Schlachtpferd oder Nichtschlachtpferd?

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  • Spatz02
    • 14.05.2013
    • 33

    Hallo,

    muss der Stallbetreiber das Stallbuch dann für alle Pferde führen oder nur für die Schlachtpferde? Ich dachte eigentlich, dass das nur für die Schlachtpferde nötig ist..... und das wäre in meinem Fall ja nur mein Pferd gewesen... das ist bei einem gesunden Pferd ja nicht der riesen Aufwand.

    Kommentar

    • Ramzes
      • 15.03.2006
      • 14588

      Zitat von Fife Beitrag anzeigen
      Da braucht man eigentlich nicht diskutieren. Der BETREIBER des Stalles MUß ein Stallbuch führen sobald auch nur ein einziges Pferd den Schlachtstatus führt.
      Spatz , für die SCHLACHTPFERDE .
      Wie von Fife eingestellt : ...ab einem Pferd mit Schlachtpferdestatus - Bestandbuch .
      Seit dem 24.09.2001 ist Bestandsbuch Pflicht für Tierhalter - Schlachtpferde .
      Der Tierhalter ist für die korrekte Buchführung VERANTWORTLICH .
      Alle Verabreichungen , auch Einreibungen , Salbenverbände , Wurmpasten
      und Homöpathische Mittel sind korrekt einzutragen .
      Arneimittelanwendungs-und Abgabebelege , sowie das Bestandsbuch sind
      5 Jahre
      mit dem Zeitpunkt der letzten Eintragung vom Tierhalter aufzubewahren !

      Spatz , ein gesundes Pferd kann sich innerhalb von Sekunden in
      ein krankes Pferd verwandeln .
      Wie rechnen denn Eure Tierärzte den erhöhten Aufwand in der Dokumentation ab ?
      Aufwandsentschädigung Tierhalter für Stallbuch ???

      Zuletzt geändert von Ramzes; 30.04.2014, 13:38.

      Kommentar

      • samira127
        • 20.07.2005
        • 2670

        ja das nun ein stallbuch geführt werden müsste weiß ich auch, nur die frage ist, kann man ein Pferd noch schlachten lassen wenn es kein stallbuch gibt?

        und bei meiner stute weiß ich das sie auch Medikamente bekommen hatte die eigentlich nicht für schlachtpferde zugelassen waren (ich meine bestimmte Schmerzmittel gehen dann nicht mehr wenn ich mich nicht recht irre) aber die TA haben da auch nicht drauf hingewiesen bzw gefragt. Sicherlich, ich hätte es dann wissen müssen, allerdings will ich die stute eh nicht schlachten lassen, also stelle ich mir da die frage gar nicht.

        Kommentar

        • Ramzes
          • 15.03.2006
          • 14588

          Zitat von samira127 Beitrag anzeigen
          ja das nun ein stallbuch geführt werden müsste weiß ich auch, nur die frage ist, kann man ein Pferd noch schlachten lassen wenn es kein stallbuch gibt?

          und bei meiner stute weiß ich das sie auch Medikamente bekommen hatte die eigentlich nicht für schlachtpferde zugelassen waren (ich meine bestimmte Schmerzmittel gehen dann nicht mehr wenn ich mich nicht recht irre) aber die TA haben da auch nicht drauf hingewiesen bzw gefragt. Sicherlich, ich hätte es dann wissen müssen, allerdings will ich die stute eh nicht schlachten lassen, also stelle ich mir da die frage gar nicht.
          Samira , Schritt 1 - Pferdepass - Anhang Teil I : Erklärung Nichtschlachtpferd
          Schritt 2 - Pferdepass - Anhang Teil II - A : Erklärung Schlachtpferd
          Schritt 3 .- Pferdepass - Anhang Teil II - B : Verabreichte Arzneimittel s. genauen Wortlaut !
          Schritt 4 - Stallbuch - Tierhalter : s.o. alle Verabreichungen etc.

          Also , was steht denn nun in Deinem Pferdepass ?
          Wenn die Stute sowieso nicht geschlachtet werden soll ???

          Das ist eine Thematik , die nun schon einige Jahre auf dem Buckel hat ,
          Pass 01.07.2000 / Bestandsbuch 24.09.2001 !

          Ach , nicht zu vergessen das Thema TSK .
          Zuletzt geändert von Ramzes; 30.04.2014, 14:02.

          Kommentar

          • samira127
            • 20.07.2005
            • 2670

            bei meiner stute ist kein extra eintrag vorgenommen worden. bei meiner jungstute musste ich für die op das eintragen lassen das sie nichtschlachtpferd ist. bei meiner alten könnte ich das auch nachholen allerdings habe ich es bisher noch nicht gemacht. für mich steht fest das ich sie nicht schlachten lassen will also wird das auch nicht zur debatte stehen. allerdings haben wir auch eine einstellerin im stall die ihr Pferd ganz bewusst als schlachtpferd eingetragen hat weil sie sich die Option offen halten will wenn was ist. nur bei ihr frage ich mich dann, geht das überhaupt wenn kein stallbuch geführt wird bzw die Medikamente nicht besonders aufgeführt werden.

