Gerichtsurteil zur Boxenhaltung!!!

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  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14684

    Soso , und das soll tatsächlich so sein ???

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    • hannoveraner
      • 11.06.2003
      • 3273

      Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
      Und ein Gerichtsurteil zur Haftung Stallbetreiber
      http://www.anwalt.de/rechtstipps/wel...rd_003758.html
      also dieses Urteil empfinde ich als sehr viel größeren Hammer. Bei dem "Topic-Urteil" wurde mal jemand an die Hammelbeine gepackt, die über längeren Zeitraum Fehler gemacht hat, dessen Auswirkungen am Pferd erkennbar waren, aber sicherlich nicht eindeutig an den einzelnen beanstandeten Dingen zuzuordnen sind. Aber deswegen ist es für die Allgemeinheit besonders gefährlich!

      Wenn nun aber in dem anderen Fall Ein Gericht zu dem Schluss kommt, der Pensionsstallbetreiber hat keinen sicheren Zaun weil ein Pferd auf der anderen Seite tot liegt und das Gericht einen ca. 2 m hohen Zaun als annährend sicher erachtet- das macht mir Probleme. In den offiziellen Leitlinien wird, meine ich mindestens 0,75 des Pferdestockmaßes gefordert. und dem gericht ist es egal!! wo kommen wir denn hin, wer soll denn noch was mit nem pferd machen?
      die meisten einstaller kennen doch die gegebenheiten wo & wie ihre Pferde gehalten werden. wieso kann man dann auf ersatz klagen wenn keine grobe fahrlässigkeit vorliegt? oder ist es grob fahrlässig, wenn die Zäune nicht 2 meter hoch sind? dann gute nacht....
      auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

      Kommentar

      • Ramzes
        • 15.03.2006
        • 14684

        [QUOTE=silas;1061787]So ein Urteil erhält nach Rechtsgültigkeit einen sog. Rechtsgültigkeitvermerk - allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, meines Wissens wurde seitens der Klägerin die nächstmögliche Instanz angerufen.

        Vermutlich handelt es sich bei diesem Dokument um eine Aktenausfertigung, zur Kenntnisnahme.[/QUOTE]

        Ohne Unterschrift ????Stempel ????
        In Deutschland ????

        Kommentar

        • silas
          • 13.01.2011
          • 4024

          @ Ramzes
          Vollkommen übliches Vorgehen - erst bei Rechtsgültigkeit wird ein entsprechendes Dokument mit Unterschrift und Vermerk (s.o.) ausgefertigt - mit dem Dokument muss ja unter Umständen dann weiterhin gearbeitet werden.

          So eine Aktenausfertigung erhält die Klägerseite und die Beklagtenvertretung in jeweils dreifacher Ausfertigung - das ist Deutschland! - Noch handelt es sich ja um ein laufendes Verfahren.....
          Zuletzt geändert von silas; 07.06.2012, 09:13.
          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

          Kommentar

          • Ramzes
            • 15.03.2006
            • 14684

            [QUOTE=Ramzes;1061786]Frage an die Jura - Experten :

            Muß so ein Urteil nicht auch von der Richterin unterschrieben werden
            und mit Amtsstempel versehen werden ?
            Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz irgendeinen Amtsbriefkopf kopieren ,
            seinen gewünschten Text einklimpern und im Internet verbreiten ???[/QUOTE
            ]


            BGH - Urteil - fehlende Unterschrift eines Richters

            Zivilprozessordnung § 315 - (1) 1 Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2 Ist ein Richter...

            Kommentar

            • silas
              • 13.01.2011
              • 4024

              Vielleicht solltest Du mal ein paar Semester Jura studieren - gleich zu Beginn wird etwas über die Rechtsgültigkeit von Dokumenten gelehrt.

              Um weiteren Fragen vorzubeugen - ja, Jurastudium mit gezielter Fachausrichtung - gehört zu meinem Berufsbild.

              Dieses hier veröffentlichte Urteil ist zurzeit nicht rechtsgültig - bitte genau mein Posting # 164 lesen.

              Wer übrigens Urteile lesen und verstehen möchte, der abonniert eine speziell für Juristen gedachte Informationsoftware - da erhält man dann auch Hintergrundinformationen zur Urteilsfindung mit entsprechender rechtlicher Begründung - man spart, dubiose Internetveröffentlichungen zu lesen und zu interpretieren.
              Zuletzt geändert von silas; 07.06.2012, 09:18.
              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

              Kommentar

              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14684

                Zitat von silas Beitrag anzeigen
                Vielleicht solltest Du mal ein paar Semester Jura studieren - gleich zu Beginn wird etwas über die Rechtsgültigkeit von Dokumenten gelehrt.

