Werbepauschale 5000 Euro

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  • rooby94
    PREMIUM-Mitglied
    • 08.03.2006
    • 12630

    #21
    Hach na Gott sei Dank......
    Hatte schon befürchtet, Mitglied im hinterletzten Abzockerclub zu sein

    Ich denke, die Westfalen habe es lange verschlafen, die Hand mal ähnlich auszustrecken wie zB Ol oder Hanno. Und jetzt kam das ganze vielleicht etwas zu unüberlegt... aber gut, aus Fehlern sollte man lernen und das tun sie ja bestimmt.

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    • sinja
      • 25.01.2005
      • 757

      #22
      Ich werde mal sehen, ob ich die Zeitschrift kurzfristig zurück bekommen kann. Dann kann ich eine kurze Zusammenfassung einstellen. Ich bin mir nämlich bei den einzelnen Beträgen nicht mehr sicher. Weiss nur noch, dass mir bei den OLs ganz anders geworden ist...

      Kommentar

      • sinja
        • 25.01.2005
        • 757

        #23
        Mal nur die Grossen in der Übersicht (bezieht sich auf die Hauptkörung).

        Die Daten habe ich dem Züchterforum vom Oktober 2006 entnommen.

        Ich habe versucht, die Daten in eine möglichst einheitliche Struktur zu "pressen", um das Ganze möglichst vergleichbar zu machen. Ich hoffe, dass mir dabei kein Fehler passiert ist. Falls etwas auffällt, bitte unbedingt melden. Will hier keine "falschen Fakten" posten.

        Hannover:
        Vorauswahl: kostenlos
        Hengstmarkt: 100 EUR Körgebühren

        Bei Vermarktung über Auktion: gestaffelte Vermittlungsprovision von 5-15% des Kaufpreises
        Bei Nichtvermarktung über Auktion (Entschluss w.d Vorauswahl): 1.400 EUR
        Bei Nichtvermarktung über Auktion (Entschluss w.d. Körung): 2.400 EUR


        Oldenburg/OS:
        Vorauswahl: 75 EUR (fremder Brand 150 EUR)
        Körung: 300 EUR (inkl. Boxengeld)

        "Gekört:
        Bei Vermarktung über Auktion: gestaffelte Vermittlungsprovision von 10-15% des Kaufpreises + 500 EUR Körgebühr
        Bei Nichtvermarktung über Auktion(Entschluss vor der Körung): 4.000 EUR
        Bei Nichtvermarktung über Auktion(Entschluss w.d Körung): 15.000 EUR

        "Nicht-Gekört":
        Bei Vermarktung über Auktion: gestaffelte Vermittlungsprovision von 10-15% des Kaufpreises
        Bei Nichtvermarktung über Auktion: 500 EUR


        Westfalen:
        Vorauswahl: 150 EUR
        Hengstmarkt: 150 EUR Körgebühren

        "Gekört":
        Bei Vermarktung durch Vermittlung: Vermittlungsprovision von 10% des Kaufpreises; jedoch mind. 3.000 EUR
        Bei Vermarktung durch Auktion: Vermittlungsprovision von 10% des Kaufpreises (bei Rückkauf über 40.000 EUR erhöht sich die Vermittlungsprovision auf 16%)
        Bei Nichtvermarktung über Auktion, wenn "gekört": 5.000 EUR

        "Nicht-Gekört":
        Bei Vermarktung durch Vermittlung: Vermittlungsprovision von 10% des Kaufpreises; jedoch mind. 1.000 EUR
        Bei Vermarktung durch Auktion: Vermittlungsprovision von 10% des Kaufpreises (bei Rückkauf über 16.000 EUR erhöht sich die Vermittlungsprovision auf 16%)
        Bei Nichtvermarktung über Auktion, wenn "nicht gekört&quot: 1.000 EUR



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        • rooby94
          PREMIUM-Mitglied
          • 08.03.2006
          • 12630

          #24
          ... und schon sieht die Welt ganz anders aus!

