HLP in Tschechien nicht mehr ...

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  • tina_178
    • 18.03.2007
    • 3704

    HLP in Tschechien nicht mehr ...

    anerkennungsfähig. In meinen Augen eine gute Entscheidung
    Lerne Schweigen, ohne zu platzen !
  • ehem
    • 10.12.2013
    • 502

    #2
    Sehr gut! Konsequent wäre gewesen, wenn Sie es rückwirkend gemacht hätten..... das haben sie sich aber nicht getraut........

    Kommentar

    • zuckerschnute
      PREMIUM-Mitglied
      • 21.01.2007
      • 3965

      #3
      Zum Glück! Das war auch eine Farce.

      Gesendet von meinem SM-A510F mit Tapatalk

      Kommentar

      • Ara
        • 01.10.2018
        • 752

        #4
        Zitat von ehem Beitrag anzeigen
        Sehr gut! Konsequent wäre gewesen, wenn Sie es rückwirkend gemacht hätten..... das haben sie sich aber nicht getraut........
        Seit wann ist es rechtlich möglich, rückwirkend eine bestehende Regelung außer Kraft zu setzen?

        Kommentar


        • ehem
          ehem kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Das ist immer möglich..... es gibt unzählige Beispiele, Gesetze, Steuern, Regelungen, siehe z.b. Strabs Beiträge..... es ist natürlich fraglich, ab das hier durchsetzbar wäre und ist. Bei aber solchen offensichtlichen Diskrepanzen und Verletzungen der Prüfungsordnung wäre das schon einen Versuch wert.

        • Ara
          Ara kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          ehem, es gibt keine unendlichen Beispiele. Es gibt im Steuerrecht nur die unechte Rückwirkung, bei einem noch nicht abgeschlossenen Besteuerungszeitraum, wie bspw. das Kalenderjahr. D.h. es können im laufenden Kalenderjahr für das Kalender Änderungen getroffen werden, da der Tatbestand - hier das Kalenderjahr - noch nicht abgeschlossen ist. Anders verhält es sich bei abgeschlossenen Vorgängen - wie dem Erbfall - dort dürfen rückwirkend keine Veränderungen an den Gesetzen vorgenommen werden.
          Zuletzt geändert von Ara; 12.12.2018, 09:41.

        • ehem
          ehem kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Ich wußte nicht, dass wir uns auf so einem Niveau unterhalten :-). Super für den Beitrag, wenigstens merkt man dann, dass es hier auch Leute mit Niveau und Fachverstand gibt. Dennoch bitte ich hier zu bedenken, dass es sich um Termini aus der Rechtsprechung handelt .... wir reden hier über - ja, im Grunde über eine Vereins-Ordnung. Juristisch sicher richtig - wäre es hier abzuwägen ob der Vertrauensschutz der Aussteller als höher anzusehen ist als der Schutz der Züchtergemeinschaft vor schlechter Genetik. Ich würde das trotzdem als - ohne die Zuchtverbandsordnung gelesen zu haben - als fraglich ansehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier nur steht "HLP Tschechien wird anerkannt"? Wenn ja, selbst schuld. Ich kann mir das bei den vielen Juristen hier im Reitsport kaum vorstellen, das wird sicher an Bedingungen geknüpft gewesen sein, bzw. näher auf die VSS eingegangen sein? Oder? Im Grunde egal, wir werden es nicht ändern und irgendwann soll man die Sache auch als erledigt abhaken.
          Übrigens erinnere ich mich an Ausnahmen zur Rückwirkung (neuerdings benutzt der BGH nicht mehr echte und unechte "Rückwirklung" sondern unterscheidet zwischen Rückbewirkung von Rechtsfolgen und einer vom Rückwirkungsbegriff unabhängigen tatbestandlichen Rückanknüpfung), ein wichtiger Punkt war wenn ein schutzwürdiges Vertrauen von vornherein nicht bestanden hatte (was ich bejahen würde, beides sind Profis und wußten, dass das Schmuh ist), oder wenn der Schutz der Allgemeinheit höher einzuschätzen ist als die des Individuums, was ich hier auch bejahen würde (hab ich oben schon unbewußt angesprochen).

          Also, halten wir fest: rechtlich möglich wäre es "eine bestehende Regelung" rückwirkend "außer Kraft zu setzen", aber "unzählige Beispiele" gibt es (wohl) nicht, dennoch es gibt sehr wohl gewollte und auch gerechtfertigte Ausnahmen! Ich halte die hier durchaus für gegeben..... Zwei Aussteller vs. Züchtergemeinschaft (minus die damit Gedeckt haben) :-)
      • Ara
        • 01.10.2018
        • 752

