Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd?

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  • Spatz02
    • 14.05.2013
    • 33

    Hallo,
    meine (inzwischen Ex-)Stallbesitzerin hat mit mir nach 3 Jahren in dem Stall die Kündigung geschrieben, weil mein Pferd ein Schlachtpferd ist und ich nicht umschreiben lassen wollte. Mein Wallach war dort das einzige Schlachtpferd und wg. ihm wollte sie kein Stallbuch führen. Jetzt haben wir den Stall gewechselt.
    Kennt irgendjemand irgendwo einen Fall, wo jemals kontrolliert wurde, ob so ein Stallbuch vorliegt? Kennt jemand einen Fall, wo das nichtvorhanden sein eines Stallbuchs bestraft wurde?

    Nur so aus Neugierde....

    Inzwischen hab ich einfach ein Heftchen im Sattelschrank, wo ich alle Medikamente eintrage.

    LG

    Gina

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    • silas
      • 13.01.2011
      • 4024

      Mein TA druckt mir jeweils eine Bescheinigung aus, die er der Rechnung beilegt. Fertig ist das Stallbuch. Insofern auch praktisch, weil da gleich die Wartezeit mit aufgefuehrt ist.

      Und im Ernstfall legt man die Rechnung, ist ja alles aufgefuehrt, welches Medikament wann verabreicht wurde, hinten in den E-Pass, Stallbuch fuer Anfaenger.

      Ist doch problemlos - wo hatte der SB das persoenliche Problem?
      Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

      Kommentar

      • Furioso-Fan
        • 12.08.2004
        • 10945

        Bei uns ist mehrfach Stallbuch kontrolliert worden in Pensionsställen. Da der Stallbesitzer das führen muss, wurden ihm heftige Strafen angedroht, wenn bei der nächsten Kontrolle nicht ein entsprechende Buch geführt wird.
        Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht.

        Kommentar

        • Spatz02
          • 14.05.2013
          • 33

          Zitat von silas Beitrag anzeigen

          Ist doch problemlos - wo hatte der SB das persoenliche Problem?
          So ganz versteh ich das immer noch nicht. Vor allem nachdem mein Pferd in den 3 Jahren den Tierarzt nur für Impfungen und Zähne machen gesehen hat. Also außer Impfung und Wurmkur hat er noch nie was bekommen.
          Aber sie hat sich das in den Kopf gesetzt, dass sie keine Schlachtpferde am Stall haben will und mich dann massiv unter Druck gesetzt umzuschreiben.
          Und da werd ich stur.... mit Druck geht bei mir gar nichts

          Impfungen stehen ja eh im E-Pass und ob man ne Wurmkur überhaupt eintragen muss... da hab ich bisher noch nichts endgültiges dazu gefunden. Ich hab jetzt die Wurmkuren vom letzten Jahr einfach mal dazu geschrieben.... dann hab ich auch den Überblick wann mit was entwurmt wurde.
          Ich kenn halt bei uns im Umkreis keinen Stall, wo das Stallbuch jemals kontrolliert wurde. Aber offensichtlich kommt das wohl doch hin und wieder vor.

          LG

          Gina

          Kommentar

          • Martina62
            • 30.12.2004
            • 1052

            Krass, sowas höre ich zum ersten Mal. Wir stehen in einem großen Stall und ich weiß 100% dass hier kein Stallbuch geführt wird.
            Unsere Pferde sind alle Schlachtpferde. Und ich bin froh drum
            Bekome es gerade mit bei einem 19jährigen Wallach. Nicht mehr reitbar, da Hufbeinbruch, nicht in Gruppe integrierbar, da bis 13 Jahre Hengst. Hat bereits 2 andere Pferde beim vorsichtigen Zusammenführen zusammengetreten. Allein auf der Koppel rennt er so lange auf und ab bis er hochgradig lahmt. Wird jetzt auch agressiv durch die Lebensumstände und ist kaum noch zu händeln. Nichtschlachtpferd. Und der Tierarzt weigert sich ihn einzuschläfern!

            Kommentar

            • Fife
              • 06.02.2009
              • 4401

              Zitat von silas Beitrag anzeigen
              Mein TA druckt mir jeweils eine Bescheinigung aus, die er der Rechnung beilegt. Fertig ist das Stallbuch. Insofern auch praktisch, weil da gleich die Wartezeit mit aufgefuehrt ist.

