ist.

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        • Tambo
          • 23.07.2003
          • 1878

          Damit muss der Gesetzgeber (Bundestag) sagen, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht gegeben ist, weil EU Recht (Artenschutz) diesem Artikel der Verfassung widerspricht ein juristisch sehr interessantes Thema, sobald (und das wird erfolgen) ein Mensch zu Schaden kommt und das sich nicht mehr verleugnen lässt,,,, Also Senckenberg, holt mal den Notfallplan raus, es war ein Fuchs, Elefant oder das gefährliche Killereichhörchnchen, wenn ein Mensch betroffen ist, hoffentlich geschieht das in Bayern, die lassen Doppelgutachten durch ein unabhängiges Institut in Österreich vornehmen. Sozusagen sicherheitshalber und weil schneller geht.. (ein Narr der böses dabei denkt)

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          • Tambo
            • 23.07.2003
            • 1878

            Aus Facebook :"
            Lt. Rissregister ist am 26. 8. in Marklohe (Landkreis Nienburg) ein Pferd (Pony) mutmaßlich von Wölfen verletzt worden. Weiß jemand etwas darüber?

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            • zentaur
              • 03.07.2009
              • 4475

              Das war knapp: Mit dem Knüppel in der Hand hat ein Bücknitzer seinen Irish Setter vor drei Wölfen gerettet. Die verletzte Hündin musste operiert werden. Zu der folgenschweren Begegnung kam es im Wald.
              http://m.maz-online.de/Lokales/Potsd...Heide-verletzt
              LG zentaur

              "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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              • Tambo
                • 23.07.2003
                • 1878

                Drei Monate nach dem Vorfall in Oberneuland ist der Wolf wieder auf Streifzug. Diesmal hat er im Bremer Umland ein Pferd schwer verletzt.

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                • Tambo
                  • 23.07.2003
                  • 1878

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                  • zentaur
                    • 03.07.2009
                    • 4475

                    wölfe: Minister will jeden riss kennen


                    hannover/cuxhaven. (ll) über die durch die rückkehr des wolfes ausgelösten sorgen und nöte von schaf- und rinderhaltern hat sich der niedersächsische umweltminister olaf lies (spd) am montag in der lüneburger heide und in cuxhaven informiert. Schäfer kay krogmann aus cuxhaven beklagte, dass es ihm kaum noch möglich sei, mit der schäferei seine existenzgrundlage zu sichern. Er könne sich nur über wasser halten, weil er einen nebenjob angenommen habe. 60 seiner tiere seien seit 2012 von wölfen gerissen worden, der schaden gehe in die zehntausende. Minister lies forderte die tierhalter auf, jeden einzelnen riss zu melden.
                    Wolf lässt Schäfer verzweifeln

                    TIERHALTUNG - Umweltminister Olaf Lies ruft dazu auf, jeden Riss zu melden

                    Der Wolf verbreitet Angst und Schrecken unter Schaf- und Rinderhaltern. Das Landvolk dringt auf Abschuss.

                    HANNOVER/CUXHAVEN. Kay Krogmann ist ratlos und verzweifelt zugleich. Der 38-Jährige arbeitet als Schäfer in Cuxhaven. Ein Job, den er wie zuvor sein Vater auch schon, immer mit großer Leidenschaft ausgeübt hat. Doch seit der Wolf vor einigen Jahren nach Niedersachsen zurückgekehrt ist, plagen den Schäfer Existenzängste. Zehn Übergriffe hat er eigenen Angaben zufolge seit 2012 schon zu verzeichnen, 60 seiner Tiere habe der Wolf gerissen, ganz zu schweigen von den Verlusten dadurch, dass die verängstigten Schafe keinen Nachwuchs mehr bekamen.

                    Privatbesitz habe er verkauft, ebenso einen Bauplatz und Landmaschinen, um sich finanziell über Wasser halten zu können, beklagte Schäfer Krogmann gegenüber dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies (SPD), der Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Beate Jessel, sowie Vertretern der EU-Kommission am Montag auf einem Deich in Cuxhaven. Wenn abends sein Telefon klingele, bekomme er jedes Mal fast einen Herzinfarkt, weil er denke, dass es wieder einen Wolfsangriff auf seine Schafsherde gegeben habe.

