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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausbau nur ohne Stall möglich - außer Zucht wird angemeldet ! Aaaahhhh



Wuschel
19.11.2009, 14:37
Hallo zusammen !
Ich bin in einer echt blöden Situation.
Wir werden neu bauen und haben natürlich den Pferdestall (zur Zeit 1 Pferd, 2 Ponys vorhanden) mit eingeplant.
Nun ist der Bauantrag wieder da, mit dem Hinweis: Es darf kein Stallgebäude gebaut werden.
Jetzt ist laut Auskunft unseres Landkreises der Bau eines Stallgebäudes nur möglich, wenn ich eine Pferdezucht anmelde.

Ich habe überhaupt, aber wirklich überhaupt keine Ahnung, wie sowas funktioniert, was ich wo machen/anmelden muss, etc. etc.

Kann mir jemand helfen ?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüsse
Wuschel

Uniqua
19.11.2009, 14:52
na sag mal...und das erfahre ich übers netz ?:rolleyes2:

oh man, das ist ja was !!!!!
und meine boxen habe ich für nächsten winter schon wieder neu unterverpachtet :cool:
scherz scherz


mäuschen, da gibts nur zwei möglichkeiten, oder drei :-)
entwerder du fängst mit dem züchten an.......
oder ihr nehmt einen fahrbaren stall, das ist denk ich erlaubt (der von m.b ist auch fexibel )
oder du verpachtest mir das land und ich bau da etwas drauf ;)

nein letzteres wohl nicht......

aber ich weiß eben von einer anderen bekannten, das sie auch keinen stall bauen durfte !!!!!
wobei das da ja schon landwirtschaft war, hmmmmm

und du darfst bestimmt nicht einfach nur so eine zuchtstute nehmen, sondern wirst gewinn erbring absicht haben müssen, oder ???

und nu ? was sagt dein göga ??????

ist denn sonst alles durch ????

:angel:

evt gibts hier ja leute die da mehr ahnung von haben.....

ohle
19.11.2009, 15:05
Ich würde mich bei Baufirmen informieren, die sich mit Stallbau auskennen. Dann soll man Dir auch von Amtsseite her den Paragraphen nennen, wo deren mündliche Aussage geschrieben steht.
Meine Erfahrung ist, dass Ämter erstmal alle Hebel in Bewegung setzen um Dich vom Bauen abzuhalten. Da werden auch gezielt Fehlinformationen gegeben und Dinge frei erfunden. Deshalb: jede Auskunft schriftlich geben lassen.
Mir sind da die wildesten Dinge mit den Ämtern passiert (wir wurden u.a. aufgefordert vor Bauanfrage erstmal 3 ha Land zuzukaufen etc), bis ich die korrekten Informationen (mit Paragraphen) von anderer Seite erhalten habe und so ganz anders beim Amt auftreten konnte.
Leider hatte ich mir damals nichts schriftliches geben lassen, denn einige Aussagen waren schlichtweg gelogen.

Ginella NB
19.11.2009, 15:21
Jetzt ist laut Auskunft unseres Landkreises der Bau eines Stallgebäudes nur möglich, wenn ich eine Pferdezucht anmelde.

Wie kann eine Behörde einen dazu zwingen wollen, Geld zu verbrennen???

Da würd ich ja bis vor den Bundesgerichtshof gehen...

Denen würd ich antworten, wenn ich eine gewerbl. Pferdezucht hätte, wär ich bei der Bank nicht mehr kreditwürdig :D

Timo
19.11.2009, 15:23
Hallo zusammen !
Ich bin in einer echt blöden Situation.
Wir werden neu bauen und haben natürlich den Pferdestall (zur Zeit 1 Pferd, 2 Ponys vorhanden) mit eingeplant.
Nun ist der Bauantrag wieder da, mit dem Hinweis: Es darf kein Stallgebäude gebaut werden.
Jetzt ist laut Auskunft unseres Landkreises der Bau eines Stallgebäudes nur möglich, wenn ich eine Pferdezucht anmelde.

Ich habe überhaupt, aber wirklich überhaupt keine Ahnung, wie sowas funktioniert, was ich wo machen/anmelden muss, etc. etc.

Kann mir jemand helfen ?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüsse
Wuschel

ruf mal bei Viehbrock Haus an

http://www.viebrockhaus.de Herr Wildfang

Die haben eine Adresse an der Hand von einem Architekten, der sich mit den Bauvorschriften in jedem Bundesland allerbestens auskennt und dir Tipps zu Durchsetzung geben kann, bzw. dir die Angelegenheit so passend macht, das es geht ;). Kostet natürlich ne Kleinigkeit aber es lohnt sich !