          Kommentar

          • horsm
            • 08.02.2005
            • 2561

            #25
            Also ich staune.
            Da zahlt man also dafür, dass man sein Tier nicht verkaufen möchte, bzw. wird dafür bestraft, dass man ein qualitätvolles Pferd gezüchtet hat, an dem andere völlig Unbeteiligte mit dran verdienen wollen.
            Auch nicht schlecht.

            Stellt euch mal vor, der TÜV würde demnächst 500 EUR verlangen, wenn man sein Auto nach betandener HU verkauft, oder noch besser, wenn man sein Auto nicht verkauft ;-))

            Das so eine Veranstaltung sich tragen muss (Hallenmiete, Personal usw), logo, dafür sind die Teilnahmegebühren gemacht, wobei ja die Zuschauer auch schon einen großen Teil dazu beitragen.

            Alles andere finde ich unverschämt und bin mir nicht sicher, ob das ganze einer echten rechtlichen Auseinandersetzung Stand halten würde.
            Mit meinem Verständnis von freier Marktwirtschaft ist dies jedenfalls nicht vereinbar.

            Schließlich ist das ganze in erster Linie eine Körung, also eine Begutachtung durch eine Kommison, mehr nicht.



            Kommentar

            • gin_tonic
              • 04.11.2003
              • 3381

              #26
              ich denke, so eine körung als höhepunkt des zuchtjahres stellt auch einen teil der verbandsinternen finanzierung sicher. bevor hier gemeckert wird, sollte man auch mal bedenken, was bei den einzelnen verbänden noch für ein rattenschwanz hinten dran hängt, der ganze schreibkram, zuchtbuchführung, organisation von veranstaltungen, vermarktung, etc. etc macht sich eben nicht von alleine.
              hinzukommt, dass wohl den wenigsten bewusst ist, welche kosten diese großveranstaltungen hervorrufen, da ist es mit teilnahmegebühr und eintrittsgeldern nicht allein getan.
              den ausstellern wird doch von den verbänden die möglichkeit geboten, ihren hengst vor einer größerern schar kaufwilliger leute zu präsentieren und dann evtl. für gutes geld loszubekommen. dass dann auch der verband seinen teil vom kuchen abhaben will, ist doch nur legitim.
              seinen hengst kören lassen, wenn man ihn nicht verkaufen möchte, kann man auch auf einem nachkörtermin. dann eben nicht vor so großem publikum. ist alles eine sache des eigenen egos (wenn man das geld so locker sitzen hat, dann bitte)

              und wenn ihr euch über die höhe der vermarktungsprovisionen aufregen wollt, die traks nehmen in NMS als höchstsatz 23% des zuschlagspreises



              keine Sicht ist objektiv - jeder Ast hängt etwas schief

              Avatar: 7 jähriger Wallach von Grafenstolz-Lanthano-Wittgenstein

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              • vielePferde01

                #27
                Lieber Horsmän, dann überleg doch mal, was wohl an solchen Tagen an Kosten anfallen mag an z.B. Parkplatzpersonal, Hilfspersonal in der Bahn, Anwesenheit von Rettungswagen u.ä., Toilettenfrau, Administrationsaufwand, Druck der Programme, Heizung und Vorbereitung der Halle, Werbung für die Körung in diversen Zeitschriften evtl. im Ausland, Vorab-erstellung von Videos etc.
                Wenn nun jeder Hengstausteller sagt, ich verkauf mein Pferd nicht über die Auktion und somit keinerlei Provision in den Kassen des Verbandes landet, bezahlt dann letztlich das einzelne Mitglied den "Körspass" der Hengstaussteller !
                Insofern ist es schon gerecht: Nimmt mein Pferd an der Körung teil, werde ich durch solch eine Pauschale (oder die Verkaufsprovision) an entstehenden Kosten beteiligt.
                Wer das nicht will, kann zumindest in Hannover sein Pferd zu einer anderen Körung karren und es entfallen dann auch die Kosten. (Aber auch die Vorteile der Werbung, denn solche Körungen werden ohne Katalog, Auktion, Internetwerbung etc. abgehalten) !
                Und im übrigen: wer von den sich hier aufregenden ist denn überhaupt betroffen von diesen Pauschalen ? Wer hat denn hier andauernd Hengste auf Körung ? Doch wohl kaum einer.
                Also verstehe ich das ganze Genöhle nicht, denn als normales Mitglied sollte man sich doch freuen, dass solche Art von Kosten nicht über erhöhte Mitgliedsbeiträge von allen eingetrieben werden, sondern direkt bei den Verursachern, nämlich den Körungsteilnehmen, erstattet werden.

