Landeskriminalamt durchsucht Landgestüt Warendorf

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  • Carla X
    • 13.09.2013
    • 147

    Landeskriminalamt durchsucht Landgestüt Warendorf

    Wer weiß mehr zu dieser merkwürdigen Geschichte?

  • CoFan
    • 02.03.2008
    • 15252

    #2
    Da steht doch alles drin, was die Öffentlichkeit zur Zeit zu interessieren hat.

    Es wird gegen Beschäftigte des LG wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Reisen ermittelt.

    Die Ermittlungsbehörden sind jetzt am Zug, wenn es konkrete Ergebnisse gibt, werden wir es schon erfahren.

    Kommentar

    • fanniemae
      • 19.05.2007
      • 3294

      #3
      "....im Zusammenhang mit Reisen in den arabischen Raum wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt werde."

      da fällt mir auf anhieb nur ein name ein.
      zu dem thema reisekosten gab es seinerzeit auch eine diskussion u nachfolgend der (öfftl) diskussion eine stellungnahme vom ldgst, dass die reise auf einladung des gastgebers u ausdrücklich nicht auf staats- u züchterkosten erfolgt sei.

      muss man dann nur entsprechend versteuern, wie heutzutage "geschenke" von geschäftspartnern eben von jedem unternehmer zu versteuern sind.
      www.muensterland-pferde.de

      Kommentar

      • dressurpferde@email.de
        • 15.02.2012
        • 921

        #4
        Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
        "....im Zusammenhang mit Reisen in den arabischen Raum wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt werde."

        da fällt mir auf anhieb nur ein name ein.
        zu dem thema reisekosten gab es seinerzeit auch eine diskussion u nachfolgend der (öfftl) diskussion eine stellungnahme vom ldgst, dass die reise auf einladung des gastgebers u ausdrücklich nicht auf staats- u züchterkosten erfolgt sei.

        muss man dann nur entsprechend versteuern, wie heutzutage "geschenke" von geschäftspartnern eben von jedem unternehmer zu versteuern sind.
        Falsch!!!

        Beamte dürfen Geschenke nur bis zu einem Wert von irgendwas bei 10,- Euro annehmen. Mit versteuern hat das nichts zu tun. Wenn die Reise im Zusammenhang mit deren Amt stand, könnte die Luft dünn werden.

        Hier ein anderes Beispiel zum Thema öffentlicher Dienst und Geschenk:
        Nachrichten, Lokalnachrichten und Meldungen aus Berlin, Polizeimeldungen und offizielle Pressemeldungen der Landespressestelle des Landes Berlin.

        Kommentar

        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #5
          Noch klarer:

          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • darya
            • 20.02.2005
            • 3261

            #6
            §331 Absatz 3 bzw. §333 Absatz 3 könnten in diesem Fall aber greifen.

            Kommentar

            • silas
              • 13.01.2011
              • 4024

              #7
              ...wenn die Dienstreise vor Antritt genehmigt wurde.

              Wer ist Dienstherr und darf die Genehmigung erteilen? Die geschäftsführende Leitung des Landesgestüt oder muß bei dem Umfang / Geldwert bereits von höherer Ebene genehmigt werden?

              Eine Massnahme seitens der Staatsanwaltschaft lässt zumindest darauf schliessen, es wurde innerhalb einer ersten Überprüfung keine eindeutige Genehmigung gefunden. Die Ermittlungen werden ergeben, ob eine ordnungsgemässe, oder aber vielleicht nicht unbedingt verwaltungstechnisch ordnungsgemässe Genehmigung, die man jedoch im Nachgang "aufwerten" kann vorliegt, die dann den entsprechenden Mitarbeiter entlastet.
              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

              Kommentar

              • wilabi
                • 21.05.2008
                • 2338

                #8
                Ich würde sagen, man hält mal den Ball in dieser Sache flach.

