Hallo! Wer kann mir mal erklären, wann in Westfalen die Verbandsprämienstute und wann die Staatsprämienstute verliehen wird? Worin liegen die Unterschiede?
Westfalen: Unterschied Verbandsprämie zu Staatprämie
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Richtlinien für die
Vergabe der Verbandsprämie
Das Westfälische Pferdestammbuch e.V. kann Verbandsprämien an besonders geeignete Stuten vergeben, wenn sie im Stutbuch I eingetragen sind und folgende Bedingungen erfüllen:
1. Dreijährige Stuten
An dreijährige Stuten können Verbandsprämien auf den Stutenschauen oder auf der entsprechenden Eliteschau vergeben werden.
2. Vier- bis sechsjährige Stuten
An vier- bis sechsjährige Stuten können Verbandsprämien vergeben werden, wenn sie mit Fohlen bei Fuß auf einer Stuten- und Fohlenschau vorgestellt werden.
3. Siebenjährige und ältere Stuten
An siebenjährige und ältere Stuten können Verbandsprämien vergeben werden, wenn sie bei Eintragung ins Stutbuch I eine Gesamtnote von mindestens 7,0 erreicht haben, mindestens ein westfälisch gebranntes Fohlen gebracht haben und darüber hinaus eigene Turniererfolge oder Turniererfolge der Nachkommen wie folgt nachweisen können:
a) eigene Turniererfolge
¨ Reitpferde 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle an Championaten für Reitpferde bzw. Reitponys 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle an Championaten für Reitponys oder
¨ Reitpferde 3 Siege in Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L und/oder
3 Platzierungen in höheren Klassen bzw. Reitponys 3 Platzierungen in Spring- und/oder Dressurprüfungen der Klasse L oder höher oder
¨ Reitpferde 3 Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A oder 1 Sieg in einer Vielseitigkeitsprüfung der Klasse L oder 1 Platzierung in höherer Klasse bzw. Reitponys 3 Platzierungen an 1. bis 3. Stelle in Vielseitigkeitsprüfungen der Klasse A oder 1 Platzierung an 1. bis 3. Stelle in einer Vielseitigkeitsprüfung der Klasse L oder 1 Platzierung in höherer Klasse oder
¨ Fahrpferde/-ponys 3 Siege in Dressur-, Hindernisfahr- oder Gebrauchsprüfungen bzw. 1 Sieg in einer Kombinierten- / Vielseitigkeitsprüfung der Klasse M oder
¨ Fahrpferde-/ponys 2 Platzierungen an 1. bis 5. Stelle in Championaten für Fahrpferde/-ponys oder
¨ Zuchtrichtung Rennen ein Generalausgleichsgewicht von mindestens 70 kg.
b) Turniererfolge der Nachkommen
Mindestens drei Nachkommen, die in Prüfungen der Klasse L an 1. bis 5. Stelle oder höher platziert waren bzw. Ponys, die in Prüfungen der Klasse A an 1. bis 5. Stelle oder höher platziert waren.
Für die Pony- u. Kleinpferderassen gelten dieselben Anforderungen wie
für die Reitpferde.
Gewährung des Titels "Staatsprämienstute"
1. Zuwendungszweck
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieses Erlasses den Titel "Staatsprämienstute" als Anerkennung für die Verbesserung der Zuchtgrundlage in der nordrhein-westfalischen Pferdezucht im Rahmen der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen (Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGB1. I S. 3294) und dazu ergangenen Rechtsverordnungen) und der Zuchtprogramme der anerkannten Züchtervereinigungen.
2. Gegenstand der Gewährung
Anerkennung für die Verbesserung der Zuchtgrundlage für in Nordrhein-Westfalen geborene Stuten der Rassen: Warmblut, Kaltblut, Kleinpferde über 117 cm Stockmaß und Ponys bis 117 cm Stockmaß
3. Antragsberechtigte
Pferdezüchter (Einzelzüchter, Genossenschaften und rechtsfähige Vereine), die grundsätzlich ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben und Mitglied einer vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Züchtervereinigung sind.
4. Antragsvoraussetzungen
Antragsteller haben
4.1. einen Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung vorzulegen und nachzuweisen, dass die Bedingungen der jeweiligen Zuchtbuchordnungen für Hengste, Hengstmütter und Fohlen erfüllt sind,
4.2. ein Bewertungsergebnis des Zuchtverbandes vorzulegen, das folgende Nachweise enthält:
4.2.1. Vorstellung der Stute auf einer Stutenschau im Alter von 3 Jahren, in Ausnahmefällen auch im Alter von 4 Jahren, sowie
4.2.2. für Stuten der Rasse Warmblut eine erfolgreiche Teilnahme an einer Zuchtstutenprüfung.
5. Art der Anerkennung
Bei den anerkannten Stuten kann hinter dem Namen die Bezeichnung „Staatsprämienstute“ (StPrSt) erfolgen.
6. Verfahren
6.1. Antragsvoraussetzungen spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres beim Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter (Bewilligungsbehörde) nach dem dort vorliegenden Muster zu stellen
6.2 . Die Titelerteilung ist nach dem bei der Bewilligungsbehörde vorliegenden Muster zu erteilen.
7. In-Kraft-Treten
Dieser Runderlass tritt rückwirkend zum 01.01.2007 in Kraft; er tritt mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft.
Mit Wirkung vom 01.01.2007 tritt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Pferdezucht und -haltung, RdErl. d. Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Forsten v. 6.2.1985 (SMB1. NRW. 7824), außer Kraft.