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                • #28
                  Letztendlich kommt es zu einer Monopolisierung von wenigen Ausstellern die das große Geld verdienen.Der Züchter kann somit zukünftig seinen Erfolg nicht mehr über "seinen" verband realisieren sondern ist vom Wohlwollen finanzkräftiger "Zwischenhändler" abhängig.Die Zeche zahlt der Züchter.

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                  • horsm
                    • 08.02.2005
                    • 2561

                    #29
                    Natürlich muss der ganze Haufen und auch die repräsentative Immobilie usw. bezahlt werden.
                    Aber bitte doch so verursachungsgerecht wie eben möglich.
                    Das bedeutet m.M.n. eine möglichst verursachungsnahe und transparente Gebührenbestimmung.

                    Im Falle der Körveranstaltung bedeutet dies, dass alle Teilnehmener sich die Kosten der Veranstaltung durch gleichmäßige Gebühr teilen und zwar unabhängig von der ev. Vermarktung.
                    Außer natürlich eine eigens abgehalten Vermarktungsveranstaltung. Dann eben auch hierfür eine verursachungsgerechte Umlage an die Nutznießer dieser Vermarktungsveranstaltung.

                    Körung und Vermarktungsveranstaltung (paradoxerweise auch die Nicht-Vermarktung *kopf-schüttel* aber untrennbar miteinander zu vermengen, finde ich nicht gerecht.



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                    • vielePferde01

                      #30
                      Gin - zwei Dumme - ein Gedanke ;-)

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                      • vielePferde01

                        #31
                        Hmh...das ist wie beim Steuersystem, kann man nie recht machen.

                        Wo ist denn nun gleichmäßige Gebühr von allen gerecht ?
                        Person x verkauft dann Hengst Y für 400000 und hat Gebühr von sagen wir 4000 und Person y verkauft Hengst für 20000 und hat dann auch Gebühr von 4000....

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                        • gin_tonic
                          • 04.11.2003
                          • 3381

                          #32
                          @ vielepferde01: yo!

                          horsmän, ich verstehe dein problem immer noch nicht... genausowenig, wie ich die gerechtigkeit des von dir genannten gebührensystems verstehe...

                          wie von mir und vielepferde schon gesagt, es gibt einen haufen nach- und nebenkörtermine, auf denen man seinen hengst einfach kören lassen kann, ohne sich in diese vermarktungsmaschinerie zu stürzen. ist doch jedem aussteller selbst überlassen.
                          wenn man nun aber seine youngster verkaufen möchte/muss, oder einen das ego kratzt, einen prämienhengst oder gar körsieger zu stellen, der foren-auf-und-ab in aller munde ist, dann geht man zum hauptkörtermin, dem bei den meisten verbänden auch eine auktion nachgeschaltet ist. von irgendwas müssen die verbände schliesslich auch leben, luft und liebe reicht auch da nicht!!
                          keine Sicht ist objektiv - jeder Ast hängt etwas schief

                          Avatar: 7 jähriger Wallach von Grafenstolz-Lanthano-Wittgenstein

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                          • rooby94
                            PREMIUM-Mitglied
                            • 08.03.2006
                            • 12630

                            #33
                            Ich hatte schon befürchtet, ich sehe das als einzige hier "als normal" an....