Uniqua
19.11.2009, 15:29
...das ist ganz einfach ginella...
wenn man hier im außenbereich als privatmann ein haus bauen möchte da gibt es eben viele auflagen und da kann man nicht einfach mal so just vor fun noch einen großen pferdestall dazu bauen !
ich denke da wird sie nicht so durchs loch kommen ! denke sie wird die zucht anmelden müssen
doch dann stellt sich die frage :
sie will ja so oder so eine stute haben , reicht das ? wie lange muss sie die zuchtabsicht/ nachzucht vorweisen können ?
nicht das sie in 5 jahren keine stute mehr hat und der landkreis dann sagt das der stall rückentwickelt werden muss.....

wir haben vor ein paar jahren neu gebaut und ich kenne mich mit einigen verordnungen hier schon aus :-)
@timo, ihr architekt hat ja schon alles andere durch, ich denke er muss da am ball blieben und jetzt das beste, bzw den besten weg aushandeln....

Mandy-Jane
19.11.2009, 15:46
Warum als Stall und nicht als Schuppen anmelden?

Timo
19.11.2009, 15:55
.
@timo, ihr architekt hat ja schon alles andere durch, ich denke er muss da am ball blieben und jetzt das beste, bzw den besten weg aushandeln.... der könnte aber ihrem Arch. den nötigen durchsetzungsfähigen hinweis geben

ditschi
19.11.2009, 16:05
Leute, hier kann man durch das Internet keine Ferndiagnose geben.
Dafür spielen da zu viele bauordnungsrechtliche Belange eine Rolle.

Wie sieht die Ausweisung im Flächennutzungsplan aus? Ist es Außenbereich, beplanter oder unbeplanter Innenbereich?
Wenn beplanter Innenbereich - wie sehen die Inhalte des Bebauungsplanes aus? Wenn unbeplanter Innenbereich - wie sieht die nähere Umgebung aus?

Usw. Usw. - ergo bleibt dir in der Tat nur die Möglichkeit, dich beraten zu lassen von Architekten usw. - oder aber persönliche Vorsprache bei der Behörde und dir die rechtliche Lage erklären lassen. Im persönlichen Gespräch kann man vieles mit Behörden klären, die sind nicht so schlimm.

Übrigens, ich zweifel an der Aussage, dass durch die evtl Zucht (kann man Zucht überhaupt anmelden?) eine Baugenehmigung erteilt werden könnte.

ditschi
19.11.2009, 16:07
Übrigens, gerade im Außenbereich ist das Bauen nur unter erschwerten Bedingungen möglich!

Nur für sog. privilegierte Vorhaben - Landwirte zum Beispiel. Und Hobbyzüchter ggf. - sofern die Zucht auf überwiegend eigener Futtergrundlage betrieben werden kann - soll heißen, viele ha. Eigenland müssen vorhanden sein.

Uniqua
19.11.2009, 16:45
das mit dem land, ditschi, sehe ich als größten knackpunkt, denn land ist nicht viel dabei....ich denke das sie dann wirklich mal bei viebrock anrufen sollten, so kanns kommen da denkt man alles kein problem und dann so :-(
denke das ist alles sehr komplex

Horsman
19.11.2009, 17:06
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Man braucht eigentlich nur zur Gemeindeverwaltung gehen und Einsicht in den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan nehmen. Da steht u.a. auch drin, ob Großtierhaltung erlaubt oder nicht.

Sportschecke
19.11.2009, 17:54
Ich habe diesen Kampf auch schon durch - und glücklicherweise gewonnen. Stallbau im Außenbereich, letztlich mußte ich nachweisen, daß ich Nebenerwerbslandwirt bin (incl. eigener o. gepachteter Flächen in Eigenbewirtschaftung, abhängig von der Anzahl der gehaltenen Pferde) und eine Pferdezucht betreibe. Der Krieg dauerte fast 2 Jahre. Mein Grundstück wurde in eine landwirtschaftliche Hofstelle umgewidmet.:)

Uniqua
19.11.2009, 18:44
bei ihr ist es noch eine hofstelle die zum privatgrundstück dann aber mit stallung umgeändert wird.....
ist in der art wie bei dir sportschecke, musst du als nebenerwerbslandwirt ( was wir auch sind ) nicht eine bestimmte fläche an land selber haben ?

Sportschecke
19.11.2009, 20:12
Ja, bei uns sind das 0,5 ha pro Pferd (Eigentumsland oder aber auch gepachtet). Wir machen unser Heu selber und das Finanzamt hat die Landwirtschaft anerkannt.

