Hannoveraner Förderprämie?

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  • Pferd+Pony
    • 13.01.2009
    • 268

    Hannoveraner Förderprämie?

    Ich kopiere es mal von der Hannoveraner Verbandsseite.Wer von euch erhält bereits diese Prämie?Welche Höhe und was haltet ihr allgemein davon??

    Wann hat der Besitzer die Berechtigung zum Erhalt der Förderprämie!
    Hat Ihre Stute bereits Dreijährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten,
    eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt und ist frei vom Hauptmangel
    Kehlkopfpfeifen, dann hat sie die Möglichkeit bei sofortigem Zuchteinsatz bis zu Ihrem
    sechsten Lebensjahr, für jede Bedeckung vier Jahre in folge eine Förderprämie zu
    erhalten. Für Stuten die erst Vierjährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten, würden für jede Bedeckung drei Jahre in folge eine Förderprämie ausgezahlt werden usw.

    Die Stuten können also auch erst Fünf- oder Sechsjährig zur Zucht eingesetzt werden
    und erhalten trotzdem noch für jede Bedeckung eine Förderprämie.
    Bedingungen zum Erhalt der Förderprämie
    Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderprämie (15.02. des Folgejahres) müssen
    folgende Bedingungen erfüllt sein:
    1. Die Stute muss eine Staatsprämienanwärterin sein.
    2. Die Stute muss eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt haben.
    3. Die Stute muss frei vom Hauptmangel Kehlkopfpfeifen sein (Attest eines
    Vertragstierarztes muss vorliegen).
    4. Es muss eine Bedeckung eines für den Hannoveraner Verband gekörten
    Hengstes (Hengstbuch I) aus dem Vorjahr vorliegen.
    Auch bei nicht
    Trächtigkeit muss die Bedeckung vom Hengsthalter gemeldet werden.

    ·
    Ihre Stute kann die Förderprämie nur im Zeitraum von Dreijährig bis
    Sechsjährig erhalten.

    ·
    Förderprämienberechtigt ist der aktuelle Besitzer der Stute zum
    Auszahlungszeitpunkt.

    ·
    Werden die Bedingungen erst nach dem Auszahlungszeitpunkt erfüllt, wird
    für dieses Jahr nachträglich keine Förderprämie mehr ausgezahlt. Die Stute
    hat erst dann wieder die Möglichkeit im Folgejahr eine Förderprämie zu
    erhalten.
    Die Gewährung der Förderprämie durch den Verband erfolgt grundsätzlich nur für
    Stuten, die die o.g. Bedingungen erfüllt haben.


  • Ramzes
    • 15.03.2006
    • 14694

    #2
    Oh ha , ist Kehlkopfpfeifen derartig stark in der Stutenpopulation vertreten ??

    Kommentar

    • Salsa1204
      • 21.05.2007
      • 3158

      #3
      Was ist denn genau diese Förderprämie?

      Kommentar

      • Pferd+Pony
        • 13.01.2009
        • 268

        #4
        Das würde ich halt auch gerne wissen,klar ggf beim Verband anrufen wird mancher sagen,aber dort sind wir noch kein aktives Mitglied.Hoffe daher neugiergerweise auf Infos hier! Gibt es diese Förderprämie (die Höhe interessiert mich auch ganz klar) auch bei anderen Verbänden?

        Zitat von Salsa1204 Beitrag anzeigen
        Was ist denn genau diese Förderprämie?

        Kommentar

        • Ramzes
          • 15.03.2006
          • 14694

          #5


          ...
          Zuletzt geändert von Ramzes; 08.09.2010, 14:25.

          Kommentar

          • Ginella NB

            #6
            ist das kehlkopfpfeiffen in der hannoverschen zucht so ein großes problem, das speziell darauf so ausdrücklich hingewiesen wird???


            ich persönlich würde ja eher eine finanzielle förderung/unterstützung der stuten im turniersportlichen bereich beführworten.
            gerade in jüngeren jahren.

            Kommentar

            • amimaus
              • 03.02.2004
              • 7020

              #7
              Ich glaube mit der Förderprämie soll bezweckt werden das wirklich gute Stuten gleich in die Zucht gehen. Ich hab es mir seinerzeit auch überlegt diese zu nutzen hab aber darauf verzichtet weil ich meine Stute erst Turniere geritten bin.

              Aber 250,- Euro ist schon was finde ich.


              Zitat von Ginella NB Beitrag anzeigen
              ist das kehlkopfpfeiffen in der hannoverschen zucht so ein großes problem, das speziell darauf so ausdrücklich hingewiesen wird???


              ich persönlich würde ja eher eine finanzielle förderung/unterstützung der stuten im turniersportlichen bereich beführworten.
              gerade in jüngeren jahren.

