Warnung: Satteldiebe

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  • Rosinante
    PREMIUM-Mitglied
    • 06.08.2009
    • 978

    #21
    Manchmal nutzt auch die beste Sicherung der Welt nix.
    Und wenn Profis am Werk waren wird's noch schwieriger.
    Ich drück' denen die Daumen, dass die die Sättel wieder bekommen, so wie ich jedem, der vom Sattelklau betroffen ist, die Daumen drücke, dass die Sättel wieder zu ihrem rechtmäßigen Besitzer zurückkehren.

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    • Sabine2005
      • 17.06.2005
      • 7750

      #22
      Zitat von Rosinante Beitrag anzeigen
      Gut bist Du!
      Ja, sie haben den Sattel anbezahlt - und somit habe ich ganz schlechte Karten.
      Und ja: mittlerweile kenn' ich auch einige Fälle wie Leute "kostenlos" an Ware kommen.
      Wie gesagt: da helfen Dir auch sämtliche Papiere nix, keine Verhaftung und kein Gerichtsvollzieher... teilweise sind diese Leute echte Profis.

      jepp, und noch mehr verzweifelst du, wenn du bei genauer recherche noch rausbekommst wo manche leute so eine show auch schon abgezogen haben und dann kannst du das gerichtlich nicht nutzen ..........

      ........WEIL ES EIN ANDERES BUNDESLAND BETRIFFT!

      Ich konnte sowas auch nicht glauben!!

      Und dann glaube mal nicht, das die Polizei aus deinem bundesland mal eben so easy an die informationen von der polizei in einem anderen bundesland kommen (liegt ja immerhin kein mord vor...!)

      ist zum verzweifeln sowas.

      hast du die möglichkeit, die dame so zu tritzen, das sie anzeige gegen dich erstattet (rufzerstörung, üble nachrede oder so!?)

      in dem fall hättest du nämlich deutlich mehr chancen zu deinem recht zu kommen!

      ab dann bist du nämlich in der position dich "verteidigen zu müssen und deinen gründ schlüssig zu machen " und steht etwas besser in deiner ausgangsposition da.

      habe ich auch alles schon durch - bei mir hats geholfen!

      die anzeige gegen mich ist übrigens fallen gelassen worden, weil gegen mich ja ansonsten nix vorlag.

      aber mit der anzeige gegen mich kam die große wende, ab da hatte ich die trümpfe auf meiner seite

      Kommentar

      • Rosinante
        PREMIUM-Mitglied
        • 06.08.2009
        • 978

        #23
        Darf ich Frau Kollegin sagen :-)?

        Ich glaub' das jetzt gerade nicht, was Du da schreibst: ich habe bessere Chancen, wenn ich mir eine Anzeige wegen Rufmord anhängen lasse?
        Armes Deutschland!

        Es ist übrigens nicht nur eine Dame sondern ein Ehepaar.

        Kommentar

        • Sabine2005
          • 17.06.2005
          • 7750

          #24
          jepp ich kenne solche fälle zu genüge.

          da leben einige ihr ganzes leben auf kosten anderer!

          die finanzieren ihren lebensunterhalt dadurch, das sie nur solche sachen vertickern, die sie an- aber nicht abbezahlt haben und die firmen können nix dagegen machen.

          da wird auch vor nigelnagelneuen pferdeanhänger nicht halt vor gemacht!

          die werden dann vertickert mit der bitte doch in bar zu zahlen (immerhin würde man doch einen sooo günstigen preis anbieten), das wird natürlich gemacht und schwups.............. da ist wieder geld um 2-3 monate gut über die runden zu kommen.