Asta
20.11.2009, 07:47
Leute, hier kann man durch das Internet keine Ferndiagnose geben.
Dafür spielen da zu viele bauordnungsrechtliche Belange eine Rolle.

Wie sieht die Ausweisung im Flächennutzungsplan aus? Ist es Außenbereich, beplanter oder unbeplanter Innenbereich?
Wenn beplanter Innenbereich - wie sehen die Inhalte des Bebauungsplanes aus? Wenn unbeplanter Innenbereich - wie sieht die nähere Umgebung aus?

Usw. Usw. - ergo bleibt dir in der Tat nur die Möglichkeit, dich beraten zu lassen von Architekten usw. - oder aber persönliche Vorsprache bei der Behörde und dir die rechtliche Lage erklären lassen. Im persönlichen Gespräch kann man vieles mit Behörden klären, die sind nicht so schlimm.

Übrigens, ich zweifel an der Aussage, dass durch die evtl Zucht (kann man Zucht überhaupt anmelden?) eine Baugenehmigung erteilt werden könnte.

Eigentlich Alles gesagt!
Die Antworten sind von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich!
Einen Nebenerwerbsbetrieb wg. 2 Pferden "zu gründen" würde ich wirklich gut bedenken! Und persönlich keinesfalls durchführen. (Der zust. Bauernverband oder Landvolk kann Dich beraten)
Es gibt ja auch ein paar Threads zum Thema.

Uniqua
20.11.2009, 09:50
na ja asta, aber wie soll sie sonst an ihren stall kommen, ganz darauf verzichten ???? ist auch schlecht, da schon 3 wallache vorhanden sind :-)

wenns was neues gibt kleine, dann schreib mir :-)
machen uns jetzt auf den weg nach vechta :-)
drücke die daumen das ihr einen weg findet

Birgit
20.11.2009, 09:58
in Hessen haben wir vom Amt für ländlichen Raum die Antwort bekommen, dass wir wenn wir als Nebenerwerbslandwirt anerkannt werden wollen u.a . ein wesentlicher Teil des Einkommens aus der Landwirtschaft erfolgen muß. Na das schafft ja auch ein anderer NL kaum, geschweige denn Pferdezüchter.

Wuschel
04.04.2010, 08:10
Oh ha - ich merke schon, da wird einiges auf uns zukommen !
Also - Fakt ist - Hausbau geht kräftig voran.
Wir sind im Außenbezirk, haben aber zur Gemeindeverwaltung und auch zum Landkreis einen guten Draht. Der Stall soll von uns nachgemeldet werden (nachträgliche Baugenehmigung). Laut Aussage vom LK ist für denen einfach nur wichtig, das eine Zuchteintragung (Eintragung im Zuchtverband) vorliegt, und auch der Wille zur Zucht da ist. Gut - das haben wir ja :-))
Wir warten mal ab - unser Architekt ist dran. Bin aber echt gespannt, ob da nachträglich noch was nachkommt - so wie ihr schreibt - mit Nebenlandwirtschaft anmelden und so......wer weiss.....

polarmaid
04.04.2010, 10:25
@wuschel Hast eine pn

Fife
04.04.2010, 10:28
Plane doch einfach 2 Unterstellplätze für Wohnmobile ein. Wohnmobile wegen der Höhe. Unterstellplätze weils dann nicht die höheren Brandauflagen unterliegt wie bei Garagen.

mics mibü
16.05.2010, 13:17
in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen bundesländer (findest du im netz) sind genehmigungspflichtige wie auch genehmigungsfreie gebäude aufgelisstet meißt einfach auf bestimmte größe beschränkt und straßenansichtsveränderungen. hoffe die neue heimat ist ein dorf und dann möglichst nicht eine neu angelegte wohnsiedlung!

Annemarie
17.05.2010, 23:37
Hallo zusammen !
Ich bin in einer echt blöden Situation.
Wir werden neu bauen und haben natürlich den Pferdestall (zur Zeit 1 Pferd, 2 Ponys vorhanden) mit eingeplant.
Nun ist der Bauantrag wieder da, mit dem Hinweis: Es darf kein Stallgebäude gebaut werden.
Jetzt ist laut Auskunft unseres Landkreises der Bau eines Stallgebäudes nur möglich, wenn ich eine Pferdezucht anmelde.

Ich habe überhaupt, aber wirklich überhaupt keine Ahnung, wie sowas funktioniert, was ich wo machen/anmelden muss, etc. etc.