- MBI. NRW. 2007 S. 175
Quelle: www.westfalenpferde.de
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Eine Frage: gibt es also keine Chance auf die Staatsprämie, wenn man nicht in Westfalen wohnt? Und was bedeutet: Vorstellung der Stute auf einer Stutenschau im Alter von 3 Jahren, in Ausnahmefällen auch im Alter von 4 Jahren. Was ist ein Ausnahmefall? Ich habe eine jetzt 3-jährige Stute, die ich aber erst vor kurzem gekauft habe. Würde sie gern nächstes Jahr vorstellen.
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Na zu dem Thema Westfalenverband und Verbandsprämie kann ich auch was sagen. Meine Stute ist 6-jährig, hatte in diesem Jahr ein westfälisch gebranntes Fohlen und ist im Stutbuch 1 mit einer Wertnote von 7,0 eingetragen. Sie war leider 3 und 4 jährig verletzt und konnte nicht angeritten werden, somit auch keine SLP gehen.
Glaubt mal nicht, das der Verband hier eine Verbandsprämie vergeben hätte. Im Pedigree gibt es 7 Staatsprämienstuten, mehr geht doch schon fast nicht mehr.
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Ich verstehe die Statuten nicht.
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Na ja, wer sagt denn was ein super Fohlen ist. Es ist ein Deveraux Fohlen (in Hannover ist der Hengst Prämienhengst geworden, hat eine sehr gute Eigenleistung erbracht). Mein Hengstfohlen wurde auf dem Ring nicht heraus gestellt. Viele Leute sagen, meine Stute ist eine tolle Stute und super Typ. Besonders geeignet ? Wann ist besonders geeignet?
... Ich glaube das ist immer relativ.Zuletzt geändert von biggi 122; 29.09.2011, 20:36.
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Zitat von biggi 122 Beitrag anzeigenEs ist ein Deveraux Fohlen (in Hannover ist der Hengst Prämienhengst geworden, hat eine sehr gute Eigenleistung erbracht). Mein Hengstfohlen wurde auf dem Ring nicht heraus gestellt.
Und eine Eintragungsnote von 7,0 ist ja eher sehr normal- da hätte wahrscheinlich nur ein wirklich aufsehenerregendes Fohlen neben der Stute weiter geholfen.
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Kann jemand meine Frage von oben beantworten?
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Jawoll ! (sorry, hatte das irgendwie überlesen).
Wenn du deine Stute 4j vorstellen willst, nur damit sie die Verbandsprämie bekommt --- eigentlich überflüssig.
Die Vb Prämie kann die Stute auch noch mit 20 bekommen, wenn sie mit Fohlen bei Fuß vorgestellt wird.
Stellst du sie jetzt vor, mußt du in den Verband eintreten, die Gebühren für die Stute jährlich zahlen etc. Braucht man alles nicht, wenn man eh nicht aktiv züchten will.
Die Staatsprämie kannst du definitiv nicht mehr erreichen mit deiner Stute- das geht in Westfalen nur 3j. Ich kenne keine Ausnahme, wo eine 4j eine Staatsprämie bekommen hat. Oder das geht nur auf dem kleinen Dienstweg und wird nicht offiziell auf der Eliteschau gemacht?
Wo du selber wohnst, ist prinzipiell egal. Du mußt die Stute halt nur bei einer Schau des Westfälischen Pferdestammbuches vorstellen- und die gibts ja inzwischen auch außerhalb von Westfalen.
Fragen beantwortet?
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Zitat von pinksugar Beitrag anzeigenKann jemand meine Frage von oben beantworten?
Das mit der Staatsprämie stimmt was Rooby Dir hier schreibt.
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Die Stute eine Mitzüchterin bei uns im Stall hat mit ich glaube 11 Jahren diese Jahr die Verbandspremie erhalten.
Sie war selbst im Sport und hat Erfolge bis L-Dressur. Dieses Jahr führt sie ihr erstes Fohlen bei Fuß, welches bei der Show mit der Silbermedallie ausgezeichnet wurde. Sie wurde auf der Show erstmalig ins Stutbuch eingetragen und bekam gleich die Verbandspremie.Avatar: Riddick C von Rock Forever NRW (*2011)
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Hm, ach so ist das, schade, dann wird es ja auf keinen Fall was mit der Staatsprämie. Danke vielmals für die Antwort! Ich bin ja im Oldenburger Verband und wollte mit dieser Stute dann zu den Westfalen gehen. Sonst muss ich noch mal beim Verband nachfragen, was denn ein 'Ausnahmefall' ist.
Aber die SLP darf sie doch nur noch 4-jährig machen, oder gibt es da auch eine andere Regelung bei den Westfalen? Der Plan für die Stute ist: SLP nächstes Jahr und auch zum Hengst. Wäre eine Turniervorstellung dann sicher auch noch von Vorteil in Bezug auf die Prämie, oder?
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Wegen des Wohnortes machte mich folgendes aus oben geschriebenem (Wolke) stutzig:
3. Antragsberechtigte
Pferdezüchter (Einzelzüchter, Genossenschaften und rechtsfähige Vereine), die grundsätzlich ihren Wohnsitz bzw. Sitz im Land Nordrhein-Westfalen haben und Mitglied einer vom Land Nordrhein-Westfalen anerkannten Züchtervereinigung sind.
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Zitat von pinksugar Beitrag anzeigenAber die SLP darf sie doch nur noch 4-jährig machen, oder gibt es da auch eine andere Regelung bei den Westfalen?
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