Was geht da eigentlich vor ??

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  • PSBMV
    • 04.05.2010
    • 175

    Was geht da eigentlich vor ??

    eine schon wiederholt andernorts gestellte frage, die sich aus akutem anlass erneut stellt,
    aus der von der fn veröffentlichten zvo 2009 mit gültigkeit für fn-mitglieder(26 von über 50 anerkannten) ab 2010,
    sind erhebliche veränderungen in verschiedenen zuchtprogrammen ersichtlich,
    die den verbänden mit verpflichtungsbestimmung auferlegt sind. auch dem zfdp. (betrifft jedoch sämtliche züchter-verbände)
    Inkrafttreten/Übergangsregelung
    Vorliegende ZVO tritt am 3. Mai 2010 in Kraft. Zuchtverbände, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Mitgliedsorganisationen der FN sind, sind verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten nachzuweisen, dass die vorliegende ZVO inhaltlich Bestandteil der Satzung des Zuchtverbandes geworden ist.
    ist es nicht so, daß die mitglieder -(züchter)versammlung darüber vorab informiert sein und eine vorab beschlußfassung stattfinden muß ? woher nimmt die fn sich das ihr nicht zustehende recht zur verfügungsbestimmung ?
    etwa allein durch entscheidung der zuchtleiter ? ,zumindest dem zfdp vertreter fehlt dafür die rechtliche befugnis..
    und, einigen anderen wohl auch....(die übrigen ca.30 verbände wurden garnicht erst gefragt, obwohl es auch dort auswirkungen hat)
    es wird zwar ausdrücklich die verbindlichkeit für die zukunft ausgewiesen,(2010) jedoch eine rechtsgültigkeit (rechtskraft bzgl. inkrafttreten)
    nur vorgetäuscht...da wird doch wohl auf die unwissenheit und unaufmerksamkeit oder naivität der züchtermitglieder spekuliert..
    noch nicht einmal die zustdg. ministerien haben genehmigung erteilt,ein antrag auf änderung der ZBO kann ohnehin erst
    nach einarbeitung in die ZBO und nach abstimmung durch die mitgliederversammlung erfolgen, hier wirds erneut umgekehrt vollzogen.
    was geschieht da also...was denkt sich ein vorstand dabei..
    (verantwortung??satzungsbestimmungen? züchtermitbestimmungsrecht??)
    einige veränderungen sind zudem mit dem tierzuchtgesetz nicht vereinbar....ansich auch daher nicht genehmigungsfähig...

    rechtskraft kann erst dann erlangt sein, wenn der verwaltungsweg
    über das jew. zuständige ministerium positiv entschieden ist. das dauert bekanntlich...

    und keiner will was gemerkt haben ??
    Zuletzt geändert von PSBMV; 14.09.2010, 13:17.
    Oldie

    http://www.pferdestammbuchmv.de
  • Pony
    • 05.01.2006
    • 903

    #2
    Nun wüßte ich aber mal gerne, welche Auswirkungen es für den einzelnen Züchter hat?

    Bitte um nähere Erklärung.

    lg. S.K.
    www.gestuet-frankenhoehe.de

    http://71240.homepagemodules.de/f9-b...n-small-b.html

    Kommentar

    • PSBMV
      • 04.05.2010
      • 175

      #3
      auswirkungen ergeben sich beim vergleich der inhalte von zuchtzielbeschreibungen verschiedener rassen,
      das sollten die züchter bei interesse selbst mit den bisherigen bestimmungen vergleichen und einschätzen,
      inwieweit sie davon nachteilig betroffen sind oder sein werden. (zb.abstammungsurkunde nur noch für HB1 -fohlen)...eu-recht u. tzg stehen dagegen.......
      eine der auswirkungen insgesamt ist jedoch die tatsache, daß die züchter als grundsatzbestimmende entmündigt sind und dies auch offensichtlich dulden, obwohl es eingriffe in die grundrechte der landwirtschaftl. urproduktion sind. wozu braucht man denn noch züchter und deren versammlungen oder beschlüsse und satzungen etc., wenn es den vertretern von verbänden ohne entsprechende rechtsgrundlage gestattet wird oder ist, über die köpfe der züchter u. deren kenntnis, vorabentscheidungen
      verbindlich festzulegen und sich somit zum alleinherrscher der zucht zu "kören" ?? (grundsatzfrage)
      wozu dann noch verbände oder deren satzungen.... fn genügt dann vollends... denken die dort wohl auch.., da fehlt uns nur noch die zwangsmitgliedschaft.......
      Zuletzt geändert von PSBMV; 14.09.2010, 23:56.
      Oldie

      http://www.pferdestammbuchmv.de

      Kommentar

      • PSBMV
        • 04.05.2010
        • 175

        #4
        Zitat
        --------------------------------------------------------------------------------
        Um die sich jährlich ändernde und ergänzende Zuchtbuchordnung stets aktuell zur Verfügung stellen zu können, bieten wir ab sofort den Link zur entsprechenden Seite der FN an. Hier können Sie sich die komplette Datei im rechten Bereich unter "Anlagen" downloaden.
        zum Download der ZVO

