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  • hopplahop
    • 20.01.2016
    • 1064

    Zitat von fanniemae Beitrag anzeigen
    wenn also die steuerliche grundlage tatsächlich keinen gestezteswidrigen sachverhalt konstruiert, wieso nicht das wettbewerbsrecht?
    "Nach § 3 Abs. 1 UWG sind unlautere Geschäftspraktiken unzulässig, wenn sie geeignet sind, den Markt zu beeinflussen."



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    • Benny
      • 25.01.2011
      • 1673

      Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

      "Nach § 3 Abs. 1 UWG sind unlautere Geschäftspraktiken unzulässig, wenn sie geeignet sind, den Markt zu beeinflussen."


      Das hast du im Lebensmitteleinzelhandel jeden Tag und die wenigsten (Verbraucher) stört es, da sie ja davon profitieren.

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      • hopplahop
        • 20.01.2016
        • 1064

        Zitat von Benny Beitrag anzeigen
        Das hast du im Lebensmitteleinzelhandel jeden Tag und die wenigsten (Verbraucher) stört es, da sie ja davon profitieren.
        1. Es macht durchaus einen Unterschied, ob ich mir eine Packung Magarine kaufe oder ein Reitpferd, einen Neuwagen, oder ein Eigenheim.
        2. Durch welche unlauteren Geschäftspraktiken profitiert der Verbraucher beim Magarineeinkauf?
        3. In wieweit profitiert ein Reitpferdekäufer von den Täuschungen im Auktionsgeschäft?

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        • Florestan 1
          • 20.04.2013
          • 263

          Na von den Russen werde ich nicht finanziert
          aber mit dem Trakki Siegerhengst hatte ich ja schon mal recht siehe Artikel in der St Georg

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          • carolinen
            • 11.03.2010
            • 3563

            Ich bin einigermaßen irritiert und ziemlich blond. Bisher ging ich davon aus, dass mit Niederschlag des Hammers ein Vertrag zustande kommt. So ist das schließlich im BGB geregelt.
            Damit gibt es doch zunächst einen Vertrag. Den müsste doch Person Käufer einhalten und entsprechend zahlen. An wenn, steht in Auktionsbedingungen. Da würde ich auch als Finanzamt zunächt erwarten, dass genau das Geld bei den entsprechenden Stellen gezahlt wird und ankommen. Werden dann weitere Verträge geschlossen und Geld fliesst zurück ? Unter dem Aspekt, dass ein Handwerker ware zum EK kauft und sogar was aufs Dach bekommt, wenn er diese Ware an Familienmitglieder ohne Aufschlag weiterverkauft wundert mich das wirklich alles sehr. aber wie gesagt, ich bin wohl doch zu blond.

            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

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            • Arielle
              • 23.08.2010
              • 2852

              Wenn jemand beweisen kann, dass er einen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat, weil zwei andere Personen, also Verkäufer und Käufer sich einig geworden sind einen anderen als den offiziellen Zuschlagspreis zu akzeptieren und diesen Schaden beziffern kann, stehen ihm m.E.alle Klagewege offen. Andernfalls???
              http://www.zuechtergewerkschaft.com/

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              • Susi-Sorglos
                • 20.04.2017
                • 427

                Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                "Nach § 3 Abs. 1 UWG sind unlautere Geschäftspraktiken unzulässig, wenn sie geeignet sind, den Markt zu beeinflussen."

                http://www.wettbewerbsrecht-ratgeber...efuehrung.html
                Wie bereits oben beschrieben, könnte man hier durchaus an unlauteren Wettbewerb denken. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Einkaufspreis einer Hengstes ein wertbildenes Kriterium bei der Nutzung des Hengstes am Markt - also bspw. im Deckgeschäft - darstellt. Unlauterer Wettbewerb schützt zum einen den Verbraucher, aber auch den Konkurrenten (andere Hengsthalter). Im einem Prozess auf Schadensersatz müsste also positiv nachgewiesen werden, dass sich der Käufer (oder auch der Verkäufer) einen konkreten Vorteil durch den falschen Kaufpreis gegenüber seinem Mitbewerber verschafft hat. Im Fall des Verbrauchers könnte man an Prospekthaftung denken (der teuereste Hengst, Kaufpreis xxx usw.). Das aber nur, wenn man tatsächlich nachweisen könnte, dass die Nutzung des Hengstes nicht erfolgt wäre, wenn er statt der angegebenen 650 TEUR nur 200 TEUR gekostet hat. Das wird schwer nachzuweisen sein und ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. Weiterhin wird es mit dem zu beziffernden Schaden für den Verbraucher schwierig.

