Hallo Zusammen,
der Titel sagt ja nun schon alles aus.
Meine Stute (RHLD) soll von einem Westfalenhengst (anerkannt im HB II des ZFDP, nicht gekört) bedeckt werden.
Da mir dieser Hengst im Gesamtpaket sooo gut gefällt und wahrscheinlich auch der passende für meine Stute ist, gibt es nun auch keine andere Wahl mehr.
Da er ja nur im HB II des ZFDP eingetragen ist, müsste ich meine Stute dort noch anerkennen lassen. Grundsätzlich würde ich mit ihr jedoch lieber westfälisch züchten.
(Sie hat auf der Vaterseite ebenfalls Westfalen drin und wir sind sicher, dass sie dort eingetragen wird.)
Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit für das Fohlen anschließend (volle, rote) westfälische Papiere zu bekommen? ggf. mit dem Zusatz "nicht gekörter Vater"?
Was hat es denn aktuell mit den Einzeldeckgenehmigungen auf sich? Können diese nur für gekörte Hengste aus anderen Verbänden ausgesprochen werden?
Ich danke schon jetzt für eure Hilfe!
der Titel sagt ja nun schon alles aus.
Meine Stute (RHLD) soll von einem Westfalenhengst (anerkannt im HB II des ZFDP, nicht gekört) bedeckt werden.
Da mir dieser Hengst im Gesamtpaket sooo gut gefällt und wahrscheinlich auch der passende für meine Stute ist, gibt es nun auch keine andere Wahl mehr.
Da er ja nur im HB II des ZFDP eingetragen ist, müsste ich meine Stute dort noch anerkennen lassen. Grundsätzlich würde ich mit ihr jedoch lieber westfälisch züchten.
(Sie hat auf der Vaterseite ebenfalls Westfalen drin und wir sind sicher, dass sie dort eingetragen wird.)
Meine Frage nun: Gibt es eine Möglichkeit für das Fohlen anschließend (volle, rote) westfälische Papiere zu bekommen? ggf. mit dem Zusatz "nicht gekörter Vater"?
Was hat es denn aktuell mit den Einzeldeckgenehmigungen auf sich? Können diese nur für gekörte Hengste aus anderen Verbänden ausgesprochen werden?
Ich danke schon jetzt für eure Hilfe!
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