Isabell Werth- Doping

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  • bagatelle
    • 09.01.2006
    • 1628

    Relativ im Griff......wer behauptet sowas zu 100% auszumerzen lügt.

    Bei den Galopper gilt:

    1. Allgemeines
    529. Kein Pferd darf zum Zeitpunkt des Rennens in seinem Gewebe, seinen
    Körperflüssigkeiten oder seinen Ausscheidungen ein unerlaubtes Mittel aufweisen.
    530. Einen Verstoß begeht, wer diese Mittel anwendet, deren Anwendung versucht,
    bei ihr mitwirkt oder sie pflichtwidrig ermöglicht. Einen Verstoß begeht ein
    Trainer, bei dessen von ihm trainierten Pferden Substanzen solcher Mittel nachgewiesen werden.
    531. Das Vorhandensein von unerlaubten Substanzen am Renntag wird durch
    die Analyse von zwei Dopingproben nachgewiesen. Die Analyse für die A-Probe
    sollte in der Regel innerhalb von 21 Tagen ab Eingang der Probe beim Direktorium
    oder untersuchenden Institut nachgewiesen werden.
    532. 1. Das Direktorium ist befugt, durch Beauftragte von allen im Training befindlichen
    Pferden jederzeit Dopingproben entnehmen zu lassen.
    2. Von jedem Trainer/Trainingsbetrieb ist ein Medikamentenbuch zu führen, in
    dem sämtliche Medikamente aufzuführen sind, die den trainierten Pferden
    verabreicht worden sind. Die erforderlichen Eintragungen haben unmittelbar
    nach der Anwendung des Mittels zu erfolgen.
    3. Der Trainer hat das vom Direktorium vorgeschriebene Medikamentenbuch
    zu führen und ist dafür verantwortlich, daß der von ihm eingesetzte Tierarzt
    nach jeder Behandlung unverzüglich die entsprechende Eintragung in diesem
    Medikamentenbuch vornimmt. Sollte der Tierarzt, aus welchem Grunde
    auch immer, die Eintragung nicht vornehmen, hat der Trainer dies dem Direktorium
    anzuzeigen und unter entsprechendem Hinweis auf die erfolgte
    Mitteilung an das Direktorium die Eintragung selbst vorzunehmen.
    4. Alle Behandlungen mit Ausnahme der in Nr. 539 a) Rennordnung aufgeführten
    Mittel sind im Medikamentenbuch mit folgenden Angaben einzutragen:
    a) Name des Pferdes
    b) Name des Besitzers
    c) Diagnose/Indikation
    d) Name und Menge des verabreichten Medikamentes
    e) Datum der Anwendung des Medikamentes
    f) Name des behandelnden Tierarztes
    g) Unterschrift des Tierarztes
    h) Unterschrift des Trainers oder seines Beauftragten
    5. Dem Direktorium oder seinen Beauftragten ist jederzeit Einsicht in das
    Medikamentenbuch zu gewähren. Das Medikamentenbuch ist jeweils zum Jahresende
    abzuschließen und ein neues Medikamentenbuch anzulegen. Die Aufbewahrungspflicht
    erlischt am 31. März des Folgejahres.
    6. Das Direktorium, der Kontrollausschuß bzw. die Rennleitung sind befugt, an
    Renntagen von allen teilnehmenden Pferden Dopingproben entnehmen zu
    lassen.
    533. Der Rennverein stellt für die Entnahme der Dopingprobe eine geeignete
    Box in der Nähe des Absattelrings zur Verfügung. Ist die ständige Box des Pferdes