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                • wilabi
                  • 21.05.2008
                  • 2338

                  Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                  Danke für die Info - war mir so nicht bekannt.




                  Interessant. Wo hat Du die Info gefunden?



                  .
                  Watt ???!!!!
                  Das wurde mitten im Hannoveraner 11/2017 veröffentlicht. Überschrift: Agenturgeschäft. Aber so wie es dort angekündigt ist, kann auch kein Hannoveraner Züchter die Auswirkungen abschätzen. So eine wichtige Änderung "kalt" und ohne plausible Begründung als Randnotiz zu veröffentlichen ist wieder mal starker Tobak.
                  Das Agenturgeschäft hat Wiechers 2013 infolge der Ust-Erhöhung von Pferdeverkäufen von 7 auf 19% seinerzeit recht clever eingeführt - dadurch werden nur etwa 20% der Auktionsverkäufe von gewerblichen Züchtern mit den vollen 19% versteuert. Die Einführung des Agenturgeschäftes wurde seinerzeit auf mehreren Seiten erläutert - die Abschaffung ist nur eine Randnotiz. Einfach schlecht.

                  40% der Auktionsverkäufe sind von "Privat-Leuten", bei denen für den Käufer keine Umsatzsteuer anfällt. Das ist insbesondere für den Verkauf an Endverbraucher wichtig, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
                  Die zahlen sonst auf einen Zuschlag von 15k über 19k und der arme Züchter bekommt nur etwa 13,8k. Da trifft man sich besser im Lande.....
                  40% der Auktionsverkäufe sind von "pauschalisierenden Landwirten" , die mit 10,7% Ust versteuert werden. Hier haben die Aussteller den Vorteil, dass die Ust behalten werden kann und der Endverbraucher auch noch einen Vorteil von knapp 9% der Gesamtgebühren hat. Nachteilig ist eine aufwändige Abwicklung mit Auslandskunden und des entsprechenden Erstattungsverfahrens.

                  D.h. etwa 80% der AUsssteller und (geschätzte) 70% der Käufer) haben Nachteile, weil dem Verband das zu umständlich, riskant oder sonst wie unbequem ist. Die Westfalen machen es weiter für Reitpferde und Fohlen, die Holsteiner für Fohlen, Marbach, Luhmühlen etc. sind daher auch Agenturgeschäfte.

                  Mal sehen, wie sich das ab Januar auswirkt.

                  PS: Ich würde deine Verwandschaft als regelmäßige Aussteller mal anstupsen (wenn sie es nicht schon erkannt haben).

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                  • wilabi
                    • 21.05.2008
                    • 2338

                    Während hier tw. philosophisch über Recht und Unrecht diskutiert wird, muss man doch mal festhalten:

                    Weite Teile der Züchterschaft brauchen diesen Hype. Menschen, Tiere, Sensationen. Ich hab während der Körung und danach mit einigen (Jung-) Züchtern diskutiert. Die fanden die Veranstaltung Klasse, tolle Hengste, tolle Preise, viele gekörte Hengste ist gut (man kann besser aussuchen), der Verband verdient und löst seine finanziellen Probleme und der neue Vorsitzende ist ein lieber Kerl.
                    Und Boah eye, konnte der Sezuan traben. Durch 650k wurden die Unterschiede zum Rest erst richtig deutlich. Helgstarnd hat ihn erkannt und wir auch. Wird er den auch wieder über Klatte anbieten ? Und der Toto erst - ja den hat dieser Waffenonkel auch wieder teuer gekauft. Wie Totilas - nur besser, für den hätte ich auch eine. Klar doch - bei Dressurpferden sind die Hannoveraner Weltklasse und da kauft die Weltelite. Wozu brauchen wir Springhengste ? Den Samen holen wir aus Belgien.