                    Minister Lies nimmt die Sorgen ernst und sagte, er blicke „mit Schrecken auf den nächsten Herbst“. Die Tierhalter bat er nachdrücklich, jeden Übergriff zu melden. „Wir müssen jeden Riss kennen, um Grundlagen zu haben, aus denen wir ableiten können, wo wir wie helfen können und müssen“, betonte der Minister.

                    Niedersachsens Landvolk dringt derweil auf den Abschuss auffällig gewordener Wölfe. Für den Erhalt der Weidetierhaltung und die Deichsicherheit in Niedersachsen gebe es keine andere Möglichkeit, „als sofort mit einer aktiven Regulierung der Wolfspopulation zu beginnen“, sagte Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers am Montag in Hannover. Der sich abzeichnenden Aufgabe der Weidetierhaltung könne nur durch gezielte Entnahme von Wölfen entgegengewirkt werden.

                    „Wir hoffen, dass die EU-Kommission das EU-Recht zum Schutzstatus des Wolfs auf den Prüfstand stellt“, sagte Ehlers. Damit erhielten die Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit für ein aktives Wolfsmanagement einschließlich der Ausweisung wolfsfreier Gebiete.

                    Unterdessen ist in Niedersachsen offenbar erneut ein Wolf überfahren worden. Das schwer verletzte Tier wurde am Sonntagabend zwischen Dahlenburg und Oldendorf im Landkreis Lüneburg gefunden, wie die Polizei am Montag mitteilte.
                    nwz, s..2, 18.09.2018
                    Zuletzt geändert von zentaur; 18.09.2018, 08:32.
                    LG zentaur

                    "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                    • Tambo
                      • 23.07.2003
                      • 1878

                      Lies wollte schon im Januar die Wölfe besendern, das ist bis jetzt nicht passiert. Also wie immer in Niedersachsen blabla ohne wirkliche Hilfe für die Weidetierhalter. Mit anderen Worten. wir nehmen die Wolfsproblematik wahr, wir wollen was tun, aber nichts passiert, weil EU Recht.... während das EU Recht jetzt schon Abschüsse erlaubt. Die wollen die Weidetierhaltung kaputt machen damit Nabu und Co die Flächen für einen "Appel und Ei" aufkaufen können. Stichwort https://en.wikipedia.org/wiki/Rewilding_Europe. Hört sich nach einer Aluhut Verschwörungstheorie an ist aber die fiese Wirklichkeit. und betrifft auch die Pferdebesitzer, die auch betroffen sind. !!! Also alle hier...

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                      • Tambo
                        • 23.07.2003
                        • 1878

                        Die Folgen davon https://www.sz-online.de/nachrichten...n-4015796.html
                        Spielen hinter dem Elektrozaun

                        Eine Kodersdorfer Familie schützt sich vor dem Wolf. Trotzdem gelingt es dem Raubtier, ihre Schafe zu reißen.

                        die Wolfsberaterin würde ihre Kinder dort auch nicht ohne Aufsicht spielen lassen.

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                        • zentaur
                          • 03.07.2009
                          • 4475

                          ERSTE WOLFSRISSE: BAYERN MACHT MOBIL

                          NACH DEN ERSTEN NUTZTIERRISSEN AN KÄLBERN IM BAYERISCHEN OBERALLGÄU HAT ES DIE MÜNCHNER STAATSREGIERUNG EILIG MIT DER UMSETZUNG IHRER PLÄNE, DIE WOLFSFREIE ZONEN FÜR DIE BERGWEIDEWIRTSCHAFT VORSEHEN.

                          Originalton aus der jüngsten Pressemitteilung des Landesamts für Umwelt: „Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Die Staatsregierung bekennt sich zur Weidetierhaltung in Bayern. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben.“
                          Diese Ansage ist die unmittelbare Reaktion auf die genetische Untersuchung nach den ersten beiden Nutztierrissen bei Burgberg und Wertach im Landkreis Oberallgäu. In beiden Fällen hat das „Nationale Referenzlabor“ bestätigt, dass die Kälbter eindeutig von Wölfen getötet wurden.
                          Es geht genau um eine der Regionen, in denen die Staatsregierung das Kulturgut Weidewirtschaft auch aus Naturschutzgründen unbedingt selbst um den Preis der „Entnahme“ der Wölfe erhalten will. Die zuständigen Minister haben dieses Vorgehen schon vor Monaten mit ihren österreichischen Kollegen abgestimmt.
                          https://www.outfox-world.de/blog/ers...cht-mobil.html
                          LG zentaur