                Mir kommt es doch sehr komisch vor
                a) das für so eine Geschichte, die länger zurückliegt, jetzt eine ANzeige beim LKA gestartet wurde
                b) eine LKA-Durchsuchung praktische am gleichen Tage in unheimlicher Breite an die Presse geht. Alle lokalen Gazetten und Fachzeitschrift wurden offensichtlich informiert.
                c) es sich doch nach erstem Anschein um einen relativ bedeutungslosen Vorgang handelt


                Das stinkt.
                Zuletzt geändert von wilabi; 12.02.2016, 11:44.

                Kommentar

                • dressurpferde@email.de
                  • 15.02.2012
                  • 921

                  #9
                  Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                  Ich würde sagen, man hält mal den Ball in dieser Sache flach.

                  Mir kommt es doch sehr komisch vor
                  a) das für so eine Geschichte, die länger zurückliegt, jetzt eine ANzeige beim LKA gestartet wurde
                  b) eine LKA-Durchsuchung praktische am gleichen Tage in unheimlicher Breite an die Presse geht. Alle lokalen Gazetten und Fachzeitschrift wurden offensichtlich informiert.
                  c) es sich doch nach erstem Anschein um einen relativ bedeutungslosen Vorgang handelt


                  Das stinkt.

                  Einer Duchsuchung gehen immer Ermittlungen voraus. (Also nichts mit morgens Anzeige und mittags Durchsuchung)

                  Die Anzeige mag von daher durchaus schon länger zurückliegen. Denn mit einer ordnungsgemäßen Genehmigung dieser Reise durch die zuständige Behörde hätte es keine Untersuchung gegeben!
                  Vermutlich lag aber genau diese Genehmigung bei der Behörde nicht vor. Die Behörde wird es intern entsprechend umfangreich geprüft haben (dauert seine Zeit).
                  Klar, vielleicht haben sie es doch genehmigt und man konnte den Bescheid jetzt nur nicht finden und hofft auf den beschlagnahmten Computern/ Unterlagen aus dem Landgestüt doch noch fündig zu werden. Findet sich diese Genehmigung nicht, wird es ungemütlich für die betroffenen Mitarbeiter.

                  Auch wenn es in diesem Fall einen wohlgemeinten Hintergrund für die Reise und Zusammenarbeit gegeben haben mag, finde ich es im Allgemeinen durchaus sinnvoll, wenn derartige Beschenkungen von staatlichen Institutionen genau geprüft werden. Auch die Arabischen Emirate sind politisch eher nicht ganz konfliktfrei und eine Zusammenarbeit nicht ganz unproblematisch.

                  Ganz sicher konnte sich das Landgestüt eine solche Schenkung nicht einfach selbst genehmigen.

                  Bedeutungslos ist für mich ein Vorgang wie mit der Lehrerin, die eine Reise zu unrecht von ihrer Abi-Klasse angenommen hat und hier der Gesamtbetrag wohl nicht höher war als die 10,- pro Nase, die ansonsten o.k. gewesen wären. Also wenn sie da von jedem Schüler einzelnd einen Gutschein über 10,- für genau diese Reise bekommen hätte, wäre es o.k. gewesen, als gemeinschaftliches Geschenk aber nicht, das ist kleinkarierter Behörden-Wahnsinn. Das war auch in der Presse, obwohl zwar Hingucker-Schlagzeile aber eigentlich bedeutungslos.

                  Und das über Dursuchungen in der Presse ganz allgemein berichtet wird, ist auch nicht neu. Immerhin handelt es sich mit dem Landgestüt um eine Institution mit weltweitem Bekanntheitsgrad und nicht um ein "regionales Wolfsbüro" (und selbst da würde man über eine derartige Untersuchung Berichte in der Presse finden - lustig die Vorstellung von z.B. "NABU sponsert Mitarbeitern des Wolfsbüros Bildungsreise nach Kanada").

                  Kommentar

                  • fanniemae
                    • 19.05.2007
                    • 3294

                    #10
                    Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                    Ich würde sagen, man hält mal den Ball in dieser Sache flach.

