Stute ungewollt gedeckt!!!

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  • Revue
    • 21.03.2015
    • 15

    Stute ungewollt gedeckt!!!

    Liebe Pferde Freunde,

    ich brauche Euren Rat!
    In die Herde wurde ein acht Monate alter Hengst aufgenommen, ohne uns Einstaller darüber zu informieren. Ich äußerte meine Bedenken da meine Stute zu dem Zeitpunkt rossig war. Man erklärte mir, ein acht Monate alter Hengst wäre noch nicht deckfähig.
    Der Hengst wurde beim Deck Akt meiner Stute gesehen und man teilte mir dies mit. Ich informierte den Stallbetreiber darüber, woraufhin man mir wieder erklärte, der Hengst würde nur Luft schießen.

    Inzwischen stellt sich aber heraus das meine Stute mehr und mehr Anzeichen einer Trächtigkeit im geschätzten 6- 8 Monat zeigt.
    Welche Erfahrungen habt Ihr mit trächtigen Stuten???
    Meine Stute ist erst 6 jahre jung.
    Welche rechtlichen Ansprüche kann ich gegenüber dem Stallbetreiber geltend machen??

    Den Stall habe ich inzwischen gewechselt.
    Ich hoffe auf Eure Erfahrungsberichte.
    Liebe Grüße
  • Jessy.
    • 16.10.2008
    • 448

    #2
    Würde mich an den Hengsbesitzer wenden. Dem seine Haftpflicht sollte das übernehmen. Eben mit den Versicherungen klären.
    Wenn der Hengst nicht versichert ist würde es wohl schwierig werden.
    Ich hätte die Stute allerdings SOFORT aus der Herde.
    Wurde die Stute weiterhin rossig?
    TA schon mal drauf geschaut?

    Kommentar

    • Revue
      • 21.03.2015
      • 15

      #3
      Hallo Jessy,

      nein, ich konnte seit dem keine Rosse feststellen. Ein früherer Stallwechsel war nicht möglich.
      Der TA kommt in einer Woche.

      Kommentar

      • Jessy.
        • 16.10.2008
        • 448

        #4
        Dann die Herde wechseln, währen der Rosse in der Box lassen oder sonst was. Da wäre meine Stute lieber in der Box gestanden wie auf der Weide.
        Hätte an deiner Stelle schon früher reagiert wenn sie nicht mehr rossig geworden ist.
        Hätte auch den TA sofort befragt wegen Abtreibung, wenn du das Fohlen nicht wolltest.
        Bin gespannt ob die Versicherungen dann noch zahlen wenn du jetzt mind. 6 Monate untätig warst.
        Viel Glück!

        Kommentar

        • silas
          • 13.01.2011
          • 4024

          #5
          1. Bei mir darf auch kein Junghengst oder deckender Wallach auf meinen Stuten herumhampeln - da geht immer zu Lasten meiner Stuten, ob gesundheitlich, Rittigkeitsprobleme, etc. 2. Hast Du seinerzeit bei dem Stallbesitzer nachweislich, schriftlich dagegen protestiert bzw Unterlassung gefordert? Evtl könnte dann auch seine Versicherung Ansprechpartner sein.
          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

          Kommentar

          • Riesoll
            • 01.06.2008
            • 2249

            #6
            Welche Ansprüche Du geltend machen kannst, kann ich nicht sagen, aber nur soviel: ein 8 Monate alter Hengst ist sehr wohl schon zeugungsfähig, sicher gibt es da Unterschiede, aber ich würde immer davon aus gehen, dass ein 8-Monate-Hengst schon deckt und auch befruchtet. Bin da immerwieder erstaunt, wie gerade Stallbetreiber mit ihrem Wissen (Unwissen) umgehen. 6 Jahre ist aber für eine Stute nicht zu jung..... - vlt. hättest Du dem Stallbetreiber nicht glauben sollen, aber an und für sich, wenn ich Pferd(e) habe, dann sollte man um die Geschlechtsreife vlt. auch Bescheid wissen......

            Kommentar


            • #7
              Ich rate dir deinen Anspruch gegen der Pensionsbetrieb und gegen den Besitzer des Hengstes geltend zu machen. So weit ein Fohlen aus dem ungewollten Deckakt fällt, musst du dir jedoch den Wert des Fohlens (zumindest Schlachtpreis) auf den Schaden anrechnen lassen.

              Den Pensionsbetrieb trifft zumindest ein Mitverschulden, da er wissentlich einen grundsätzlich (mit 8 Monaten in der Regel) deckfähigen Hengst in eine Stutenherde gestellt hat. Seine Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch solche Schäden ab.