            Also, kann man ein Pferd auch ohne Stallbuch schlachten lassen oder machen die Schlachter das nicht?

            Kommentar

            • emmi1974
              • 20.05.2012
              • 559

              Ein Pferd das zum Schlachter geht, braucht einen Equidenpass, mehr nicht. Ein Stallbuch muss im Stall geführt werden, falls das Veterinärmamt kontrolliert. In meinem Fall ging der Schlachter nur nach den Angaben des Passes. Man muss nur meißtens die Tierärzte daran erinnern das sie auch Eintragungen machen. Ist schon öfter vorgekommen das sie es nicht gemacht hatten.

              Kommentar

              • samira127
                • 20.07.2005
                • 2670

                ok danke emmi, das war die info die ich haben wollte.

                Kommentar

                • emmi1974
                  • 20.05.2012
                  • 559

                  Gerne, allerdings geb ich keine Garantie. Ich habe meinen Wallach 2005 zum Schlachter gebraucht. Dieser hatte zu der Zeit noch gar keinen Pass, der wurde kurz davor vom Tierarzt ausgestellt. Es hat niemand interessiert. Das Pferd wurde optisch vor der Schlachtung nochmal angeschaut. Mehr nicht. Meiner Meinung wird hier viel zu lasch kontrolliert, die Tierärzte sollten verpflichtet sein das sie alles in den Pass eintragen. Ich möchte ja auch kein Arzneimittelverseuchtes Fleisch essen. ( Wer weiß was wir alles so täglich zu uns nehmen ).

                  Anbei bemerkt. Mein Pferd ist Schlachtpferd und jedes weitere das noch kommt wird es ebenso.

                  Kommentar

                  • max-und-moritz
                    • 04.06.2006
                    • 3433

                    ...2005 ging das noch, daß ein Pferd mit niegel-nagel-neuem Paß geschlachtet werden konnte.

                    Als eine Einstellerin von mir vor ca. 2 Jahren einen Paß ausstellen ließ wurde da automatisch Nicht-Schlachtpferd eingetragen. Eigentlich klar, niemand weiß, was dieses Pferd in seinen bis dahin 15 Jahren an Medikamenten bekommen hat.
                    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                    Kommentar

                    • Ramzes
                      • 15.03.2006
                      • 14588

                      Zitat von max-und-moritz Beitrag anzeigen
                      ...2005 ging das noch, daß ein Pferd mit niegel-nagel-neuem Paß geschlachtet werden konnte.

                      Als eine Einstellerin von mir vor ca. 2 Jahren einen Paß ausstellen ließ wurde da automatisch Nicht-Schlachtpferd eingetragen. Eigentlich klar, niemand weiß, was dieses Pferd in seinen bis dahin 15 Jahren an Medikamenten bekommen hat.
                      Das geht nach Ende der Übergangsfrist nicht mehr :

                      " Für die vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden ( ALT-Equiden ) ,
                      die nach dem Ende der Übergangsfrist des Art. 26 Abs.2 der VO (EG)
                      Nr. 504/2008 - d.h. nach dem 31.12.2009 - erstmals gekennzeichnet
                      werden sollen , ist nur die Ausstellung eines Duplikates ( bei Pferden
                      mit Abstammungsnachweis ) oder eines Ersatzpasses ( grüner Pass)
                      gem. Art. 16 und 17 der VO(EG) Nr.504/2008 möglich , mit dem
                      die Tiere von der Schlachtung ausgeschlossen werden . "
                      ( s. z.B. Landesverband bayrischer Pferdezüchter )

                      Kommentar

                      • aurusfarm
                        • 25.07.2009
                        • 2806

                        Amtstierarzt bzw. Veterinäramt anrufen. Hygiene und Lebensmittelgewinnung. Die müssten bzgl. Medikamente genauer Auskunft geben können.

                        Kommentar

                        • dissens
                          • 01.11.2010
                          • 4060

                          Ich würde zusätzlich beim Schlachter anrufen, ob er denn - im Falle eines Falles - das Tier auch als Nicht-Schlachtpferd annehmen und töten würde.
                          Bringt dann zwar kein Geld, kostet vermutlich im Gegenteil, aber ... ich persönlich kann nach dem, was ich seinerzeit bei der Einschläferung meines alten Wallachs erlebt habe, auch nicht mehr so wirklich für Einschläfern (statt Schlachtung) plädieren.

                          Kommentar

                          • chilii
                            • 08.02.2011
                            • 8089

                            Was hat deine Stute denn, wenn ich fragen darf?

                            Kommentar

                            • Bohuslän
                              • 26.03.2009
                              • 2424

                              Ich kann mir nicht vorstellen, dass nach den Schlacht- und Hygienevorschriften es einem Schlachtbetrieb erlaubt ist vorsätzlich ein nicht zur Lebensmittelgewinnung bestimmtes Tier/Pferd zu töten.
                              http://www.reutenhof.de

                              Kommentar

                              • aurusfarm
                                • 25.07.2009
                                • 2806

                                Also generell gibt es die Schlachter die Pferde nehmen und dann solche die keine Genehmigung dazu haben. Oder sie müssten es beantragen. Habs schonmal gefragt wegen Fohlen beim "Schlachter meines vertrauens" wo mein Schwein verarbeitet wurde.

