Boykott der HLPreform - Absurdistan in Deutschland

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  • fanniemae
    • 19.05.2007
    • 3204

    kurzfristig gibt es m.e nur einen einzigen weg aus dem dilemma (und auch das ist keine lösung sondern lediglich eine hiflsbrücke, die hoffentlich soviel krach macht, dass dadurch dann konstruktive prozesse in gang gesetzt werden können):

    eine übergreordnete instanz, vor der alle repsekt haben.
    da bleibt nur ein gerichtlicher beschluss.

    da nicht davon auszugehen ist, dass die FN gegen sich selbst klagt,
    und auch nicht davon auszugehen ist, dass die verbände gegen ihre eigenen hengsthalter klagen,
    bleiben nur die landgestüte.

    man wünscht dr.B und seinen mitstreiterinnen also einen gehörigen korb eier in der hose verbunden mit der bitte, einen gerichtlichen weg doch zumindest einmal zu prüfen.

    wirtschaftliche benachteiligung staatlich geförderter institutuionen sollte durchaus potential haben.
    insbes wenn den privaten protagonisten in diesem zusammenhang reiner vorsatz unterstellt werden kann.
    www.muensterland-pferde.de

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    • PSBMV
      • 04.05.2010
      • 175

      den einfluß der landgestüte sollte man nicht überschatzen. der ist relativ gering.
      die landgestüte werden kostenträchtig von den jeweiligen landesregierungen finanziert und unterliegen somit dem gleichen wirtschaftl. druck wie jeder andere betrieb auch.
      ob sich jedes bundesland ein landgestüt leisten kann, (werden oft mit fördermitteln subventioniert u. fallen somit dem steuerzahler zur last)
      ist eine zweite frage. wettbewerb besteht zb. auch darin, daß nicht wettbewerbsfähige(wirtschaftl gesehen) betriebe überflüssig sind. im grunde sind diese institutionen in dieser form auch nicht mehr notwendig bzw. tragbar..zumal,wie es der jeweilige Name schon besagt, es da auch die trennung der einzelnen landgestüte nach landesrecht voraussetzt.

      eine gerichtliche regelung dürfte illision sein, da vorab dann das ganze tierzuchtrecht (TZG-TierZOV)
      sowie auch EU-Recht etc. elementar verändert u. neu gefaßt werden müßte. daran hat nicht mal die EU oder regierung der bundesrepublik ein interesse...
      Zuletzt geändert von PSBMV; 11.02.2016, 15:01.
      Oldie

      http://www.pferdestammbuchmv.de

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      • joko
        • 26.03.2012
        • 349

        Zitat von Ara Beitrag anzeigen
        Die Hengsthalter, die so verfahren, gehören abgestraft und zwar wettbewerbsrechtlich von den Konkurrenten und ebenso von den Züchtern.
        Für mich ist das eindeutig unlauterer Wettbewerb und der gehört bestraft!
        Wenn ein Verkäufer einen Endverbraucherpreis z.Bsp. so ausweist: "Staubsauger 399 Euro zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt." ist das schon ein Verstoß, der eine Abmahnung nach sich zieht.

        Bon Homme versucht hier mit dieser Darstellung den Züchter bewusst, vorsätzlich zu täuschen!
        "D'EGALITÉ NEU

        Westfälischer Siegerhengst aus bestem Stamm....
        Zugelassen für Westfalen, Hannover und Oldenburg OL...

        das ist eine LÜGE! , denn der Hengst ist anerkannt und erst nach dem Bestehen des 14 TT zugelassen.