              Der Deckakt es Hengstes gehört in der Regel zum versicherten Tierrisiko des Hengstbesitzers.

              Kommentar

              • Peanut
                • 06.08.2007
                • 2896

                #8
                Oh Mann...Sachen gibt's. Dem SB hätte ich wohl den Hals umgedreht. So blöd kann man doch nicht sein.

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                • mabele
                  • 23.03.2008
                  • 2071

                  #9
                  Zu aller Erst muss abgeklärt werden, ob deine Stute überhaupt tragend ist. Zumindest meinen Stuten sieht man die Trächtigkeit im 6. Monat nicht an.
                  Lass sie erst mal untersuchen, dann weist du was los ist und dann kannst du dein weiteres Vorgehen auch Planen.
                  Laut eines anderen Forum, kannst du nur Ansprüche geltend machen, wenn das Fohlen zurück geht.
                  Das ist nämlich eine ganz verzwickte Sache...

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von mabele Beitrag anzeigen
                    Laut eines anderen Forum, kannst du nur Ansprüche geltend machen, wenn das Fohlen zurück geht.
                    Das ist nämlich eine ganz verzwickte Sache...
                    Das stimmt nicht. Das Fohlen wird Eigentum des Stutenbesitzers (Furcht der Stute). Der Wert des Fohlen ist jedoch auf der Schadensersatzanspruch (Höhe des Schadens) anzurechnen. Das Fohlen hat zumindest den Geldwert eines Schlachtfohlens.

                    Kommentar

                    • mabele
                      • 23.03.2008
                      • 2071

                      #11
                      Ich weis es nicht, dieses Thema wurde aber dort sehr oft diskutiert mit dem Ergebnis das, wenn das fohlen ausgetragen wurde und nicht abgetrieben, könne man nur Ansprüche geltend machen, wenn das Fohlen zum HH zurück geht.
                      Ich hatte den Fall noch nie und kann daher nur das sagen, was ich schon gelesen habe. Ob das jetzt stimmt weis ich nicht.
                      Aber ich geh mal davon aus, das man ohne Rechtsanwalt eh nix bekommt. Und ob das sich jetzt lohnt ist eine andere Frage.....

                      Kommentar

                      • farina
                        PREMIUM-Mitglied
                        • 28.11.2006
                        • 1504

                        #12
                        hatte einen Fall mit einer Verletzung meines Wallachs (2 Jährig) durch einen anderen Hengst, der ohne Vereinbarung zu der Herde gestellt wurde. Ging aus wie das Hornberger Schießen, weder Pferdebesitzer noch Tierhalter hatten eine Haftpflicht, wobei mein Anwalt ganz klar sagte erst mal sei der Halter des verursachenden Pferdes dran - und in zweiter Linie der Betreiber. Pferd musste trotz OP eingeschläfert werden.

                        War ein renommierter Hof - trotzdem keine Haftpflicht und anschließend auch noch insolvent ...

                        Kommentar

                        • Browny
                          • 13.11.2009
                          • 2640

                          #13
                          Ich würde das jetzt auch schnell
                          1. tierärztlich abklären lassen
                          und 2. sobal die Trächtigkeit feststeht sofort einen Anwalt einschalten und mich beraten lassen

                          Hoffe, du hast eine Rechtschutzversicherung und drücke die Daumen, dass sie doch nicht trächtig ist!!

                          Kommentar

                          • Lemona
                            • 27.12.2012
                            • 898

                            #14
                            Mich wundert nur bei der ganzen Geschichte, warum Du nicht sofort nach dem Deckakt gehandelt hast. Zumal das ja auch gesehen wurde. Mir ist das damals mit meinem Haflinger-Absetzer im gleichen Alter auch passiert. Nur ich habe mich sofort mit der Stutenbesitzerin in Verbindung gesetzt, der TA kam, gab eine Spritze und schon war das Thema erledigt. Wie kann man denn da monatelang warten und sich wundern? Selbstverständlich kann dabei schon etwas rauskommen.

                            Kommentar

                            • Super Pony
                              • 05.11.2011
                              • 5012

                              #15
                              Wieso wartet man damit 6 Monate??
                              http://www.super-pony.de

                              Kommentar

                              • Riesoll
                                • 01.06.2008
                                • 2249

                                #16
                                Ich denke, weil man dem SB glaubt....... (kann noch nichts herauskommen etc. etc.)

