Wenn die Gebühren erhöht werden, heißt es im beschönigenden Jargon der FN-Funktionäre - pardon - "Funktionsträger" Anpassung.
Und wenn Manipulationen an teilweise auch kranken Pferden im Wettkampf erlaubt werden, heißt es geringfügige Angleichung (an FEI-Reglement).
Die neueste Medienmitteilung der FN ist nicht nur viel mehr als eine Rolle rückwärts, sondern vor dem Hintergrund von "Hong Kong und die Folgen" ein Skandal. Ab 28. April können beispielsweise Pferde, die an der heimtückischen und äußerst schmerzhaften Trigeminusneuralgie (Hauptverursacher des Headshaking-Syndroms) oder an Magengeschwüren erkrankt sind oder Hypersensibilität gegen Geräusche zeigen oder auch Stuten, die rossig sind, mit entsprechenden Medikamenten oder Ausrüstungsgegenständen (Nasennetz beim Headshaking) manipuliert werden, damit sie "fit to compete" sind.
Der Tierschutz und der "Wettkampf als Leistungsprüfung" mit entsprechender Aussagekraft für die Leistungszucht - beide Gedanken wieder einmal mit Füßen getreten.
Es ist nicht verwunderlich, wenn Turniere wie Münster und andere Klassiker nicht mehr von seriösen Sendeanstalten übertragen werden. Von den großartigen Lippenbekenntnissen der Möchtegern-Saubermänner Lauterbach und Wendt und Konsorten nach Hong Kong ist nicht viel geblieben.
Die FN-Meldung im Original:
19.01.2011
ADMR: Regelwerksänderungen verabschiedet
Nationales und internationales Regelwerk geringfügig angeglichen
Dr. Dennis Peiler
Warendorf (fn-press). Genau ein Jahr nach Einführung der Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR) hat der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) heute ein überarbeitetes Regelwerk verabschiedet. Mit den Änderungen der ADMR, die ab dem 28. April gültig sind, nahm die FN auch eine geringfügige Angleichung an die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) vor.
„Unser Ziel war es schon, uns so gut wie möglich an die FEI anzupassen“, sagte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau. Allerdings, betonte der Präsident, halte die FN an dem Leitgedanke fest, dass Pferde im Wettkampf frei von wirksamen Substanzen sein müssen. Motiviert durch den Wunsch, nationales und internationales Reglement anzugleichen, ließ die FN einige wenige Ausnahmen zu. „Das Wohl des Pferdes darf natürlich nicht vernachlässigt werden“, so Graf zu Rantzau. Bedingt durch die strukturellen, ethischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, schloss er aber eine weitergehende Anpassung an die FEI-Regeln derzeit aus.
Ab dem 28. April dürfen Stuten mit dem Rossehemmer Chlormadinonacetat und Pferde mit Omeprazol, das zur Vorbeugung von Magengeschwüren eingesetzt wird, auch während eines Turniers behandelt werden. Zugelassen wurden zudem Homöopathika ab einer Konzentration von D7 und Pilzmittel zur äußerlichen Anwendung. Ergänzend wird disziplinübergreifend der Einsatz von Lärmschützern bei Hallenturnieren erlaubt. Bislang waren diese nur beim Fahren und Voltigieren zulässig. Eine Angleichung an die FEI erfolgte auch beim Einsatz von Nasennetzen. Hier gelten bei deutschen Turnieren jetzt die gleichen Regeln wie international, das heißt, dass beispielsweise bei Springpferden jetzt auch national diese Netze sowohl auf dem Vorbereitungsplatz, wie im Wettkampf eingesetzt werden dürfen.

Kommentar