                            Ich denke, wir können das Ganze aber noch hundert mal hin- und herdiskutieren. Anscheinend stößt hier generell eine Verbandspolitik auf, da kann man nichts machen.

                            In was für Zuchtverbänden sind denn diese Leute?

                            Wie gesehen, gibt es diese Provisionen/ Werbepauschalen anscheinend in allen führenden Verbänden-- das ist nun mal so. Wenn sich aber schon über Eintrittsgelder mukiert wird, dann kann man doch nur eins raten: nirgendswo hingehen und aus dem Zuchtverband sowieso erstmal sofort abmelden.

                            Ich finde auch nicht alles toll, was mein Verband (hier nun just der Westfälische) so alles macht- aber immer nur meckern, davon wirds auch nicht besser.



                            Kommentar


                            • #34
                              Ich glaube es besteht ein Mißverständnis bzw. eine sprachliche Schwammigkeit (ich nun wieder hihi): Werbungskosten (ich glaube, diese sind mit der Pauschale gemeint) sind das was man auch als Unternehmer steuerlich an Aufwendungen geltend machen kann, die zur Werbung des Produktes (also quasi zur Erzeugung) benötigt werden. Werbekosten sind soweit ich weiss tatsächlich der Etat den man für Werrbemaßnahmen also Reklame ausgibt.
                              Der Ansatz von Besitzern gekörter Hengste eine solche Pauschale zu verlangen, sofern sie sich mit dem Hengst nicht an einer verbandsseitig durchgeführten Vermarktungsaktion beteiligen wollen, erscheint mir durchaus schlüssig. Der Vergleich mit dem TÜV hinkt für mich insofern als es sich bei einer TÜV-Abnahme um eine reine Dienstleistung handelt die ziemlich genau abgerechnet werden kann und von jedermann in Anspruch genommen werden kann.
                              Eine Pferdezuchtverband verfolgt doch noch andere Ziele als bloß kostendeckend zu arbeiten. Viele Mitglieder stellen z.B. nie im Leben überhaupt je einen Hengst zur Körung vor, da fände ich es auch nicht gerecht, wenn man die zugegebenermaßen erheblichen Kosten einer derartigen Veranstaltung per Umlage auf alle Mitglieder verteilt. Selbst eine Umlage auf die Stutenbeiträge erscheint nicht sinnig weil Hengstaufzüchter oft viel mehr Hengste besitzen als Stuten.
                              Ich fände eine Auktion direkt zur Körung mit entspr. Kommissionen sinnvoll. Dann gehört eine Frist eingerichtet innerhalb derer eine meinetwegen geringere Provision abzuführen ist. Ein Problem sehe ich darin, dass das positive Körurteil heute nicht mehr den vermarktungstechnischen Stellenwert hat wie das früher mal der Fall war. Dafür wird einfach zu viel gekört und das Deckgeschäft viel zu heiß umkämpft. Da gehen doch sehr viele gekörte Hengste (die vielleicht auch gar nicht alle gekört hätten werden müssen?) für billig weg.
                              Ich denke aber schon, dass die Verbände - gleich welcher - auf die Gelder aus dem Hengstmarkt angewiesen sind.
                              Angesichts der Beträge, die da gerade im oberen Sektor für verauktionierte Tierchen anfallen, sollten die Prozente auch nicht so wahnsinnig weh tun. Als 08/15-Züchter mit ein-zwei Stuten hätte ich jedenfalls auch nur bedingt Lust eine kostenintensive Veranstaltung durch meine Beiträge zu finanzieren, wenn ich so gar nichts davon habe.

                              Worum es geht ist denke ich, dass der Teil der Hengstbesitzer zur Kasse gebeten wird, der bislang zwar körungsnah verkaufte, aber eben nicht via Pferdestammbuch. Wer gar nicht verkaufen will, also auch keinen Erlös aus Verkauf hat, soll ja auch keine Pauschale von 5T Euro zahlen wenn ich das richtig verstanden habe.

