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  • max-und-moritz
    • 04.06.2006
    • 3441

    Da habt Ihr echt schlafende Hunde geweckt. Ein Landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich mag zwar genehmigt sein, aber ganz sicher nicht als STALL, sondern als WEIDEUNTERSTAND.

    Da gibt es nämlich einen großen Unterschied: ein Weideunterstand ist für ein paar Monate im Jahr gedacht, und ein Stall für Tiere das ganze Jahr über. Einen Stall im Außenbereich genehmigt zu kriegen ist nicht ganz leicht, ich hab das vor ein paar Jahren gemacht, da müssen sehr viele Auflagen erfüllt sein.

    Du bist Hobbypferdehalter und somit sehe ich da keine große Chance für eine Genehmigung.

    Viele Grüße, max-und-moritz
    Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

    Kommentar

    • emmi1974
      • 20.05.2012
      • 560

      Der Stall bzw die Scheune ist schon genehmigt zur Tierhaltung und nicht nur als Weideunterstand, das hat schon seine Richtigkeit.... aber leider bringt mir das nichts wenn ich die Wiese nicht einzäunen darf und ich selber auch keine Pferde da halten darf... :-(

      Kommentar

      • Tanja22
        • 19.08.2004
        • 2360

        Eingezäunt ist nicht gleich eingezäunt...... Bei einem Betrieb wurde das hier abgesegnet, weil sie die Weide mit Kunstoffsteckpfählen eingezäunt haben. Da diese Art des Zaun schnell wieder abgebaut werden kann, wurde das abgesegnet. Bei einem herkömmlicher Weidezaun ist das nun mal nicht der Fall.
        Ähnlich sind ja die Genehmigungen von Unterständen, fahrbare Weideunterstände werden zumeist akzeptiert, feste wg. Baugenehmigung eben nicht.
        Wir haben für den Herbst ein Stück, das wir nur dann einzäunen und nehmen Winkelstahlpfähle. Teuer aber sehr robust und stabil.

        Vielleicht würde das bei Euch gehen?

        Kommentar


        • Dann scheint das regional sogar noch unterschiedlich zu sein. Bei uns ist auch ein transportabler Unterstand im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich, nicht einmal ein Weidezelt. Gilt nicht für Landwirte, aber für private Pferde- bzw. Tierhalter ohne Ausnahme.
          Nicht einmal das dauerhafte Aufstellen von Gartenmöbeln ist in dem Bereich zulässig.

          Wenn der bisherige Stallbesitzer Landwirt ist, galten/gelten für ihn ganz andere Bedingungen als für eine reine Hobbypferdehaltung, die um Längen restriktiver behandelt wird. Für einen Landwirt sind bestimmte Arten von Zäunen und Unterständen auch im Außenbereich zumindest genehmigungsfähig, für einen Privatmenschen definitiv nicht.

          Es könnte z. B. sein, dass an einem Stall, der für einen Landwirt genehmigt war, nach einem Verkauf keine Reparaturen mehr durchgeführt werden dürfen, weil der neue Besitzer unter die Hobbytierhalter fällt. (Auch wenn ich sehr bezweifle, dass das wirklich kontrolliert wird.)
          Zuletzt geändert von Gast; 26.03.2015, 18:48.

          Kommentar

          • emmi1974
            • 20.05.2012
            • 560

            Ganz genau Liandra, du hast es richtig erklärt... ein privilegierter Landwirt ist dazu befugt ... eine poblige Freizeitpferdehalterin eben nicht. So ist leider das Gesetz...
            Leider nicht Tanja :-(

            Kommentar

            • max-und-moritz
              • 04.06.2006
              • 3441

              Auch wenn das jetzt ein paar hier nicht gut finden werden - ganz verkehrt ist dieses Gesetz nicht.

              Ich denk, jeder von uns kennt Bruchbuden und ungepflegte Weiden, auf denen Privatleute Tiere halten, ist das ok? Soll das mehr werden, daß überall in der Gegend sowas rumsteht? Vom Tierelend - es sind nicht nur Pferde, da werden gerne Esel, Ziegen und Schafe genommen, die sind "pflegeleichter" - brauchen wir nicht reden.