                          "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                          • zentaur
                            • 03.07.2009
                            • 4475

                            lies nimmt neuen anlauf zur wolfsjagd

                            umweltminister fordert nationale strategie zur bestandsregulierung


                            niedersachsens umweltministerium fordert eine nationale wolfsstrategie. Dpa-bild: Pleul

                            hannover. niedersachsens umweltminister olaf lies (spd) macht einen neuen vorstoß zur regulierung des wolfsbestandes im land. Das rot-schwarze landeskabinett billigte eine bundesratsinitiative, in der niedersachsen eine nationale wolfsstrategie fordert. Dabei solle auch die vorgehensweise von frankreich geprüft werden, das einige erschießen lässt.

                            Nach dem lies-entwurf soll ein nationales wolfsmanagement nicht nur regelmäßig den erhaltungszustand der art überprüfen, sondern auch „wolfsfreie bereiche“ definiert und die „grenzen der toleranz“ für annäherungen an menschliche siedlungen überprüft werden. „ein bedingungsloser schutz auch problematischer wölfe würde in eine sackgasse führen“, warnt lies. Darum brauche es eine nationale strategie.

                            Die forderung kommt nicht von ungefähr: Nachdem ein wolf im landkreis nienburg jüngst in der nähe eines waldkindergartens ein alpaka gerissen hatte und der kindergarten nun eingezäunt wird, um die kinder zu schützen, kocht die diskussion hoch.

                            Bislang ist das umweltministerium in hannover mit der forderung nach wolfsjagden an den eu-artenschutzvorgaben sowie an einer ablehnung der anderen bundesländer gescheitert.

                            Das könnte sich aber aus zwei gründen ändern: Mit der feststellung eines günstigen erhaltungszustands der population könnte deutschland erstens den strengen schutz aufweichen. Deshalb schlägt niedersachsen auch vor, deutsche und polnische wölfe gemeinsam zu zählen.

                            Zweitens bröckelt die ablehnung in anderen westdeutschen flächenländern: Vor allem das bisher wolfsfreie baden-württemberg hatte lies zuletzt auflaufen lassen. Inzwischen gab es im südwesten aber einige risse, die die dort regierenden grünen aufgeschreckt haben: Im sommer hatte die fraktion sogar eine delegation in sachen wolf nach niedersachsen entsandt.

                            Die cdu-fraktion begrüßt den „paradigmenwechsel“ des ministers als erfolg des „energischen insistierens“ der eigenen partei. „wir werden nicht dabei zusehen, wie kindergärten und schafsherden weiträumig umzäunt werden, damit der wolf in freiheit leben kann“, sagt cdu-fraktionschef dirk toepffer.

                            Die grünen begrüßen die forderung nach einer weideprämie: „statt auf den bund zu warten, sollte niedersachsen selbst eine weidetierprämie für rinder, schafe und ziegen einführen, wie es etwa bayern und thüringen getan haben“, sagt landtagsabgeordneter christian meyer.
                            nwz, 26.09. 2018
                            Zuletzt geändert von zentaur; 26.09.2018, 07:19.
                            LG zentaur

                            "Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch, aber ein Pferd ohne Reiter ist immer noch ein Pferd."

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                            • Tambo
                              • 23.07.2003
                              • 1878



                              Übersetzung Google
                              Eher erklärter Besitzer, dessen Pferde von Wolf angegriffen wurden. Pferde sind große Tiere, Wunden und Infektionen auf ihren Beinen sind heilen und nehmen lange Zeit - oft mit viel Ärger und teuren Veterinär.
                              Ein weiteres Pferd im Rudel hatte Angst, so dass es auch verletzt wurde, wenn auch nicht so ernst.

                              Der Angriff fand in Finnland statt.
                              Vielleicht endet das nächste mal nicht mit "nur".. ein blutiges Bein (? )

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                              • Tambo
                                • 23.07.2003
                                • 1878

                                Täglich upgedatetes Informations- und Beratungsportal der Landwirtschaftskammern Österreichs. Frei zugängliche Meldungen für Konsumenten und Mitliederbereich für Landwirte. Inhalte: Landwirtschaft, landwirtschaftliche Erzeugung und Produkte sowie Agrarmärkte, Agrarpolitik, Agrarstatistik, Downloads, Presseinformationen, Wettervorschau, Veranstaltungs-, Bildungs- und Ernährungstipps, Rezepte.