    in der Nähe, kann diese verwendet werden.
    534. Ein Trainer ist dafür verantwortlich, daß am Renntag bis zum Abschluß einer
    Dopingprobenentnahme ein von ihm trainiertes Pferd nicht unter dem Einfluß
    eines unerlaubten Mittels steht. Diese Überwachungspflicht schließt die Kontrolle
    über verabreichte Medikamente und die überwachung der Sauberkeit von Transportmitteln
    und Gastboxen sowie die Sicherstellung der Beaufsichtigung seiner Pferde ein. Solange
    Gastboxen in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand sind, darf ein Pferd nicht eingestallt
    werden. Über nicht ordnungsgemäße Gastboxen hat der Trainer oder die von ihm
    beauftragte Person ein Protokoll zu erstellen und an die Rennleitung weiterzuleiten.
    535. 1. Ein Pferd darf in Rennen nicht eingesetzt werden, wenn es ein unerlaubtes
    Mittel aufweist.
    2. Ein im Trainingsbetrieb befindliches Pferd darf nur dann ein unerlaubtes Mittel
    aufweisen, soweit es von einem Tierarzt aus therapeutischen Gründen
    verabreicht und dieses ordnungsgemäß im Medikamentenbuch eingetragen
    worden ist.
    3. Wird ein unerlaubtes Mittel im Trainingsbetrieb bei einem Pferd festgestellt,
    das nicht aus therapeutischen Gründen angewendet oder im Medikamentenbuch
    nicht eingetragen worden ist, ist das Pferd von dem Tag der Entnahme
    in den folgenden 6 Wochen von der Teilnahme an jedem Rennen ausgeschlossen.
    4. Ferner wird bei einem Nachweis von anabolen Steroiden bzw. Beta 2-Agonisten
    in einer im Training oder am Renntag entnommenen Dopingprobe das
    betreffende Pferd für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Eingang des positiven
    Befundes der zweiten Analyse im Direktorium vom Rennbetrieb ausgeschlossen.
    536. Ein Trainer, bei dessen von ihm trainierten Pferd am Renntag ein unerlaubtes
    Mittel analytisch nachgewiesen wurde, ist verpflichtet, eine Vertragsstrafe in
    Höhe von 600 Euroan das Direktorium zu zahlen. Die Anwendung von Ordnungsmitteln
    wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Rennordnung bleibt hiervon unberührt.
    Vertragsstrafen werden dann nicht verhängt, wenn auf Antrag eines Trainers oder Besitzers
    eine Dopingprobe entnommen wurde, weil ihr Pferd ein mangelhaftes Leistungsverhalten
    im Rennen zeigte und ein leistungsminderndes Mittel nachgewiesen wurde.
    537. Ist bei einem nach einem Verkaufsrennen erworbenem Pferd festgestellt
    worden, daß es in diesem Rennen unter Einfluß eines unerlaubten Mittels stand, so
    hat der Käufer dieses Pferdes innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Tatbestandes
    durch das Direktorium das Rückgaberecht unter vollem finanziellen Ausgleich.
    538. Mit Ausnahme von Rennbahn-Tierärzten, die von der Rennleitung beauftragt
    sind, darf niemand am Renntag in die Ställe der Rennbahn ein unerlaubtes
    Mittel oder Geräte zur Applikation derartiger Mittel bringen.
    www.vermeer-galoppclub.de
    www.ex-galopper.com

