Mutterschutz(geld) und Elterngeld....

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  • Britta-Lotta
    • 19.11.2008
    • 3238

    Mutterschutz(geld) und Elterngeld....

    Guten Morgen,

    ich kämpfe mich seit gestern durch Broschüren bezüglich Mutterschutz(geld), Elterngeld, etc.
    Leider finde ich es nicht immer logisch beschrieben und ich habe ein paar dringende Fragen.

    Vielleicht finden sich hier ja jemand, die (oder der) das alles schon durch hat oder halt mitten drin steckt. Wäre toll wenn mir jemand ein paar Fragen beantworten könnte, gerne auch per PN!

    Liebe Grüße
  • Kat
    • 12.05.2004
    • 3536

    #2
    und welche Fragen? Weiß nicht, ob ich mich noch an alles erinnere, aber solange ich nicht weiß, was du wissen magst...
    Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!

    Kommentar

    • Britta-Lotta
      • 19.11.2008
      • 3238

      #3
      Ich lege einfach mal los wie ich es verstanden habe, okay?

      Mutterschutz ist ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Mutterschutzgeld bezahlt die Krankenkasse (13 Euro pro Tag) den Rest stockt der Arbeitgeber bis zum Nettogehalt auf!! Richtig??

      Elterngeld (67% vom Nettogehalt) kann ich volle 12 Monate beantragen oder aber 24 Monate, dann wird das Eltergeld geteilt? Wenn wir die Partnermonate nehmen, können wir 14 Monate beantragen (z.B. 12 Monate ich, 2 Monat mein Freund). Richtig?!

      Kann mein Freund Elterngeld/Zeit beantragen, wenn ich noch im Mutterschutz bin, also in den ersten 2 Lebensmonaten des Kindes?

      Wenn ich Mutterschutzgeld beziehe, fallen mir 2 Monate Elterngeld weg (ich habe 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld) oder habe ich erst Mutterschutz(geld) und nach diesen 2 Monaten beziehe ich 12 Monate Elterngeld? ??

      Die Partnermonate können wir zusammen nehmen (z.B. im Lebensmonat 11 und 12) mein Freund kann die Monate aber auch hinten ran hängen (ich beziehe Elterngeld im Lebensmonate 1-12, mein Freund nimmt dann den 13 und 14 Monat?)

      Kommentar

      • Britta-Lotta
        • 19.11.2008
        • 3238

        #4
        Danke, das ist lieb :-)
        Zuletzt geändert von Britta-Lotta; 27.05.2010, 07:50.

        Kommentar

        • ditschi
          • 10.04.2002
          • 2224

          #5
          Ist in der Tat kompliziert. Muss mich da auch mal in aller Ruhe durcharbeiten.

          Aber eines steht fest - Elterngeld ist so eine Art Trickbetrügerspielchen.

          Zum einen werden nicht de Fakto die letzten 12 Monate bei der Berechnung berücksichtigt. Elterngeld soll das Erwerbseinkommen ausgleichen. Also werden die 6 Wochen Mutterschutzfrist schon mal nicht mit berücksichtigt sondern nur mal knapp 10,5 Monate Erwerbseinkommen. Denn bekommt man ja auch keine 12 Monate 67 % - sondern nur 10 Monate. Das Mutterschutzgeld wird angerechnet auf das Elterngeld.

          Und ganz wichtig - und das beachten um evtl. Überraschungen vorzubeugen.
          Grundsätzlich ist Elterngeld ja steuerfrei. Jedoch wird das gezahlte Elterngeld beim Partner als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung mit zugerechnet! Und das kann schnell mal zu Steuernachzahlungen führen! Und das soll beim Bezug von Elterngeld über 24 Monate (gleiches Budget verteilt über diesen Zeitraum) steuerlich sich noch mehr auswirken.
          sigpic

          "Können bitte alle, die 'nichts zu verbergen' haben, ihren Namen, Adresse, Jahreseinkommen und ihre sexuellen Vorlieben hier öffentlich posten? Danke!"

          Kommentar

          • Britta-Lotta
            • 19.11.2008
            • 3238

            #6
            Zitat von ditschi Beitrag anzeigen
            Muss mich da auch mal in aller Ruhe durcharbeiten.
            .

            Wirst Du Vater?

            Das nur 10,5 Monate Erwerbseinkommen berücksicht werden ist mir neu und finde ich ziemlich hart ... Ist ja nun nicht unwesentlich.

            Kommentar

            • ditschi
              • 10.04.2002
              • 2224

              #7
              Sorry, muss die Aussage mit den 10.5 Monaten korregieren:
              Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, grundsätzlich nicht mitgezählt. Dies gilt ebenfalls für Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurück liegende Monate zugrunde gelegt.
              sigpic

              "Können bitte alle, die 'nichts zu verbergen' haben, ihren Namen, Adresse, Jahreseinkommen und ihre sexuellen Vorlieben hier öffentlich posten? Danke!"

              Kommentar

              • Mondnacht
                • 01.12.2009
                • 2470

                #8
                Hallo Britta-Lotta,

                vergiss es alles zu verstehen! Ich bin Juristin und bei mir sind die Unterlagen auch ein oder zweimal zurückgekommen!!!!