                Um weiteren Fragen vorzubeugen - ja, Jurastudium mit gezielter Fachausrichtung - gehört zu meinem Berufsbild.

                Dieses hier veröffentlichte Urteil ist zurzeit nicht rechtsgültig - bitte genau mein Posting # 164 lesen.
                Zivilprozessordnung § 315 - (1) 1 Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2 Ist ein Richter...






                DUBIOS ?? So , so
                Zuletzt geändert von Ramzes; 07.06.2012, 09:22.

                Kommentar

                • silas
                  • 13.01.2011
                  • 4024

                  Hinter einem Gesetz stehen dann die Verwaltungsvorschriften und Ausführungsrichtlinien, die ein Arbeiten in der Praxis erst möglich machen.

                  Immer wieder müßig, dies Laien zu erklären.

                  Merke:
                  Das Internet als Basisinformationsplattform KANN lehrreich und dienlich sein - bei Detailinformationen verlasse ich mich dann auf weitergehende Recherchen. Und im Gesetzesbereich, gerade in meinem Fachgebiet,gibt es weltweit die zahlreichsten Veröffentlichungen. Die zahlreichen Ausführungsbestimmungen werden jährlich aktualisiert - da kann man dann meterweise Literatur kaufen....

                  Deshalb sind auch Fachanwälte auf detaillierte und spezifische Informationsdateien angewiesen, die permanent aktualisiert werden.

                  Ansonsten können wir ja diese Zunft abschaffen und jeder Depp legt mit seinen Internet / Wikipedia Informationen das Gesetz in seinem Sinne aus! Sonnige Zukunftsaussichten!
                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                  Kommentar

                  • Tambo
                    • 23.07.2003
                    • 1878

                    Und öfter versucht die Verwaltung die Rechtsprechung auszuhebeln, mit Nichtanwendungserlassen und Gesetzesänderungen mit echter oder unechter Rückwirkung.

                    Während einige Richter versuchen das Rad neu zu erfinden, und sehr interessante Urteile fällen, um es freundliche auszudrücken, nur damit sie hinterher in der Fachliteratur zitiert werden.

                    Und der kleine Bürokrat versucht dem ganzen Chaos zu folgen.

                    Kommentar

                    • Tanja22
                      • 19.08.2004
                      • 2360

                      @ Silas

                      Kommentar

                      • Ramzes
                        • 15.03.2006
                        • 14684

                        Zitat von silas Beitrag anzeigen
                        Hinter einem Gesetz stehen dann die Verwaltungsvorschriften und Ausführungsrichtlinien, die ein Arbeiten in der Praxis erst möglich machen.

                        Immer wieder müßig, dies Laien zu erklären.

                        Merke:
                        Das Internet als Basisinformationsplattform KANN lehrreich und dienlich sein - bei Detailinformationen verlasse ich mich dann auf weitergehende Recherchen. Und im Gesetzesbereich, gerade in meinem Fachgebiet,gibt es weltweit die zahlreichsten Veröffentlichungen. Die zahlreichen Ausführungsbestimmungen werden jährlich aktualisiert - da kann man dann meterweise Literatur kaufen....

                        Deshalb sind auch Fachanwälte auf detaillierte und spezifische Informationsdateien angewiesen, die permanent aktualisiert werden.

                        Ansonsten können wir ja diese Zunft abschaffen und jeder Depp legt mit seinen Internet / Wikipedia Informationen das Gesetz in seinem Sinne aus! Sonnige Zukunftsaussichten!
                        Der link zum Justizministerium ist also " deppert " ??
                        " Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt .
                        § 511 ZPO
                        Und Du meinst so etwas ändert sich hierzulande im Stundentakt ??

                        Kommentar

                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14684

                          Wo ist dann der Vermerk : Nicht rechtskräftig ?
                          Wo ist Unterschrift ?



                          wer ist media.repro-mayr.de ????
                          Zuletzt geändert von Ramzes; 07.06.2012, 17:44.

                          Kommentar

                          • Tambo
                            • 23.07.2003
                            • 1878

                            Ramzes nicht rechtskräftig ist jedes Urteil, bis in letzter Instanz entschieden wurde, das muss man nicht extra vermerken.

                            Oder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder ausdrücklich ein Rechtsmittelverzicht vorliegt.

                            http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskraft_(Deutschland)

                            Kommentar

                            • Ramzes
                              • 15.03.2006
                              • 14684

                              Tambo , aber doch nicht ohne Vermerk und Unterschrift , Stempel .