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    • bagatelle
      • 09.01.2006
      • 1628

      2. Erlaubte und unerlaubte Mittel
      539. Erlaubte Mittel
      Grundsätzlich ist die Anwendung nachfolgender Mittel oder deren Aufnahme durch
      das Futter erlaubt, soweit durch die Rennordnung nichts anderes bestimmt wird.
      a) Liste I: Erlaubte Substanzen
      - Impfungen mit anerkannten Impfstoffen ausschließlich gegen infektiöse
      Erreger.
      b) Liste II: Substanzen mit Grenzwerten
      - Arsenbis 0,3 mg im ml Urin
      - Salicylsäure bis 750 mg im ml Urin oder 6,5 mg im ml Blut
      - Estrandiol:
      bei Hengsten: freies und konjugiertes 5a - Estran - 3ß, 17a-diol: bis zu einer Konzentration
      von 0,045 Mikrogramm pro Milliliter Urin
      - Theobromin bis 2 mg im ml Urin
      - DMSO bis 15 mg im ml Urin oder 1 mg im ml Blut.
      - Cortisol bis 1 mg im ml Urin oder 20-300 ng im ml Blut
      - Peptidhormone und Analoge innerhalb der physiologischen Referenz
      - Hordenin bis 80 mg im ml Urin oder 1 mg im ml Blut.
      - Testosteron bis 0,02 mg im ml Urin bei Wallachen (frei und konjugiert)
      - Testosteron bis 0,055 mg in ml Urin bei Stuten
      (ausser bei tragenden Stuten)
      - Verfügbares Kohlendioxid bis 36 mmol im Liter Blutplasma
      - Methoxytyramin bis 4 mg 3-Methoxytyramin im ml Urin
      (frei und konjugiert).
      - Boldenone bis 0,015 mg im ml Urin bei Hengsten (frei und konjugiert).
      Die konjugierte Substanz bezeichnet die Substanz, die nach einer Spaltung
      aus den Konjugaten freigesetzt wurde.
      c) Liste III: Kontrolliert erlaubte Substanzen (anti-infektiöse Substanzen)
      - antibiotische und antibakterielle Substanzen
      - antimykotische Substanzen
      - antiparasitäre Substanzen
      Behandlungen mit antiinfektiösen Substanzen müssen im Medikamentenbuch
      eingetragen, sowie bei Doping-Probenentnahmen auf der Untersuchungskarte
      deklariert werden.
      540. Unerlaubte Mittel
      Die Anwendung der in Liste IV enthaltenen Dopingmittel ist grundsätzlich verboten,
      soweit sie nicht im Einzelfall aus medizinischen Gründen indiziert wurden. Über die
      Anwendung derartiger Mittel ist ein vom Tierarzt bestätigter Nachweis über Indikation,
      Zeitpunkt und Art des verabreichten Mittels zu führen. Auch bei medizinischer
      Indikation dürfen nachfolgende Mittel am Renntag nicht nachgewiesen werden
      können.
      a) Liste IV: Doping-Substanzen
      - Stimulantia
      - Sedativa
      - Opioide
      - Anabolika
      - Beta-2-Agonisten
      - Diuretika
      Nachfolgende unerlaubte Mittel der Liste V dürfen am Renntag nicht nachgewiesen
      werden können.
      b) Liste V: Sonstige unerlaubte Substanzen
      Hierzu gehören alle Mittel, die nicht in den Listen I, III und IV enthalten sind,
      sowie die in Liste II enthaltenen Mittel oberhalb der festgelegten Grenzwerte.
      Pferde, die mit Mitteln der Liste II, IV oder V behandelt wurden, dürfen nur am Rennen
      teilnehmen, wenn zweifelsfrei feststeht, daß alle unerlaubten Substanzen abgebaut
      sind. Um behandelten Pferden eine eventuelle Teilnahme an Rennen zu ermöglichen,
      kann der Besitzer im Direktorium eine Dopingprobenuntersuchung im Institut
      für Biochemie der Universität Köln beantragen. Dabei sind die Indikationsgründe
      sowie Art, Menge und Zeitpunkt des angewendeten Mittels gleichzeitig mitzuteilen.
      Die mit der Entnahme und Untersuchung verbundenen Kosten trägt der Veranlasser.
      Die Feststellung der unerlaubten Anwendung von Mitteln der Liste IV und V, sowie
      der Liste II oberhalb der Grenzwerte und Liste III ohne Deklaration führt zur Einleitung
      eines Ordnungsverfahrens.
      541. Unerlaubte Mittel sind ferner:
      - Infusionen von Blut oder Blutbestandteilen.
      - Nervenschnitte an den Gliedmaßen.
      - Technische Mittel, die in Rennen mitgeführt oder angewendet werden.