                                Das ein Pferd nicht zu menschlichen Verzehr zugelassen ist wegen Medikamente macht es ja nicht hygienisch unrein. Nur das Fleisch muss anderweitig entsorgt werden. Habe vor etlichen Jahren mein alten Wallach im Finnland erlösen müssen nach Beinbruch. Es wurde versucht noch zu behandeln aber nach zwei Wochen war schluss. Da habe ich damals noch Geld bekommen, weil sie es als Tierfutter verarbeiten konnten für ein Pelzfarm. Damals sind sie auf dem Hof gekommen, mit Bolzenschuss vor Ort getöt und aufgeladen.

                                Kommentar


                                • Da muss ich jetzt mal nachhaken: Der Bolzenschuss ist ja nur eine Betäubung, die gesetzlich vorgeschrieben ist vor der Schlachtung (also nicht konkret der Bolzenschuss, sondern eben eine Betäubung, welcher Art auch immer). Die eigentliche Schlachtung findet ja erst anschließend durch Blutentzug statt.
                                  Dass das in D zuhause auf dem Hof stattfinden darf kann ich mir kaum vorstellen. Bolzenschuss und anschließend Tötung durch Medikamente dann schon eher. Oder gibt es erstere Variante tatsächlich auch in Deutschland, weiss das jemand?

                                  [OT: Lacri, wenn es ausschließlich um schlechte Erfahrungen beim Einschläfern geht, könntest Du Dich bei den TÄ auch erkundigen, welches Mittel sie verwenden. Da gibt es unterschiedliche, eins ist durchaus dafür bekannt zu sehr unschönen Szenen zu führen. Das andere ist da sehr viel "sicherer", wobei es letztendlich bei allen Varianten mit der richtigen Anwendung steht und fällt. Infos z. B. hier: http://www.reiterrevue.de/dl/2/5/0/5/1/6/012_015_brennpunkt_0209.pdf ]
                                  Zuletzt geändert von Gast; 26.11.2014, 21:54.

                                  Kommentar

                                  • Turnierveteranen
                                    • 07.03.2010
                                    • 621

                                    Lacri, ich habe das ja leider auch gerade hinter mir, aber bitte nicht das kranke, instabiele Pferd zum Schlachter fahren! Die Sute musste bei mir ja leider in der Box eingeschläfert werden, aber das ging mit Medikamenten und eingenähter Kanüle so ruhig von sich! Tu bitte deinem Pferd und DIR einen Transport nicht an! Die TÄ wissen auch wie man den Kopf halten muss, damit das Pferd sich hinlegt und nicht umfällt und zappelt!
                                    Nein, ich bin kein Legasteniker, ich hab mich nur vertippt!

                                    Kommentar

                                    • aurusfarm
                                      • 25.07.2009
                                      • 2806

                                      Lexis: ich war selber nicht dabei. Das hatte die Stallbesitzerin übernommen. Sie hatte nur das so gesagt, wie weit da Blut geflossen war direkt vor Ort weiss ich nicht. Denke aber das es mit dem Bolzenschuss, wie Du schreibst, die erste Schlag war und dann ein Schuss. Der nächste Schlachthaus was Pferde angenommen hätte wäre damals 450 km entfernt gewesen... aber wie gesagt, ist schon etwas hier und war im Finnland. Da ist es ja immernoch üblich auch Pferde auf eigenen Grundstück zu begraben. Also TA kommen lassen zum einschläfern und dann wird ein grosses Loch gemacht und gut ist. Nur im Winter geht das nicht... ( war damals Januar )

                                      Kommentar

                                      • CoFan
                                        • 02.03.2008
                                        • 15238

                                        Auf dem Hof schlachten geht (bei uns zumindest) nur noch, wenn dort geeignete Verhältnisse herrschen und das Blut nicht unkontrolliert ins Erdreich gelangen kann.

                                        Kommentar


                                        • Zitat von Turnierveteranen Beitrag anzeigen
                                          Lacri, ich habe das ja leider auch gerade hinter mir, aber bitte nicht das kranke, instabiele Pferd zum Schlachter fahren! ...
                                          Finde ich einen wichtigen Punkt im Rahmen der Diskussion Schlachten ja oder nein.
                                          Bei einem Pferd mit akuten Schmerzen oder anderen Problemen, die einen sicheren und stressfreien Transport nicht mehr ermöglichen - z. B. wenn das Ausbalancieren auf dem Anhänger für das Pferd schmerzhaft oder aufgrund Verletzung nicht mehr leistbar ist -, würde ich immer und unter allen Umständen das Einschläfern vorziehen (bzw. richtiger die Tötung zuhause, aber das wird in den meisten Fällen das Einschläfern sein), weil man andernfalls vermeidbares Leid zufügt.

                                          Bei einem problemlos transportfähigen Pferd sieht das ggf. anders aus.

                                          Kommentar

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