Zitat von S.F.
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Ist es ein Nicht-Schlachtpferd, darf der Tierarzt nur über tierärztliche Indikation einschläfern (bzw. der Schlachter schlachten, ohne das Fleisch zum Verzehr zu verwenden). Selbst, wenn der Besitzer die Medikamente oder OP nicht bezahlen kann, muss er im Ernstfall einen Kredit aufnehmen. Diese Verantwortung hat jeder Tierhalter.
Im Kolik-Falle ist es aber nicht gesichert, dass das Pferd so einen schwerwiegenden Eingriff übersteht und wieder entsprechend "wird"- da reicht schon das Urteil einer nötigen OP, um das Pferd erlösen zu dürfen.
(Das enterische Nervensystem ist nicht so einfach zu erhalten - vielleicht stellt das ein Risiko dar, welches so groß ist, dass man da dann eben einschläfern ermöglicht- das ist aber nur eine Vermutung!)
Also- lange Rede kurzer Sinn: Hat der Besitzer nicht genug Lust, Geld etc. um ein altes/bedingt krankes Pferd am Leben zu halten, muss er zusehen, dass er es schafft. Deshalb darf nicht eingschläfert werden. Ausnahme ist das Schlachtpferd.
In diesem Fall muss das Pferd also so stark beeinträchtigt gewesen sein, dass es aus Augen des verantwortlichen TA vertretbar gewesen ist, es zu erlösen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Gabe von lebenslang nötigen Schmerzmitteln (Rheuma-) dafür schon ausreicht- könnte es mir aber vorstellen.
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