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        • CoFan
          • 02.03.2008
          • 15238

          Zitat von PSBMV Beitrag anzeigen
          den einfluß der landgestüte sollte man nicht überschatzen. der ist relativ gering.
          die landgestüte werden kostenträchtig von den jeweiligen landesregierungen finanziert und unterliegen somit dem gleichen wirtschaftl. druck wie jeder andere betrieb auch.
          ob sich jedes bundesland ein landgestüt leisten kann, (werden oft mit fördermitteln subventioniert u. fallen somit dem steuerzahler zur last)
          ist eine zweite frage. wettbewerb besteht zb. auch darin, daß nicht wettbewerbsfähige(wirtschaftl gesehen) betriebe überflüssig sind. im grunde sind diese institutionen in dieser form auch nicht mehr notwendig bzw. tragbar..zumal,wie es der jeweilige Name schon besagt, es da auch die trennung der einzelnen landgestüte nach landesrecht voraussetzt.

          eine gerichtliche regelung dürfte illision sein, da vorab dann das ganze tierzuchtrecht (TZG-TierZOV)
          sowie auch EU-Recht etc. elementar verändert u. neu gefaßt werden müßte. daran hat nicht mal die EU oder regierung der bundesrepublik ein interesse...
          Eine Klage oder das Anstreben einer einstweiligen Verfügung (laienhaft gesprochen) gegen wettbewerbsverzerrende Werbung bei anderen HH hätte nichts mit den tierzuchtrechtlichen Gesetzen zu tun und müsste sogar recht schnell umzusetzen sein, weil das bei solchen Streitfällen notwendig ist.

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          • tina_178
            • 18.03.2007
            • 3701

            Zitat von joko Beitrag anzeigen
            Für mich ist das eindeutig unlauterer Wettbewerb ...
            ..., denn der Hengst ist anerkannt und erst nach dem Bestehen des 14 TT zugelassen.
            das schreiben andere auch - das macht die Sache nicht besser, ich weiß.
            Zuletzt geändert von tina_178; 11.02.2016, 17:50.
            Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

            Kommentar

            • Arielle
              • 23.08.2010
              • 2838

              Hat man als Züchter nicht die Verpflichtung sich im HV seines Verbandes zu vergewissern, ob der Auserwählte auch hier zugelassen ist?
              http://www.zuechtergewerkschaft.com/

              Kommentar

              • wilabi
                • 21.05.2008
                • 2319

                Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                Hat man als Züchter nicht die Verpflichtung sich im HV seines Verbandes zu vergewissern, ob der Auserwählte auch hier zugelassen ist?
                Um Himmels willen ! Soll das jetzt das Vorgehen entschuldigen ?

                Vorn mit Zulassung täuschen und hinten mit AGB'S versuchen, jede Gewährleistung auszuschliessen. (Jetzt bitte nicht wieder mit juristischen Spitzfindigkeiten antworten - erst einmal ist das so.)

                Ein wesentlicher Faktor für funktioniere Kundenbeziehungen ist an anderen Stellen VERTRAUEN. Von solchen Hengsthaltern würde ich nicht mal mehr eine tote Katze kaufen - geschweige den Samen für rund um 1000 Euro für einen ungeprüften Hengst.

                Und ständig ist der Züchter in der Pflicht - kann ja nicht sein.

                Wie war das noch ? Bist du nicht Stammkunde bei BonHomme ?

                Kommentar

                • Arielle
                  • 23.08.2010
                  • 2838

                  Ich, Stammkunde von Bonhomme? Bisher habe ich zwei Fohlen von deren Hengsten und erwarte in diesem Jahr drei weitere. Da habe ich mit anderen Stationen schon mehr gemacht. Aber es geht ja nicht um Bonhomme sondern um das Prinzip. Andere Stationen wurden ja schon genannt.

                  Praktisch sind doch die meisten Junghengste der letzten Herbstkörungen schon im Angebot. Und wollen wir wetten, dass primär die Hengste auch genutzt werden, bei denen das Bestehen des 14 TT kaum ernsthaft infrage steht? Wer erwartet denn, dass ein D'Egalite, ein Revolution oder der Trakki-Körsieger im 14 TT gründlich versagen? Die wurden ja nicht von Zuchtazubis zu Körsiegern gemacht, von nicht so blöden HH gekauft und vom zuchtinteressierten Publikum bejubelt, das sich auch nicht nur aus Lemmingen zusammen setzt. Ist es nicht wie so oft bei Zuchtschauen, auf die besten 10 % kann man sich schnell einigen und ebenso auf die schlechtesten 10 % auch. Fraglich sind die 80 % dazwischen - und die kommen sowieso kaum richtig zum Decken.
                  http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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                  • sporthorses100
                    • 06.09.2010
                    • 874