                                Kommentar


                                • #17
                                  Die mir bekannten Fälle dieser Art sind so ausgegangen, dass ein Schadenersatz abgelehnt wurde mit der einfachen Begründung, dass ein unbeabsichtigt entstandenes Fohlen kein Schaden ist und eine erwachsene Stute im Regelfall auch nicht an Wert verliert durch den Umstand, dass sie ein Fohlen ausgetragen und geboren hat.
                                  In diesem Fall spielt sicherlich auch noch eine Rolle, dass Du von dem Deckakt gewusst hast und nichts zur 'Schadenverhütung' unternommen hast. Vermutlich wird die Versicherung des Stallbetreibers vermutlich jegliche Zahlung ablehnen. Wem gehört denn das Hengstchen? So wie die Lage ist, kann hier eventuell der größte 'Schaden' darin bestehen, dass man nun womöglich ein Fohlen von schonend gesagt zweifelhaftem Geblüt (Hengst nicht gekört, Abstammung? Rasse?, Stute überhaupt zur Zucht vorgesehen?) am Hals hat das nunmal dieselben Kosten verursacht wie das gewünschte vom Knallerhengst aus der Superstute...
                                  Vermutlich wird es Dich deutlich mehr kosten, einen wie auch immer gearteten Schaden nachzuweisen (Trainingsrückstand der Stute evtl. möglich gewesener Wertgewinn durch in der Zeit der Trächtigkeit und des Fohlenführens mögliche Platzierungen) als das was am Ende an Zahlung herauskommen könnte.
                                  Das Problem an Haftpflichtschäden ist, dass man sie erstmal nachweisen muss und es ist immer schwierig Schäden zu belegen wie 'wenn die Stute nicht tragend gewesen wäre hätte sie in dieser Zeit 4 M-Dressuren gewonnen'. Du verstehst das Dilemma?
                                  Etwas anderes wäre es sicherlich, falls Deine Stute - was natürlich niemand hoffen will - bei der Geburt verletzt wird oder gar stirbt. Das dürfte noch die besten Aussichten auf Ersatzleistung haben aber auch dann gibt es eben nur das ersetzt was tatsächlich in Euro und Cent an Schaden entstanden ist im Klartext maximal der Zeitwert Deiner Stute.
                                  Ich kann verstehen, dass Du Dich auf die Aussagen von Leuten verlassen hast, die Du für kompetent gehalten hast. Es ist auch ein relativ seltenes Ereignis, dass eine ungewollte Bedeckung durch einen so jungen Hengst Folgen hat aber es ist wohl hauptsächlich deshalb selten, weil die meisten Leute so viel Verstand haben, ein Hengstfohlen in diesem Alter nicht mehr mit Stuten zusammen laufen zu lassen.
                                  Kommt also durchaus vor und vor allem kann man keinesfalls sicher ausschließen, dass ein Hengst in diesem Alter schon zeugungsfähig ist.
                                  Dennoch wirst Du vermutlich versicherungstechnisch das Nachsehen haben.

                                  Kommentar

                                  • tina_178
                                    • 18.03.2007
                                    • 3704

                                    #18
                                    Ich erinnere mich an einen Fall, wo ein Hundebesitzer "Alimente" für Welpen zahlen mußte, weil sein Rüde ungewollt Vater geworden war. Folgekosten durch das Fohlen entstehen siherlich, und das sind vermutlich mehr, als das Tier an Verkaufswert hat.
                                    Lerne Schweigen, ohne zu platzen !

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      Das sieht ein Gericht aber ganz sicherlich ganz anders zumal hier wie gesagt ja nichts zur Schadenverhütung getan wurde. Insofern geht man sicherlich schon mal von einem Mitverschulden aus wenn nicht sogar von einer billigenden Duldung der Trächtigkeit oder ticken die Gerichte hier in der Gegend nur so anders? Da sie das Fohlen spätestens zum Absetzen mittels Verkauf loswerden könnte kann man sicherlich dem SB oder dem Hengsthalter hier keine 'Alimente' aufdrücken. Würde mich jedenfalls sehr wundern weil mir kein derartiger Fall bei Pferden bekannt ist und die Frage steht ja doch schon häufiger mal im Raum.

                                      Kommentar


                                      • #20
                                        Der Pferdehalter haftet für solche Schäden. Und der Halter ist der SB. Hat er keine Versicherung dann kann er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

                                        Ich hätte allerdings auch nicht so lange gewartet. Ein Junghengst egal ob er befruchtet oder nicht kann erheblichen Schaden anrichten.

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