GOT - Neue Gebührenordnung für Tierärzte - Erfahrungen

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  • Kareen
    PREMIUM-Mitglied
    • 06.01.2001
    • 7470

    Es ging um Praxen nicht um Tierärzte. TÄ in Industrie, Ämtern, Vertrieb und Forschung sind für die GOT ungefähr so relevant, wie für die Kuh der Sonntag.
    Und die TÄ Praxen sind offenbar stark rückläufig, kann sein, dass das an den unseligen Aufkäufen und Konglomeraten liegt. Müsste man mal beleuchten.

    Kommentar


    • Ramzes
      Ramzes kommentierte
      Kommentar bearbeiten
      Das kann man dann ja sellbstständig aus der sehr detaillierten umfassenden Gesamtübersicht der Bundestierärztekammer herausarbeiten
      #297 ...
  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14651


    5-10 % der Tierarztrechnungen bei versicherten Haustieren
    UNKORREKT , bei den Versicherungen nachgeprüft .

    Frage : wie hoch könnte der Anteil dann sein , wenn der einsame , unbedarfte , fachlich "inkompetente " , emotional
    gebundene Einzelkämpfer ENDKUNDE gar nicht in der Lage ist zu prüfen , wenn es nicht über Versicherung läuft ???

    Kommentar

    • Charly
      • 25.11.2004
      • 6009

      Ramzes, wenn du schon die Quelle verlinkst, dann bitte auch lesen

      In etwa 5-10% der Tierarztrechnungen von versicherten Haustieren stimmt die eingereichte Rechnung nicht mehr der Originalbehandlung überein.

      was nciht heißt, dass die eingereichte Rechnung fachlich falsch sind, sondern lediglich, dass sie abweicht...
      ich vermute stark, dass der Behandler hier noch was hinzugefügt hat, so dass die Rechnung entsprechend höher ist

      Kommentar


      • Ramzes
        Ramzes kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Okay , dann ist Abweichung die diplomatischere Beschreibung von im Prinzip unkorrekt ?

      • schnuff
        schnuff kommentierte
        Kommentar bearbeiten
        Wie soll das gehen?
        ...zum erstellen der Rechnungen gibt es einige Programme, du kannst sie von einer Rechenstelle erstellen lassen, aber die einzelnen Therapie und Diagnostikschritte musst du schon angeben, bei uns ist es im Nachgang nicht so einfach die Rechnung zu ändern.
    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3432

      Zitat von Charly Beitrag anzeigen
      (...) Was nciht heißt, dass die eingereichte Rechnung fachlich falsch sind, sondern lediglich, dass sie abweicht...
      ich vermute stark, dass der Behandler hier noch was hinzugefügt hat, so dass die Rechnung entsprechend höher ist
      Wie kann man sowas dann nennen? Beschiß wäre möglich oder lieber Versicherungsbetrug?
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar

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