              Wo will man eine Grenze setzen, wer soll das alles überwachen, wo sagt man ja und wo nein???

              Deshalb darf im Außenbereich nur der priviligierte Landwirt was bauen, und auch der nur mit sehr vielen Auflagen, bei uns jedenfalls.

              Viele Grüße, max-und-moritz
              Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

              Kommentar

              • emmi1974
                • 20.05.2012
                • 560

                Da hast du schon recht max und moritz, es dient auch den Landwirten zum Schutz, die Flächen zum bewirtschaften brauchen... wenn jeder Private sie ihnen vor der Nase wegkauft ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders... Dieses Stück von dem ich rede ist für jeden Landwirt uninteressant da es nicht zum bewirtschaften ist. Es ist eine Hanglage mit zig Bäumen.
                Wenn mir die Fläche nicht zum Kauf angeboten wurde, hätte ich mich nicht informiert und wüsste jetzt nicht das es eigentlich verboten ist was ich da tue.
                Der Eigentümer hat gesagt das Tierhaltung auf dieser Fläche erlaubt wäre und hat uns grünes Licht gegeben. Da frag ich doch nicht nochmal nach..
                Ach ist jetzt auch egal, wir müssen etwas anderes suchen...
                Bin zwar noch am Boden zerstört aber das wird auch wieder

                Kommentar

                • Dark-Angel
                  • 04.12.2008
                  • 1408

                  Bei uns im Ort (Baden-Württemberg) haben mindestens zwei Parteien sich Offentställe im Außenbereich samt Einzäunung aufgebaut, ohne irgendeine Genehmigung. Einmal wurde der Stall direkt hinter der Wohnhausgrenze auf gepachtetem Stück gebaut, einmal weit hinter den letzten Wohnhäusern nah einem Bach. Die Erbauer sind weder privilegierte Landwirte noch sonst irgendwas. Gibt`s da nicht so eine Art Klausel, dass wenn der Stall schon ein paar Jährchen steht, dass dieser dann Bestandsschutz hat? Also nicht abgebaut werden muss? Oder können die Parteien diesen im Nachhinein nachgenehmigten lassen?

                  Kommentar


                  • Nein, soweit ich weiss gibt es da zumindest für Privatleute keine Genehmigung, auch nicht wenn ein illegal errichteter Stall eventuell schon lange steht. Wird das geprüft, kommt die Rückbauaufforderung, d. h. es muss umgehend abgerissen werden, und eine saftige Strafe ist ggf. auch noch fällig.
                    Auf Gewohnheitsrecht oder ähnliches braucht man da nicht zu hoffen und eine Genehmigung wird (für Privatmenschen) auch rückwirkend nicht erteilt.

                    Solange alle die Füße still halten und keine Kontrollen stattfinden, kann das mit Glück viele Jahre gutgehen. Aber wenn erstmal geprüft wird, ist ganz schnell Schluss mit lustig.
                    Und bei uns in der Gegend hatte das "wilde Bauen" wohl überhand genommen, so dass die Behörden dann eine Zeitlang intensiv geprüft, Luftbilder ausgewertet und Rundfahrten gemacht haben. Da war dann großes Heulen und Zähneklappern, aber nicht ein einziger mir bekannter Betroffener hat Zaun oder Unterstand nachträglich bewilligt bekommen.
                    Zuletzt geändert von Gast; 27.03.2015, 18:26.

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                    • Drenchia
                      • 21.12.2012
                      • 3678

                      Ich würde nicht gleich aufgeben, nur weil irgendetwas nicht genehmigt ist, kann es doch genehmigungsfähig sein. Einzelfallgenehmigungen können gem. § 35 Abs. 2 BauGB erteilt werden. Ich habe selbst als Nichtprivilegierte einen genehmigten Stall im Außenbereich, im übrigen mit Zaun, gebaut. Pauschale Aussagen von rechtlichen Laien sind keineswegs sachdienlich, halten einer juristischen Überprüfung oft nicht stand und sind somit häufig schlichtweg falsch.