                    Das war so der Tenor der Tribüne.

                    Während ihr hier moralapostolisch diskutiert, geht der Zirkus weiter.
                    Ohne diese Mechanismen laufen doch viele Züchter orientierungslos mit der Rassel um den Weihnachtsbaum und suchen nach der "passenden" Anpaarung. Ohne den Zirkus würden die gar nicht züchten, weil das "Sensationsambiente" fehlt.
                    Zuletzt geändert von wilabi; 08.11.2017, 14:17.

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                    • hopplahop
                      • 20.01.2016
                      • 1064

                      Zitat von Florestan 1 Beitrag anzeigen
                      Na von den Russen werde ich nicht finanziert
                      aber mit dem Trakki Siegerhengst hatte ich ja schon mal recht siehe Artikel in der St Georg
                      Ich kann keinen St. Georg Artikel sehen. Außerdem gab es bei Quantensprung damals ähnliche Gerüchte ...

                      Wahrscheinlich meinst Du diesen Artikel:

                      https://www.st-georg.de/news/zucht/t...it-reklamiert/

                      Können Bots keine Links posten? ;-)
                      Zuletzt geändert von hopplahop; 08.11.2017, 15:30.

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                      • hopplahop
                        • 20.01.2016
                        • 1064

                        Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
                        Ich bin einigermaßen irritiert und ziemlich blond. Bisher ging ich davon aus, dass mit Niederschlag des Hammers ein Vertrag zustande kommt. So ist das schließlich im BGB geregelt.
                        Damit gibt es doch zunächst einen Vertrag. Den müsste doch Person Käufer einhalten und entsprechend zahlen. An wenn, steht in Auktionsbedingungen. Da würde ich auch als Finanzamt zunächt erwarten, dass genau das Geld bei den entsprechenden Stellen gezahlt wird und ankommen. Werden dann weitere Verträge geschlossen und Geld fliesst zurück ? Unter dem Aspekt, dass ein Handwerker ware zum EK kauft und sogar was aufs Dach bekommt, wenn er diese Ware an Familienmitglieder ohne Aufschlag weiterverkauft wundert mich das wirklich alles sehr. aber wie gesagt, ich bin wohl doch zu blond.
                        Ich war auch einmal blond ... das ist aber schon ein wenig her. Im Prinzip bin ich von den gleichen Grundlagen in meinen Gedankengängen ausgegangen, habe mich aber aufgrund der einhelligen Response hier mittlerweile eines Besseren belehren lassen.

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                        • Benny
                          • 25.01.2011
                          • 1673

                          Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                          1. Es macht durchaus einen Unterschied, ob ich mir eine Packung Magarine kaufe oder ein Reitpferd, einen Neuwagen, oder ein Eigenheim.
                          2. Durch welche unlauteren Geschäftspraktiken profitiert der Verbraucher beim Magarineeinkauf?
                          zu 1.) Ich wüsste nicht, warum es einen Unterschied machen sollte , was du kaufst und warum du für die teuren Dinge des Lebens einen besseren Schutz geniessen solltest. Eine Auktion ist ja nun mal kein normaler Verkaufsvorgang, sondern lebt von Anfang an davon, dass mindestens 2 Beteiligte ein bestimmtes Produkt unbedingt haben wollen und das rationale Denken ein Stück weit vergessen.

                          zu 2.)Die großen 5, die 90 % des deutschen Marktes beherrschen, sagen ihren Lieferanten, was sie bereit sind , auszugeben. Z.B. bei der Milch, Butter, Käse , sagt der Lieferant der Molkerei, was er ausgibt. . Die Molkerei rechnet ihre Kosten runter und der Landwirt bekommt, 6 Wochen nach seiner Lieferung, mitgeteilt, was er für die Milch bekommt. Er hat aber Jahresliferverträge und muss immer liefern, ohne die Preise vorher zu kennen. Als die Bauern vor ein paar Jahren gegen die Milchpreise gestreikt haben, wurde der Bund Deutscher Milchviehalter, der dazu aufgerufen hatte, hinterher noch wegen Missbrauches seiner Marktmacht verurteilt. Zu deutsch, du bekommst in Deutschland zum großen Teil Lebensmittel zu Preisen zu kaufen, zu denen sie nicht wirtschaftlich produziert werden können. Das funktioniert, weil viele Bauern selbständig sind und sinkende Einkommen hinnehmen (müssen) um zu überleben. Von solchen Sachen wie Mindestlohn, bezahlten Erziehungsurlaub oder Rente nach 45 Arbeitsjahren wollen wir erst gar nicht reden.

