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  • hopplahop
    • 20.01.2016
    • 1064

    Zitat von Reitpferd Beitrag anzeigen
    Der Verkäufer muss die Steuern nur über den Betrag zahlen, der tatsächlich bei ihm eingegangen ist.
    Ist das wirklich so? Wenn ich Finanzamt wäre, würde ich verlangen, dass alles versteuert wird ... denn immerhin ist es ein offizieller Verkaufspreis. Und wenn dann nur 150.000,- beim Verkäufer eingehen, würde ich als Finanzamt vermuten, dass die restlichen 500.000,- bar überreicht wurden.

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    • fanniemae
      • 19.05.2007
      • 3291

      Zitat von Reitpferd Beitrag anzeigen

      Der Verkäufer muss die Steuern nur über den Betrag zahlen, der tatsächlich bei ihm eingegangen ist. Der Verband kassiert die Gebühren über den Betrag, der als offizieller Zuschlagspreis verkündet wurde (beispielsweise 650000 Euro). Der Käufer hat den Vorteil, dass er ein Pferd, das ihm beispielsweise offiziell für 650000 Euro zugeschlagen wurde, nach einiger Zeit der Ausbildung und "Reife" viel leichter für 1000000 Euro weiterverkaufen kann, als wenn bekannt wäre, dass das Pferd ihn im Einkauf in Wirklichkeit nur 200000 Euro gekostet hat. So sind alle Beteilgten glücklich. Nur der doofe Züchter, der glaubt, dass ein zweieinhalbjähriger Hengst, der angeblich 650000 Euro auf der Auktion gebracht hat, tatsächlich besonders gut sein muss und ihn dann entsprechend für seine Mary nutzt, kann schnell der einzige Dumme in dem Geschäft sein.
      ... und weil der dumme züchter nur glaubt was er auch gedruckt sieht wäre es doch schön, wenn exakt d i e s e r beitrag mal in einem printmedium genau so abgedruckt wird.
      völlig wertfrei, einfach als "diskussionsgegenstand" über die langen grauen wintermonate - ?
      möglich, dass es dann auf den kommenden delegiertenversammlungen im frühjahr endlich den ein oder anderen schlauen bauern gibt, der seinem verbandsvorstand dann mal die passenden fragen in diesem zusammenhang stellt?
      stichwort:
      transparenz, züchterverarsche oder auch hashtag#fürwiedoofhaltetihrunseigentlich?
      www.muensterland-pferde.de

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      • hopplahop
        • 20.01.2016
        • 1064

        Woher sollen denn exakt diese Beträge kommen? Welche Summen tatsächlich fließen wissen nur Käufer und Verkäufer, nicht mal der Verband. Und genau diese Beiden (Käufer und Verkäufer) haben kein Interesse daran, dass das tatsächlich geflossene Geld veröffentlicht wird.
        Zuletzt geändert von hopplahop; 07.11.2017, 15:47.

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        • anthea7819
          • 17.04.2012
          • 1322

          Nur dann darf ich keine Tiere über die Auktion laufen lassen.... und öffentlich verkaufen.
          Wenn der Preis so bei einer Auktion erzielt wird, dann darf erwartet werden, dass von diesem Betrag auch die Abgaben entrichtet werden.
          Bis dato hat das ja auch vor der Finanz gehalten, ob das immer so sein wird,... ob sich auch andere Mitglieder, die Beiträge entrichten, das immer so gut finden und akzeptieren.... na ob sich da nicht die Zeiten ändern.

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          • wilabi
            • 21.05.2008
            • 2338

            Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

            Ist das wirklich so? Wenn ich Finanzamt wäre, würde ich verlangen, dass alles versteuert wird ... denn immerhin ist es ein offizieller Verkaufspreis. Und wenn dann nur 150.000,- beim Verkäufer eingehen, würde ich als Finanzamt vermuten, dass die restlichen 500.000,- bar überreicht wurden.
            Versteuert werden die tatsächlich geflossenen Beträge.
            Daher hat die Staatsanwaltschaft wohl auch das Verfahren gegen den westfälischen Verband wg. Steuerhinterziehung eingestellt. Da ging es ja auch um vorherige Absprachen und gefakte Preise. Auf die Herstellung der "vollständigen Transparenz" durch Herrn Johannson warten wir auch noch.

            Die Öffentlichkeit zu verarschen, ist keine Straftat.

