Zitat von Ramzes
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Ferse , na , dann lies Dir mal den Kooperationsvertrag zum
Wolfsmonitoring richtig durch , ...nicht das Recht auf Freigebung
der Daten im allgemeinen , sondern das Recht , die Daten als erster
öffentlich bekanntzugeben , ...schließlich liegt das Wolfsmonitoring
an oberster Stelle beim Land Sachsen - Anhalt , die diese Daten
im Monitoring bekanntgeben ( DNA - Ergebnisse ) .
Da in diesem Fall primigenius mit Nabu Kooperationspartner des betreffenden
Naturschutzprojektes ist ...haben sie in diesem Fall vom Erst-Veröffentlichungsrecht Gebrauch gemacht .
Das wäre ja noch schöner , wenn der Nabu die DNA - Analysen
unter Umgehung des Monitorings unter Verschluss halten kann ,
oder ???!!!!
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