Zuchtrecht Deutschland via Ausland?

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  • Sandra Haslbeck
    • 24.02.2014
    • 4

    Zuchtrecht Deutschland via Ausland?

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine Frage an die Experten zum Thema Zuchtrecht. In Deutschland ist es ja so, dass Züchter = Besitzer der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Ich war der Meinung, dass das ja grundsätzlich so ist und habe daher auch keinen Vermerk in den Kaufvertrag beim Verkauf der Stute (9 Monat Trächtigkeit) gemacht. In Gesprächen hatte ich mit dem Käufer auch das Thema, aber nichts schriftlich fixiert.

    Der Käufer der Stute ist aus den Niederlanden. Das Fohlen wird in Zangersheide eingetragen. Es ist ein sehr gutes Fohlen. Die Chancen könnten gut sein, dass das Fohlen dieses Jahr zur Z-Auktion zugelassen wird (interessanter Junghengst von Zangersheide, nur 2 Fohlen von ihm werden vorgestellt).

    Jetzt sehe ich zufällig im Katalog für die Vorauswahl, dass ich gar nicht als Züchter eingetragen bin sonder der Besitzer auch als Züchter genannt wird.

    In Zangersheide hat man mir nun gesagt, dass es in Zangersheide so ist, dass der Besitzer eintragen kann, wer Züchter des Fohlens ist und dies dann übernommen wird. Es kann nur geänder werden, wenn der Besitzer dies angibt und grundsätzlich wären im Ausland die Regeln anders als in Deutschland.

    Besonders ärgere ich mich darüber, dass ich selbst Mitglied bei Z bin, die Stute ja auch von einem Z Hengst decken habe lassen, ein Fohlen letztes Jahr dort eintragen lies und die mich sogar beim Verkauf der Stute für eine Bestätigung kontaktiert haben. Es war nie die Rede von so einer Regelung und es steht auch nichts in den Bedingungen von Zangersheide. Und gerade Zangersheide wirbt ja mit der Wertschätzung für die Züchter!

    Der Besitzer kann sich jetzt an keine mündlichen Vereinbarungen erinnern und meint, es wäre richtig, dass er als Züchter registriert ist, da er ja auch die Kosten für die Eintragung hat und so...

    Ich könnte auf jeden Fall ko... im Moment

    Vielleicht hat ja jemand eine Idee?
  • aurusfarm
    • 25.07.2009
    • 2812

    #2
    In der Tat ist fast überall der Besitzer der Stute beim Geburt Züchter des Fohlens, ausser in Deutschland und wohl bei den Vollblütern? Im Ausland wird das deutsche Regelung oft als Absurd angesehen wenn sie Stuten tragend gekauft haben und Fohlen bei deutschen Zuchtverband eintragen. Fazit, man hätte sich vorher selber besser informieren und vertraglich die Sache regeln müssen. Aber vielleicht wäre das Fohlen dann ja doch nicht so gut gewesen und es wäre eh egal gewesen?

    Kommentar

    • Sandra Haslbeck
      • 24.02.2014
      • 4

      #3
      Zitat von aurusfarm Beitrag anzeigen
      In der Tat ist fast überall der Besitzer der Stute beim Geburt Züchter des Fohlens, ausser in Deutschland und wohl bei den Vollblütern?
      Besitzer oder Eigentümer beim Zeitpunkt der Geburt? Rechtlich gesehen bin ich lt. Kaufvertrag sogar noch Eigentümer zum Zeitpunkt der Geburt gewesen, da der volle Kaufpreis erst nach der Geburt bezahlt worden ist und das so im Vertrag fixiert wurde.

      Kommentar

      • carolinen
        • 11.03.2010
        • 3563

        #4
        Naja Eigentümer ist ja nicht dann wenn es gezahlt wird, sondern dann wann der Eigentumsübergang im Vertrag geregelt ist ?
        Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

        Kommentar

        • Sandra Haslbeck
          • 24.02.2014
          • 4

          #5
          Zitat von carolinen Beitrag anzeigen
          Naja Eigentümer ist ja nicht dann wenn es gezahlt wird, sondern dann wann der Eigentumsübergang im Vertrag geregelt ist ?