                              Kommentar

                              • silas
                                • 13.01.2011
                                • 4024

                                Ganz einfach:

                                Die Rechtsgültigkeit wird durch Vermerk ausdrücklich bestätigt - heisst im Umkehrschluß:

                                Keine Rechtsgültigkeit vermerkt - ist NICHT RECHTSGÜLTIG.


                                Um mit Tambo zu sprechen:
                                Der kleine Bürokrat staunt und wundert sich, was die Rechtspfleger und Verwaltungsfachangestellten, -fachwirte so alles wissen müssen und mit welchen Anfragen sie konfrontiert werden. Somit wird sicherlich jedem klar, warum unsere Gerichte mit so vielen Nichtigkeiten belastet sind und prozentual überwiegend Urteile von "engagierten" Amtsrichtern in der nächsten Instanz kassiert werden.
                                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                Kommentar

                                • Ramzes
                                  • 15.03.2006
                                  • 14684

                                  Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
                                  Tambo , aber doch nicht ohne Vermerk und Unterschrift , Stempel .
                                  dto.

                                  Zivilprozessordnung § 317 - (1) 1 Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. 2...


                                  Zivilprozessordnung § 511 - (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt. (2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn 1....


                                  Zuletzt geändert von Ramzes; 08.06.2012, 12:46.

                                  Kommentar

                                  • silas
                                    • 13.01.2011
                                    • 4024

                                    Zitat von silas Beitrag anzeigen
                                    Somit wird sicherlich jedem klar, warum unsere Gerichte mit so vielen Nichtigkeiten belastet sind ...
                                    Manchmal fällt der Euro auch in einzelnen Centstücken!
                                    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                    Kommentar

                                    • Tambo
                                      • 23.07.2003
                                      • 1878

                                      Silas, nicht nur Amtsrichter neigen zu engagierten Urteilen, die in der Verwaltungspraxis zu Umsetzungsproblemen führen, weil die Richter eben die Zeit haben, den Einzelfall genau auseinander zu nehmen. Wie soll das im Behördenalltag geschehen?

                                      Recht haben, im Recht sein, gut und schön, aber es jedem recht machen wollen, geht einfach nicht, es kann nicht nur erste geben, irgend jemand muss den zweiten dritten und das Streichergebniss machen.

                                      Und dann noch die ganzen "aber sie haben geschrieben dass" die das neueste Urteil (nicht verkündet) gehört und gelesen haben und sofort sagen, aber das Bundesverfassungsgericht hat entschieden dass.... ja, aber es ist noch nicht veröffentlicht.... Und damit rechtlich nicht existent.....

                                      Und das hier veröffentlichte Urteil spricht von einem sehr engagierten Gericht, aber ich fürchte die nächste Instanz wird es einkassieren.

                                      Kommentar

                                      • silas
                                        • 13.01.2011
                                        • 4024

                                        Auch ohne Datum Unterschrift und Stempel, stimme ich Dir zu!

                                        ....'tschuldigung - ohne Vermerk...*grins* , hach das iss aber auch wieder kompliziert heute....
                                        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                                        • PSBMV
                                          • 04.05.2010
                                          • 175

                                          es ist einfach erfreulich, endlich mal auf aussagen zu treffen, deren gleichgerichteter inhalt
                                          zeitlebens bei mir u. auch schon in vorherigen generationen, fester bestandteil der pferdehaltung ist.
                                          grundsätzlich ist jede anders geartete haltung nicht artgerecht. es spielt dabei kaum eine rolle,
                                          ob es von menschen die anders denken, schön geredet wird.
                                          80 % von etwaigen gegenargumenten, sind keine.
                                          allzuoft stehen dahinter wirtschaftliche aspekte und pers. bequemlichkeit.
                                          in den stall gehören pferde für mich nur kurzfristig und bei besonderen erforderlichen anlässen,bzw. situationen,
                                          nicht jedoch auf dauer .
                                          die freilaufenden pferde sind zudem ausgeglichener, weniger schreckhaft zeigen ein besseres sozialverhalten und mehr ausdruck (auch des wohlbefindens) dazu leistungsbereiter,soweit man denn leistung abfordert. das risiko von unfällen durch explosives verhalten kann damit deutlich verringert werden. die langlebige gesunderhaltung wird erst dadurch gefördert, wenn auch nicht ohneweiteres garantiert.
                                          leider gibts ja auch leute, die würden ihre pferde am liebsten in einen gekachelten und wattegepolsterten(natürlich mit solarium)
                                          glaskasten stellen, um sagen zu können: "guck mal ist das nicht n pferd ?!"
                                          Zuletzt geändert von PSBMV; 12.06.2012, 11:33.
                                          Oldie

                                          http://www.pferdestammbuchmv.de

                                          Kommentar

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