                      Kommentar

                      • Bohuslän
                        • 26.03.2009
                        • 2442

                        Bebauungen im Außenbereich sind (soweit ich informiert bin) immer Einzelfallentscheidungen und auch privilegierte Landwirte müssen das ganze Procedere durchlaufen. Wir wohnen im Außenbereich und haben damals hart und lange für unser Bauvorhaben kämpfen müssen. Je nach "Stimmungslage" in den zuständigen Behörden ist einiges machbar - oder auch nicht.
                        http://www.reutenhof.de

                        Kommentar


                        • Drenchia, das ist ja nun DER Paragraph bezüglich Bebauung im Außenbereich. Bei der von Emmi geschilderten Situation und Nutzungsabsicht (Hobbytierhaltung etc, die immerhin explizit ausgenommen ist von den Ausnahmen) sehe ich nicht annähernd irgendwas, das hier zutreffen könnte.

                          Bevor mal viel Zeit, Geld und Nerven in den Krieg mit den Ämtern investiert für einen ohnehin in manchen Belangen etwas unzulänglichen Stall, und am Ende möglicherweise trotzdem mit leeren Händen dasteht würde ich doch eher dazu raten, in Ruhe Ausschau nach einer Alternative zu halten und bis dahin weiter Mieter zu bleiben statt zu kaufen.
                          Zuletzt geändert von Gast; 27.03.2015, 19:25.

                          Kommentar

                          • Drenchia
                            • 21.12.2012
                            • 3678

                            Zitat von Liandra Beitrag anzeigen
                            Drenchia, das ist ja nun DER Paragraph bezüglich Bebauung im Außenbereich. Bei der von Emmi geschilderten Situation und Nutzungsabsicht (Hobbytierhaltung etc, die immerhin explizit ausgenommen ist von den Ausnahmen) sehe ich nicht annähernd irgendwas, das hier zutreffen könnte.
                            .
                            Genau solche Kommentare waren gemeint.
                            Zuletzt geändert von Drenchia; 21.06.2015, 17:50. Grund: Schreibfehler

                            Kommentar


                            • Na dann
                              Rechtsberatung von Juristen pro bono wird Emmi wohl kaum hier erwartet haben, sondern Erfahrungsberichte und Tipps (vielleicht auch in die Richtung, was man eben nicht versuchen oder wo man nicht zuerst anklopfen sollte, wenn man das Thema angeht) von Leuten, die das Thema selbst schon durch haben - übrigens in meinem Fall inkl. juristischer Beratung und daher durchaus nicht ganz unwissend.
                              Darum fragt man in einem Forum üblicherweise Sonst würde man ja direkt zum Juristen oder Amt marschieren.
                              Und ebensolche Erfahrungsberichte wurden unter anderem von mir gegeben.

                              Wie dem auch sei: Emmi, ich hoffe mal Du findest einen vielleicht sogar besser geeigneten Stall für Deine Vierbeiner!
                              Zuletzt geändert von Gast; 28.03.2015, 18:52.

                              Kommentar

                              • max-und-moritz
                                • 04.06.2006
                                • 3441

                                Zitat von Liandra Beitrag anzeigen
                                Wie dem auch sei: Emmi, ich hoffe mal Du findest einen vielleicht sogar besser geeigneten Stall für Deine Vierbeiner!
                                ...genau. Wenn Du ganz ehrlich bist weißt Du, daß der jetzige Stall nicht so ganz das ideale ist, oder?
                                Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

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                                • emmi1974
                                  • 20.05.2012
                                  • 560