                    Mir kommt es doch sehr komisch vor
                    a) das für so eine Geschichte, die länger zurückliegt, jetzt eine ANzeige beim LKA gestartet wurde...
                    ".... Oberstaatsanwalt Stefan Lechtape bestätigte gestern auf Anfrage der „Glocke“, dass die Ermittlungen gegen die unter Verdacht geratenen Mitarbeiter bereits seit einiger Zeit laufen."

                    "...Auslöser für die Ermittlungen ist ein anonymer Hinweis aus dem vergangenen Jahr gewesen, der an das Landeskriminalamt weitergeleitet wurde." (WN)


                    ansonsten geb ich dir recht.
                    gemessen an der wertevernichtung, die seit jahren legal u strukturiert in warendorf betrieben wird, ist dieser schadensfall eine bagatelle.
                    www.muensterland-pferde.de

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                    • dressurpferde@email.de
                      • 15.02.2012
                      • 921

                      #11
                      Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
                      gemessen an der wertevernichtung, die seit jahren legal u strukturiert in warendorf betrieben wird, ist dieser schadensfall eine bagatelle.
                      der Unterschied liegt in: Legal!

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                      • Reitpferd
                        • 17.09.2013
                        • 141

                        #12
                        Es wird hier immer von einer oder mehreren Reisen gesprochen, die Gegenstand der Ermittlungen sein sollen. In den Pressemeldungen (z.B. Landwirtschaftliches Wochenblatt oder Züchterforum) heißt es aber "...im Zusammenhang mit Reisen nach Katar". Das ist möglicherweise ein Unterschied. Vielleicht geht es gar nicht um die Reise selbst. Die gesetzlichen Regelungen für die Annahme von Geschenken für Beamte oder Mitarbeiter staatlicher Insitutionen sind recht klar. Wer in seiner Funktion Dinge annimmt, die einen höheren Wert haben als vorgeschrieben, muss diese seiner vorgesetzten Dienststelle anzeigen und überstellen. So einfach ist das: Eigentlich. Dennoch gilt auch in diesem Fall zunächst einmal die Unschuldsvermutung so lange nichts anderes bewiesen ist.

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                        • fanniemae
                          • 19.05.2007
                          • 3294

                          #13


                          ich kann die wiederholte sorge vor rufschädigung und image-schaden nicht verstehen.
                          die presse möge die dinge doch bitte beim namen nennen und auf die gebotene "political correctness", die hier nun wahrlich nicht angemessen ist, verzichten.

                          ich wage mal die behauptung, dass sie in warendorf aktuell auf den tischen tanzen und es sei ihnen gegönnt. die wahrheit ist doch:

                          das gestüt hat in den letzten 20 jahren so erheblich schaden genommen, dass man den aktuellen verlauf der dinge als echten glücksfall bezeichnen muss. es wäre schön, wenn man das auch in düsseldorf so begreift.

                          die aktuelle situatoin birgt in erster linie eines:
                          eine riesenchance für das gestüt.

                          nachdenklich stimmt lediglich, dass es überhaupt erst so weit kommen musste, bis sich etwas ändert.
                          wie das so ist mit öffentlichen strukturen:

                          sind sie erstmal installiert, sind sie nur schwer wieder aufzuheben.
                          man muss schon silberne löffel klauen, um überhaupt eine chance auf rausschmiss zu haben.

                          in diesem fall hat man ihnen die silbernen löffel offensichtlich sogar geschenkt.
                          da muss man dem scheich doch wirklich dankbar sein.
                          www.muensterland-pferde.de

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                          • silas
                            • 13.01.2011
                            • 4024

                            #14
                            Gilt die Unschuldsvermutung bei Ermittlungen gegen Beamte nicht mehr?

                            Beamtenrechtlich handelt es sich um eine Suspendierung, also das beamtenrechtliche Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. Diese Massnahme hat bereits Auswirkungen auf die aktuellen Bezüge und die weiteren Beförderungen der Betroffenen.

