Gerichtsurteil zur Boxenhaltung!!!

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  • Zitat von Suomi Beitrag anzeigen
    Aber freie Bewegung (also wie auf Koppel/ Paddock) ist das auch nicht!

    Wie denn... die haben absolute KEINE Koppeln? Oder nur nicht für die Pferde die direkt im Gestüt in Warendorf stehen? Ich muß gestehen, ich war da noch nie. Ich kenne eigentlich nur Marbach, und die haben nun wirklich VIELE Weiden, direkt am Gestüt & den Vorwerken. (Achso, in Redefin war ich auch mal, ich glaub die haben auch Weiden direkt am Gestüt, wenn ich mich recht entsinne).
    Geh mal auf Google, schau Dir das Landgestüt von oben an, da ist wirklich kein Platz. Im Gestüt stehen übers Winterhalbjahr mindestens, incl. der Pferde der Reitschule, 200 Pferde. Es gibt 3 Paddocks, auf die nur die Rentnerpferde komme, solch einer ist jetzt z.B. Polany. Da sind auch keine Landreserven in der Nähe, ist alles Bau,-bzw.Gewerbegebiet geworden.
    Deswegen kam mir die Idee, als Alternative täglich mit den Hengsten spazieren zu reiten, wo doch dort die Möglichkeiten dazu gegeben wären, selbstverständlich zum täglichen Training zusätzlich. Wäre ja doch noch wesentlich besser als 23 stündige Boxenhaltung mit nur Reithalle,Longierhalle und Führmaschine.
    Wenn die Hengste auf Station gehen besteht ja gelegentlich die Möglichkeit eines Paddocks, Weide weiss ich nicht.

    Richtig ! Staatliche Gestüte, große private Gestüte, Hengsthalter, Ausbildungsställe die in der Öffentlichkeit stehen, sollten mit einem guten Beispiel voran gehen. Sie sollten ihren Pferden eine zumindest einigermaßen "artgerechte" zufriedenstellende Lebensweise ermöglichen.

    Freundliche Grüße von einer wirklichen Pferdefreundin, auch Deckhengste sind eigentlich nur Pferde, nicht allein Reproduktions-Maschinen.

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    • Ramzes
      • 15.03.2006
      • 14694

      Wie schön , daß Vollbluthengste i.d.R. neben ihren Vaterpflichten auch auf die Koppel dürfen .
      Sie werden aber eigentlich kaum geritten .
      Was dann allerdings in den TB-Medien steht : paddock accident .
      Chocolate Candy , Echo of Light , Martino Alonso ,
      Real Quit , Volksraad , Niello , Rakti , Moon Rocket ,Najran ,
      Danehill , ...Nureyev , Osorio , Zafonic , Ajdal , Brave Warrior ,
      Eyeofthetiger , Lucky Story , General Nedym , Mr.Livingston,
      Saint Liam ,Farma Way , Mellow Roll , Kona Gold , Reviewer ,
      Real Quite , Racey Remarque , Rhytm , Out of Place,
      Pharly , Din´s Dancer , Polish Numbers , (Affirmed ) , ...
      Zuletzt geändert von Ramzes; 10.05.2012, 09:00.

      Kommentar

      • rubia
        • 09.12.2002
        • 3250

        Traber (-Hengste) dürfen auch in jedem Trainignstall raus und da steht oft viel mehr Geld dahinter, als bei unseren Warmen!
        Deshalb dieses Unverständnis meinerseits für Boxenhaft....! Jedem, dem man nachweisen kann, Daumenschrauben drauf, sonst ändert sich nie etwas!
        Rapphengstfohlen v. Royal Classic x Carprilli

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        • daylight1984
          • 30.12.2009
          • 1329

          Zitat von Ramzes Beitrag anzeigen
          Was dann allerdings in den TB-Medien steht : paddock accident .
          Chocolate Candy , Echo of Light , Martino Alonso ,
          Real Quit , Volksraad , Niello , Rakti , Moon Rocket ,Najran ,
          Danehill , ...Nureyev , Osorio , Zafonic , Ajdal , Brave Warrior ,
          Eyeofthetiger , Lucky Story , General Nedym , Mr.Livingston,
          Saint Liam ,Farma Way , Mellow Roll , Kona Gold , Reviewer ,
          Real Quite , Racey Remarque , Rhytm , Out of Place,
          Pharly , Din´s Dancer , Polish Numbers , (Affirmed ) , ...
          Sind das alles Paddockunfälle oder die Deckhengste?
          Sorry bin da überhaupt nicht im Bilde.
          sigpic www.gestuet-unter-den-birken.com

          Kommentar

          • Ramzes
            • 15.03.2006
            • 14694

            Zitat von daylight1984 Beitrag anzeigen
            Sind das alles Paddockunfälle oder die Deckhengste?
            Sorry bin da überhaupt nicht im Bilde.
            Ja , ...diese und noch ein paar mehr , leider alle tödlich , meist Beinbruch .
            Pharly war allerdings schon sehr alt und Affirmed ist kurz nach seinem
            Unfall von den Folgen erlöst ( deshalb in Klammern ) , wie der eine
            oder andere nicht Erwähnte ( Rückenverletzungen).