        --------------------------------------------------------------------------------
        Drittanfrage:
        Dürfen die das nun oder nicht? Blicke da mittlerweile auch nicht mehr durch.
        Habe auf der HP meines Zuchtverbandes auch nur den Verweis auf die FN gefunden
        ---------------------------------------------------------------------------------



        in Antwort:
        nun reinsetzen dürfen sie schon, nur sollte es dann auch richtig deklariert sein....die frage wäre, was denkt sich
        die selbsternannte "oberelite" der (dazu von uns mehr oder weniger bezahlten) verbandsvertreter dabei..oder interessiert es sie (unsere rechte u.interessen)einfach nicht...
        eine pauschale sich jährlich ändernde oder ergänzende zuchtbuchordnung mit automatischer
        wirkung gibt es grundsätzlich nicht. aktuell kann es erst nach vollzug der genehmigungsvorgänge sein.

        allein schon die art u. weise dieser veröffentlichung ist ein weiterer rechtl. bedenklicher vorgang.

        sie tun es einfach...merkt ja keiner....
        auch irreführende mitteilungen muß man als täuschungs oder vertuschungsmanöver betrachten,
        den mitgliedern in dieser art rechtswirksamkeit vorzugaukeln ist sittenwidrig,
        sittenwidrigkeit hat gesetzl. geregelte unwirksamkeit zur folge....
        da ich zur zeit mit derartigen dingen ohnehin mit dem hiesigen ministerium bis vor das verwaltungsgericht
        im clinch liege, werde ich dies auch weiterhin in der klage mit aufrechterhalten...

        die deutschen züchter haben offensichtlich die "hosen voll", oder sind doch nicht so wissend, wie
        sie sich allgemein geben...wie sonst ist zu erklären, daß eine derartige entwicklung übersehen wurde...?

        darüber kann und darf man durchaus verschiedener ansicht sein, klar...
        nur, wie vereinbart man das mit den gesetzlichen grundsätzen, die in der rangordnung darüber stehen...
        (hat man mit geschickten formulierungen zu verdecken versucht,in der schlußaussage jedoch enttarnt).
        das wort "körung" wird dabei garnicht erwähnt...kurioserweise...es ist auch nur eine der auswirkungen, es geht hier aber nicht nur darum, sondern
        hauptsächlich um eine skandalöse vorgehensweise, die einfach sämtliche rechtsgrundlagen (auch der verbände)
        übergeht, mißachtet und einen diktaturweg der funktionäre über die köpfe der züchter u.mitglieder hinweg
        legalisieren soll....
        ..wo nicht mal legitime rechte zu derartigen beschlüssen vorliegen, auch nicht zu vertraglichen vereinbarungen, die dann in den satzungen verankert sein müßten..(beim zfdp zb. nicht der fall)
        sich jährlich ändernde oder ergänzende zuchtbuchordnung
        mit automatischer wirkung ?
        , was sagt das denn wohl aus ?
        noch dazu rückwirkend angewendet(trotz datum 2010)wie ein bereits bekannter(zfdp-) fall ja aufzeigt,
        dann können wir oder andere unbefugte ebenso das grundgesetz oder die demokratie abschaffen...
        eine derartige vorgehensweise hat mal das nazi-system an die macht gebracht.....(es geht um vielmehr)
        fn-kommando= züchter marsch...andersdenkende ab ins fegefeuer.. na hurraaaahhh
        als es zu spät war, wollte niemand beteiligt gewesen sein....und die verantwortlichen natürlich alle unschuldig...
        schuldhaft verursacht durch funktionäre der jewlg. verbände, denen bewußt sein mußte, daß es so nicht geht,
        in erster linie die beteiligten zuchtleiter....denen man infolge dessen vorsatz unterstellen kann,darf u. muß..
        Zuletzt geändert von PSBMV; 15.09.2010, 21:38.
        Oldie

        http://www.pferdestammbuchmv.de

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