Pferde schlachten

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  • chilii
    • 08.02.2011
    • 8116

    #41
    Soweit ich weiß darf der Jäger das nur bei einem Unfall um das Pferd zu erlösen. (Wenn es z.b mit gebrochenem Bein auf der Weide liegt). Korrigiert mich wenn das nicht richtig ist.

    Wir haben mit dem Einschläfern nie Probleme gehabt. Ging total schnell, 2 Atemzüge, kein gezucke nichts.
    Finde wenn es gut gemacht wird ist sowohl der Schuss als auch die Spritze ok. Der jenige muss seinen Job einfach können.

    (hier -bei Bekannten- gab es mal einen der mehrere Schüsse benötigte bis er lag) erfahrener Metzger, keiner konnte sich erklären warum. Das ist für den Besitzer m.M. nach genauso schlimm wie wenn das einschläfern ewig dauert / Pferd kämpft.

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    • aha
      • 13.12.2008
      • 634

      #42
      Mecke ist in Werne (Kreis Unna). Das ist auch unser "Schlachter des Vertrauens", wo wir unsere Pferde auch hinbringen, wenn es sein muss.

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      • CoFan
        • 02.03.2008
        • 15252

        #43
        Ich denke, man muss ganz klar zwischen Schießen mit Gewehr und Bolzenschussgerät unterscheiden.

        Soviel ich weiß dürfen Jäger das nicht einfach so, da sie mit dieser Art Tier keine Erfahrung haben und/oder es auch an der passenden "Waffe" fehlt. Pferd ist nicht gleich Rotwild, und sonst fällt mir jetzt spontan kein ähnlich grosses Tier wie ein Pferd ein, das in unseren Gefilden gejagt wird.

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        • Coyana_78
          • 18.05.2007
          • 8335

          #44
          Jäger dürfen das nicht.

          Das hat nichts mit mangelnder Ausrüstung zu tun. Die meisten Jäger haben sehr wohl genügend große Munition.

          Es liegt einfach daran, daß ein Pferd kein jagbares Wild nach Jagdrecht ist. Und es gibt auch keine Sonderregelung wie z. B. für streunende Hunde und Katzen.

          Der Jäger darf das nur zur "Gefahrenabwehr", wenn er extra beauftragt wird. Beispielsweise durch die Polizei.

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          • marquisa
            • 08.02.2006
            • 3410

            #45
            Schmitz in Krefeld

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            • Elke
              • 05.02.2008
              • 11712

              #46
              Wenn ein Pferd Medikamente bekommen soll oder operiert werden soll, muss man von Schlachtpferd in Nichtschlachtpferd umwandeln.
              Leider geht das nicht rückgängig zu machen, auch wenn das Pferd dann nie mehr Medikamente bekommt, darf es nicht in den "Nahrungsverkehr".
              Bolzenschuß ist sicher in nicht-Schlachthofumfeld wünschensweert, ein Abdecker kann den Kadaver dann übernehmen, u.U. für Tierfutter nutzen.

              So jedenfalls meine Erfahrung.

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              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14694

                #47
                Zitat von Elke Beitrag anzeigen
                Wenn ein Pferd Medikamente bekommen soll oder operiert werden soll, muss man von Schlachtpferd in Nichtschlachtpferd umwandeln.
                Leider geht das nicht rückgängig zu machen, auch wenn das Pferd dann nie mehr Medikamente bekommt, darf es nicht in den "Nahrungsverkehr".
                Bolzenschuß ist sicher in nicht-Schlachthofumfeld wünschensweert, ein Abdecker kann den Kadaver dann übernehmen, u.U. für Tierfutter nutzen.

                So jedenfalls meine Erfahrung.
                Sorry , auch Schlachtpferde können bestimmte Medikamente bekommen ,
                nach der entsprechenden Wartezeit können sie geschlachtet werden .
                Bei der Anwendung bestimmter Medikamente ist das nicht möglich .
                Da muß der behandelnde Tierarzt vorher entsprechend eine Umwidmung zum
                Nichtschlachtpferd einfordern .



                Medikamenten-Anhang / Führen Stallbuch-Bestandsbuch
                Zuletzt geändert von Ramzes; 18.08.2014, 13:01.

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                • Elke
                  • 05.02.2008
                  • 11712

                  #48
                  Ramzes, ich musste vor Augen des Klinikpersonals diese nicht revidierbare Änderung vornehmen.
                  Und ein Narkosemittel ist m.E. auf jeden Fall abbaubar.
                  Und trotzdem geht es danach nicht mehr.


                  Da nützen auch Deine Links nichts.

                  Kommentar

                  • Elke
                    • 05.02.2008
                    • 11712

                    #49
                    Bei mir war es so, das war in 2006.

                    Vielleicht ist das danach geändert worden. Sie wollten meine Stute nicht behandeln, wenn ich das nicht ändere...