            I

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            • Benny
              • 25.01.2011
              • 1673

              Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen
              Da habe ich doch mal 'ne ganz doofe Frage: Und wie versteuert der Verkäufer seinen Verkauf beim deutschen Finanzamt, wenn da offiziell 650.000,- plus MwSt auftauchen, in der Realität aber ggf. deutlich weniger Geld fließt? Florestan 1 meinte ja, der Sezuan/Donnerhall (welcher übrigens ein ganz hervorragender Hengst ist!) hätte 500.000,- weniger gekostet. Dann muss Herr Klausing also deutlich mehr Steuern zahlen als er überhaupt eingenommen hat ... irgendwie kein gutes Geschäft, wenn man schon mal so einen erstklassigen Hengst im Angebot hat.
              Jeder Verkäufer bekommt nach der Auktion eine Abrechnung. Da steht der (tatsächlich) gezahlte Preis. Gebüren und Provisionen, die von diesem Preis abgehen, werden auch ausgewiesen. Das Geld bekommt er ja auch nicht bar, sondern per Überweisung. Und damit kann er seine Einnahmen klar belegen. Was irgendwo als Ergebnis verkündet wurde, interessiert am Ende niemanden.

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              • Benny
                • 25.01.2011
                • 1673

                Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen

                und weil das so ist ist es legitim?

                die frage von reitpferd ist absolut berechtigt.
                wieso nehmen die printmedien sich dieser verarsche nicht an?
                transparenz ist anders.

                statt dessen werden pressemeldungen abgedruckt, die das papier nicht wert sind auf dem sie stehen.
                Was heist legitim? Die Verbände sind in der Regel eingetragene Vereine. Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung ist deren höchstes Gremium. Wenn die dagegen nichts unternehmen, wer sonst? Welche Zeitung kann denn klar belegen, was der Zuschlagpreis war und was tatsächlich gezahlt wurde?

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                • anthea7819
                  • 17.04.2012
                  • 1322

                  Kurz gesagt: die Leute wollen für blöd verkauft werden.
                  Denn wen interessieren die Zuschlagspreise außer Züchter und einige "Pferdenarren/ solvente Kunden", allen anderen ist es schlicht wurscht, so wie ein umfallender Reissack in China.
                  Auch gut

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                  • hopplahop
                    • 20.01.2016
                    • 1064

                    Zitat von Benny Beitrag anzeigen

                    Jeder Verkäufer bekommt nach der Auktion eine Abrechnung. Da steht der (tatsächlich) gezahlte Preis. Gebüren und Provisionen, die von diesem Preis abgehen, werden auch ausgewiesen. Das Geld bekommt er ja auch nicht bar, sondern per Überweisung. Und damit kann er seine Einnahmen klar belegen. Was irgendwo als Ergebnis verkündet wurde, interessiert am Ende niemanden.
                    Du gehst vom Kommissionsmodell als Geschäftsmodell aus - das war lange Jahre in Hannover auch so, aber mitllerweile ist der Aussteller selber Verkäufer. Da rechnet der Verband als Veranstalter mit Käufer und Verkäufer jeweils die Gebühren ab, aber Geschäftspartner sind Austeller und Käufer. In wieweit der Verband da noch eine Kontrollfunktion wahrnimmt weiß ich nicht, aber sicher Vermittler bei Schwierigkeiten in der Abwicklung.

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                    • Susi-Sorglos
                      • 20.04.2017
                      • 427

                      Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                      Du gehst vom Kommissionsmodell als Geschäftsmodell aus - das war lange Jahre in Hannover auch so, aber mitllerweile ist der Aussteller selber Verkäufer. Da rechnet der Verband als Veranstalter mit Käufer und Verkäufer jeweils die Gebühren ab, aber Geschäftspartner sind Austeller und Käufer. In wieweit der Verband da noch eine Kontrollfunktion wahrnimmt weiß ich nicht, aber sicher Vermittler bei Schwierigkeiten in der Abwicklung.
                      Das macht doch aus der Sicht des Finanzamts keinen Unterschied. Das FA interessiert nur die vertragliche Vereinbarung und/oder der Geldeingang beim Verkäufer. Hier kommt es darauf an, ob der Verkäufer Bilanzierer oder Überschussrechner ist (ob Geldeingang oder Verkaufsvereinbarung gilt). Was aus Werbezwecken oder sonst einem Grund öffentlich als Preis ausgelobt wird, interessiert das FA nicht. Dort kann man nur in strafrechtlicher Hinsicht (Betrug) - jedoch schwierig, oder unlauteren Wettbewerb denken. Steuer auf Phantasiepreise gibt es in Deutschland nicht.

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                      • CoFan
                        • 02.03.2008
                        • 15252

                        Wenn ich im Elektronikmarkt ein Gerät kaufe, auf dem ein Preis von 50 Euro ausgewiesen ist, aber durch geschickte Verhandlung einen Preisnachlass erwirke, interessiert das FA nur, was in der Kasse eingegangen ist. Sowohl für den Abzug der MwSt, als auch für die Steuern auf Gewinne.