        #5
        Ich verstehe die allgemeine Aufregung nicht. Lass doch den mündigen Züchter einscheiden, ob er diese HLP den deutschen Anforderungen gleichsetzt. Wir erkennen doch auch andere Körungen und HLP an, die nicht unserem Standard entsprechen. Die Ausführungen zur Vergleichbarkeit hinken gewaltig. Gerade in Deutschland haben wir so viele und kaum vergleichbare Prüfungsmöglichkeiten zur Anerkennung. So bekommt ein Hengst mit 14 TT und einer Quali für das BuCha unter eigenem Reiter auch im Startfeld von nur 6 Teilnehmern die Anerkennung. Was bspw. die Dänen bei den Dressurhengste als Springtest fordern, ist nahezu lächerlich und trotzdem erkennen wir die Hengste an. Mir sind ehrlich gesagt auch nicht alle Arten der HLP der übrigen EU-Länder im Detail bekannt und trotzdem nutze ich ausländische Hengst völlig eigenverantwortlich. Wir Deutschen haben immer die Tendenz alles genau regeln zu wollen. Ich persönlich und viele weitere Züchter werden die betreffenden Hengste nicht nutzen und für mein züchterisches Wohl ist es völlig egal, ob die Fohlen von "S" oder "Q" nun einen roten Pass erhalten. Diese Züchter tragen die Verantwortung für ihre Produkte und wenn nun Hengstaufzüchter die männlichen NK kaufen und in zwei Jahren zur Körung bringen, liegt es erneut in der Verantwortung der Verbände, ob diese körfähig sind. Bei den Stuten entscheiden dann wieder die Züchter, ob sie diese vermehren wollen und einen Käufer für die NK finden.
        Möchte man jetzt die Züchter vor ihren Fehlentscheidungen schützen oder Züchter, die diese Hengste genutzt haben bestrafen, oder meint man dadurch die deutsche Pferdezucht vor dem vermeintlichen Untergang zu retten? Jetzt ist vorerst das Loch zu, sollte hier nicht der EuGH angerufen werden, da dadurch quasi auch Tschechischen Hengsten der Zugang zum deutschen Markt abgeschnitten ist.
        Zuletzt geändert von Ara; 12.12.2018, 09:43.

        Kommentar


        • ehem
          ehem kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Ich gehe jetzt mal davon aus, dass beide - Ara und Kommentator Cina - leidtragende sind, darum diese durchaus nachvollziehbare Argumentation. Dennoch ist die falsch und auch noch unlogisch hergeleitet. Ich möchte hier gar nicht weiter darauf eingehen, die Verfaser wissen selbst sehr genau, dass das alles mehr als fragwürdig ist.

        • Ara
          Ara kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Lieber ehem, was meine Person betrifft, irrst du dich. Ich bin i.d. R. Springpferdezüchter und habe diesen Hengst definitiv nicht eingesetzt und werde es auch in Zukunft nicht tun (s.h. mein Kommentar). Ich habe das mal nur für dich unterstrichen. Es ist auch nicht sonderlich nett von dir, mich durch deinen Kommentar indirekt als Lügner zu bezeichnen.

          Schön ist auch, dass du dich hier zum Maßstab für "falsch" und "unlogisch" erklärst. Mein Beitrag ist die von mir vertretene Ansicht. Sie muss nicht deine Ansicht sein, deshalb ist sie noch lange nicht falsch, sondern lediglich eine von deiner Ansicht abweichende Meinung dar. "Unlogisch hergeleitet" bedeutet in diesem Zusammenhang was? Kannst du mir das bitte einmal logisch erklären? Falsch und unlogisch hergeleitet ist 2 + 3 = 7 oder Männer bekommen die Kinder oder die Sonne geht im Westen auf und, und.
          Zuletzt geändert von Ara; 12.12.2018, 10:16.

        • ehem
          ehem kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          @ Ara: ich wollte keinen beleidigen noch angreifen, sicher vertrete ich nur meine Meinung (was sonst), die ich aber auch als solche offen darlege und abschließend habe ich eine sehr hohe Meinung von Ihnen aufgrund der Vielzahl an sehr vernünftigen und guten Beträge und insgesamt denke ich sind wir eigentlich grundsätzlich gleicher Meinung und ich sehe gerade auch nicht wirklich den Diskurs, den wir hier haben (könnten) - geschweige denn dass ich jemanden auch nur indirekt als Lügner betitelt hätte. Wenn dem so gewesen sein sollte dann bitte ich das zu entschuldigen. Und als "unlogisch" fand ich nur die Einlassung den Züchter selbst entscheiden zulassen gegenübergestellt zu der hinkenden Vergleichbarkeit usw. - ich hatte das als sich selbst widersprochen und daher als unlogisch gesehen.
      • one
        • 25.07.2011
        • 708

        #6
        Die ZVO, Körungs- und HLP Regelungen dienen eher dem Selbstschutz der Züchter ;-) zur Prävention, damit nicht wie blöde irgendwelche Krücken vermehrt werden, wie ein Sensation. Allgemein scheint Wissen zur Beurteilung von Pferden ja auch lange keine Anforderung an sich selbst als Züchter zu sein. Nicht mal mehr auf den Körungen, sonst würde man Passgänger, Strammrücken, und Fesseln die sich abnormal tief in den Sand drücken gar nicht mehr mit Prädikat "gekört" segnen...Die Regelung mit dem 14TT + Quali ist sicherlich defizitär, aber offensichtlich immer noch deutlich anspruchsvoller als der Test in Tschechien. Das heißt sowieso nicht dass man sein Niveau nach unten angleichen sollte, sondern vielmehr, dass noch an unseren Vorgaben und Regelungen weiter gearbeitet und Modifikationen bzw. Veränderungen vorgenommen werden müssen..., und vor allem diese dann immer wieder zu hinterfragen und langfristig zu optimieren.
        Die Verantwortung als Züchter geht viel weiter als nur bis zum eigenen Fohlen, es ist die langfristige Zuchtethik die momentan auf der Strecke bleibt - dieser Mix aus Pseudopferdezüchtern und manipulierbarem Körzirkus ist fatal. Wird nichts verändert, dann laufen wir Gefahr dass die Genbasis auf der wird alle Pferde züchten auf lange Sicht stark an Qualität abbaut. Dann bleibt einem kein gesunder Hengste mehr übrig, mit denen man züchten könnte. Aus die Maus.

        Kommentar


        • ehem
          ehem kommentierte
          Kommentar bearbeiten
          Danke für den sehr guten und wahren und insbesondere sehr treffenden Beitrag! Ich kann mich leider nicht so gut ausdrücken... :-(

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