Sexuelle Übergriffe im Springsport

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  • H-M
    • 23.02.2012
    • 390

    Kurz zur Richtigstellung.

    In dem von mir zitierten Fall, liegt eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vor!

    Diese Taten standen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Reitlehrer.

    Der Verurteilte wird im „Olympiabundeskader“ geführt.



    Kommentar

    • Kluger Hans
      • 07.10.2013
      • 150

      In den vorangegangenen Beiträgen haben sich einige sachliche Fehler eingeschlichen. Zur Richtigstellung:
      Bohuslän erwähnt, dass die FN dem Verurteilten die Trainerlizenz entzogen hat, was ein Berufsverbot sei. Dies ist nicht richtig. Die Trainerlizent ist eine Lizenz des DOSB. Auch ohne diese Lizenz kann der Verurteilte seinem Beruf als Reitlehrer und Bereiter nachgehen. Zahlreiche Amateur- und Berufsausbilder tun dies, ohne jemals eine Trainerlizenz beantragt zu haben. Insofern ist die Maßnahme der FN eine relativ schwache Reaktion. Über die Begründung der FN, warum man ihm nicht die Turnierlizenz verweigert hat, lässt sich juristisch trefflich streiten. Bei Abwägung der Fakten hätte man auch eine Verweigerung der Turnierlizenz nachvollziehen können. Vielleicht hätte es die FN zunächst einmal darauf ankommen lassen und ihm keine Turnierlizenz ausstellen sollen. Der Betroffene hätte dann ja klagen können. Wenn er vor Gericht Recht bekommen hätte, hätte die FN immer noch eine Turnierlizenz ausstellen können. Selbst die dann möglicherweise zu zahlende Schadenersatzforderung von möglicherweise ein paar Tausendern (der Betroffen ist schließlich kein internationaler Spitzenreiter, sondern ganz normale Liga im L- und M-Bereich) hätte die FN auf den Dicken nehmen können, um klare Kante zu zeigen.

      Ein paar Beiträge weiter führt H-M aus, dass ein "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" veruteilter Reitlehrer im "Olympiabundeskader" geführt werde. Hierzu ist richtigzustellen: Es gibt keinen "Olympiabundeskader", sondern nur Bundeskader. Es erscheint mehr als fraglich, ob in einem Bundeskader ein "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen rechtskräftig Verurteilter" geführt wird. Auch wenn es sich "nur" um eine Bewährungsstrafe handeln sollte.

      Die beiden aufgeführten Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, korrekte Fakten zu veröffentlichen. Sonst können wir hier ja gleich Donald Trump als Chef-Moderator einstellen.

      Kommentar

    • Ara
      • 01.10.2018
      • 749

      Was ist denn hier los?

      Zitat von LuceroPark Beitrag anzeigen
      Ganz sachlich kann so ein Thema eben nicht bearbeitet werden, das ist mir auch klar, aber schon der Fall Kachelmann hat doch gezeigt, was eine (erwachsene) Frau erwartet, die eine Anzeige wagt? Ich persönlich glaube kein Stück an die Unschuld Kachelmanns, dazu gab es so viele Indizien und Aussagen, die dann eben vor Gericht nicht gehört wurden. Mir fällt deshalb auch schwer zu glauben, dass Reiter hier nicht ihren Bekanntheitsgrad ausnutzen und Grenzen überschreiten. Zerlegte Hotelbetten sind das Eine, mangelnde Achtung von Frauen und Mädchen das Andere. Finde ich. An Unschuld glaube ich schon lange nicht mehr :-(
      Zum Glück gehört der Glaube in die Kirche und nicht vor Gericht. Hätte es. die von dir lediglich behaupteten Fakten tatsächlich gegeben, wäre Herr K. auch vor Gericht verurteilt worden. Von den Medien und von einem Großteil der Bevölkerung, du gehörst anscheinend dazu, wurde er bereits vor der Gerichtsverhandlung vorverurteilt. Herr K. hatte keinesfalls einen Promibonus, sondern einen Staatsanwalt der sich bereits vor der Verhandlung "verbissen" hatte. Herrn K. mit diesem Missbrauchsfall gleichzusetzen ist schon starker Tobak. Ich kenne übrigens beruflich beide Seiten der Medaille, Frauen, die trotz tatsächlicher Übergriffe vor Gericht nicht durchkommen und Frau, die aus Verletzung einer in die Brüche gegangenen Beziehung, den ehemaligen Partner grundlos anzeigen.
      Zuletzt geändert von Ara; 21.01.2019, 21:05.

