Zitat von Bohuslän
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Wenn es so einfach wäre, müsste Frau Salzgeber nicht noch im WWW nach belastenden Fakten fischen, die versuchen zu belegen, dass das LG von VorERKRANKUNGEN gewusst hat.
Immer berücksichtigen:
1. Befund auf einem Rö-Bild ist ohne entsprechende klinische Auffälligkeiten noch keine Erkrankung.
2. VORerkrankung sollte sich auf Erkrankungen VOR dem zum Zeitpunkt des Verkaufs (also aktuellen) gesundheitlichen Zustand des Pferdes beziehen
3. An dem Zustand des Rückens hat sich wohl nichts geändert - sie schreibt ja selbst Rö-Bild 2014 = Rö-Bild 2016. Ob die aktuelle Vorderhand-Lahmheit mit diesem Befund zusammenhängt, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
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