                            Der oberste Dienstherr greift auch deshalb zu einer derart weitreichenden Massnahme, um Schaden vom Amt abzuhalten, deshalb die kommissarische Besetzung. Das finde ich in diesem Fall absolut angebracht.

                            Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft kann der Dienstherr über weitere disziplinarische Massnahmen entscheiden, oder, bei Entlastung der Betroffenen durch die Ermittlungen, kehren sie gar in ihr Amt zurück.

                            Denn diese Variante ist durchaus eine Möglichkeit: unter Verdacht Stehende werden durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entlastet......

                            Auf keinen Fall darf der Dienstherr hier vorschnell, ohne gesicherten Beweis, die Ämter anderweitig ausschreiben und besetzen. Bisher verhält sich der Dienstherr korrekt.

                            Wir sollten uns nicht in Spekulationen ergehen, sondern abwarten - auch wenn die Betroffenen nicht unbedingt Sympathieträger sind.
                            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                            Kommentar

                            • CoFan
                              • 02.03.2008
                              • 15252

                              #15
                              Bitte? Welche Dinge sollen sie beim Namen nennen? Die Staatsanwaltschaft ermittelt doch noch - solange ist das nur ein Verdacht. Erst wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen ist die Zeit gekommen die Öffentlichkeit zu informieren. Ob es dann zu dienstrechtlichen oder vielleicht sogar juristischen Konsequenzen für die Betroffenen führt, werden wir noch rechtzeitig erfahren.

                              Ich bin absolut dafür, den Ermittlungsbehörden die nötige Zeit für Ermittlungen zu geben und solange die Spekulationsmaschinerie im Keller zu lassen. Das sollten wir doch aus der Posse um Wulff gelernt haben.

                              Kommentar

                              • dressurpferde@email.de
                                • 15.02.2012
                                • 921

                                #16
                                Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
                                sind sie erstmal installiert, sind sie nur schwer wieder aufzuheben.
                                man muss schon silberne löffel klauen, um überhaupt eine chance auf rausschmiss zu haben.

                                in diesem fall hat man ihnen die silbernen löffel offensichtlich sogar geschenkt.
                                da muss man dem scheich doch wirklich dankbar sein.
                                Auch das mit den "silbernen Löffeln" ist so eine Sache, da muss selbst bei einer Verurteilung die Höhe stimmen, um eine berechtigte Basis für eine Entlassung aus dem Beamtenwesen zu rechtfertigen. Also wenn die sinnbildlichen "silbernen Löffel" zu faktischen silbernen Löffeln würden, würde es nicht reichen, zumindest nicht, wenn es nicht gleich ein ganzer LKW mit Löffeln war.

                                Bis dahin abwarten, was die Ermittlungen ergeben.

                                Den allgemeinen Rahmen gibt § 24 Beamtenstatusgesetz:

                                § 24 Beamtenstatusgesetz: Verlust der Beamtenrechte

                                (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
                                1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
                                2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.

                                (2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

                                Kommentar

                                • Kluger Hans
                                  • 07.10.2013
                                  • 152

                                  #17
                                  Zum besseren Verständnis für alle:
                                  1. Es handelt sich bei den drei Betroffenen (Leiterin, Erster Hauptberittmeister und Verwaltungschef) nicht um Beamte. All drei sind Angestellte des Landes NRW.

                                  2. Auch für Angestellte (des Bundes, des Landes oder anderer Verwaltungsstrukturen) gelten deutlich andere (strengere) Regeln hinsichtlich der Annahme von Geschenken oder Leistungen als für Angestellte im privatwirtschaftlichen Bereich.

                                  3. Die erwähnte Suspendierung muss nicht zwingend mit den aktuellen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang stehen. Sie kann auch als Schutzmaßnahme für die Institution (Landgestüt) oder die Betroffenen gefällt werden, um diese bis zum Ergebnis der Ermittlungen aus der Schusslinie zu halten.