      3. Vorbereitung und Auswertung von Dopingproben
      542. Das Direktorium und die Rennleitung legen für jeden Renntag ein oder
      mehrere Rennen fest, nach denen von bestimmten startenden oder als Starter gemeldeten
      Pferden Urin (und gegebenenfalls auch Blut) für eine Untersuchung auf Doping zu entnehmen
      ist.
      543. Jeder Rennverein und jede Rennleitung haben das Recht, eine solche Untersuchung
      anzuordnen,
      a) wenn ein Pferd durch auffälliges Verhalten den Verdacht auf positives oder
      negatives Doping aufkommen läßt,
      b) auf Antrag eines Besitzers oder Trainers für sein oder ein von ihm betreutes
      Pferd.
      Jede nach a) oder b) angeordnete Untersuchung muß unter Angabe der näheren
      Umstände dem Direktorium unter Verwendung einer Doping-Entnahme-Karte mitgeteilt
      werden.
      544. Von dieser Anweisung kann in sachlich begründeten Ausnahmefällen der
      Rennbahntierarzt oder die Rennleitung abweichen. Die Abweichung ist schriftlich
      gegenüber dem Direktorium zu begründen.
      545. Zur Entnahme und zum Versand von Urin und/oder Blut für die Untersuchung
      auf Doping ist jeder Rennverein mit entsprechenden Dopingsets ausgestattet.
      546. Mit der Entnahme des Urins beauftragt jeder Rennverein eine geeignete
      Person, die das Pferd vom Verlassen des Absattelringes bis zu der Stelle begleitet,
      an der die Dopingprobe entnommen werden soll. Die Entnahme von Blut erfolgt
      durch den Rennbahntierarzt. Bei Verdacht auf Negativ-Doping sind wegen des häufig
      raschen Abbaus von Substanzen zuerst Blut- und dann Urinproben zu entnehmen.
      Der Gesamtvorgang der Entnahme der Dopingprobe ist von einem Beauftragen des
      Rennvereins oder einer entsprechenden Aufsichtsperson, die als Beauftragter des
      Direktoriums tätig wird, zu überwachen. Die Rennvereine übersenden die Dopingproben
      spätestens 1 Tag nach der Entnahme an das Direktorium.
      547. Das Verfahren über die Entnahme von Dopingproben regeln Nr. 553 ff. Die
      Untersuchung der Proben im Labor veranlaßt das Direktorium.
      548. Wird bei einer Urin- und / oder Blutprobe ein unerlaubtes Mittel nachgewiesen,
      unterrichtet das Dopinglabor auf schnellstem Wege und vertraulich das Direktorium.
      549. Besitzer und Trainer werden über das Ergebnis einer Dopingprobenuntersuchung
      informiert. Ist das Ergebnis der ersten Analyse positiv, wird eine zweite
      Analyse durch das Direktorium in Auftrag gegeben. Bei dieser können der betroffene
      Trainer und/oder Besitzer und/oder eine von diesen bestellte Vertrauensperson
      anwesend sein.
      550. Die Analysen werden im Institut für Biochemie der Universität Köln oder in
      einem anderen anerkannten Institut durchgeführt. Auf Wunsch des Trainers oder
      Besitzers kann die zweite Analyse auch im Racecourse Security Services Laboratory
      in Newmarket vorgenommen werden. Dadurch mögliche Zeitverzögerungen gehen
      zu Lasten des Veranlassers. Bringt die zweite Analyse ebenfalls einen positiven Befund,
      ist das Ergebnis endgültig.
      551. Durch das Direktorium erfolgen nach einem endgültigen positiven Befund:
      - Verhängung der Vertragsstrafen.
      - Durchführung eines Ordnungsverfahrens.
      - Information der Deutschen Tierärzteschaft über Verstöße eines Tierarztes.
      552. Die Kosten für die Entnahme der Dopingprobe und den Versand sowie die
      Bereitstellung des Dopingsets und die Analyse, sofern sie auf Veranlassung der
      Rennvereine oder des Direktoriums erfolgen, tragen die Rennvereine bzw. das Direktorium.
      Andernfalls der veranlassende Trainer oder Besitzer. Werden unerlaubte
      Substanzen nachgewiesen, trägt der Trainer die Kosten.
      www.vermeer-galoppclub.de
      www.ex-galopper.com

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      • bagatelle
        • 09.01.2006
        • 1628

        Sorry für den langen Text.......hab irgendwo auch eine Statistik wieviel genommene Dopingproben bei wievielen gelaufenen Pferden und wieviel positiv getestet.

        Müßte mal suchen......erinnere mich vage an 800 Proben an einem Meeting mit ca 3 positiven Befunden in den A-Proben .
        www.vermeer-galoppclub.de
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        • CoFan
          • 02.03.2008
          • 15252

          Ja bagatelle - die Nummer mit der Spritze in der Jacke ist schon echt heftig. Ich bin mal auf das Ergebnis der Dopingproben (die haben auch Haarproben der Pferde genommen) gespannt. Bzw auf das Ergebnis, was in der Spritze drin war.

          Kommentar

          • Emerald
            • 29.10.2008
            • 349

            Diese Regelung klingt doch nachvollziehbar und fair. Warum wehren sich die Nicht-Rennsportler dagegen?

