Zitat von hopplahop
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Das wird über die Satzung des Vereins geregelt.
Beispiel:
§ 2 Zweck und Aufgabe des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern insbesondere in Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs. Neben der Beratung und Aufklärung der Verbraucher soll der Verein gegen die Nichteinhaltung wettbewerbsrechtlicher Regelungen vorgehen und hierzu gegebenenfalls auch zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt sein.
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