                                Im Kärntner Lavanttal, besser gesagt in einer der fünf Gemeindejagden von Preitenegg, gibt es offensichtlich Füchse, die ausgewachsene Rehe reißen, wenn man dem offiziellen DNA-Untersuchungsbericht Glauben schenken soll. Zur Vorgeschichte: Im April und Mai fanden Jäger des Jagdvereines drei gerissene Rehe. Aufgrund eigener und fremder Beobachtungen ging der Verein von einem Wolf als Täter aus. Jäger des Jagdvereines bestätigten bereits mehrmals zwei unterschiedliche Wolfsfährten, im nicht weit entfernten St. Georgen wurde heuer ein Wolf von einem rumänischen Forstarbeiter vertrieben, im ebenfalls nicht weit entfernten Twimberg gab es Anfang des Jahres bereits einen Ponyriss mit ungeklärter Täterschaft und Bauern berichteten von stark verstörtem Weidevieh. Zudem soll ein vermeintlicher Wolf im Nachbarrevier mittels Fotofalle bestätigt worden sein. Es lag somit nahe, die Rehrisse von einem amtlichen Wildbiologen begutachten zu lassen. Dieser nahm von zwei der gerissenen Rehe Proben für eine DNA-Analyse. Zudem wollten die Jäger ursprünglich von einem der toten Tiere, das massive Verletzungen am Haupt und am Träger aufwies, für Anschauungszwecke ein Präparat anfertigen lassen. Sie froren Haupt und Träger ein.

                                Auszug
                                Ponyriss mit ungeklärter Täterschaft
                                Kein Wolf, kein Geld

                                Aufgrund persönlicher Bekanntschaften und aufgrund von Berichten in einer deutschen Jagdzeitschrift über unterschiedliche Rissbeurteilungen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz bei unterschiedlichen Instituten, die zu unterschiedlichen DNA-Ergebnissen kamen, wurden sie hellhörig. Allen diesen Vorfällen ist gemeinsam, dass das behördliche DNA-Ergebnis Hunde als Täter auswies. Entschädigungen bei sehr vielen gerissenen Nutztieren wurden deshalb aberkannt. In Eigeninitiative ließen die Geschädigten daraufhin bei einem Hamburger Forensik-Institut, das vor allem in der Kriminologie tätig ist, Proben neuerlich untersuchen und siehe da, dieses ermittelte als Täter mit größter Wahrscheinlichkeit Wölfe, besser gesagt Wolfshybriden (Kreuzungen von Hund und Wolf). Die Mitglieder der Gemeindejagd in Preitenegg ließen deshalb von der Idee der Präparats-Anfertigung ab und schickten an dieses Hamburger Institut ebenfalls Proben von ihren ursprünglich für Anschauungszwecke eingefrorenen Rehkörperteilen.


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                                • Tambo
                                  • 23.07.2003
                                  • 1878

                                  Ergebnis überrascht

                                  Während die Ergebnisse des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien bei den amtlichen Proben lediglich DNA-Spuren eines Fuchses auswiesen, fand das Hamburger Institut bei den vom Jagdverein eingesandten Proben wohl auch DNA-Spuren von einem Caniden (Hundeartig, zu denen auch Wolf, Fuchs, Hunde gehören), aber es führte aus, dass dieses Tier 30% (+/-3% Fehlerwahrscheinlichkeit) Genanteil eines Wolfes aus russischer Abstammung und 50% (+/-5%) Genanteil eines Hundes der FCI-Gruppe 8 aufweise (FCI ist der größte internationale Hundeverband, der die vielen unterschiedlichen Hunderassen in verschiedene Gruppen zuweist. In Gruppe 8 finden sich vor allem größere Jagdhunde).