                        Der ausgerufene Preis bei der Auktion dürfte nichts anderes als ein Preisschild sein. Und selbst wenn tatsächlich dieser Betrag fließt, kommt beim Verkäufer ja trotzdem weniger an, weil noch Gebühren und Co abgehen. Die Differenz zwischen offiziellem Zuschlagpreis und Geldeingang beim Verkäufer muss nur dokumentiert sein. Wie man das benennt (Minderung, Nachlass, Gutschein, Sonderaktion oder was auch immer), ist dann irrelevant.

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                        • wilabi
                          • 21.05.2008
                          • 2338

                          Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                          Du gehst vom Kommissionsmodell als Geschäftsmodell aus - das war lange Jahre in Hannover auch so, aber mitllerweile ist der Aussteller selber Verkäufer. Da rechnet der Verband als Veranstalter mit Käufer und Verkäufer jeweils die Gebühren ab, aber Geschäftspartner sind Austeller und Käufer. In wieweit der Verband da noch eine Kontrollfunktion wahrnimmt weiß ich nicht, aber sicher Vermittler bei Schwierigkeiten in der Abwicklung.
                          Der Verband nimmt die Zahlung entgegen und leitet sie weiter. Die wissen schon genau, was läuft. Die Abtretung der Zahlung ist auch für das s.g. Agenturgeschäft in den Auktionsbedingungen enthalten, Wenn ich z.B. auf der Fohlenauktion ein Fohlen erwerbe, dann zahle ich an den Verband und bekommen eine Abrechnung "im Namen des Ausstellers".

                          Aber der Hinweis ist schon richtig. Die Westfalen haben für die Körung noch das Kommissionsgeschäft . Beim Agenturgeschäft wickeln Käufer und Verkäufer normalerweise direkt ab und es gilt der Ust-Satz des Verkäufers. Beim Kommissionsmodel ist alles mit 19% über den Verband zu versteuern.
                          Ein Schelm der Böses dabei denkt.

                          Hannover hat jetzt die Rückkehr zum Kommissionsgeschäft für alle Auktionsarten angekündigt, obwohl das Agendurgeschäft für Privatzüchter und pauschalierende Landwirte und Verbraucher wesentlich vorteilhafter ist. Langsam ahne, ich wo die Gründe liegen könnten.......

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                          • carolinen
                            • 11.03.2010
                            • 3563

                            Dann sollte auf der DV ein entsprechender Antraggestellt werden ...
                            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                            Kommentar

                            • hopplahop
                              • 20.01.2016
                              • 1064

                              Zitat von CoFan Beitrag anzeigen
                              Wenn ich im Elektronikmarkt ein Gerät kaufe, auf dem ein Preis von 50 Euro ausgewiesen ist, aber durch geschickte Verhandlung einen Preisnachlass erwirke, interessiert das FA nur, was in der Kasse eingegangen ist. Sowohl für den Abzug der MwSt, als auch für die Steuern auf Gewinne.
                              Dieser Vergleich ist aber nicht zulässig, da im Fall einer Auktion (Zuschlag) ein Geschäft zustandegekommen ist, während im Fall beim Preisschild im Elektronikmarkt nur ein einseitiges Angebot besteht, welches natürlich durch Verhandlungen erniedrigt werden kann, wenn der Verkäufer sich drauf einlässt ... vergleichbar mit dem Ausrufen eines Preises bei einer Auktion, ohne dass jemand geboten hat.
                              Zuletzt geändert von hopplahop; 08.11.2017, 09:14.

                              Kommentar

                              • hopplahop
                                • 20.01.2016
                                • 1064

                                Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                                Der Verband nimmt die Zahlung entgegen und leitet sie weiter. Die wissen schon genau, was läuft. Die Abtretung der Zahlung ist auch für das s.g. Agenturgeschäft in den Auktionsbedingungen enthalten, Wenn ich z.B. auf der Fohlenauktion ein Fohlen erwerbe, dann zahle ich an den Verband und bekommen eine Abrechnung "im Namen des Ausstellers"
                                Danke für die Info - war mir so nicht bekannt.


                                Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                                Hannover hat jetzt die Rückkehr zum Kommissionsgeschäft für alle Auktionsarten angekündigt, obwohl das Agendurgeschäft für Privatzüchter und pauschalierende Landwirte und Verbraucher wesentlich vorteilhafter ist. Langsam ahne, ich wo die Gründe liegen könnten.......
                                Interessant. Wo hat Du die Info gefunden?

                                Zitat von wilabi Beitrag anzeigen
                                Die Öffentlichkeit zu verarschen, ist keine Straftat.
                                Bin weder ausgewiesener Finanzexperte noch Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es eine Unrecht ist. Warum?