              Kommentar

              • amimaus
                • 03.02.2004
                • 7020

                #8
                Die Höhe ist glaube ich 250,- Euro. Der Nachteil ist das man mit einer Stute dann 3 jährig 4 Jahre züchten muss 4 järig dann 3 Jahre. Das ist schon viel Aufwand den man betreiben muss und die Fohlen müssen ja auch vermarktet werden. Da sollte man sich im Klaren sein das man auch mal das eine oder andere Fohlen behält und auch genügend Platz vorhanden sein muss. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind ist das bestimmt eine interesante Sache. Und man hat dann ja auch wieder die Möglichkeit eine ganze Familie auf der Schau vorzustellen, z.B. Mutter mit 2 Töchtern.

                Zitat von Pferd+Pony Beitrag anzeigen
                Ich kopiere es mal von der Hannoveraner Verbandsseite.Wer von euch erhält bereits diese Prämie?Welche Höhe und was haltet ihr allgemein davon??

                Wann hat der Besitzer die Berechtigung zum Erhalt der Förderprämie!
                Hat Ihre Stute bereits Dreijährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten,
                eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt und ist frei vom Hauptmangel
                Kehlkopfpfeifen, dann hat sie die Möglichkeit bei sofortigem Zuchteinsatz bis zu Ihrem
                sechsten Lebensjahr, für jede Bedeckung vier Jahre in folge eine Förderprämie zu
                erhalten. Für Stuten die erst Vierjährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten, würden für jede Bedeckung drei Jahre in folge eine Förderprämie ausgezahlt werden usw.

                Die Stuten können also auch erst Fünf- oder Sechsjährig zur Zucht eingesetzt werden
                und erhalten trotzdem noch für jede Bedeckung eine Förderprämie.
                Bedingungen zum Erhalt der Förderprämie
                Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderprämie (15.02. des Folgejahres) müssen
                folgende Bedingungen erfüllt sein:
                1. Die Stute muss eine Staatsprämienanwärterin sein.
                2. Die Stute muss eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt haben.
                3. Die Stute muss frei vom Hauptmangel Kehlkopfpfeifen sein (Attest eines
                Vertragstierarztes muss vorliegen).
                4. Es muss eine Bedeckung eines für den Hannoveraner Verband gekörten
                Hengstes (Hengstbuch I) aus dem Vorjahr vorliegen.
                Auch bei nicht
                Trächtigkeit muss die Bedeckung vom Hengsthalter gemeldet werden.

                ·
                Ihre Stute kann die Förderprämie nur im Zeitraum von Dreijährig bis
                Sechsjährig erhalten.

                ·
                Förderprämienberechtigt ist der aktuelle Besitzer der Stute zum
                Auszahlungszeitpunkt.

                ·
                Werden die Bedingungen erst nach dem Auszahlungszeitpunkt erfüllt, wird
                für dieses Jahr nachträglich keine Förderprämie mehr ausgezahlt. Die Stute
                hat erst dann wieder die Möglichkeit im Folgejahr eine Förderprämie zu
                erhalten.
                Die Gewährung der Förderprämie durch den Verband erfolgt grundsätzlich nur für
                Stuten, die die o.g. Bedingungen erfüllt haben.


                Kommentar

                • Trabbi
                  • 21.06.2009
                  • 303

                  #9
                  Das hat es in Hannover doch schon immer gegeben,dahalb heisst es ja auch Staatsprämienstute,weil diese Stuten eine Förderprämie erhalten,wenn sie in die Zucht gehen.Früher gab es das aber nur für 3 und 4 jährige Stuten.Wenn die Stuten später in die Zucht gingen,bekamen sie zwar den Titel,aber es gab kein Geld für den Besitzer.Die Untersuchung auf Kehlkopfpfeifen gibt es auch schon lange,ich glaube seit Ende der 80er Jahre,weil es damals tatsächlich öfter vorkam und man solche Stuten nicht prämieren wollte.Die Fristverlängerung finde ich aber gut,weil doch viele Züchter mit sich gerungen haben,ob sie die Stute erst in den Sport schicken und damit auf die Prämie verzichten oder nicht.Jetzt können sie zumindest Jungpferdeprüfungen laufen.

                  Kommentar

                  • hannoveraner
                    • 11.06.2003
                    • 3273

                    #10
                    kehlkopfpfeiffen hatte vor rund 20 Jahren noch eine viel stärkere Bedeutung als heute. im rahmen einer wissenschaftlichen untersuchung wurde die Vererblichkeit nachgewiesen und seitdem wird es untersucht.

                    können se heute auch abschaffen--- veranlagung zu schlechten röntgenbildern wird auch vererbt--- untersucht aber keiner aus kostengründen. vlt. wäre es ja interessant statt der kehlkopfuntersuchung Beugeproben einzuführen. würde ich heute spontan als sinnvoller ansehen!
                    auch wenn ich mal was kritisches schreibe, ich meine es nicht persönlich  

                    Kommentar

                    • Kuddel
                      Gesperrt
                      • 26.06.2008
                      • 1353