      Kommentar

      • H-M
        • 23.02.2012
        • 390

        Zitat von Kluger Hans Beitrag anzeigen
        In den vorangegangenen Beiträgen haben sich einige sachliche Fehler eingeschlichen. Zur Richtigstellung:
        Bohuslän erwähnt, dass die FN dem Verurteilten die Trainerlizenz entzogen hat, was ein Berufsverbot sei. Dies ist nicht richtig. Die Trainerlizent ist eine Lizenz des DOSB. Auch ohne diese Lizenz kann der Verurteilte seinem Beruf als Reitlehrer und Bereiter nachgehen. Zahlreiche Amateur- und Berufsausbilder tun dies, ohne jemals eine Trainerlizenz beantragt zu haben. Insofern ist die Maßnahme der FN eine relativ schwache Reaktion. Über die Begründung der FN, warum man ihm nicht die Turnierlizenz verweigert hat, lässt sich juristisch trefflich streiten. Bei Abwägung der Fakten hätte man auch eine Verweigerung der Turnierlizenz nachvollziehen können. Vielleicht hätte es die FN zunächst einmal darauf ankommen lassen und ihm keine Turnierlizenz ausstellen sollen. Der Betroffene hätte dann ja klagen können. Wenn er vor Gericht Recht bekommen hätte, hätte die FN immer noch eine Turnierlizenz ausstellen können. Selbst die dann möglicherweise zu zahlende Schadenersatzforderung von möglicherweise ein paar Tausendern (der Betroffen ist schließlich kein internationaler Spitzenreiter, sondern ganz normale Liga im L- und M-Bereich) hätte die FN auf den Dicken nehmen können, um klare Kante zu zeigen.

        Ein paar Beiträge weiter führt H-M aus, dass ein "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" veruteilter Reitlehrer im "Olympiabundeskader" geführt werde. Hierzu ist richtigzustellen: Es gibt keinen "Olympiabundeskader", sondern nur Bundeskader. Es erscheint mehr als fraglich, ob in einem Bundeskader ein "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen rechtskräftig Verurteilter" geführt wird. Auch wenn es sich "nur" um eine Bewährungsstrafe handeln sollte.

        Die beiden aufgeführten Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, korrekte Fakten zu veröffentlichen. Sonst können wir hier ja gleich Donald Trump als Chef-Moderator einstellen.

        @Kluger Hans

        Danke für Deine Richtigstellung.


        Der Bundeskader der Senioren besteht gem. den Kaderkriterien des Deutschen Olympiade-Komittee`s für Reiterei e.V. (DOKR) aus dem Olympiakader, dem Perspektivkader und dem Nachwuchskader.



        Hatte ich nun den Olympiakader als „Olympiabundeskader“ bezeichnet, ist diese Bezeichnung sicherlich unrichtig. Ich bitte um Entschuldigung.



        Deine Frage bezüglich des rechtskräftigen Urteils kann Dir die Führungsriege in Warendorf beantworten.



        Das ist leider Fakt und kein Ergebnis einer Donald Trump Moderation, eher eine D. Peiler Vertuschungsaktion!






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        • H-M
          • 23.02.2012
          • 390

          Wo leben wir?

          Da kann man nur hoffen, dass die FN nicht noch weiter so zögerlich „arbeitet“.

          https://www1.wdr.de/fernsehen/sport-inside/sexueller-missbrauch-reiten-100.html






          Kommentar


          • Pferde Freundin
            Pferde Freundin kommentierte
            Kommentar bearbeiten
            Interessant wird es Ende des Jahres: Dann wird der Reitlehrer ja wohl aus dem Gefängnis entlassen. Was macht die FN, wenn er eine Turnierlizenz für 2020 beantragt?
        • H-M
          • 23.02.2012
          • 390

          Warendorf ist wach geworden oder „Steter Tropfen höhlt den Stein“

          Spitzensport: Kaderkriterien erweitert

          https://www.pferd-aktuell.de/fn/newsticker/fei---fn---dokr/fn-kommission-schlaegt-massnahmen-gegen-alkoholmissbrauch-und-sexuelle-uebergriffe-vor






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