              Und im Ernstfall legt man die Rechnung, ist ja alles aufgefuehrt, welches Medikament wann verabreicht wurde, hinten in den E-Pass, Stallbuch fuer Anfaenger.

              Ist doch problemlos - wo hatte der SB das persoenliche Problem?
              bei einer Kontrolle muß der Stallbetreiber das Stallbuch bzw den Euqidenpass beibringen. Stell dir vor der Besitzer hat den Euqidenpass im Auto und ist im Urlaub......

              Kommentar

              • Fife
                • 06.02.2009
                • 4401

                Zitat von Martina62 Beitrag anzeigen
                Krass, sowas höre ich zum ersten Mal. Wir stehen in einem großen Stall und ich weiß 100% dass hier kein Stallbuch geführt wird.
                Unsere Pferde sind alle Schlachtpferde. Und ich bin froh drum
                Bekome es gerade mit bei einem 19jährigen Wallach. Nicht mehr reitbar, da Hufbeinbruch, nicht in Gruppe integrierbar, da bis 13 Jahre Hengst. Hat bereits 2 andere Pferde beim vorsichtigen Zusammenführen zusammengetreten. Allein auf der Koppel rennt er so lange auf und ab bis er hochgradig lahmt. Wird jetzt auch agressiv durch die Lebensumstände und ist kaum noch zu händeln. Nichtschlachtpferd. Und der Tierarzt weigert sich ihn einzuschläfern!
                Tierarzt wechseln oder einen Unfall haben das ihn zur Nottötung zwingt

                Kommentar

                • silas
                  • 13.01.2011
                  • 4024

                  Fife, die E-Paesse haben sich beim Pferd, also beim SB zu befinden, das ist doch eindeutig geregelt, oder?

                  Wer darueber noch hadert, hat maximal eine Stunde Zeit, den E-Pass beizubringen, es existiert eine entsprechende Regelung, die ist auch schon gerichtlich bestaetigt.
                  Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                  Kommentar

                  • Spatz02
                    • 14.05.2013
                    • 33

                    E-Pass ist im Stall. War schon immer so und hab ich auch kein Problem damit. Ich hätte ihr auch ein entsprechendes Heftchen geführt... die Ausdrucke vom TA gesammelt o.ä. Aber sie wollte, dass ich umschreibe. Und das wollte ich nicht. Nicht ohne Grund, nicht nur weil sie will und auf Druck schon gar nicht... da bin ich eigen .
                    Ob Schlachtpferd oder nicht... die Entscheidung hat der Pferdebesitzer zu treffen und nicht der Stallbesitzer.... meine Meinung.

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                    • Arielle
                      • 23.08.2010
                      • 2852

                      Nach meinem Kenntnisstand ist es nicht möglich, ein als Nicht-Schlachtpferd deklariertes Pferd wieder zu einem Schlachtpferd umzuschreiben. Hat ja auch ne Logik.
                      Verstehen könnte ich die SB wenn sie nur Nicht-Schlachtpferde im Stall haben möchte. Dann erspart sie sich nämlich die Futtermittelkontrollen und eine Menge "Buchführung". Da kommen in großer Regelmäßigkeit drei ausgewachsene, beamtete, akademisch gebildete und vollbezahlte Menschen auf den Hof, verkleiden sich mit Einmal-Ganzkörperkondomen, gehen über die Weiden und stellen fest "Hier möchte man Pferd sein!", lassen sich die Futtermittel zeigen und verlangen einen Bezugsnachweis für jedes Haferkorn.

                      Wer jedoch lieber Pferde züchtet als Buchhalter zu spielen, macht umgehend aus seinem gesamten Bestand ausnahmslos Nicht-Schlachtpferde, teilt das dem Vet-Amt mit und muss künftig auf den Besuch der drei Futtermittelkontrollies leider verzichten!
                      Und wenn der TA ein Pferd nicht einschläfern will - m.E. darf der Pferdeschlachter mit dem Bolzenschussgerät das Pferd töten, er darf es nur nicht der menschlichen Nahrungskette zuführen. Oder irre ich mich da?
                      http://www.zuechtergewerkschaft.com/