                    Anpaarungsentscheidungen sind offensichtlich auch ein Intelligenztest. Wer ungeprüfte Hengste nutzt und hinterher darüber jammert, dass er kein "volles Papier" erhält, ist schon etwas einfach strukturiert in seinen züchterischen "Überlegungen".
                    Dieser ganze Reformwahn der FN, genauer gesagt von Miesner und Konsorten, ist doch nur blinder Aktionismus, mit dem lediglich nach außen hin dokumentiert werden soll, dass sie überhaupt etwas tun, ob sinnbringend und umsetzbar oder nicht, ist aus dem Blickwinkel eines Verbandes sekundär.

                    Kommentar

                    • Korney
                      • 05.03.2009
                      • 3512

                      Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                      Die wurden ja nicht von Zuchtazubis zu Körsiegern gemacht, ...
                      dann möchte ich eine solche Ausbildung auf keinen Fall machen. Anscheinend weiß man danach weniger, bzw. ist man danach befangener und weniger unabhängig als davor.

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                      • PSBMV
                        • 04.05.2010
                        • 175

                        Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                        Eine Klage oder das Anstreben einer einstweiligen Verfügung (laienhaft gesprochen) gegen wettbewerbsverzerrende Werbung bei anderen HH hätte nichts mit den tierzuchtrechtlichen Gesetzen zu tun und müsste sogar recht schnell umzusetzen sein, weil das bei solchen Streitfällen notwendig ist.

                        Dazu wäre vorauszusetzen, daß der Kläger dazu befugt ist und rechtlich einwandfrei begründet und seine Schädigung nachweist...
                        ebenfalls muß der Kläger in seiner Klageschrift den Beklagten zweifelsfrei benennen....
                        beides dürfte hier problematisch sein...Sogenannte Sammelklagen gibt es nicht...ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Landgestüt sich daran beteiligt jeden einzelnen Hengsthalter zu verklagen..

                        [QUOTE]
                        die diskutierten Umstände hat die FN in ihren Veröffentlichungen ja im Vorfeld benannt.
                        Da steht ganz klar in Rot drin: "Ziel: Die Nutzung ungeprüfter Hengste ist zu unterbinden !"
                        Die Landgestüte hatten gefordert, generell 3j kein Deckeinsatz, was sich ja durch die Wiederstände der Hengsthalter nicht umsetzen lies,
                        [QUOTE/]
                        damit sind zumindest in diesen Angelegenheiten die tierzuchtrechtlichen Vorschriften anzuwenden bzw. verbindlich,
                        der Kläger müßte mithin gegen das jeweilige Land Klage führen...
                        damit landet er dann rechtlich vor dem Verwaltungsgericht...voraussichtliche Dauer des Verfahrens 2-5 Jahre,
                        Auch hier kann ein Landgestüt nicht gegen den eigenen Dienstherren klagen...andernfalls wiederum müßte das Ministerium gegen den bzw. die betreffenden Verbände und die FN klagen....das wird wohl kaum geschehen.

                        Auch ein diesbezügl. Erlass der Tierzuchtbehörde (Verordnung) kann nicht in Frage kommen, da die Kompetenz bei der Bundesbehörde liegt und selbst die nicht um eine Gesetzesänderung herumkäme...
                        Zuletzt geändert von PSBMV; 11.02.2016, 22:57.
                        Oldie

                        http://www.pferdestammbuchmv.de

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                        • PSBMV
                          • 04.05.2010
                          • 175

