Zitat von Suomi
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Im Rahmen der hannoveraner Stutenprüfung wird eine Stute dann als doppelt veranlagt eingestuft, wenn die Durchschnittsnote der 3 Grundgangarten und der Rittigkeit (Richter/Fremdreiter) 7,5 und besser ist UND die Springveranlagung aus Vermögen und Technik mind. 8,0 ist .
Damit ist die natürliche VERANLAGUNG beurteilt - mehr nicht. Doppelte Veranlagung wird ja heute in den seltensten Fällen "ausgeritten", da gefühlte 90% aller Reiter sich ausschliesslich in einer Disziplin bewegen. Für welche Sportklassen sich diese Pferde dann tatsächlich eignen, darüber kann man nur spekulieren - entscheidend ist letztlich ihr Verbleib und die Art der reiterlichen Förderung. Siehe Lissaro van der Helle - vielbeachteter Prämienhengst SPRINGEN und dann mehrfach BC-Sieger und mehrfacher S-Dressur-Sieger - man kann nur darüber spekulieren, ob er als Springpferd in entsprechenden Händen auch in der schweren Klasse erfolgreich gewesen wäre.
Grundsätzlich werden immer weniger Stuten als doppelt veranlagt eingestuft, da sich auch die Zucht immer mehr spezialisiert. Für beide Diziplinen benötigen die Pferde Grundelastizität, Körperbeherrschung und Balance , einen starken Rücken und einen von der Hinterhand getragenen Bewegungsablauf . Daher sind doppelt veranlagte Stuten immer eine tolle Basis für die Zucht mit mehreren Optionen für Ausbildung und Vermarktung.
Aber immer mehr zu beobachten: Dressurstuten, die keinen Meter mehr springen können und Springstuten, die sich in den GG bewegen, als wären sie schon jung auf allen 4 Beinen platt.
Ich halte das für eine züchterische Verarmung.
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