          Im Vertrag steht folgendes:

          §4 Gefahr-, Lasten- sowie Eigentumsübergang

          Mit Vertragsabschluss geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung auf den Käufer über. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Pferd bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Verkäufer erklärt verbindlich, dass er uneingeschränkter Eigentümer des Pferdes ist.

          Für mich ist eigentlich ganz klar, dass das vollständige Eigentum erst bei einer vollständigen Bezahlung erfolgt. Dies machen doch auch alle gewerblichen Lieferanten so als Hinweis in Lieferschein oder Rechnung (Eigentumsvorbehalt).

          Kommentar

          • anabell
            • 06.10.2010
            • 158

            #6
            Züchter ist doch derjenige, der das Sperma beim Hengsthalter bestellt hat, den Deckschein abgegeben hat!
            Zu dem Zeitpunkt war es deine Entscheidung, welcher Hengst deiner Stute zugeführt wird!
            Dein Name steht da doch drauf!!

            Kommentar

            • Sandra Haslbeck
              • 24.02.2014
              • 4

              #7
              Zitat von anabell Beitrag anzeigen
              Züchter ist doch derjenige, der das Sperma beim Hengsthalter bestellt hat, den Deckschein abgegeben hat!
              Zu dem Zeitpunkt war es deine Entscheidung, welcher Hengst deiner Stute zugeführt wird!
              Dein Name steht da doch drauf!!
              Ja, der Meinung war ich bis gestern auch. Und das Sperma hab ich ja direkt beim Verband (Zangersheide) bestellt. Im Ausland ist es nicht so, dass man sofort einen Deckschein bekommt. Es gibt ein Geburtszertifikat nachdem das Fohlen geboren wurde. Ich war so naiv, dass ich dem Verband erlaubt habe (zu dem Zeitpunkt war auch alles bezahlt), die Unterlagen direkt an den neuen Besitzer zu senden. Für mich war klar, dass ich ja als Züchter eingetragen sein muss. Der neue Besitzer hat die Unterlagen ausgefüllt und sich als Züchter und Besitzer eingetragen. So einfach ist das...

              Kommentar

              • aurusfarm
                • 25.07.2009
                • 2812

                #8
                Zitat von anabell Beitrag anzeigen
                Züchter ist doch derjenige, der das Sperma beim Hengsthalter bestellt hat, den Deckschein abgegeben hat!
                Zu dem Zeitpunkt war es deine Entscheidung, welcher Hengst deiner Stute zugeführt wird!
                Dein Name steht da doch drauf!!
                Das ist eben nur im Deutschland so. Nur das es hier so ist, macht es nicht als alleiniges Wahrheit sorry, aber woanders wird eben anders gedacht. Da "entsteht" das Fohlen eben bei der Geburt, nicht beim besamen/deckakt. Klar kann man drüber streiten was nun richtig ist, aber ich glaube im Ausland gibt es generell kein Bedarf die Sache zu ändern, sie kommen gut zu recht mit der Idee das Züchter jeweils die Besitzer der Stute beim Geburt ist, wenn nicht anders vereinbart.

                Kommentar

                • aurusfarm
                  • 25.07.2009
                  • 2812

                  #9
                  Zitat von Sandra Haslbeck Beitrag anzeigen

                  Besitzer oder Eigentümer beim Zeitpunkt der Geburt? Rechtlich gesehen bin ich lt. Kaufvertrag sogar noch Eigentümer zum Zeitpunkt der Geburt gewesen, da der volle Kaufpreis erst nach der Geburt bezahlt worden ist und das so im Vertrag fixiert wurde.
                  Es gibt nicht zwingend diesen Unterschied im Sprachgebrauch im Ausland... Besitzer/Eigentümer. Wie es in Holland ist, weiss ich nicht. Wenn aber im Vertrag wirklich so das steht, und die "Übergabe" und das Geld erst nach der Geburt erfolgte, dann würde ich darauf berufen und die Eintragung als Züchter fordern. Wenns nun einem so wichtig ist?

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