                                  In der bereits erwähnten deutschen Jagdzeitschrift wird die Treffsicherheit des Hamburger Institutes mit einem anderen Untersuchungsansatz beschrieben. Während die meisten DNA-Analysen der behördlich anerkannten Wolfslabore sich darauf beschränkten, die mitochondriale DNA zu untersuchen, untersuche das Hamburger Forensikinstitut die DNA des Zellkerns. Weil die mitochondriale DNA nur von der Mutter an die Nachkommen weitergegeben werde, sei bei Paarung einer Hündin mit einem Wolfsrüden in der mitochondrialen DNA der Nachkommen daher nur ein Hund nachweisbar. Diese Paarung ist laut Wolfsexperten wohl selten, aber in Gebieten mit verwilderten Hunden zweifelsfrei zu finden (z. B. Italien, Griechenland, Osteuropa). Wenn allerdings die weiblichen Nachkommen einer solchen Paarung in der Natur verbleiben und sich selbst mit Wolfsrüden weiter vermehren, dann ist auch bei den Folgegenerationen nur der Hund nachweisbar. Angesichts weiter Wanderbewegungen von Wölfen ist deren Zuwanderung in Gebiete ohne verwilderte Hunde überhaupt nicht auszuschließen. Zudem ist bekannt, dass z. B. in Russland gezielt Hunde mit Wölfen für Polizei- und Militärzwecke gekreuzt und davon wieder welche in die freie Natur entlassen wurden.

                                  In der Kern-DNA sind immer Merkmale beider Eltern verankert, daher im Falle von Wolf-Hund-Hybriden jene des Wolfes und des Hundes nachweisbar. Aufgrund der bisher damit nachgewiesenen Fälle stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern vielmehr wie viele Hybriden in den Wolfsbeständen Europas zu finden sind. Das Thema Hybriden und deren Vorkommen führt unter den Wolfsbefürwortern in Europa immer wieder zu Aufregung und meist zur scharfen Zurückweisung solcher Behauptungen. Allerdings weisen immer mehr Fachleute und auch das angesprochene Forensik- Institut auf deren mehr oder weniger gehäuftes regionales Auftreten hin.

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                                  • Tambo
                                    • 23.07.2003
                                    • 1878

                                    Kern-DNA-Analyse im Zweifelsfall nötig

                                    Für Geschädigte unzumutbar ist jedenfalls, wenn sie trotz vermuteten Wolfsschadens bei unklaren Rissmerkmalen im Zuge einer nicht eindeutig funktionierenden DNA-Untersuchungsmethode die Diagnose Hunderiss oder Fuchsriss erhalten und damit die Entschädigungspflicht umgangen wird. Im Zweifelsfalle wäre auf alle Fälle auch die Kern- DNA zu untersuchen, um auszuschließen, dass die Nutztiere nicht von einem Hybriden gerissen wurden, dessen Entnahme dann übrigens auch eine Verpflichtung im Rahmen der von Österreich eingegangenen Vereinbarungen in der Berner Konvention wäre. Solches sollte in der noch nicht von Wölfen überbesiedelten alpinen österreichischen Kulturlandschaft derzeit noch weniger Probleme bereiten als in den Wolfsgebieten Deutschlands.

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                                    • cellibelli85
                                      cellibelli85 kommentierte
                                      Kommentar bearbeiten
                                      Danke für diesen Artikel! Sehr aufschlussreich und interessant. Ansonsten ist ja das Thema Hybride in den Medienberichten wenig präsent, auch in Österreich nicht.
                                  • anthea7819
                                    • 17.04.2012
                                    • 1322

                                    In Österreich wurde ein Ponyriss durch einen Wolf in Kärnten bestätigt.

                                    Kommentar

                                    • Tambo
                                      • 23.07.2003
                                      • 1878


                                      Log into Facebook to start sharing and connecting with your friends, family, and people you know.

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                                      • Tambo
                                        • 23.07.2003
                                        • 1878

                                        Was tun bei einem Riss ! To do Liste !