                      #11
                      Zitat von hannoveraner Beitrag anzeigen
                      kehlkopfpfeiffen hatte vor rund 20 Jahren noch eine viel stärkere Bedeutung als heute. im rahmen einer wissenschaftlichen untersuchung wurde die Vererblichkeit nachgewiesen und seitdem wird es untersucht.

                      können se heute auch abschaffen--- veranlagung zu schlechten röntgenbildern wird auch vererbt--- untersucht aber keiner aus kostengründen. vlt. wäre es ja interessant statt der kehlkopfuntersuchung Beugeproben einzuführen. würde ich heute spontan als sinnvoller ansehen!
                      Das Problembei den Beugeproben liegt doch auch dahin ,das nicht jeder das wirklich gut kann . Am besten Stute zur Schau gekarrt, 3 stunden Fahrt , 2 Stunden noch Wartezeit ,Runter vom Anhänger und dann die Beinchen mit Schmakkes hoch gerissen . (Ironie aus )
                      Geradebei jungen Pferden , die manchmal recht unkooperativ bei der Beugeprobe sind . Oder einfach von sich aus noch zu steif sind . Runter von der Weide, bischen Frisiert,ab zur Schau .
                      Statt Beugeprobe -Röntgenbilder wie bie der Körung . Röntgenblder bei ner Großen Aku kosten ,bei dem Vertrags TA ,der hier auch die Untersuchung zum Kehlkopfpreifen macht ,200 Euro . Bevor ich ne Stute zur SLP schicke werden eh Bilder gemacht. Hat die richitg Schlechte Bilder kann ich mir SLP auch Sparen . Dann geht die auch nicht mehr zur Schau,weil ich PErsönlcih solch eine Stute nicht einsetze zur Zucht .
                      Aber selbst das ist ja nicht aussagekräftig genug.
                      Sagt ja auch nichts über die Haltbarkeit . Nur über das reinquetschen in die Norm .

                      Meiner MEinung nach müsste das ganze mal auf den heutiogen Stand der Pferdezucht und Medizin gebracht werden

                      Kommentar


                      • #12
                        Ist nur der Eigentümer oder der Besitzer der Stute empfangsberechtigt?
                        Wenn ich eine Stute zur Zucht pachte und bei mir unterstelle, dann nicht?

                        Kommentar


                        • #13
                          Es geht darum, wer die Stute aktiviert hat also zur Zucht benutzt. Wo sie wohnt ist soweit ich weiß unerheblich solange es im Geltungsbereich des Hannoverbands ist.

                          Re. Gesundheitscheck: Geröntgt und ge-chipexed wird doch heute ohnehin schon viel zu viel. Von zwangsweisen Röntgenchecks halte ich darum reineweg gar nix. Wer das machen will zu Vermarktungszwecken kann es ja tun, ich habe auch mittlerweil einen Großteil meiner Stuten mal durchleuchtet, würde mich aber ganz entschieden dagegen verwahren, die Röntgerei auch noch verbandsseitig zu verordnen. Schlimm genug, dass die Holländer den Röntgenzirkus so praktizieren zumal seither doch schon etliche sagen wir mal arthroskopisch aufgehübschte Hengste doof aufgeflogen sind weil die Besitzer 'den kleinen Eingriff' gar nicht erst zu Protokoll geben. Ich als Tierarzt würde mich beim heutigen OP-Standard auf keinen Fall auf die Aussage irgendeines Züchters oder gar Aufzüchters verlassen, dass das Pferd noch seinen 'Originalzustand' hat.

                          Beugeproben sind aber auch ganz sicher nicht geeignet, den Gesundheitsstandard zu heben zumal eine positive Beugeprobe für sich genommen namentlich beim noch wachsenden Pferd eine Aussagekraft hat die gegen Null geht. Hinzu kommen die deutlichen Variationen in der sagen wir mal Beugetechnik die Kuddel schon beschrieben hat.

                          Das einzig wahre wäre eine Art Kurz-Check der das Freisein von gravierenden klinischen Mängeln bescheinigt. Den müsste jedes Zuchttier meiner Ansicht nach vor der ersten Bedeckung aufweisen. Man könnte verbandsseitig z.B. eine Liste erstellen von Befunden die ein Zuchtpferd nicht haben sollte. Da hätte ich eine Reihe von Vorschlägen. Ganz oben ständen Ekzemneigung, Hernienhistorie, COPD und die ganzen Hufprobleme die man heute so viel sieht. Für so etwas interessiert sich nämlich heutzutage bei der Stutbuchaufnahme kein Mensch und das geht eigentlich heutzutage nicht mehr weil diese Dinge nachweislich eine hohe Heritabilität haben und sich demnach mit einfachsten Mitteln ausschließen ließen. Dann ist auch eine Stutbucheintragung wieder ein bißchen was wert wenn die gesundheitlichen Maßstäbe angelupft werden. Es gibt einfach zu viele und zu schlechte 'Zuchtstuten' im Land und bevor von denen nicht ein paar irgendwie aussortiert werden wird sich auch die gesundheitliche Beschaffenheit unserer Reitpferdepopulation nicht bessern.

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