                                  Puh erstmal vielen Dank für die vielen Antworten, da hast du schon recht max und moritz, das ideale ist es nicht, aber wir haben mit dem was wir haben das optimum rausgeholt und ich hätte gut mit leben können.... sehr gut sogar ... gut wir haben kein Wasser und auch kein Strom... aber mein Freund war ein echter Künstler... ich hab jetzt verlässliches Licht im Stall und auch die Wasserversorgung ist ohne Schwierigkeiten zu meißtern...
                                  nun um auf alle die Tipps gaben etwas einzugehen.... ich hatte gehofft, das es vielleicht jemand gibt, der ähnliche Erfahrungen wie ich gemacht hat und das Ende vielleicht positiv ausging...
                                  Ich möchte noch nicht aufgeben, evtl werde ich mir wie das Amt vorgeschlagen hat einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für Baurecht nehmen... Meiner Meinung nach gibts in jedem Gesetz Lücken, man muss sie nur finden.... gut das ist ein dünnes Strohhälmchen an das ich mich gerade hangel... der Versuch ist es Wert.... natürlich halte ich auch meine Augen und Ohren offen zwecks Alternative... möchte ja nicht das meine Pferde auf einmal ohne Dach überm Kopf da stehen...
                                  Kaufen werd ich das Stück so sicher nicht, hab aber gestern mit dem Eigentümer gesprochen... von ihm kam sehr deutlich ich solle alles stehen lassen wie es ist und meine Pferde demnach auch... er hält im Moment ja noch den Kopf hin....
                                  Ich weiß das es Ausnahmen gibt, auch in Landschaftsschutzgebieten... man muss sie nur finden... So einfach geb ich noch nicht auf, aber ich werde mich finanziell auch nicht ins Unglück stürzen, wenns nicht geht, gehts eben nicht.
                                  Ach noch etwas zum Bestandsschutz, der Opa des jetzigen Eigentümers war der Erbauer der Scheune, die wurde damals genehmigt durch Tierhaltung... die Scheune ist offiziell genehmigt durchs Landratsamt und braucht nie abgerissen werden... Aber dieser Bestandschutz diente lediglich dem Opa was den Zaun betrifft... denn er hatte das Stück schon bevor es in den Landschaftsschutz mit aufgenommen wurde.... Gestern hab ich jetzt erfahren das es einen Zaun gab, den die Gemeinde wegen dem Wasserschaden den ein vorbeifließender Bach gemacht hat, weggemacht hatte. Ich weiß jetzt aber nicht, wäre er noch gestanden ob das von nutzen für mich hätte sein können...

                                  Kommentar

                                  • emmi1974
                                    • 20.05.2012
                                    • 560

                                    Drenchia, ich nehme an das dein Stall nicht im Landschaftschutzgebiet steht oder ??

                                    Kommentar

                                    • Turnierveteranen
                                      • 07.03.2010
                                      • 624

                                      Ganz ehrlich ich würde es nicht kaufen. Selbst wenn deine jetzige Pferdehaltung auf Grund der Genehmigung von Verpächter geduldet wird, was ist wenn du den Stall und Grund irgendwann wieder verkaufen willst oder musst! Da wird es schwer werden jemanden zu finden, die Auflagen werden in Zukunft bestimmt nicht weniger werden. Auch mit der Paddockbefestigung, Zufahrt und evtl. Erweiterungen (am Anfang denkt man immer, der Platz reicht schon). könnte es schwierig werden. Solange ein Landwirt den Grund seit Generationen "bewirtschaftet", drücken die Ämter leichter ein Auge zu. Ich würde also den Ball ruhig halten und weiter Pächter bleiben, was spricht dagegen? Solange der Verpächter Geld, für ein für ihn sonst nutzloses Grundstück erhält, wird er sicherlich darauf bedacht sein dich zu halten! Hat er seinen Kaufpreis in der Tasche, kann ihm der Rest egal sein! Nötige Investitionen wirst Du so oder so haben und ob Du die bei einem evtl. Wiederverkauf zurück bekommst ist immer fraglich! Meiner Meinug nach fährst Du mit einem langfristigen Pachtvertrag sicherer!
                                      Nein, ich bin kein Legasteniker, ich hab mich nur vertippt!

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                                      • emmi1974
                                        • 20.05.2012
                                        • 560

                                        Der Verpächter hat vor bis in zwei Jahren nach Amerika zu gehen. Er wird das Stück auf längere Frist verkaufen.

                                        Kommentar

                                        • Charly
                                          • 25.11.2004
                                          • 6025

                                          emmi: er muß aber erst mal jemanden finden, der ein "nutzloses" grundstück für einen guten kurs kauft.

                                          Kommentar

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                                          von Jule89
                                           
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