... es gibt in der Tat einen Passus in der Zuchtordnung
47. Wird eine eingetragene Stute vorübergehend
in der Warmblutzucht verwendet, so
wird im Gestütbuch ein entsprechender Vermerk
eingetragen. Bei Wiederverwendung in der
Vollblutzucht hat der Stutenbesitzer die Eintragung
der Stute im Warmblutzuchtverband löschen zu lassen und dies dem Direktorium mitzuteilen.
Da sie aber noch nicht als aktives Zuchtpferd für Vollblutzucht registriert ist, ist 47. nicht zutreffend.
47. Wird eine eingetragene Stute vorübergehend
in der Warmblutzucht verwendet, so
wird im Gestütbuch ein entsprechender Vermerk
eingetragen. Bei Wiederverwendung in der
Vollblutzucht hat der Stutenbesitzer die Eintragung
der Stute im Warmblutzuchtverband löschen zu lassen und dies dem Direktorium mitzuteilen.
Da sie aber noch nicht als aktives Zuchtpferd für Vollblutzucht registriert ist, ist 47. nicht zutreffend.
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