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                          • hopplahop
                            • 20.01.2016
                            • 1064

                            Zitat von Susi-Sorglos Beitrag anzeigen

                            Wie bereits oben beschrieben, könnte man hier durchaus an unlauteren Wettbewerb denken. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Einkaufspreis einer Hengstes ein wertbildenes Kriterium bei der Nutzung des Hengstes am Markt - also bspw. im Deckgeschäft - darstellt. Unlauterer Wettbewerb schützt zum einen den Verbraucher, aber auch den Konkurrenten (andere Hengsthalter). Im einem Prozess auf Schadensersatz müsste also positiv nachgewiesen werden, dass sich der Käufer (oder auch der Verkäufer) einen konkreten Vorteil durch den falschen Kaufpreis gegenüber seinem Mitbewerber verschafft hat. Im Fall des Verbrauchers könnte man an Prospekthaftung denken (der teuereste Hengst, Kaufpreis xxx usw.). Das aber nur, wenn man tatsächlich nachweisen könnte, dass die Nutzung des Hengstes nicht erfolgt wäre, wenn er statt der angegebenen 650 TEUR nur 200 TEUR gekostet hat. Das wird schwer nachzuweisen sein und ist sicherlich vom Einzelfall abhängig. Weiterhin wird es mit dem zu beziffernden Schaden für den Verbraucher schwierig.
                            Statistisch wird man da auf jeden Fall direkte Korrelationen aufzeigen können. Und wer sagt einem, dass der Hengst überhaupt 200 TEUR wert ist bzw. gekostet hat, bei einem Zuschlagspreis von 650 TEUR? Könnte genauso 20 TEUR gekostet haben.

                            Übrigens, wer glaubt die 360 TEUR für den Toto J./Sandro Hit verkauft an Glock? Der Sezuan von Klausing war was Besonderes, aber diser Toto J.???
                            Zuletzt geändert von hopplahop; 08.11.2017, 14:47.

                            Kommentar

                            • hopplahop
                              • 20.01.2016
                              • 1064

                              Zitat von Benny Beitrag anzeigen

                              zu 1.) Ich wüsste nicht, warum es einen Unterschied machen sollte , was du kaufst und warum du für die teuren Dinge des Lebens einen besseren Schutz geniessen solltest. Eine Auktion ist ja nun mal kein normaler Verkaufsvorgang, sondern lebt von Anfang an davon, dass mindestens 2 Beteiligte ein bestimmtes Produkt unbedingt haben wollen und das rationale Denken ein Stück weit vergessen..
                              Falsch. Eine Auktion ist eine Verkaufsform, bei der ein Vertrag zustande kommt, wenn einer ein Angebot macht und dieses zeitnah angeommen wird - genauso wie bei anderen Verkaufsformen. Und es macht selbtverständlich einen Unterschied wenn es um 99 Cent oder 5-6stellige Summen in Euro geht.