          (und ob der hänger papiere hat, das ist dem käufer bei dem preis schnurz! )

          sachen gibts - die gibt es nicht ?


          den spruch habe ich mir schon vor langer zeit abgewöhnt

          Kommentar

          • nordsee
            • 08.09.2003
            • 445

            #25
            Unsere Ehemalige SB hat von allen Sätteln die wir in Ihrer/Unserer Sattelkammer hatten Bilder gemacht - von allen Seiten, auch die Nummern fotographiert, genau aufgelistet usw- Fand ich echt vorbildlich, da zu der Zeit bei uns auch gerade der Klau umging. Seitdem mache ich das immer mit meinen Sätteln und auch mit der teuren Kandarre ( da wirds wohl nix helfen)

            Kommentar

            • dalowi
              • 27.02.2008
              • 871

              #26
              Off topic:
              Bei uns im Büro hat eine Büromaterial mitgehen lassen. Die ganze Palette - was man sich nur alles vorstellen kann. Sogar eine Kaffeemaschine. Alles über eBay vertickert, und wir haben es beobachtet, da jedoch nicht nachweisbar, nichts unternommen. Bis sie mal eine HP-Tastatur eingestellt hat, von welcher wir auf dem Kaufbeleg die Seriennummer hatten. Die hat dann unser Anwalt ersteigert - und dann konnten wir ihr fristlos kündigen. Das war noch nicht einmal eine kleine popelige Angestellte. Nee, Jahresgehalt 60 TEURO!!

              Kommentar

              • Alina
                • 19.02.2004
                • 723

                #27
                da wird auch vor nigelnagelneuen pferdeanhänger nicht halt vor gemacht!

                die werden dann vertickert mit der bitte doch in bar zu zahlen (immerhin würde man doch einen sooo günstigen preis anbieten), das wird natürlich gemacht und schwups.............. da ist wieder geld um 2-3 monate gut über die runden zu kommen.

                (und ob der hänger papiere hat, das ist dem käufer bei dem preis schnurz! )
                Wenn ich jetzt so einen Pferdeanhänger oder Sattel gekauft habe (und von der Vorgeschichte natürlich nichts weiß) und den irgendwann mal wieder verkaufen will, wobei dann irgendwie rauskommt, dass er irgendwann mal "gestohlen" oder "nicht abbezahlt" wurde, bin nicht dann ich die ge*** der man das Teil einfach wegnehmen kann und die in die Röhre guckt?
                Gibt es eine Datenbank wo man anhand der Seriennummer von Sätteln schauen kann, ob das Diebesgut ist? Ich bin ja im Moment auch auf der Suche nach dem passenden Gebrauchten für mein Pferd.....

                Kommentar

                • ponypower
                  • 13.07.2005
                  • 2440

                  #28
                  Zitat von Alina Beitrag anzeigen
                  Wenn ich jetzt so einen Pferdeanhänger oder Sattel gekauft habe (und von der Vorgeschichte natürlich nichts weiß) und den irgendwann mal wieder verkaufen will, wobei dann irgendwie rauskommt, dass er irgendwann mal "gestohlen" oder "nicht abbezahlt" wurde, bin nicht dann ich die ge*** der man das Teil einfach wegnehmen kann und die in die Röhre guckt?
                  Gibt es eine Datenbank wo man anhand der Seriennummer von Sätteln schauen kann, ob das Diebesgut ist? Ich bin ja im Moment auch auf der Suche nach dem passenden Gebrauchten für mein Pferd.....
                  das stimmt, wenn du gestohlene ware gekauft hast, kann man dir die ohne gegenleistung abnehmen.
                  eine "datenbank" gibt es wohl nur über die polizei, also indem man sich vor dem kauf vergewissert, dass der anhänger oder der sattel mit der nummer xy nicht als gestolen gemeldet ist.

                  Kommentar

                  • Sabine2005
                    • 17.06.2005
                    • 7750

                    #29
                    Ich kann Dich beruhigen, wegnehmen kann man Dir die Sachen dann nicht.

                    Wenn Du zum Beispiel jemandem Dein Pferd zur Verfügung stellst, dieser dann damit abhaut und es verkauft, dann hast Du kein Recht das Pferd bei dem Käufer wieder herrauszuzwingen.

                    Und der Käufer kann nicht belangt werden, Dir das Pferd wieder zurückzugeben.

                    Der Fall war doch erst kürzlich genauer in einer Pferdezeitschrift veröffentlicht.

                    Wenn man sich jetzt vorstellt, das solche Gesetzeslücken hemmungslos von diversen Leuten ausgenutzt werden, da verliert man komplett den Glauben.

