Seit Ende letzten Jahres haben sich die AGBs der Banken geändert:
Banken sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen!
Das heißt, dass im Falle eines Betruges niemand außer der Staatsanwalt den tatsächlichen Namen eines Kontoinhabers herausfinden kann, denn aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Banken keinen Namen preisgeben!
Und der Weg bis zum Staatsanwalt ist lang - bis dahin hat der Betrüger längst sein Konto leergeräumt.
So ist es uns letzte Woche ergangen. Über ein lokales Anzeigenblatt im Netz haben wir etwas von Privat gekauft und nie erhalten.
Dass der Empfängername falsch war, hat uns nun die Bank bestätigt. Den richtigen Namen des Kontoinhabers erfahren wir allerdings nicht, sodass wir ihn nicht direkt anzeigen können! Unglaublich!
Deshalb: wenn ihr von unbekannt übers Netz etwas kauft, fragt immer nach einer Festnetznummer und ob eine Bezahlung per Nachnahme möglich ist, denn betrügen ist inzwischen kinderleicht geworden!
Auch dürfen ja bekanntlich keine IP-Adressen mehr gespeichert werden.
Und p.s.: solltet Ihr auf die Frage nach einer Telefonnummer die Antwort erhalten, dass es sich beim Anbieter um eine hörgeschädigte Person handelt, die nicht telefonieren kann, könnt Ihr das Inserat und den Emailkontakt gleich an die Polizei weiterleiten - es handelt sich um einen bekannten Betrüger, der mit dieser Masche bereits über 60.000 Euro übers Internet ergaunert hat.
Banken sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen!
Das heißt, dass im Falle eines Betruges niemand außer der Staatsanwalt den tatsächlichen Namen eines Kontoinhabers herausfinden kann, denn aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Banken keinen Namen preisgeben!
Und der Weg bis zum Staatsanwalt ist lang - bis dahin hat der Betrüger längst sein Konto leergeräumt.
So ist es uns letzte Woche ergangen. Über ein lokales Anzeigenblatt im Netz haben wir etwas von Privat gekauft und nie erhalten.
Dass der Empfängername falsch war, hat uns nun die Bank bestätigt. Den richtigen Namen des Kontoinhabers erfahren wir allerdings nicht, sodass wir ihn nicht direkt anzeigen können! Unglaublich!
Deshalb: wenn ihr von unbekannt übers Netz etwas kauft, fragt immer nach einer Festnetznummer und ob eine Bezahlung per Nachnahme möglich ist, denn betrügen ist inzwischen kinderleicht geworden!
Auch dürfen ja bekanntlich keine IP-Adressen mehr gespeichert werden.
Und p.s.: solltet Ihr auf die Frage nach einer Telefonnummer die Antwort erhalten, dass es sich beim Anbieter um eine hörgeschädigte Person handelt, die nicht telefonieren kann, könnt Ihr das Inserat und den Emailkontakt gleich an die Polizei weiterleiten - es handelt sich um einen bekannten Betrüger, der mit dieser Masche bereits über 60.000 Euro übers Internet ergaunert hat.
Kommentar