                                        To do Liste, muss im Auto liegen! In eine kleine Tasche oder Kiste gehören ebenfalls ins Auto: Tupferröhrchen, Q-Tips/Wattepads, Einmalhandschuhe, Aludecke, Papierblock, Stifte, 2 Tiefkühlbeutel, ggf. eine kleine Flasche mit stillem/oder Leitungswasser (im Pumpsprüher). Der 1.Hilfe Kasten enthält zudem auch Einmalhandschuhe und sterile Mullpads, die sich ebenfalls zu DNA-Abnahme sehr gut eignen. Was ist beim Fund eines Risses (egal ob tot oder verletzt!) zu beachten: Eigene Hunde fern halten, totes Tier an Ort und Stelle liegen lassen! Fotos machen (auch Umgebung und Spuren!) und das tote Tier abdecken (Aludecke, aus dem 1. Hilfe Kasten) Es dient dazu die Temperatur möglichst niedrig zu halten. Sommerliche Temperaturen und UV Licht schaden einer DNA mehr, als Regen! Zeugen herbeiholen!!!!! Zeuge: Polizist, Notar, Bürgermeister, Beamter, möglichst nicht nur ein Familienmitglied Zusammen mit dem Zeugen die eigene DNA-Probe entnehmen – evtl. mit Wasser anfeuchten, um DNA von einem nicht regen- oder taufeuchten Tier abzulösen. Zusammen mit dem Zeugen den Fundort nach weiteren Spuren absuchen (Trittsiegel, Kot, Haare) und dokumentieren bzw. sichern. Kot und Haare nicht anfassen (Handschuhe aus dem 1. Hilfe Kasten). Zur DNA Untersuchung von Haaren werden diese mit (!) Haarwurzel benötigt! Kot: Vorsicht: Kann Fuchsbandwurmlarven enthalten (in Plastikbeutel füllen)-Atemschutz Polizei informieren, ggf. Presse je nach Ausmaß und Wolfberater rufen und zusammen mit einem Zeugen zugegen sein, wenn dieser eintrifft, bei Großtieren Notar oder Sachverständigen mit hinzuziehen (Widerspruch) Ein Protokoll anfertigen, von dem, was der Wolfsberater gesagt hat und was gefragt wurde Alles, was vor Ort unterschrieben werden soll, unbedingt dokumentieren (abfotografieren!) Bei Bissverletzungen den Abstand der Reisszähne und den Durchmesser ermitteln! Über ?4,5 cm Abstand zwischen den Reisszähnen könnte auf einen Wolf hindeuten. Die Ergebnisse werden unklar, wenn der Speichel eintrocknet. Der Tupfer zieht dann nur noch trockene Speichelstückchen an und diese können abbröseln. Daher u.U. die Abnahmeorte anfeuchten, um verwertbare Spuren zu erhalten. Die Abnahme sollte am Wundrand entlang sowie um und zwischen den Löchern der Reisszähne (Zunge des Täters) genommen werden. Auf keinen Fall direkt in der blutigen Wunde versuchen abzunehmen, da das Blut die Spuren verwischt. Pro gerissenes Tier bis zu drei Stäbchen oder ähnliche Hilfsmittel verwenden. Das Abwischen des Opfers um die Verletzungen oder die abgenagten Knochen mittels eines Tupfers (oder mehrerer) hat sich als hilfreich erwiesen. Sollten die Weidetiere sich ungewöhnlich verhalten ist es ebenfalls anzuraten nach eventuell vorhandenen Spuren zu suchen! Wölfe kundschaften in der Regel erst einmal aus, bevor sie angreifen. Haare im Knick und am Zaun können ein guter Hinweis sein! Spurensuche: Spuren im Gras (liegt platt), auf dem offenen Boden - auch diese Spuren dokumentieren! Handyfoto, Feuerzeug neben die Spur legen. Das Trittsiegels eines Wolfes entspricht ungefähr dem menschlichen Handteller! Die mittlersten Zehen sind nach vorne ausgerichtet. Was macht man, wenn kein professionelles DNA Abnahme Kit zu Verfügung steht? Als Tupfer kann man zur Not auch ein normales Q-Tip oder Ähnliches verwenden. Watteteil nicht berühren! Anstelle der Verpackung in ein Röhrchen genügt auch ein Tiefkühlbeutel pro Abstrichtupfer, falls nichts anderes zur Hand ist! In jedem Fall müssen die Proben offen trocknen bevor die Behältnisse verschlossen werden, um ein Vergammeln der Proben zu vermeiden (24 Stunden an einem geschützten Ort bei Zimmertemperatur). Nur DNA Abnahmestäbchen mit weißem Trocknungsgranulat im Grund des Röhrchens dürfen sofort verschlossen werden. Die Selbsttrocknung sichert die DNA.


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