Kann mir jemand helfen ?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Liebe Grüsse
Wuschel

Versuch es doch mal mit ein paar ganz dicken € Päckchen.Damit ist es schon einigen Leuten gelungen ,sogar in Landschaftsschutzgebieten richtig große Reitanlagen zu bauen.
Mein Vetter wollte nur sein ererbtes Haus um ca.20 m² erweitern,es ging nicht.Aber der Nachbar durfte aus einem ehemaligen kleinen Hof (früher mal für 10 Kühe samt Nachzucht und 30 Schweine ausgerichtet)eine etwas größere Reitanlage bauen ,für weit über 70 Pferde.Mit zwei neuen Reithallen und den neuen Pferdestall-Gebäuden,plus nochmal ein EFH dazu.
Und ich kenne Ortschaften,Gemeinden,Städte,Landkreise da wird den normalen EFH-Erbauern sogar vorgeschrieben wie hoch genau auf die cm der Gartenzaun sein muß,und genau welche Gehölze auf der Grundstücksgrenze angepflanzt werden dürfen.Von der Giebelausrichtung,der Dachschrägenneigung,den Dachüberständen ganz zu schweigen.In der Nachbarschaft wird aber ein Haus genehmigt mit ganz absurden Dächern wo so Türmchen und sowas drauf sind,mit einer ganz anderen Dacheindeckung.Und dieser Mensch ist auch freigestellt von der Vorgarten-Zaungestaltung.Wie kann das nur sein? Da sind sicherlich einige große Scheine rübergeschoben worden.

suznQ
18.05.2010, 00:03
tja die Bauordnung-Kaugummi-Paragraphen scheinen überall zu sein.
Hatte vor Kurzem auch so ne Situation. Wir leben in nem Dorf, Randlage - hinter uns FAST nur Grün und Wald, vor uns Bauernhöfe mit so 5T-10T m2 Fläche angrenzend zum Hof, mit Viehwirtschaft (ja ich lebe fast wie auf ner Alm) Gut. Rundherum EF-Häuser mit minimum 800m2 Grund. Dann kam da vor ein paar Jahren ein Baulöwe und knallte 48 Wohneinheiten ins Gründland - landwirtschaftliche Nutzfläche ( hm - JAAA sowas geht - mit entsprechenden Conections :D) Gebäudegröße nicht lt. Bauordnung - quasi der Umgebung angepasst. Weniger Gut. Wurde trotz Anrainerprotesten gebaut. Gar nicht gut. Aber iss so. .........................
Wollte dann letztes Jahr nen Freilauf-Hasenstall bauen (für 5 Zwergkaninchen) - quasi Tierschutzgerecht. Hab ca. 1800m2 Grund rund ums Haus. Lt. Bauordnung brauch ich für Nebengebäude unter 10m2 eine Bauanzeige - hab das brav gemacht mit selber konstruiertem Plan - der "Stall" hat 3 Seiten zu, ist in genehmigungsfähiger Höhe - ergo unter 2,50m und 6m2 groß. Dachte mir alles ne Formsache und paletti.
DENKSTE.
BAUVERHANDLUNG :scared: war angesagt!!!! Mit Sachverständiger und Bürgermeister und Amtsführer und Schriftführer und noch 2 Gemeinderäte. :scared:
Hasenstall ist nicht genehmigungsfähig WEIL ich bin im Wohngebiet und da darf man keine Gebäude für "die Vermehrung und Unterbringung von Tieren" bauen. :scared::D:scared::cursing:
Hab aber nen Original Hennenstall im Haus und mein Haus war ursprünglich ein Bauernwirtschaftl mit 3 Kühen und 5 Schweinen und 10 Hühner.
Den Hasenstall hab ich natürlich gebaut - Schwarzbau - bis dato noch keine Abbruchbescheid bekommen. Ich warte drauf.

Und aus dem Grund würd ich raten - lass es drauf an kommen. Bau deinen Stall für 4 Pferde dazu und dann sollen sie nen offiziellen Bescheid rauslassen.
Vorausgesetzt, dass du nicht in nem tatsächlich geschlossenem engliegendem Wohngebiet bist und du ne Idee hast wohin mit dem Pferdemist ohne Anrainerbelästigung. Aber ich geh mal davon aus, dass du auch genügend Koppelflächen für die Pferde hast - ergo mal gut 2 besser 5 Tausend m² Grundfläche.
(ja ich weiß, ich bin ein kleiner Revoluzer oder ein Anarchist - ober mei - ohne solche gäbs auch keine demokratische Weiterentwicklung)