                    Es gibt tausende von Sachen, die MORALISCH sicher nicht richtig sind, aber eben GESETZLICH auch nicht verboten sind - und diese Lücken machen sich einige zu nutzen.

                    Mir ist doch auch mal einer mit meinem Pferd verschwunden und ich habe diesen Herrn 9 Monate durch die Bundesrepublik gejagt.
                    Habe dabei diverse Reitställe, in denen er aktiv war die schwarzen Bretter vollgepflastert, was denn bitte mal überprüft werden soll!

                    Ich habe Belohnungen ausgesetzt, wer mir denn mal eine Adresse ausfindig machen könnte, wo er denn wirklich wohnt und arbeitet - das hat dann gezogen - da wurden dann die Leute in seinem Stall hellhöriger.

                    Der gute Herr ist auch hier im Forum einigen Bekannt und regelmäßig bekomme ich noch Anfragen, was sich wirklich hinter dieser Person befindet.

                    Und so zweimal im Jahr komme ich noch an seine aktuelle Handynummer dran. Und wenn er dann mal wieder aus einem Stall rausgeworfen wurde (aber diesmal ohne Mietschulden hinterlassen zu können weil ich den Hofbesitzer vorgewahrt habe...!) dann erlaube ich mir auch immer noch den Spaß und schreibe ne SMS "Grüße aus Münster, der NEUE Stallbesitzer hat die gewünschten Infos bereits erhalten!"

                    ...ich muß das ja immer "lieb" schreiben, damit er nicht zum Anwalt rennen kann und mir nachsagen kann, ich hätte ihn bedroht!

                    Ich habe mein Pferd wiederbekommen aber auch nur, weil ich den Spieß echt knallhart umgedreht habe.

                    Was meinst Du, was ich den Glauben verloren habe, als ich mein Pferd endlich gefunden habe, und ich es dann nicht mitnehmen durfte sondern ich erst in einem gerichtlichen eilverfahren einen Kuckuck ans Pferd anbringen lassen mußte und das Pferd in dem Stall verbleiben mußte.

                    Ich bin heute in so manchen Sachen abgebrühter wenn es um soche Leute geht, inzwischen weiß ich nämlich auch, daß genauso wie ich in der Beweispflicht steht, mein Gegenüber das auch muß.....

                    ..und da soll mir ein gegnerischer Anwalt erst mal BEWEISEN das ich NICHT aus Not zur Mistgabel greifen mußte!

                    Kommentar

                    • daspin
                      • 06.07.2009
                      • 139

                      #30
                      Der Knackpunkt im Hinblick auf Diebstahl sowie auch auf einen möglichen gutgläubigen Erwerb durch einen eventuellen späteren ahnungslosen Käufer ist die Art des Besitzübergangs an die unredliche Partei.

                      Diebstahl erfordert Wegnahme = Gewahrsamsbruch, ebenso hindert Abhandenkommen = unfreiwillger Besitzverlust den gutgläubigen Erwerb.

                      Das macht die Sache bei den Situationen, in denen der Besitz ordnungsgemäß und freiwillig übertragen wurde (z.B. Leihe, Abzahlungskauf) schwieriger.

                      Kommentar

                      • Sabine2005
                        • 17.06.2005
                        • 7750

                        #31
                        Es gibt sogar Leute, die sind so dreist und leihen sich, bevor sie bei einem vorfahren, das Auto bei einem Autohändler.

                        Vereinbaren eine Probefahrt, kommen zu Dir und dann "vergessen" sie leider den Wagen wieder beim Authändler abzugeben!

                        Tja, und der Autohänder steht dann in der Bredoillie, weil a) im Vertrag nicht drinsteht, auf wie viele Stunden ein solches Probefahren denn begrenzt ist und b ) sie denn schnellstens erkennen, das die Person nicht da wohnt wie im Personalausweis angegeben.

                        Ach ich kann massenhaft solcher Fälle aufzählen, wie sich einer sein ganzen Leben auf Kosten anderer Finanziert und dabei noch als "Gestütsbesitzer" durchs Land tingelt.

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