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                    • Ramzes
                      • 15.03.2006
                      • 14694

                      #50
                      Zitat von lacridevelvet
                      Das stimmt so nicht! Meine Stute hat Metacam bekommen und ist ein Schlachtpferd. Der Tierarzt hat die Medikamentenwirkung in meinem Equidenpass zusammen mit Datum und Abbauzeit vermerkt. Deswegen ist sie aber immer noch Schlachtpferd. Sofern sich das Medikament abbaut, sollte das kein Problem sein.


                      ...Medikamente , die Zulassung für lebensmittelliefernde Tiere haben ...
                      s. Text

                      Metacam hat diese Zulassung .

                      Kommentar

                      • Arielle
                        • 23.08.2010
                        • 2852

                        #51
                        Elke, kann es sein, dass Deine Klinik nicht so ganz genau die Gesetzeslage kennt? Hier ist das nämlich auch so wie Ramzes es beschrieben hat.
                        http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14694

                          #52
                          Zitat von Elke Beitrag anzeigen
                          Bei mir war es so, das war in 2006.

                          Vielleicht ist das danach geändert worden. Sie wollten meine Stute nicht behandeln, wenn ich das nicht ändere...
                          ...vielleicht weil sie ein Medikament einsetzen wollten , was nicht
                          zugelassen ist für lebensmittelliefernde Tiere , aber entsprechend
                          wirksamer und in Deinem Fall aus TA - Sicht angebracht zur
                          sicheren Behandlung des Pferdes .

                          Auch Narkosemittel sind entsprechend eingestuft .

                          Falls ein Tier aus der OP nicht mehr aufwacht
                          ist es sowieso kein Schlachtpferd mehr , s.Wartezeit .
                          Zuletzt geändert von Ramzes; 18.08.2014, 13:19.

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                          • Elke
                            • 05.02.2008
                            • 11712

                            #53
                            Die Stute hatte eine Fesselringband OP
                            Und sie war bei Dr. Siebert in Karben, nicht in der Klinik, ich der ich inzwischen meist bin.

                            Nützt ja nun auch alles nichts, es ist so. Meine Stute ist jetzt 19, es sind 8 Jahre vergangen, und ganz sicher ist jeglicher Nachweis der damals gegebenen Medikamente nicht mehr möglich.


                            Und die Klinik gibts nicht mehr, aber sie war für Beinsachen eigentlich bekannt.

                            Kommentar

                            • silas
                              • 13.01.2011
                              • 4024

                              #54
                              Genau aus de Grund, muss ein Nichtschlachtpferd eine Wartezeit bei unserem Schlachter zubringen. Die längste, mir bekannte Wartezeit betrágt ein halbes Jahr.
                              Ob das Tier danach "nur" zu Tierfutter verarbeitet werden darf, ist doch eigentlich egal.
                              Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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                              • Ramzes
                                • 15.03.2006
                                • 14694

                                #55
                                Zitat von silas Beitrag anzeigen
                                Genau aus de Grund, muss ein Nichtschlachtpferd eine Wartezeit bei unserem Schlachter zubringen. Die längste, mir bekannte Wartezeit betrágt ein halbes Jahr.
                                Ob das Tier danach "nur" zu Tierfutter verarbeitet werden darf, ist doch eigentlich egal.
                                Da fast alles Fleisch/Nebenprodukte für Tierfutter von Tieren
                                kommt , die genußtauglich für den menschlichen Verzehr sind ,
                                ist auch dort entsprechend u.a.die Wartezeit maßgebend .

                                Elke , auch Tierärzte haben Dokumentationspflicht ,
                                Aufbewahrungspflichten/-fristen aus tierärztlicher
                                Rechtsvorschrift heraus , Aufbewahrungspflicht der Rechnungen
                                - Finanzamt und der Kunde hat Einsichtsrecht , notfalls
                                mit Hilfe eines Rechtsanwaltes .

                                Deinem Pferd wurde in der Tierklinik geholfen , u.a.
                                durch ein der Therapie entsprechend wirksames Mittel ,
                                was wohl nicht zugelassen war für lebensmittel-
                                liefernde Tiere .
                                So wurde auf den Nicht-Schlachtpferdestatus umgewidmet .

                                PS :Rivanol gehört z.B. dazu .

                                Kommentar

                                • Elke
                                  • 05.02.2008
                                  • 11712

                                  #56
                                  Ramzes, eine Wartezeit mit eingeschränkter "Nicht-Schlachtpferd-Zeit" hätte mir voll und ganz eingeleuchtet.
                                  Aber ich kann nur das hier angeben, wie mir gegenüber gesagt wurde.
                                  Nicht mehr und nicht weniger.

                                  Dass es offensichtlich auch so wie hier von anderen beschrieben geht, ist ja sehr gut.