                Keine Ahnung wer sich den Kram ausgedacht hat, aber ich vermute die waren dabei nicht ganz nüchtern. Es ist einfach nicht wirklich zu kapieren.

                Du kannst dir über das Internet auch die Höhe des Elterngeldes ausrechnen lassen ( keine Ahnung welcher Link das war, geht aber über Google). Da ist auch das Prozedere ganz gut erklärt, aber eben nicht vollständig...

                Kleiner Tipp: Sollte dein Mann auch am Anfang Elternzeit nehmen habt ihr in der Zeit ja kein Einkommen. Legt bloß Geld zur Seite, bei mir hat das lange gedauert, bis das Geld kam...........

                Kommentar

                • Britta-Lotta
                  • 19.11.2008
                  • 3238

                  #9
                  Da bin ich ja beruhigt Die Broschüre die ich habe (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) mag ja ganz gut sein, um das aber zu verstehen versucht muss man sie echt zig mal lesen...

                  @ Ditschi: Das hört sich schon besser an.

                  Kommentar

                  • angel36
                    • 18.07.2002
                    • 2782

                    #10
                    Bei mir ist es noch nicht allzu lange her, ich beantworte mal die Fragen:

                    > Mutterschutz ist ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Mutterschutzgeld bezahlt die Krankenkasse (13 Euro pro Tag) den Rest stockt der Arbeitgeber bis zum Nettogehalt auf!! Richtig??

                    Ja, stimmt. In dieser Zeit wirst Du kein Elterngeld bekommen. Aber taggenau nach den acht Wochen! Es "fehlen" also nicht zwei Monate, sondern acht Wochen (und in der Zeit hast Du ja das Mutterschaftsgeld).

                    > Elterngeld (67% vom Nettogehalt) kann ich volle 12 Monate beantragen oder aber 24 Monate, dann wird das Eltergeld geteilt? Wenn wir die Partnermonate nehmen, können wir 14 Monate beantragen (z.B. 12 Monate ich, 2 Monat mein Freund). Richtig?!

                    Ja. Du kannst als Mutter aber die ersten zwei Monate bei der Beantragung nicht auslassen (also erst nach dem Mutterschutz starten).

                    > Kann mein Freund Elterngeld/Zeit beantragen, wenn ich noch im Mutterschutz bin, also in den ersten 2 Lebensmonaten des Kindes?

                    Ja, natürlich. Man kann parallel, hintereinander, wie man will. Ist übrigens ne tolle Sache, wenn er das gleich am Anfang macht, besonders wenn keine Oma etc da ist, die mithilft (Haushalt etc. stemmt man am Anfang nicht unbedingt nebenbei).

                    > Wenn ich Mutterschutzgeld beziehe, fallen mir 2 Monate Elterngeld weg (ich habe 2 Monate Mutterschutzgeld und 10 Monate Elterngeld) oder habe ich erst Mutterschutz(geld) und nach diesen 2 Monaten beziehe ich 12 Monate Elterngeld? ??

                    Wie oben geschrieben: ersteres!!

                    > Die Partnermonate können wir zusammen nehmen (z.B. im Lebensmonat 11 und 12) mein Freund kann die Monate aber auch hinten ran hängen (ich beziehe Elterngeld im Lebensmonate 1-12, mein Freund nimmt dann den 13 und 14 Monat?)

                    Ja, ganz nach Wunsch.

                    Thema Progressionsvorbehalt wurde schon genannt. Weiterhin aufpassen:

                    Elterngeld wird nur auf das Grundgehalt gezahlt!! Jedwede nicht monatlich wiederkehrenden Einnahmen werden gestrichen (Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, aber auch Schichtzuschläge etc). Deshalb bekommen viele Leute, bei denen solche Zuschläge relevant sind, deutlich weniger als 67% des Netto.
                    Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen.

                    Außerdem werden, wenn so das "Grundgehalt" ermittelt ist, dann noch 920EUR Werbungskostenpauschale abgezogen, Frau arbeitet ja jetzt nicht (Was für ein Quark, als ob man das vorher 100% als Netto bekommen hätte). Das führt dann zu ca. 50EUR weniger Elterngeld.

                    Trotzdem profitieren wohl fast alle, die berufstätig sind (außer denen, die ganz schlecht verdienen), vom Elterngeld, also nicht beschweren.

                    Kommentar

                    • angel36
                      • 18.07.2002
                      • 2782

                      #11
                      PS: noch herzlichen Glückwunsch und alles Gute, hab ich vergessen...

                      Kommentar

                      • Britta-Lotta
                        • 19.11.2008
                        • 3238

                        #12
                        Danke! Du bist super!!! Nun Blicke ich durch. Herrlich

                        Kommentar

                        • heyman
                          • 04.10.2008
                          • 458

                          #13
                          Und den angesprochenen Rechner nebst weiterer Info's findest Du hier: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/

                          Auch von mir herzlichen Glückwunsch!

                          LG, heyman
                          Wer sein Pferd anschreit,
                          der kann nicht erwarten,
                          dass es auf ein Flüstern hört.