                                1. Weil für Auktionsteilnehmer keine Transparenz besteht, wer tatsächlich wieviel bietet, obwohl die öffentliche Versteigerung genau das suggeriert (Täuschung).

                                2. Weil bei Zuchttieren ein Wert in Tiere hineininterpretiert wird durch die Züchter, der martwirtschaftlich nicht existent ist (Täuschung). Dies gilt natürlich auch für den Wiederverkauf von Sportpferden, den mit dem Verweis, dass das Tier angeblich so und so viel auf einer Auktion gekostet hat, kann man den Preis hochtreiben.
                                Zuletzt geändert von hopplahop; 08.11.2017, 08:30.

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                                • fanniemae
                                  • 19.05.2007
                                  • 3291

                                  Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                                  Danke für die Info - war mir so nicht bekannt.




                                  Interessant. Wo hat Du die Info gefunden?



                                  Bin weder ausgewiesener Finanzexperte noch Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass es eine Unrecht ist. Warum?

                                  1. Weil für Auktionsteilnehmer keine Transparenz besteht, wer tatsächlich wieviel bietet, obwohl die öffentliche Versteigerung genau das suggeriert (Täuschung).

                                  2. Weil bei Zuchttieren ein Wert in Tiere hineininterpretiert wird durch die Züchter, der martwirtschaftlich nicht existent ist (Täuschung). Dies gilt natürlich auch für den Wiederverkauf von Sportpferden, den mit dem Verweis, dass das Tier angeblich so und so viel auf einer Auktion gekostet hat, kann man den Preis hochtreiben.
                                  genau so.

                                  ich würde sogar noch weiter gehen und dem sachverhalt der täuschung noch einen unangemessenen wettbewerbsvorteil im deckgeschäft hinzufügen.
                                  inzwischen dürfte nachweisbar sein, dass teuer-manipulierte hengste von höheren deckzahlen profitieren.

                                  wenn also die steuerliche grundlage tatsächlich keinen gestezteswidrigen sachverhalt konstruiert, wieso nicht das wettbewerbsrecht?
                                  www.muensterland-pferde.de

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                                  • hopplahop
                                    • 20.01.2016
                                    • 1064

                                    Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
                                    ich würde sogar noch weiter gehen und dem sachverhalt der täuschung noch einen unangemessenen wettbewerbsvorteil im deckgeschäft hinzufügen.
                                    Mein Punkt 2 ist mehr oder weniger damit identisch, denn der wirtschaftliche Vorteil liegt auf Seiten der Hengsthalter und der wirtschaftliche Nachteil auf Seiten der hinter das Licht geführten Züchter. Langfristig hat das sogar negative Auswirkungen auf die gesamte Population.

                                    Kommentar

                                    • hopplahop
                                      • 20.01.2016
                                      • 1064

                                      Man muss hier aber auch mal klarstellen, dass das, was wir hier diskutieren, sich hauptsächlich auf die wenigen Preisspitzen bezieht, welche insbesondere bei Zuchtverkaufsauktionen ins Rechte Licht gerückt werden sollen. Die Masse der verauktionierten Pferde wird zu dem Preis abgerechnet wie versteigert.

                                      Kommentar

                                      • fanniemae
                                        • 19.05.2007
                                        • 3291

                                        und?
                                        es ist immer die minderheit, die gegen gesetz und ordnung verstösst.
                                        die mehrheit der bürger verhält sich korrekt.
                                        dennoch wurde ein komplettes strafrecht für (oder gegen...) die auffällige minderheit konzipiert.

                                        www.muensterland-pferde.de

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                                        • hopplahop
                                          • 20.01.2016
                                          • 1064

                                          Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
                                          und?
                                          Wenn man das so pauschal stehenlässt, bekommt der unbedarfte Verbraucher, der ein Reitpferd sucht, den Eindruck, dass Auktionen unseriös sind und man dort auf keinen Fall kaufen sollte. Das ist mit Nichten der Fall, denn die breite Masse der Pferde, die dort versteigert werden, werden zu dem Preis abgerechent wie offiziell versteigert. Eindeutige Vorteile von Auktionen wie in Verden für den Verbraucher (gegenüber Kauf von privat):

                                          1. Vorausgewählte Pferde
                                          2. Große Auswahl
                                          3. Umfangreiche standardisierte Gesundheitsinformationen
                                          4. Beratung durch (unabhängige) Fachleute des Auktionsteams
                                          5. Angenehmes Ambiente und gute Testmöglichkeiten bei Auswahl und Kauf
                                          Zuletzt geändert von hopplahop; 08.11.2017, 10:57.

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