            Kommentar


            • Weil sie gern mehr Spielraum wünschen. Liegt doch auf der Hand. Gewissen Amerikaner bemühen ja sogar den Tierschutzgedanken um - bitte festhalten - Grenzwerte für NSAID und ähnliche Wirkstoffe durchzusetzen die sie bei sich zu Hause ganz legal und offiziel ins Pferd füllen dürfen um es 'more comfortable' zu machen. *hüstel* Da wird die Quadratur des Kreises dann perfekt.

              Kommentar

              • CoFan
                • 02.03.2008
                • 15252

                Kareen - was ist NSAID? Auch wenn ich befürchte, dass ich es eigentlich gar nicht so genau wissen will *sfz*

                Kommentar

                • Sleepyhollow

                  Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                  Kareen - was ist NSAID? Auch wenn ich befürchte, dass ich es eigentlich gar nicht so genau wissen will *sfz*
                  das sind die modernen schmerzmittel wie z.b. metacam und rimadyl

                  Kommentar


                  • Auch die 'unmodernen' wie ASS oder Phenylbutazon, Flunixin-Meglumin usw.usf.
                    Sagt eigentlich Dr. Stihl auch mal was? Meiner Meinung nach wäre es wohl langsam Zeit über eine gerichtliche Verfolgung nachzudenken, immerhin gilt es offenbar als unbestritten, dass er zum wiederholten Male geltendes EU-Recht verletzt und setzt damit sämtliche hier arbeitenden Kollegen der Gefahr von Restriktionen aus, auf die weite Teile der Tierärzteschaft sicherlich gern verzichten würden. Naja, Herr Becker wird's schon richten...

                    Kommentar

                    • Sleepyhollow

                      ach, ich dachte tatsächlich das man nur diese "modernen" so nennt, ich hab das in zusammenhang mit meinem hund so erfahren.
                      danke für die aufklärung

                      Kommentar

                      • CoFan
                        • 02.03.2008
                        • 15252

                        Was ein erschreckender Schwachsinn, ich meine ich hätte hier schon mal gelesen, dass man dort wohl der Meinung sei, ein Päckchen Equi am Tag wäre doch okay. *hrmpf* Wollen die das national oder international durchsetzen?

                        Aber dass viele Amerikaner eine etwas "ganz andere" Einstellung zum Thema Doping haben, wissen wir ja auch von anderen Sportarten. Auch was wir hier schon zum Thema Gangpferde-Shows in den USA diskutiert/gesehen haben, war ja teils wirklich erschreckend.
                        Zuletzt geändert von CoFan; 01.07.2009, 17:18.

                        Kommentar

                        • frau holle reloaded
                          • 19.02.2007
                          • 773

                          ...umso bedenklicher finde ich,dass otto becker `weiter zu ihm hält` das sagt ja eigentlich eh alles
                          Avatar: `cavalleria` von cavallieri xx aus der dekadenz von de niro-argentan

                          Kommentar

                          • CoFan
                            • 02.03.2008
                            • 15252

                            Zitat von frau holle reloaded Beitrag anzeigen
                            ...umso bedenklicher finde ich,dass otto becker `weiter zu ihm hält` das sagt ja eigentlich eh alles
                            Naja - wenn er etwas kritischer mit ihm umgeht.

                            Und ausserdem hat auch der leitende TA vom CHIO (?) gestern dem Kollegen Stihl den Rücken gestärkt (ungefragt).

                            Kommentar

                            • bagatelle
                              • 09.01.2006
                              • 1628

                              Gott schütze all unsere Pferde vor amerikanischen Verhältnissen!!!!!!

                              Im Rennsport rudern sie inzwischen leicht zurück da sie langsam die Auswirkungen zu spüren kriegen (Aight Bells ect)
                              www.vermeer-galoppclub.de
                              www.ex-galopper.com

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                              • Furioso-Fan
                                • 12.08.2004
                                • 10945

                                Bravo Herr Blobel!

                                Karl Blobel, langjähriger Mannschaftstierarzt der deutschen Dressur- und Springreiter, erhebt im ZEIT-Interview schwere Vorwürfe gegen die Dressurreiterin Isabell Werth.