            Bei (Deck-) Hengsten mußt Du ja auch für genügend Abstand zwischen den Zäunen sorgen
            ( Schneise , hohe Hecke ) , um Zaunkämpfe von vornherein zu verhindern .
            Manche können sich " riechen " , andere haben den " Feind " auf dem Kieker .


            Die Schulhengste sind nicht im Deckbetrieb , ich nehme an ,
            die werden nicht einfach auf die Koppel gejagt . Bewegung unter dem Reiter .

            WB-Deckhengste sollen heute Top im Sport sein , Top Sperma liefern
            jederzeit - überall ,
            Top in Form sein jederzeit für Besucher-Züchter , Top die EU-Bestimmungen
            Qarantäne erfüllen , bei den Auktionen Top-Preise erzielen , Top-HLP ablegen ,
            Top-Charakter ,...Top-Management , Top-Deckstation , Top-Service .

            Rubia , für die Aussage ...in jedem ...legst Du Deine Hand ins olympische Feuer ?

            Kommentar


            • Lori, da muss ich Dir energisch widersprechen.
              Die Schulpferde haben grosse Koppeln und sind da auch regelmässig.
              Über der Sreaße z.B. gegenüber des Gestütsgasthofes und hinter der Halle am Hang.
              Die Hengste dürfen auch raus. Entweder unten im unteren Hof in die Roundpens oder oben, hinter den neuen Ställen.
              Die Haltungsbedingungen sind in Marbach deutlich bessr als in WAF.

              Kommentar

              • Suomi
                • 04.12.2009
                • 4285

                @daylight... darf ich dir eine Mail schreiben? Brauch aber 'ne Email Adresse als Non-Premium
                meine lautet suomi88 ät hotmail.de

                Kommentar

                • daylight1984
                  • 30.12.2009
                  • 1329

                  @Suomi
                  hast Email :-)
                  sigpic www.gestuet-unter-den-birken.com

                  Kommentar

                  • Salsa1204
                    • 21.05.2007
                    • 3158

                    Ich finde es erschreckend, bei wie vielen Bereitern, bei denen ich nach Betritt für meine junge Stute gefragt habe, gar kein Auslauf möglich war. Oder es heißt "wenn es das Wetter zulässt...". Wann lässt es das Wetter denn zu? Ab 15 Grad und Sonnenschein?! Also ich hätte gerne, sollten nicht gerade 10cm Glatteis draußen sein, was maximal zweimal im Jahr vorkommt, dass mein Jungpferd täglich mehrere Stunden raus geht.

                    Mir ist klar, dass es schwierig ist, ein Pferd nur für eine Berittzeit von acht oder zwölf Wochen in eine Herde zu integrieren, aber wenigstens zwei Stunden auf dem Paddock sollten doch drin sein.

                    Ich frag mich auch, warum auch die Bereiter das Leben so schwer machen?! Es kann doch keinen Spaß machen, auch täglich auf ein Pulverfass zu setzen?!

                    Geht das Bequemlichkeit tatsächlich vor eigener Gesundheit?!

                    Kommentar


                    • @Ramzes

                      Wenn ich dieses Urteil so lese, dann muss ich sofort allen Einstellern kündigen.
                      Denn eine absolut sichere Möglichkeit Ausbrechen zu verhindern oder das Pferd vor Schaden zu schützen gibt es nicht. Es sei denn ich verwahre die Pferde einzeln in 2 m hoher Roundpens aus Alu-Panels, was widerum nicht artgerecht ist.

                      Kommentar

                      • Tambo
                        • 23.07.2003
                        • 1878

                        Caspar, genau das ist ein Problem nicht nur für Reiter.... Es wird über den Einzelfall Recht gesprochen. Manchmal eben genau unterschiedlich... Weidegang und artgerechte Haltung ja, unbedingt, außer es passiert was.

                        Kommentar

                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14694

                          Zitat von caspar Beitrag anzeigen
                          @Ramzes

                          Wenn ich dieses Urteil so lese, dann muss ich sofort allen Einstellern kündigen.
                          Denn eine absolut sichere Möglichkeit Ausbrechen zu verhindern oder das Pferd vor Schaden zu schützen gibt es nicht. Es sei denn ich verwahre die Pferde einzeln in 2 m hoher Roundpens aus Alu-Panels, was widerum nicht artgerecht ist.
                          Alu ist viel zu teuer , nimm alte Förderbänder aus Braunkohle-Tagebau . Spaß beiseite .
                          So kann es kommen : zuletzt in Cheltenham- Nov.Hurdle Gr.1 - Sieger , das vierte
                          Mal in Folge gesiegt und nun ...
                          Mitten in der Nacht aus dem Paddock gesprungen und von einem Tanklaster erfasst - tot .
                          Brindisi Breeze

                          Kommentar

                          • haras
                            • 31.01.2012
                            • 670



                            Hier das gesamte Urteil

                            Kommentar

                            • Tambo
                              • 23.07.2003
                              • 1878

                              Interessant, vieles kann man nachvollziehen. Aber ist es wirklich belegt. ?