                              Zitat von Benny Beitrag anzeigen
                              zu 2.)Die großen 5, die 90 % des deutschen Marktes beherrschen, sagen ihren Lieferanten, was sie bereit sind , auszugeben. Z.B. bei der Milch, Butter, Käse , sagt der Lieferant der Molkerei, was er ausgibt. . Die Molkerei rechnet ihre Kosten runter und der Landwirt bekommt, 6 Wochen nach seiner Lieferung, mitgeteilt, was er für die Milch bekommt. Er hat aber Jahresliferverträge und muss immer liefern, ohne die Preise vorher zu kennen. Als die Bauern vor ein paar Jahren gegen die Milchpreise gestreikt haben, wurde der Bund Deutscher Milchviehalter, der dazu aufgerufen hatte, hinterher noch wegen Missbrauches seiner Marktmacht verurteilt. Zu deutsch, du bekommst in Deutschland zum großen Teil Lebensmittel zu Preisen zu kaufen, zu denen sie nicht wirtschaftlich produziert werden können. Das funktioniert, weil viele Bauern selbständig sind und sinkende Einkommen hinnehmen (müssen) um zu überleben. Von solchen Sachen wie Mindestlohn, bezahlten Erziehungsurlaub oder Rente nach 45 Arbeitsjahren wollen wir erst gar nicht reden.
                              Sind die Milchpreise nicht gerade gestiegen? Zumindest im Geschäft sind Milch und Butter doppelt so teuer wie noch vor einem Jahr.

                              Jahreslieferverträge ohne Preise zu kennen ist übel. Muss halt jeder wissen, ob er solche Geschäfte (mit)machen will. Ansonsten brauchst Du mir nix von Landwirtschaft erzählen, bin selber in solch einem Betrieb großgeworden. Aber Selbständige mit Angestellten zu vergleichen ist nicht passend - auch ein Handwerker oder andere Selbständige haben keinen Anspruch auf Mindestlohn, Erziehungsurlaub, odre Rente nach 45 Arbeitsjahren.

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                              • Susi-Sorglos
                                • 20.04.2017
                                • 427

                                Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen

                                Statistisch wird man da auf jeden Fall direkte Korrelationen aufzeigen können. Und wer sagt einem, dass der Hengst überhaupt 200 TEUR wert ist bzw. gekostet hat, bei einem Zuschlagspreis von 650 TEUR? Könnte genauso 20 TEUR gekostet haben.

                                Übrigens, wer glaubt die 360 TEUR für den Toto J./Sandro Hit verkauft an Glock? Der Sezuan von Klausing war was Besonderes, aber diser Toto J.???
                                Eine Statistik reicht für den Schadensnachweis nicht. Es muss immer der konkrete Schaden nachgewiesen werden. Ich glaube dies wissen die Betreffenden. Sie bewegen sich derzeit in einer juristischen Grauzone. Zumal sich erstmal ein HH finden müsste, der benachteiligter Konkurrent gegen einen großen HH (wie bspw. A.H.) klagt. Das könnte existenzvernichtende Folgen haben. Das Ganze hat mittlerweile schon recht mafiöse Strukturen. Ich wüsste auch keinen klagebefugten Verbrauchschutzverband (den bedarf es für Verbraucherklagen außerhalb einer konkreten Prospekthaftungsklage des Einzelnen) , der sich hier einer Klage für die betroffenen privaten Züchterschaft - als Verbraucher - annehmen würde. Es besteht vermutlich kein großes öffentliches Interesse, weil Pferde in der öffentlichen Wahrnehmung Luxusgüter sind (gerade bei diesen Preisen) und was soll man sich im Namen der breiten Masse bei den Mauscheleien der "Reichen" einmischen.


                                Der Preis von 200 TEUR war ein Phantasiepreis von mir. Den richtigen Verkaufspreis kenne ich nicht.

                                Benny, welcher Selbständige hat Urlaubsansprüche, Ansprüche auf Mindestlohn u.ä. Mit diesem Problem steht der Landwirt wohl nicht alleine da. Auch in anderen Branchen wird ein Mindestpreis nirgendwo garantiert.
                                Zuletzt geändert von Susi-Sorglos; 08.11.2017, 15:39.

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                                • hopplahop
                                  • 20.01.2016
                                  • 1064

                                  Zitat von Susi-Sorglos Beitrag anzeigen

                                  Eine Statistik reicht für den Schadensnachweis nicht. Es muss immer der konkrete Schaden nachgewiesen werden. Ich glaube dies wissen die Betreffenden. Sie bewegen sich derzeit in einer juristischen Grauzone. Zumal sich erstmal ein HH finden müsste, der benachteiligter Konkurrent gegen einen großen HH (wie bspw. A.H.) klagt. Das könnte existenzvernichtende Folgen haben. Das Ganze hat mittlerweile schon recht mafiöse Strukturen. Ich wüsste auch keinen klagebefugten Verbrauchschutzverband (den bedarf es für Verbraucherklagen außerhalb einer konkreten Prospekthaftungsklage des Einzelnen) , der sich hier einer Klage für die betroffenen privaten Züchterschaft - als Verbraucher - annehmen würde.
                                  Das wäre dann wohl die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN):

                                  Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) in Warendorf ist der Dachverband aller Züchter, Reiter, Fahrer und Voltigierer in Deutschland.