                      Kommentar

                      • Spatz02
                        • 14.05.2013
                        • 33

                        Zitat von Arielle Beitrag anzeigen
                        Verstehen könnte ich die SB wenn sie nur Nicht-Schlachtpferde im Stall haben möchte. Dann erspart sie sich nämlich die Futtermittelkontrollen und eine Menge "Buchführung". Da kommen in großer Regelmäßigkeit drei ausgewachsene, beamtete, akademisch gebildete und vollbezahlte Menschen auf den Hof, verkleiden sich mit Einmal-Ganzkörperkondomen, gehen über die Weiden und stellen fest "Hier möchte man Pferd sein!", lassen sich die Futtermittel zeigen und verlangen einen Bezugsnachweis für jedes Haferkorn.
                        Möglich... aber dann sollte sie es sagen, BEVOR man sein Pferd dort einstellt.... und nicht 3 Jahre später.

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                        • silas
                          • 13.01.2011
                          • 4024

                          Spatz, da bin ich voll bei Dir, wenn der SB, warum auch immer, keine Schlachtpferde auf dem Hof wuenscht, soll er das vor Vertragsbeginn ansagen.

                          Auf Druck wuerde ich keinesfalls von meiner Einstellung abweichen, die ich ja bewusst getroffen habe.

                          Der Schlachter darf zwar Dein Pferd toeten, hat meines Wissens dann aber wiederum Auflagen zu erfuellen, ehe er seinen Schlachtbetrieb weiter durchfuehrt. Ist also eventuell nur schwer zu vereinbaren.
                          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                          • Furioso-Fan
                            • 12.08.2004
                            • 10945

                            Vermutlich hat Deine SB eine Warnung gekriegt, daß bei ihr kontrolliert wird oder es ist bei befreundeten SB mit den bekannten Folgen kontrolliert worden. Der eine Stall hat 50.000 Euro als strafe angedroht worden.
                            Das wird Dein SB bei Einstellen unter Umständen in der Tragweite nicht realisiert haben.
                            Könnt Ihr da nicht mal in Ruhe drüber sprechen?
                            Oder sind die Fronten inzwischen so verhärtet, das nur noch die Kündigung ausgesprochen wurde?
                            Wenn ich den Aufwand wegen einem Einsteller extra hätte, würde ich mich auch von ihm trennen.

                            Kommentar

                            • Spatz02
                              • 14.05.2013
                              • 33

                              Ich hab den Stall bereits verlassen.... hab aber auch eine sehr "nette" Kündigung per Einschreiben / Rückschein bekommen. Ist schon gut so, wie´s jetzt ist. Ich wollte nur wissen, ob schon mal jemand kontrolliert worden ist und wie die evtl. Strafen aussahen... reine Neugierde

                              Kommentar

                              • Kassiopeia
                                • 01.09.2011
                                • 452

                                Zitat von Furioso-Fan Beitrag anzeigen
                                Bei uns ist mehrfach Stallbuch kontrolliert worden in Pensionsställen. Da der Stallbesitzer das führen muss, wurden ihm heftige Strafen angedroht, wenn bei der nächsten Kontrolle nicht ein entsprechende Buch geführt wird.
                                Wie das ausgegangen ist, weiß ich nicht.
                                Hier in BaWü auch. Bei uns waren vor 3 Jahre heftige Rundumschläge bei allen Pensionsställen in der Umgebung. Kontrollen der Stallbücher incl. Equidenpässe. Seither bekommt man hier in der Region mit einem Schlachtpferd keinen Einstellplatz mehr.

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                                • Ramzes
                                  • 15.03.2006
                                  • 14682


                                  Seit dem 1.Jan. 2009 muß zusammen mit dem Equidenpass ( Schlachtpferdestatus )
                                  eine Standarderklärung entsprechend ausgefüllt beigefügt sein .
                                  Der Lebensmittelunternehmer , der für den Herkunftsbestand der oben genannten Tiere
                                  ( hier angekreuzt - Pferd ) verantwortlich ist , erklärt Folgendes :
                                  ...Gesundheitsstatus , Wartezeiten etc.