                              Rückenschmerzen und gegen die Wand lehnen, weil sie nicht auf die Weide kommen, wieviele Weidepferde haben Rückenprobleme.

                              Massiver Sporeneinsatz mit blutigen Stellen..... Auf jeden Fall, aber alleine damit die Strafe gerechtfertigen.

                              Rollkur..... international erlaubt, in Deutschland ein Straftatbestand

                              Kommentar

                              • Ramzes
                                • 15.03.2006
                                • 14694

                                Tja , Tambo , dann schau Dir genau das Foto an , was Glücksgraf reingestellt hat ,
                                da landen wir dann alle , wenn es nach den Extremen gehen würde .

                                Kommentar

                                • Tanja22
                                  • 19.08.2004
                                  • 2360

                                  Tambo, wenn Du es genau durchgelesen hättest (und auch, wenn geschwärzt, gelesen hast, wieviele Gutachter es gegeben hat), dann hat man nicht gesagt, dass die Pferde Rückenschmerzen wegen keiner Weide haben, sondern weil ihnen jedliche Art von freier Bewegung, sei es im Paddock, Weide oder auch nur Reithalle entsagt hat.
                                  Ich sperre Dich in ein kleines Zimmer, in dem Du Dich nur im Kreis bewegen kannst, schlafen mit angezogenen Beinen.
                                  Einmal am Tag rausholen, Kopf an die Brust binden und bitte schön den Buckel krumm machen. Wenn Du das über Jahre machst, dann erzähle mir nicht, dass diese Haltung keine Rückenschmerzen verursacht.
                                  Natürlich haben auch Weidepferde Rückenschmerzen-aber liegt das an der Weide oder vielleicht am falschen Reiten????? Wäre mal eine provokante Frage......

                                  Weiter deutlich vergrößerte Genickbeulen und "Sägebockstellung":
                                  Wikipedia:
                                  Als Sägebockstellung bezeichnet man in der Veterinärmedizin eine krankhafte Körper- und Gliedmaßenhaltung.

                                  Bei der Rollkur hat man die Dauer, die ja auch hier festgelegt ist, wie ich zumindst spätestens bei Herrn R. gelernt habe, nicht länger als 10 Minuten dauern darf, bemängelt und den offensichtlichen, durch Zeugen belegten Luftmangel angekreidet. Nicht die Rollkur explizid......

                                  Es wurde hier die Höhe der Geldstrafe bemängelt.
                                  Bei einem Urteil mit Geldstrafe gehen die Richter immer vom Einkommen aus. Liegen keine Einkommensnachweise vor, werden die eben fiktiv anhand dessen, was man belegen kann, errechnet.
                                  Da die Richter hier von einem nicht geringen Einkommen ausgehen, berechnen sie eben diesen hohen Tagessatz-der ja der Staatskasse zugute kommt.....

                                  Dafür gibt es eben auch Urteile, wo jeder den Kopf schüttelt, dass der Beschuldigte mit so einer geringen Geldstrafe davon kommt-nun, wenn er eben nicht so viel verdient, fällt der Satz geringer aus.
                                  Es geht ja darum, dass die Geldstrafe demjenigen "Wehtut".
                                  Hat man gut was auf dem Konto, sind geringe Tagessätze eben keine Strafe und regen nicht zum Nachdenken an-so haben die Richter das begründet, da die BS bis zum Schluß kaum einsichtig war.

                                  Kommentar

                                  • Tambo
                                    • 23.07.2003
                                    • 1878

                                    Das die Höhe der Geldstrafe nicht entscheidend ist, sondern die Höhe der Tagessätze ist klar...

                                    Und ich finde weder Haltung noch Reiterei in Ordnung, aber glaube trotzdem nicht das das Urteil stand hält....

                                    Kommentar

                                    • Ramzes
                                      • 15.03.2006
                                      • 14694

                                      Zitat von haras Beitrag anzeigen
                                      Frage an die Jura - Experten :

                                      Muß so ein Urteil nicht auch von der Richterin unterschrieben werden
                                      und mit Amtsstempel versehen werden ?
                                      Sonst könnte ja jeder Hinz und Kunz irgendeinen Amtsbriefkopf kopieren ,
                                      seinen gewünschten Text einklimpern und im Internet verbreiten ???
                                      Zuletzt geändert von Ramzes; 07.06.2012, 08:53.

                                      Kommentar

                                      • silas
                                        • 13.01.2011
                                        • 4024

                                        So ein Urteil erhält nach Rechtsgültigkeit einen sog. Rechtsgültigkeitvermerk - allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, meines Wissens wurde seitens der Klägerin die nächstmögliche Instanz angerufen.

                                        Vermutlich handelt es sich bei diesem Dokument um eine Aktenausfertigung, zur Kenntnisnahme.
                                        Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                                        Kommentar

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                                        Erstellt von Florestan 1, 09.09.2019, 08:37
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