                                  Kommentar

                                  • Ramzes
                                    • 15.03.2006
                                    • 14694

                                    #57
                                    Zitat von Elke Beitrag anzeigen
                                    Ramzes, eine Wartezeit mit eingeschränkter "Nicht-Schlachtpferd-Zeit" hätte mir voll und ganz eingeleuchtet.
                                    Aber ich kann nur das hier angeben, wie mir gegenüber gesagt wurde.
                                    Nicht mehr und nicht weniger.

                                    Dass es offensichtlich auch so wie hier von anderen beschrieben geht, ist ja sehr gut.
                                    Es will Dir ja auch niemand an den Karren fahren .


                                    Dokumentation Tierarzt , Stand 2010

                                    Inwieweit es in den letzten 4 Jahren Änderungen gab entzieht sich
                                    meiner Kenntnis . s. die im link oben angesprochenen Bereiche .
                                    In der Nutztierhaltung ist Antibiotika-Datenbank
                                    dazugekommen .

                                    Die Gesundheitsämter sind alarmiert: In Deutschlands Altenheimen machen sich offenbar ESBL-Keime breit. Experten sprechen von einem 'ambulanten Problem' - und warnen vor einer weiteren Gefahr.


                                    ...Teilnehmer des Kongresses kritisierten in Magdeburg ,
                                    dass die ESBL - Problematik derzeit nur wenige " auf dem Schirm "
                                    hätten , dabei sei sie hausgemacht .
                                    Denn die Resistenzen seien weniger in der Tiermast entstanden ,
                                    als vielmehr " selbstgezüchtet " in der Humanmedizin .
                                    Zuletzt geändert von Ramzes; 18.08.2014, 14:06.

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                                    • Alaquint
                                      • 07.12.2010
                                      • 22

                                      #58
                                      Der Arzneimittelanhang bezieht sich ja darauf, ob bzw. wie das Pferd nach der Tötung verwertet werden darf oder kann. Ich habe in der Vergangenheit auch schon Nicht-Schlachtpferde schlachten lassen. Das Schlachten, also das Töten durch Bolzenschuss/Ausbluten ist ja grundsätzlich erstmal auch bei Nicht-Schlachtpferden bzw. Pferden die Medikamente bekommen haben erlaubt, so dass man nicht zwangsläufig einschläfern lassen muss. Der Unterschied ist ja bloß, dass der Schlachter bereit sein muss das Pferd zu töten und vom Abdecker abholen zu lassen, statt das Fleisch zu verwerten. Für mich macht das den Unterschied, ob ich hinterher einen Verrechnungsscheck über x KG Fleisch oder eine Rechnung über Tötung und Abholung bekomme. Das ist mir letztlich aber auch völlig egal, weil es mir bei der Entscheidung schlachten zu lassen nicht um das Geld, sondern um die Tötungsart geht.

                                      Und danke schonmal für die Empfehlungen!

                                      Kommentar

                                      • Ramzes
                                        • 15.03.2006
                                        • 14694

                                        #59
                                        Zitat von Alaquint Beitrag anzeigen
                                        Hallo zusammen,
                                        ich muss das hier leider mal hochholen. Kann mir jemand einen Schlachter in NRW, Düsseldorfer Raum, "empfehlen"? Der Schlachter meines Vertrauens hat leider aus Altersgründen den Betrieb geschlossen und weil es den Telefonanschluss nicht mehr gibt, kann ich leider nicht nach einem guten/erfahrenen/vertrauenswürdigen Kollegen fragen.
                                        Vorab schonmal vielen Dank!
                                        Gut , aber wenn es Dir in erster Linie um die Tötungsart geht ,
                                        dann eben die Diskussion Bolzenschuss und eben nicht Diskussion
                                        Schlachtpferd / Nicht-Schlachtpferd .
                                        Das war aber aus der ersten Anfrage so nicht ersichtlich .

                                        Kommentar

                                        • Alaquint
                                          • 07.12.2010
                                          • 22

                                          #60
                                          Zitat von hufschlag Beitrag anzeigen
                                          18,- in Bayern
                                          andere frage: bei mir ist in allen equidenpässen " nicht schlachtpferd"
                                          eingetragen. Gs will das so weil er sonst manche Medikamente nicht geben
                                          darf. Wie kann ich so ein Pferd erschießen lassen,wenn es mal so weit ist?
                                          Die Frage, ob man ein Nicht-Schlachtpferd erschießen lassen kann, kam ja nicht von mir sondern von hufschlag.

                                          Ich suche bloß einen neuen vertrauenswürdigen Schlachter. Ob derjenige dann auch Nicht-Schlachtpferde tötet und sich um die Abholung kümmert, kann ich ja dann selbst rausfinden. Meist ist das ja einfach eine Frage der Absprache, die meisten machen das ja problemlos, wenn eben der Besitzer für die Unkosten aufkommt.

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