                          Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                          auf die besten 10 % kann man sich schnell einigen und ebenso auf die schlechtesten 10 % auch. Fraglich sind die 80 % dazwischen - und die kommen sowieso kaum richtig zum Decken.
                          Auch das zeigt deutlich daß mit Schablone Maßstäbe gesetzt werden, je nach Auge des Betrachters,
                          wo bleibt dabei das Individium Pferd als Träger der verlangten Typenvielfalt?
                          rechnerisch mag das zwar richtig sein, ein Argument zum Verbot des Einsatzes von Hengsten unter 3 Jahren ist damit nicht begründbar. Das Risiko, Nachkommen zu produzieren, die in die genannten % Zahlen fallen, hat ohnehin jeder Züchter selbst zu tragen....wer dennoch in diese Richtung will kann nicht willkürlich bestimmen, daß andere kompromisslos folgen. Es ist schon verwunderlich, wie hier mitunter selbstverständliche u. gesetzl. garantierte Rechte jedes Züchters mißachtet und mit Füßen getreten werden, nur weil einzelne einer voreingenommenen Einstellung unterliegen und nichts anderes gelten lassen...ohne wirklich realitätsnahe wege aufzuzeigen die umsetzbar wären .
                          Oldie

                          http://www.pferdestammbuchmv.de

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                          • wilabi
                            • 21.05.2008
                            • 2319

                            Zitat von van.web Beitrag anzeigen
                            Ernsthaft? Unterzeichnet man ernsthaft Verträge ohne AGB zu lesen?

                            Also sorry, wer so doof ist keine AGBs zu lesen bevor er seinen Otto unter ein Dokument setzt ist selber schuld! Und das gilt für JEDEN Lebensbereich, nicht nur die Pferdezucht. Selbst wer sich ein TV-Gerät kauft oder Auto oder oder anerkennt mit dem Unterzeichnen die zugehörigen AGBs. Wer da leichtsinnig ohne sie wenigstens zu lesen alles unterschreibt was man ihm hinlegt, muss sich nicht wundern wenn er irgendwann mal "auf die Schnauze" fällt!
                            Das sehe ich anders.
                            Letzte Woche hatten wir Züchterfrühschoppen. Dabei sind noch viele ältere Züchter von echtem Schrot und Korn. Die wissen weder was von der "Gefahr des weissen Scheins" noch von AGBs . Die sind weder doof noch sonst wie minderbemittelt. Die haben Gottvertrauen und "wie hebbt dat jümmer so hat". Deren Unbedarftheit wird ausgenutzt. Das ist unfair.

                            Ich bin mal gespannt, ob Gerd Sosath heute einen Hinweis gibt. Der verkauft sich ja gern als volks- und züchternah.

                            Kommentar

                            • Coeur
                              • 24.02.2004
                              • 2571

                              Wer für mich einen dreijährigen Hengst nutzt ist kein Züchter sondern ein Spieler/Zocker eben lediglich ein "Vermehrer". Man kann ja bei einem 3jährigen keine züchterischen Verbesserung (Zuchtfortschritt) erkennen, nur spekulieren.

                              Daher kein mitleid wens dann dafür im Extremfall kein Papier gibt. Gut so! Im Springlager, da ist es eben so üblich, und das ist gut, dass die erfahrenen Hengste mehrheitlich eingesetzt werden die eben Ihre Leistungsvermögen bewiesen haben.

                              Kommentar

                              • carolinen
                                • 11.03.2010
                                • 3548

                                Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                                Das sehe ich anders.
                                Letzte Woche hatten wir Züchterfrühschoppen. Dabei sind noch viele ältere Züchter von echtem Schrot und Korn. Die wissen weder was von der "Gefahr des weissen Scheins" noch von AGBs . Die sind weder doof noch sonst wie minderbemittelt. Die haben Gottvertrauen und "wie hebbt dat jümmer so hat". Deren Unbedarftheit wird ausgenutzt. Das ist unfair.

                                Ich bin mal gespannt, ob Gerd Sosath heute einen Hinweis gibt. Der verkauft sich ja gern als volks- und züchternah.
                                Da kann man dann ja auf den PZV Versammlungen einen Vortrag zu diesen Dingen halten. Schion hat man auch ein Thema für den üblichen Teil.
                                Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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                                • Arielle
                                  • 23.08.2010
                                  • 2838

                                  Zitat von Coeur Beitrag anzeigen
                                  Wer für mich einen dreijährigen Hengst nutzt ist kein Züchter sondern ein Spieler/Zocker eben lediglich ein "Vermehrer". Man kann ja bei einem 3jährigen keine züchterischen Verbesserung (Zuchtfortschritt) erkennen, nur spekulieren.