                              Kommentar

                              • rooby94
                                PREMIUM-Mitglied
                                • 08.03.2006
                                • 12630

                                #35
                                Doch, soll er ....

                                Kommentar

                                • sinja
                                  • 25.01.2005
                                  • 757

                                  #36
                                  Doch gerade dann....

                                  Kommentar

                                  • horsm
                                    • 08.02.2005
                                    • 2561

                                    #37
                                    Genau DIE Begründung des Gerichts entspricht auch meiner Rechtsauffassung:

                                    "...in dem prozess öxmann vs. pferdestammbuch wurde diese werbepauschale für so nicht rechtens erklärt, ....und weil körveranstaltung und vermarktung als zwei unabhängige veranstaltungen anzusehen sind. die werbepauschale darf sich nur auf die vermarktung beziehen und nicht auf die körveranstaltung.
                                    jedem züchter muss die möglichkeit gegeben werden, seinen hengst kören zu lassen. die anschließende vermarktung gilt dann als eigenständige veranstaltung !!! "

                                    Genauso sehe ich das auch.
                                    Nachvollziehbare(&#33 Kostenumlage der Körveranstaltungskosten auf die Teilnehmer an dieser Körveranstaltung (=Hengstauststeller pro Hengst).
                                    Dann ggf. zusätzlich eine organisierte Verkaufsveranstaltung. Teilnehmer hieran werden selbstverständlich via Provision zur Kasse gebeten.
                                    Alle nicht organisierten Verkäufe an und nach der Veranstaltung gehen den Verband nix an.

                                    So sehe ich das (ebenso anscheinend das Gericht).
                                    Das Argument, der Hengsthalter könne ja zu einem weniger besuchten Nachkörtermin erscheinen, ist nicht schlüssig. Die Kosten werden die selben sein, Ort der Veranstaltung, Umfang der Körkommision etc. ist doch identisch. Weil sogar weniger Zuschauereinnahmen verrechnet werden können, und die Zahl der Hengste geringer, die fixen Kosten aber gleich hoch, wären m.E. die Kostenumlage hierbei pro Kopf sogar eher höher anzusetzen sein.
                                    Außerdem muss es jedem Hengsthalter gestattet sein, auch den hauptsächlich vorgesehenen Körtermin zu benutzen. Dafür war er mal gemacht. Das dort dann der Zuschauerzuspruch größer ist, und ev. das Kaufklientel zahlreicher erscheint, liegt in der Natur der Sache.

                                    Also nochmal:
                                    Die Teilnehmer der Körveranstaltung sollten schon die Kosten der Veranstaltung decken, aber eben nicht mehr.
                                    Nur wer mehr will, also zusätzlich einen organisierter Verkauf in welcher Form auch immer, der soll natürlich auch dafür zur Kasse gebeten werden. Bei einem NICHT-VERKAUF eine Verkaufsprovision zu verlangen ist ja wohl wirklich absurd, oder nicht?

                                    Gruss
                                    horsmän



                                    Kommentar


                                    • #38
                                      Das ist es ohne Zweifel.

                                      Kommentar

                                      • sinja
                                        • 25.01.2005
                                        • 757

                                        #39
                                        Vermutlich formuliert es OL/OS deshalb auch ein wenig anders.

                                        Für jeden Hengst mit positivem Körurteil fallen 4000 EUR an. 3500 EUR gibt es erstattet, wenn der Hengst über die Auktion vermarktet wird.

                                        Kommt aber meiner Meinung nach auf das Gleiche hinaus - nur "schön"geschrieben.

                                        Und es geht ja auch anders - siehe z.B. Holstein. Wenn ich heute Abend Zeit finde, schreibe ich die Konditionen der anderen Verbände mal zusammen.



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                                        Erstellt von Florestan 1, 09.09.2019, 08:37
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                                        Erstellt von hufschlag, 23.07.2025, 19:18
                                        1 Antwort
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                                        Erstellt von Ramzes, 28.11.2024, 11:58
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                                        Erstellt von Hatice, 03.06.2025, 09:00
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