Ich kopiere es mal von der Hannoveraner Verbandsseite.Wer von euch erhält bereits diese Prämie?Welche Höhe und was haltet ihr allgemein davon??
Wann hat der Besitzer die Berechtigung zum Erhalt der Förderprämie!
Wann hat der Besitzer die Berechtigung zum Erhalt der Förderprämie!
Hat Ihre Stute bereits Dreijährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten,
eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt und ist frei vom Hauptmangel
Kehlkopfpfeifen, dann hat sie die Möglichkeit bei sofortigem Zuchteinsatz bis zu Ihrem
sechsten Lebensjahr, für jede Bedeckung vier Jahre in folge eine Förderprämie zu
erhalten. Für Stuten die erst Vierjährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten, würden für jede Bedeckung drei Jahre in folge eine Förderprämie ausgezahlt werden usw.
Die Stuten können also auch erst Fünf- oder Sechsjährig zur Zucht eingesetzt werden
und erhalten trotzdem noch für jede Bedeckung eine Förderprämie.
eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt und ist frei vom Hauptmangel
Kehlkopfpfeifen, dann hat sie die Möglichkeit bei sofortigem Zuchteinsatz bis zu Ihrem
sechsten Lebensjahr, für jede Bedeckung vier Jahre in folge eine Förderprämie zu
erhalten. Für Stuten die erst Vierjährig die Anwartschaft auf den Titel Staatsprämie erhalten, würden für jede Bedeckung drei Jahre in folge eine Förderprämie ausgezahlt werden usw.
Die Stuten können also auch erst Fünf- oder Sechsjährig zur Zucht eingesetzt werden
und erhalten trotzdem noch für jede Bedeckung eine Förderprämie.
Bedingungen zum Erhalt der Förderprämie
Zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderprämie (15.02. des Folgejahres) müssen
folgende Bedingungen erfüllt sein:
folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Stute muss eine Staatsprämienanwärterin sein.
2. Die Stute muss eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt haben.
3. Die Stute muss frei vom Hauptmangel Kehlkopfpfeifen sein (Attest eines
Vertragstierarztes muss vorliegen).
4. Es muss eine Bedeckung eines für den Hannoveraner Verband gekörten
Hengstes (Hengstbuch I) aus dem Vorjahr vorliegen.
2. Die Stute muss eine ausreichende Zuchtstutenprüfung abgelegt haben.
3. Die Stute muss frei vom Hauptmangel Kehlkopfpfeifen sein (Attest eines
Vertragstierarztes muss vorliegen).
4. Es muss eine Bedeckung eines für den Hannoveraner Verband gekörten
Hengstes (Hengstbuch I) aus dem Vorjahr vorliegen.
Auch bei nicht
Trächtigkeit muss die Bedeckung vom Hengsthalter gemeldet werden.
Trächtigkeit muss die Bedeckung vom Hengsthalter gemeldet werden.
·
Ihre Stute kann die Förderprämie nur im Zeitraum von Dreijährig bis
Sechsjährig erhalten.
Sechsjährig erhalten.
·
Förderprämienberechtigt ist der aktuelle Besitzer der Stute zum
Auszahlungszeitpunkt.
Auszahlungszeitpunkt.
·
Werden die Bedingungen erst nach dem Auszahlungszeitpunkt erfüllt, wird
für dieses Jahr nachträglich keine Förderprämie mehr ausgezahlt. Die Stute
hat erst dann wieder die Möglichkeit im Folgejahr eine Förderprämie zu
erhalten.
Die Gewährung der Förderprämie durch den Verband erfolgt grundsätzlich nur für
Stuten, die die o.g. Bedingungen erfüllt haben.
für dieses Jahr nachträglich keine Förderprämie mehr ausgezahlt. Die Stute
hat erst dann wieder die Möglichkeit im Folgejahr eine Förderprämie zu
erhalten.
Die Gewährung der Förderprämie durch den Verband erfolgt grundsätzlich nur für
Stuten, die die o.g. Bedingungen erfüllt haben.
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