                                  Daher kein mitleid wens dann dafür im Extremfall kein Papier gibt. Gut so! Im Springlager, da ist es eben so üblich, und das ist gut, dass die erfahrenen Hengste mehrheitlich eingesetzt werden die eben Ihre Leistungsvermögen bewiesen haben.
                                  Wenn alle Züchter so denken, wird auch der erste Einsatz eines 10jährigen Hengstes höchst spekulativ sein!
                                  http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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                                  • Arielle
                                    • 23.08.2010
                                    • 2838

                                    Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                                    Das sehe ich anders.
                                    Letzte Woche hatten wir Züchterfrühschoppen. Dabei sind noch viele ältere Züchter von echtem Schrot und Korn. Die wissen weder was von der "Gefahr des weissen Scheins" noch von AGBs . Die sind weder doof noch sonst wie minderbemittelt. Die haben Gottvertrauen und "wie hebbt dat jümmer so hat". Deren Unbedarftheit wird ausgenutzt. Das ist unfair.
                                    Obber liasen kürnt de doch, oder?
                                    http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                                    Kommentar

                                    • wilabi
                                      • 21.05.2008
                                      • 2319

                                      Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                                      Obber liasen kürnt de doch, oder?
                                      Dauet de over nich - de holt jümmer veel van jabbeln

                                      'n wurt blift n' wurt
                                      Zuletzt geändert von wilabi; 13.02.2016, 20:47.

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                                      • Coeur
                                        • 24.02.2004
                                        • 2571

                                        Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                                        Wenn alle Züchter so denken, wird auch der erste Einsatz eines 10jährigen Hengstes höchst spekulativ sein!
                                        Mit zehn hat er sich auf jeden Fall im Sport bewiesen oder auch nicht, und Sport hat mehr Info für mich als jeder 30/10/15 Tage Test oder sonstiger alternativen mit 3 jährig, ich kann warten, bis der Hengst sich bewiesen hat, ich beteilige mich nicht an dem Bussiness Modell der HH die 3 jährige Hengste hypen und diese dann mit 5 verbrenne und der Züchter bleibt auf unverkäuflicher Nachzucht hängen..

                                        Kommentar


                                        • Zitat von Coeur Beitrag anzeigen
                                          Wer für mich einen dreijährigen Hengst nutzt ist kein Züchter sondern ein Spieler/Zocker eben lediglich ein "Vermehrer". Man kann ja bei einem 3jährigen keine züchterischen Verbesserung (Zuchtfortschritt) erkennen, nur spekulieren.

                                          Daher kein mitleid wens dann dafür im Extremfall kein Papier gibt. Gut so! Im Springlager, da ist es eben so üblich, und das ist gut, dass die erfahrenen Hengste mehrheitlich eingesetzt werden die eben Ihre Leistungsvermögen bewiesen haben.
                                          Puh, ganz schön harte Worte. Streng genommen ist züchten immer zocken, weil es nie eine Garantie gibt, selbst für eine noch so durchdachte Anpaarung. Und dass es im Springlager anders läuft, ist zumindest in Deutschland mittlerweile Wunschdenken. Die jungen Hengste decken wesentlich mehr als die Altgedienten. Mit Ausnahme einer Handvoll von etablierten Spitzenvererbern, die auch noch im hohen Alter volle Decklisten haben. Im Regelfall brechen die Bedeckungszahlen nach 2 Decksaisons rapide ein. Das ist im Kern genau dasselbe Lemming-Verhalten wie im Dressursektor. Allerdings geht es im Kern doch immer um die selbe Frage: Nutzen wir die richtigen Hengste (weil dann ist das Alter genetisch betrachtet komplett unerheblich)?

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