                                  Standarderklärung bei Notschlachtung

                                  Schlachtung muß rechtzeitig bei dem für den Schaubezirk zuständigem
                                  Tierarzt / Fleischkontrolleur gemeldet werden .
                                  Schlachterlaubnis , Lebendbeschau , Tierkörper und Organe - Untersuchung
                                  nach der Schlachtung .
                                  Ggf. Proben : Trichinen bei Schweinen , Wildschweinen , Pferden .
                                  Rückstandsuntersuchung/bakteriolog. Untersuchung
                                  Nach entspr. Untersuchungsergebnis Freigabe für menschl.Verzehr geeignet .
                                  Untaugl. Tierkörper/-organe werden gekennzeichnet , beschlagnahmt und
                                  der unschädl. Beseitigung zugeführt .

                                  PS : ...unser TA betreut schon länger nur noch Nicht-Schlachtpferde.
                                  Zuletzt geändert von Ramzes; 29.04.2014, 17:05.

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                                  • max-und-moritz
                                    • 04.06.2006
                                    • 3441

                                    Zitat von Martina62 Beitrag anzeigen
                                    Unsere Pferde sind alle Schlachtpferde. Und ich bin froh drum
                                    Bekome es gerade mit bei einem 19jährigen Wallach. Nicht mehr reitbar, da Hufbeinbruch, nicht in Gruppe integrierbar, da bis 13 Jahre Hengst. Hat bereits 2 andere Pferde beim vorsichtigen Zusammenführen zusammengetreten. Allein auf der Koppel rennt er so lange auf und ab bis er hochgradig lahmt. Wird jetzt auch agressiv durch die Lebensumstände und ist kaum noch zu händeln. Nichtschlachtpferd. Und der Tierarzt weigert sich ihn einzuschläfern!
                                    Meine Pferde sind und bleiben ebenfalls Schlachtpferde. Aus obigen Gründen, die ich so ähnlich auch schon erlebt habe.

                                    Ich möchte im Fall der Fälle auf keinen TA angewiesen sein.

                                    Viele Grüße, max-und-moritz
                                    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                                    Kommentar

                                    • samira127
                                      • 20.07.2005
                                      • 2670

                                      ich habe sowohl Pferde die keine Eintragung im pass haben das sie nicht-schlachtpferde sind als auch Pferde die genau diesen Passus drin haben. ein stallbuch führe ich für alle nicht da ich es bis vor kurzen einfach nicht wusste und die TA mich auch nie drauf hingewiesen haben. wie ist das denn nu wenn ein Pferd geschlachtet werden muss/soll was keinen nachweis über die bekommenen Medikamente hat bzw wie weit muss das stallbuch zurückreichen damit es anerkannt wird?

                                      die Diskussion über schlachtpferd und nichtschlachtpferd gibt es bei uns im stall öfters, aber ein stallbuch führt keiner soweit ich weiß.

                                      Kommentar

                                      • max-und-moritz
                                        • 04.06.2006
                                        • 3441

                                        Samira, so viel ich weiß ist der Pferdepaß ausschlaggebend.

                                        Wenn Deinem Pferd was verabreicht werden muß, das sich nicht abbaut bzw. nicht für Schlachttiere zugelassen ist, wird es im Paß vermerkt. Und der Passus "Schlachtpferd" wird anschließend in "Nicht-Schlachtpferd" umgewandelt.

                                        Wenn bei meinen ein o. g. Medikament unbedingt verabreicht werden müßte wäre die natürlich sofort Nicht-Schlachtpferde. Aber erst dann...
                                        Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                                        Kommentar

                                        • Fife
                                          • 06.02.2009
                                          • 4401

                                          Zitat von samira127 Beitrag anzeigen
                                          ich habe sowohl Pferde die keine Eintragung im pass haben das sie nicht-schlachtpferde sind als auch Pferde die genau diesen Passus drin haben. ein stallbuch führe ich für alle nicht da ich es bis vor kurzen einfach nicht wusste und die TA mich auch nie drauf hingewiesen haben. wie ist das denn nu wenn ein Pferd geschlachtet werden muss/soll was keinen nachweis über die bekommenen Medikamente hat bzw wie weit muss das stallbuch zurückreichen damit es anerkannt wird?

                                          die Diskussion über schlachtpferd und nichtschlachtpferd gibt es bei uns im stall öfters, aber ein stallbuch führt keiner soweit ich weiß.
                                          Da braucht man eigentlich nicht diskutieren. Der BETREIBER des Stalles MUß ein Stallbuch führen sobald auch nur ein einziges Pferd den Schlachtstatus führt.

                                          Kommentar

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                                          Erstellt von Limette, 15.06.2023, 13:20
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