                                Kommentar


                                • Hmpf, Herrn Dr. Blobels Meinung zu Laufbändern und übermäßigem Einpacken in allen Ehren aber mit der Problematik von Whisper hat das doch wohl nur am Rande zu tun. Ist schon merkwürdig wie weit beim Shivering die Meinungen auseinander gehen. Wohl vor allem deshalb weil - mangels wirtschaftlichem Interesse - eine verlässliche Datensammlung über die Auswirkungen und die Verbreitung des Problems in der Pferdepopulation mal wieder fehlen.
                                  Es gibt doch haufenweise Pferde die mit dem Shivering sehr alt werden und durch hervorragende Leistungen sowohl in der Dressur als auch im Springen glänzen. Ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen aber ich kenne mindestens 3 gekörte Hengste die in ihrer Freizeit ein bißchen 'herumshivern' und damit recht erfolgreich über 1,50m turnen. Ganz so dramatisch kann's denn wohl doch nicht sein mit der Progressivität. Die Literaturangaben zu dem Thema sind teils auch schon sehr alt und es finden sich zahlreiche Stellen, die noch aus der Zeit der Kavallerie stammen also sich nicht mehr so unbedingt auf die heutigen Verhältnisse übertragen lassen.
                                  Frau Werth jetzt betrügerische Verkaufsabsichten unterstellen zu wollen finde ich einen ganz schönen Hammer. Dafür fehlen doch die geringsten Anhaltspunkte. Im Übrigen hat das Tierchen den PSG doch wohl gewonnen. Dann kann ja mit der Hinfälligkeit nicht ganz so akut sein, es sei denn Dr. Blobel schreibt dem Fluphen selbst noch sehr viel mehr therapeutischen Wert zu als das unter Pharmakologen bislang bekannt war. Sehr sehr merkwürdig das alles.

                                  Kommentar


                                  • Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                                    Was ein erschreckender Schwachsinn, ich meine ich hätte hier schon mal gelesen, dass man dort wohl der Meinung sei, ein Päckchen Equi am Tag wäre doch okay. *hrmpf* Wollen die das national oder international durchsetzen?

                                    Aber dass viele Amerikaner eine etwas "ganz andere" Einstellung zum Thema Doping haben, wissen wir ja auch von anderen Sportarten. Auch was wir hier schon zum Thema Gangpferde-Shows in den USA diskutiert/gesehen haben, war ja teils wirklich erschreckend.

                                    Da muss man nicht nach Amerika gehen. Auch in hier in großen Lehrinstituten wird so nachgeholfen, daß die Pferde den täglichen Betrieb überstehen.

                                    Kommentar

                                    • CoFan
                                      • 02.03.2008
                                      • 15252

                                      Zitat von caspar Beitrag anzeigen
                                      Da muss man nicht nach Amerika gehen. Auch in hier in großen Lehrinstituten wird so nachgeholfen, daß die Pferde den täglichen Betrieb überstehen.
                                      Ich meinte jetzt speziell den Turniereinsatz.

                                      Aber ich weiss auch, dass es "zu Hause" gerne eingesetzt wird. Und da gibts die enorme Spannbreite von "ist sinnvoll" (arthrosegeplagter Senior, der noch etwas bewegt wird) bis hin zu "ziemlich grenzwertig" (Schulpferd, das nur noch damit funktioniert, wobei das ja auch ein arthrosegeplagter Senior sein kann, der nur einmal am Tag Anfänger gemächlich durch die Bahn trägt).

                                      Ich habe mich ja schon hier drüber ausgelassen, was die teilweise grösseren Equi-Depots in den Schränken von Miteinstallern bei mir für Gedanken auslösen.

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                                      • LovelyLife
                                        • 07.02.2002
                                        • 11188

                                        Die Regelung im Rennsport hört sich doch gar nicht so schlecht an.....

                                        ist auf jeden Fall viel deutlicher definiert
                                        That I have a Lovely Life is my luxury

                                        Kommentar

                                        • BlackWhite
                                          • 26.11.2004
                                          • 569

                                          Klare Worte von Herrn Dr. Blobel, das war mal nötig!

                                          @Kareen Nachdenklich gemacht hat mich Deine Bemerkung mit den gekörten Hengsten. Shivering ist definitiv erblich. Das hat die Forschung in Amerika bewiesen. Wieso sind die gekört???????

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