Das wäre so, wenn es sich um eine "normale Sache handelt.
Bei einem Pferd ist das, soweit ich mich erinnere anders, da die Eigentumspapiere bei Pferden das Eigentum an der Sache wiedergeben (wie auch beim Auto). Das heißt in diesem Fall benötigt man bei einem Kaufvertrag nicht nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen, sondern auch noch die Übergabe der Sache bzw. der Papiere. Sind diese drei Dinge nicht erfüllt, dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
Bei einem Pferd ist das, soweit ich mich erinnere anders, da die Eigentumspapiere bei Pferden das Eigentum an der Sache wiedergeben (wie auch beim Auto). Das heißt in diesem Fall benötigt man bei einem Kaufvertrag nicht nur zwei übereinstimmende Willenserklärungen, sondern auch noch die Übergabe der Sache bzw. der Papiere. Sind diese drei Dinge nicht erfüllt, dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen.
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