Neuzugang im Landgestüt Celle
Mit Numero Uno ist zukünftig einer der gefragtesten internationalen Hengste auch über das Landgestüt Celle zu beziehen. Frischsamen des sechszehnjährigen Libero H – Lord Calando – Ahorn Z-Sohns ist über die EU-Besamungsstation Celle erhältlich. Für den optimalen Befruchtungserfolg kann dieser täglich nach Celle geliefert werden.
Aufgrund seiner überragenden Vererbung wurde Numero Uno anlässlich der KWPN Körung 2011 als preferent ausgezeichnet, die höchste Ehrung, die ein Hengst in den Niederlanden erreichen kann. Viele internationale Springreiter haben sich diese Genetik auch schon gesichert, so z.B. Tamino (Marc Houtzager), Take Off (Eric Lamaze), Urgent (Steve Guerdat). Numero Uno selbst war in zahlreichen internationalen Springen siegreich.
Die Besamungsgebühr beträgt 318,- €. Bei Trächtigkeit wird zum 01.10.2011 wird eine Nachzahlung in Höhe von 1.590,- € fällig. Als Nachweis der Nichtträchtigkeit gelten nur tierärztliche, mit Stempel und Unterschrift versehene Bescheinigungen, die bis zum 01.10.2011 eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels. Später eingehende Bescheinigungen werden nicht berücksichtigt.
Quelle: http://landgestuetcelle.de/cms/front...t=5&idart=1930
Mit Numero Uno ist zukünftig einer der gefragtesten internationalen Hengste auch über das Landgestüt Celle zu beziehen. Frischsamen des sechszehnjährigen Libero H – Lord Calando – Ahorn Z-Sohns ist über die EU-Besamungsstation Celle erhältlich. Für den optimalen Befruchtungserfolg kann dieser täglich nach Celle geliefert werden.
Aufgrund seiner überragenden Vererbung wurde Numero Uno anlässlich der KWPN Körung 2011 als preferent ausgezeichnet, die höchste Ehrung, die ein Hengst in den Niederlanden erreichen kann. Viele internationale Springreiter haben sich diese Genetik auch schon gesichert, so z.B. Tamino (Marc Houtzager), Take Off (Eric Lamaze), Urgent (Steve Guerdat). Numero Uno selbst war in zahlreichen internationalen Springen siegreich.
Die Besamungsgebühr beträgt 318,- €. Bei Trächtigkeit wird zum 01.10.2011 wird eine Nachzahlung in Höhe von 1.590,- € fällig. Als Nachweis der Nichtträchtigkeit gelten nur tierärztliche, mit Stempel und Unterschrift versehene Bescheinigungen, die bis zum 01.10.2011 eingehen. Es gilt das Datum des Poststempels. Später eingehende Bescheinigungen werden nicht berücksichtigt.
Quelle: http://landgestuetcelle.de/cms/front...t=5&idart=1930