                                  4. Nicht nur für die Presse sollte bis zur rechtlich abgesicherten Klärung der Situation (letztinstanzliches Urteil oder Einstellung der Ermittlungen) die sogenannte Unschuldsvermutung gelten. Zurzeit sind die Betroffenen Verdächtige. Kommt es zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft, sind sie Beschuldigte. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, sind es Angeklagte. Und erst wenn sie verurteilt sind, sind es Täter.

                                  5. Für die Institution Landgestüt und alle Mitarbeiter, die sich hier (zum überwiegenden Teil toll) engagieren, ist die ganze Angelegenheit keine einfache Situation. Wie auch immer die Sache ausgeht, wird es anschließend Beschädigte geben.

                                  Also erstmal abwarten und Tee trinken. Zumindest bis neue Erkenntnisse vorliegen.

                                  Kommentar

                                  • fanniemae
                                    • 19.05.2007
                                    • 3294

                                    #18
                                    Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                                    Bitte? Welche Dinge sollen sie beim Namen nennen?....
                                    Zitat von silas Beitrag anzeigen
                                    ....Wir sollten uns nicht in Spekulationen ergehen, sondern abwarten - auch wenn die Betroffenen nicht unbedingt Sympathieträger sind.
                                    ich glaube ihr beide echauffiert euch gerade völlig zu unrecht an der falschen stelle.
                                    ich spekuliere nicht.
                                    es interessiert mich nicht, was den herrschaften zur last gelegt wird.

                                    ich beziehe mich ausschliesslich auf die sog. rufschädigung, die es lt presse zu vermeiden gilt u stelle fest:

                                    das ist blödsinn weil der ruf des ldgst in den letzten jahren bereits erheblich in mitleidenschaft gezogen wurde. und dafür sind die verantwortlichen im sattel und im management ganz allein vernatwortlich.
                                    und genau das sollte die presse mal beim namen nennen.
                                    www.muensterland-pferde.de

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                                    • #19
                                      Zitat von Kluger Hans Beitrag anzeigen

                                      2. Auch für Angestellte (des Bundes, des Landes oder anderer Verwaltungsstrukturen) gelten deutlich andere (strengere) Regeln hinsichtlich der Annahme von Geschenken oder Leistungen als für Angestellte im privatwirtschaftlichen Bereich.
                                      Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In der freien Wirtschaft nennt man dies Compliance. Compliance umfassen auch Regeln zur Vermeidung von Bestechung und Korruption. Mittlerweile hat es sich auch dort mit den allzu großzügigen "Werbegeschenken".

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                                      • wilabi
                                        • 21.05.2008
                                        • 2338

                                        #20
                                        Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
                                        das ist blödsinn weil der ruf des ldgst in den letzten jahren bereits erheblich in mitleidenschaft gezogen wurde. und dafür sind die verantwortlichen im sattel und im management ganz allein vernatwortlich.
                                        und genau das sollte die presse mal beim namen nennen.
                                        Die eine Seite ist die offensichtliche Schlechterfüllung der Aufgaben - da kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Ich denke auch, das der notwendige "Pferdeverstand" nicht in hinreichenden Umfang vorhanden ist, aber das ist subjektiv und so eindeutig negativ sind die Meinungen nicht überall.

                                        Eine ganz andere Geschichte ist der Verdacht der Vorteilsnahme. Das ist eine ehrenrührige und strafrechtlich relevante Beschuldigung, die persönlich trifft, verletzt und vielleicht nur von einigen "Interessierten" instrumentalisiert wird, um so wiederum selbst Vorteile zu erarbeiten - und seien es nur Ideelle.

                                        Und damit habe ich ein Problem. Wenn wir bei solchen Vorgängen Beifall klatschen und eine immer noch mögliche Denunzierung als Mittel zum Zweck begrüßen, dann muss man sich nicht mehr über schwindende politische Kultur beklagen.

                                        Hier wird schon der 3. Schritt diskutiert, während der erste noch nicht vollendet ist. Da kann man auf die Nase fallen. Daher ist das Verhalten der Presse absolut korrekt.
                                        Zuletzt geändert von wilabi; 15.02.2016, 17:23.

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