                                  Zitat von Susi-Sorglos Beitrag anzeigen
                                  Es besteht vermutlich kein großes öffentliches Interesse, weil Pferde in der öffentlichen Wahrnehmung Luxusgüter sind (gerade bei diesen Preisen) und was soll man sich im Namen der breiten Masse bei den Mauscheleien der "Reichen" einmischen.
                                  Die Krankenschwester, die in ihrer Freizeit reitet, bewegt sich nicht in Kreisen der "Reichen", genauso wie der Landwirt, der 2 Zuchtstuten als Betriebszweig hat. Beide sind von diesen Manipulationen betroffen, da die Krankenschwester durchaus Ihr Wunschpferd auf einer Verbandsauktion kaufen könnte, und der Landwirt Hengste nutzt, die vermeintlich besser gemacht werden, als sie es tatsächlich sind bzw. er zu viel Deckgeld bezahlt.

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                                  • Susi-Sorglos
                                    • 20.04.2017
                                    • 427

                                    Die Krankenschwester ist eine Einzelpersonen. Sie müsste sich an einen Verbraucherschutzverband wenden. Verbraucherschutzverbände haben eine eigene Klagebefugnis. Die Krankenschwester Lisa Müller müsste also Verbraucher (kein gewerblicher Käufer) sein und könnte sich dann einen Verbraucherschutzverband wenden. Welchen Verband hast du dort im Auge? Die FN ist kein Verbraucherschutzverband. Wo liegt die Wettbewerbstäuschung bei Lisa Müller. Das wird mir nicht klar. Weil ein Pferd vorher bereits preiswerter zugeschlagen wird, als der Auktionator es vorgibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Hier sehe ich gar keine Angriffsfläche für das Wettbewerbsrecht.

                                    Der Landwirt ist per se kein Verbraucher, da er zum Zwecke des Erwerbs tätig ist und züchtet. Er muss also in einer eigenen Klage - wie ähnlich wie bei der Klage Prospekthaftung - die Täuschung und deren Einfluss auf seine Anpaarungsentscheidung und den Schaden (??? - vermeintlich bessere Verkaufschancen für das Fohlen?) beweisen. Oder er muss Konkurrent sein - also selbst Deckhengste besitzen. Dann kommt eine Konkurrentenklage in Betracht.

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                                    • hopplahop
                                      • 20.01.2016
                                      • 1064

                                      Zitat von Susi-Sorglos Beitrag anzeigen
                                      Die FN ist kein Verbraucherschutzverband.
                                      Nicht? Was zeichnet denn einen Verbraucherschutzbund aus, und wer entscheidet, wen dieser Verbraucherschutzbund vertreten darf?



                                      Zitat von Susi-Sorglos Beitrag anzeigen
                                      Wo liegt die Wettbewerbstäuschung bei Lisa Müller. Das wird mir nicht klar. Weil ein Pferd vorher bereits preiswerter zugeschlagen wird, als der Auktionator es vorgibt? In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Hier sehe ich gar keine Angriffsfläche für das Wettbewerbsrecht.
                                      Das Pferd darf vorher gar nicht verkauft werden und dann verauktioniert werden (Auktionsbedingungen!).

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                                      • Susi-Sorglos
                                        • 20.04.2017
                                        • 427

                                        Zitat von hopplahop Beitrag anzeigen


                                        Das Pferd darf vorher gar nicht verkauft werden und dann verauktioniert werden (Auktionsbedingungen!).
                                        Dann gibt es eventuelle Schadensersatzansprüche (Übernachtung, Anfahrt u.ä.) gegen den Auktionsveranstalter.

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                                        • jue
                                          • 08.08.2010
                                          • 376

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