Freifahrschein für Betrüger

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  • ohle
    • 04.08.2025

    Freifahrschein für Betrüger

    Seit Ende letzten Jahres haben sich die AGBs der Banken geändert:

    Banken sind nun nicht mehr dazu verpflichtet, bei Überweisungen den angegebenen Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen!


    Das heißt, dass im Falle eines Betruges niemand außer der Staatsanwalt den tatsächlichen Namen eines Kontoinhabers herausfinden kann, denn aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Banken keinen Namen preisgeben!
    Und der Weg bis zum Staatsanwalt ist lang - bis dahin hat der Betrüger längst sein Konto leergeräumt.


    So ist es uns letzte Woche ergangen. Über ein lokales Anzeigenblatt im Netz haben wir etwas von Privat gekauft und nie erhalten.
    Dass der Empfängername falsch war, hat uns nun die Bank bestätigt. Den richtigen Namen des Kontoinhabers erfahren wir allerdings nicht, sodass wir ihn nicht direkt anzeigen können! Unglaublich!

    Deshalb: wenn ihr von unbekannt übers Netz etwas kauft, fragt immer nach einer Festnetznummer und ob eine Bezahlung per Nachnahme möglich ist, denn betrügen ist inzwischen kinderleicht geworden!
    Auch dürfen ja bekanntlich keine IP-Adressen mehr gespeichert werden.


    Und p.s.: solltet Ihr auf die Frage nach einer Telefonnummer die Antwort erhalten, dass es sich beim Anbieter um eine hörgeschädigte Person handelt, die nicht telefonieren kann, könnt Ihr das Inserat und den Emailkontakt gleich an die Polizei weiterleiten - es handelt sich um einen bekannten Betrüger, der mit dieser Masche bereits über 60.000 Euro übers Internet ergaunert hat.
  • marquisa
    • 08.02.2006
    • 3410

    #2
    Danke für den Hinweis!

    Ich hatte letztes Jahr zwei neue Sättel über ibähhhh von privat ersteigert,angeboten von zwei verschiedenen User-Namen,wo sich im Nachhinein herausgestellt hat,dass es sich um ein und dieselbe Person handelt.

    Geld überwiesen,Sättel kamen nicht.

    Ich konnte auch nur aufgrund der Tatsache,dass ich übers Netz mit viel Glück eine Festnetznr. herausgefunden habe,die Person dingfest machen und habe mein Geld mit viel hinundher,RA und pipapo 8 Monate später erstattet bekommen.

    Kommentar

    • Ginella NB

      #3
      denn aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Banken keinen Namen preisgeben!
      da gehts nicht nur um Datenschutz, sondern auch um das Bankgeheimnis.


      Wir haben im Moment so einen ähnlich gelagerten Fall.
      Bei uns im Geschäft hat ein Kunde mit EC-Karte bezahlt.
      Das auf der Quittung stand "Zahlung war nicht erfolgreich" hat die Kassiererin nicht gesehen.
      Kunde war weg......

      Wir dann später bei der auf der Quittung angegebenen Bank angerufen und nach dem Kunden, zu der aufgedruckten Kontonummer gefragt. Bank hat sich verständlicherweise auch auf das Bankgeheimnis berufen, wollte den Kunden aber darauf aufmerksam machen. Kunde hat sich aber bisher nicht gerührt. Jetzt bleibt uns lt. RA nur noch ein Weg:

      Strafanzeige stellen!

      Dann geht es über die Polizei und den Staatsanwalt und dann MUSS die Bank Auskunft darüber geben, zu WEM die Kontonummer gehört. Dann kann ein Mahnbescheid vom Rechtsanwalt erwirkt werden, falls immer noch nicht bezahlt wird.

      Kommentar


      • #4
        So - wir haben unser Geld wieder.
        Aber NUR weil wir NICHT zur Polizei gegangen sind! Nur so konnte die Bank die Überweisung still und heimlich hintenrum wieder zurückbuchen.

        Zitat des Mitarbeiters: "gehen Sie nicht zur Polizei, sonst sehen Sie Ihr Geld nie wieder."
        Einfach nur Wahnsinn. Und der Betrüger kann schön mit beliebigen Namen weitermachen.

        Kommentar

        • Calvada
          • 11.06.2009
          • 1376

          #5
          Zitat von ohle Beitrag anzeigen
          So - wir haben unser Geld wieder.
          Aber NUR weil wir NICHT zur Polizei gegangen sind! Nur so konnte die Bank die Überweisung still und heimlich hintenrum wieder zurückbuchen.

          Zitat des Mitarbeiters: "gehen Sie nicht zur Polizei, sonst sehen Sie Ihr Geld nie wieder."
          Einfach nur Wahnsinn. Und der Betrüger kann schön mit beliebigen Namen weitermachen.
          Das sähe ich gerne mal, wie eine Bank eine Überweisung still und heimlich zurückbuchen kann! Ist technisch gar nicht machbar - glaub es mir, ich arbeite auf einer Bank.
          Eine Überweisung die auf dem Weg ist, ist genauso nicht mehr im Hause der Bank, wie ein Brief im Postkasten, wenn dieser geleert wurde. Auf dem Weg ist auf dem Weg, ich schätze sie haben einen Rückruf gestartet und wenn das Geld auf der Empfängerbank noch nicht gutgeschrieben wurde, ist diese verpflichtet das Konto für den Eingang zu sperren und das Geld zurückzusenden! Evtl. hat es die Empfängerkonto gar nicht gegeben ode der Kontoinhaber ist gar nicht betrügerisch und hat der Rücksendung zugestimmt.
          Avatar: Calvada von Corelli/Calvados x Latouro N

          Kommentar


          • #6
            Da die Konten bei der selben Bank waren und das Geld noch auf seinem Konto war, schien das irgendwie durch Hilfe eines Bankmitarbeiters gegangen zu sein.

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