                          Kommentar

                          • Britta-Lotta
                            • 19.11.2008
                            • 3238

                            #14
                            Danke

                            Kommentar

                            • Vienna98
                              • 13.01.2007
                              • 6044

                              #15
                              Zitat von ditschi Beitrag anzeigen
                              Und ganz wichtig - und das beachten um evtl. Überraschungen vorzubeugen.
                              Grundsätzlich ist Elterngeld ja steuerfrei. Jedoch wird das gezahlte Elterngeld beim Partner als Einkommen bei der Einkommenssteuererklärung mit zugerechnet! Und das kann schnell mal zu Steuernachzahlungen führen! Und das soll beim Bezug von Elterngeld über 24 Monate (gleiches Budget verteilt über diesen Zeitraum) steuerlich sich noch mehr auswirken.
                              Läuft aber soweit ich weiß wie das ALG über Progression §32b ESt d.h. das Einkommen ist steuerfrei wird aber zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen. Dieser Effekt ist bei niedrigen Einkommen besonders deutlich. Grund: Hier steigen die Steuersätze stärker an. Wer ohnehin viel verdient, wird die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts weniger spüren.

                              Kommentar

                              • Bilgona
                                • 12.02.2008
                                • 648

                                #16
                                Klasse - ich sage auch danke!
                                Muss mich nämlich auch mal endlich (wieder) mit dem Thema auseinander setzen... ...
                                Weiß jemand gerade, wann man seinem AG spätestens die Dauer seiner gewünschten Elternzeit mitteilen muss?

                                Kommentar

                                • heyman
                                  • 04.10.2008
                                  • 458

                                  #17
                                  Regelmäßig muss die Elternzeit acht Wochen vor in Anspruchnahme angezeigt werden, ausnahmsweise auch sechs Wochen vorher (die Fristen gelten für beide Elternteile). Was unser lieber Gesetzgeber nun aber unter Ausnahmen versteht, vermag ich nicht zu sagen. Am Besten mal auf die Seiten des Familienministeriums schauen, wenn die nicht völlig geändert sind, sollte da alles zu finden sein.

                                  Dann Dir aber auch herzlichen Glückwunsch!

                                  Nachtrag: Unter diesem Link sind die Broschüren des Familienministeriums als Pdf-Download erhältlich: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generato...rache=&x=5&y=5
                                  Zuletzt geändert von heyman; 27.05.2010, 15:18.
                                  Wer sein Pferd anschreit,
                                  der kann nicht erwarten,
                                  dass es auf ein Flüstern hört.

                                  Kommentar

                                  • Bilgona
                                    • 12.02.2008
                                    • 648

                                    #18
                                    @ heyman - danke für die Glückwünsche und Hinweise. Das würde ja rein theoretisch bedeuten, dass man sich in den Mutterschutz verabschieden kann und dann (vor der Geburt) den Antrag auf Elternzeit stellt. Ob das jetzt lieb und nett gegenüber dem AG ist, sei dahin gestellt. Aber manchen werdenden Mütter werden bestimmt auch hier mal wieder Steine in den Weg gelegt, dass sie lieber diesen Weg gehen...

                                    @ alle Schwangeren - wann ist es denn bei Euch soweit? Mein Termin ist Mitte Nov. - hab also noch genügend Zeit

                                    Kommentar

                                    • heyman
                                      • 04.10.2008
                                      • 458

                                      #19
                                      Zitat von Bilgona Beitrag anzeigen
                                      Das würde ja rein theoretisch bedeuten, dass man sich in den Mutterschutz verabschieden kann und dann (vor der Geburt) den Antrag auf Elternzeit stellt. Ob das jetzt lieb und nett gegenüber dem AG ist, sei dahin gestellt.
                                      Das ist sicherlich nicht lieb und nett...für manche werdende Mutter aber eine Möglichkeit zur späten Rache ;-)
                                      Wer sein Pferd anschreit,
                                      der kann nicht erwarten,
                                      dass es auf ein Flüstern hört.

                                      Kommentar

                                      • Vienna98
                                        • 13.01.2007
                                        • 6044

                                        #20
                                        Zitat von Bilgona Beitrag anzeigen
                                        Aber manchen werdenden Mütter werden bestimmt auch hier mal wieder Steine in den Weg gelegt, dass sie lieber diesen Weg gehen...
                                        Ja, is klar...böse böse Arbeitgeber!!!!
                                        Ich habe dieses Jahr wieder zwei Schwangere gehabt, die auf einmal, da sie wissen, dass sie schwanger sind, kein Brot mehr aus dem Regal nehmen können und solche Scherze! Aber zum Glück kann ich als Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot genauso wie der Arzt nutzen und habe die Gute schon in der 13. Woche nach Hause geschickt! Und dann gibt es wieder welche die noch im 6.Monat mit Riesenkugel 110% Einsatz zeigen...Da muss ich sage Hut ab!
                                        Daher bitte Vorsicht mit solchen Aussagen: es gibt schwarze Schafe auf beiden Seiten!

                                        Kommentar

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