Zitat von Florestan 1
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Diese Hengste müssen zweimal im gleichen Jahr die identische Prüfung ablegen.
Siehe nochmal:
Für vierjährige Hengste, die 2014 oder 2015 bereits eine 30-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben, gibt es einmalig und nur 2016 für die vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I (HB I) folgende Übergangslösung: Die Hengste können entweder durch einen Turniererfolg im Jahr 2015 (Wertnote 7,5 in einer Aufbauprüfung) oder durch die einmalige erfolgreiche Teilnahme an der Sportprüfung für Hengste Teil II Anfang 2016 die vorläufige Eintragung in das HB I für das Deckjahr 2016 erreichen. Für die endgültige Eintragung ist 2016 eine Bundeschampionatsqualifikation bzw. eine weitere erfolgreiche Teilnahme an der Sportprüfung Teil II erforderlich.
Hier nochmal grafisch, inkl. eindeutiger Beschriftung:
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