Zitat von Fusseltier
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Das Recht auf Schadensersatz scheidet wohl mangels Schaden aus (welcher Schaden soll Sir Alfred denn entstanden sein?)
Grundsätzlich werden Schutzverträge nur zur Absicherung des Wohls der Pferde geschlossen. Sie sollen nicht ohne Zustimmung des Voreigentümers zum Schlachter oder in schlechte Bedingungen verkauft werden. Solche Schutzverträge sollen von ihrer Rechtsnatur nicht die Wertsteigerung durch Ausbildung des Pferdes abschöpfen, da solche Verträge überwiegend nur für ältere oder Pferde mit gesundheitlicher Einschränkung geschlossen werden. Auch wenn jemand mit Schutzvertrag ein Pferd für 1 Euro gekauft hat (es wurde ihm übereignet), kann er es jederzeit verkaufen. Wurde nicht die Verpflichtung zum Vorkaufsrecht des Alteigentümers eingehalten, bleibt diesem nur die vereinbarte Vertragsstrafe oder ein eventueller Schadensersatzanspruch. Den Schaden und dessen Voraussetzungen muss er nachweisen.
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