...die frage ist, wer hat das reiten erlaubt? der besitzer hat dann eine mitschuld, wenn er dem kind erlaubt hat, das pferd einfach zu nutzen.
der bauer hat in dem fall aber auch eine mitschuld, wenn er einen reitbetrieb betreibt bzw. über die pferde seiner einstaller verfügt. wenn der besitzer von der ganzen sache gar nichts wusste, hat er über fremdes eigentum verfügt.
irgendeiner muss von der ganzen sache ja auch was gehabt haben, man lässt ja für gewöhnlich nicht hinz und kunz auf seinen pferden rumjuckeln...
der bauer hat in dem fall aber auch eine mitschuld, wenn er einen reitbetrieb betreibt bzw. über die pferde seiner einstaller verfügt. wenn der besitzer von der ganzen sache gar nichts wusste, hat er über fremdes eigentum verfügt.
irgendeiner muss von der ganzen sache ja auch was gehabt haben, man lässt ja für gewöhnlich nicht hinz und kunz auf seinen pferden rumjuckeln...
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