wenn den Mitgliedern keine weitere Beitragserhöhung zuzumuten wäre?
Könnte ein Zuchtverband theoretisch insolvent werden,
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Zitat von Ginella NB Beitrag anzeigencool
keiner kennt darauf die antwort.....
Als juristische Person, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann ein Zuchtverband in die Insolvenz gehen.
... mein Kenntnisstand ...
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Wenn die Delegiertenkonferenz eine Erhöhung aber mit Mehrheit ablehnt???Zitat von royal valentino Beitrag anzeigeninsolvent=zahlungsunfähig,um das zu vermeiden werden die beiträge erhöht,oder?
Dann kann der Vorstand und der Geschäftsführer auch nichts machen!!!
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ein zuchtverband ist nicht staatlich,du meinst wohl die landgestüteZitat von Ginella NB Beitrag anzeigenda die zuchtverbände zumeist staatliche Institutionen sind, wahrscheinlich der steuerzahler, oder???
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Ginella, inwiefern sind Zuchtverbände denn STAATLICHE Organisationen???????
In Bayern vielleicht - bei uns schlicht und einfach e.V.
Und wenn die Mitglieder eine notwendige Beitragserhöhung ablehnen, sind sie mitverantwortlich für den Crash!
Wenn nicht mehr Beitrag - dann müssen eben Kosten gespart werden - weniger Personal, weniger Service....
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Ja, geht sogar ganz schnellZitat von Hobbyzüchter Beitrag anzeigenAls juristische Person, die keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann ein Zuchtverband in die Insolvenz gehen.
... mein Kenntnisstand ...
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Bei einem eingetragenen Verein haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen. In besonderen Fällen kann der Vorstand auch direkt belangt werden.Zitat von royal valentino Beitrag anzeigenund wer steht dann gerade für eine insolvenz?der geschäftsfüher oder der vorstand oder beide?
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Nein, an die Mitglieder direkt wird nicht herangetreten. Dafür gibt es ja das Insolvenzverfahren. Hier wird dem insolventen Verein die Möglichkeit, nach Antrag, der Restschuldbefreiung gegeben. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird ggf. der Verein aufgelöst und die Gläuibiger die nicht "bedient" werden können, haben im Endeffekt im wahrsten Sinne des Wortes "pech" gehabt.Zitat von aletheia Beitrag anzeigenUnd wenn nach der Veräußerung des Vereinsvermögens noch Rechnungen offen sind... dann werden diese von den Mitgliedern eingefordert.
An die Mitglieder eines insolventen Vereines wird nur herangetreten, wenn sie vorsätzlich das Vereinsvermögen verschwendet haben, als die drohende Zahlungsunfähigkeit schon ersichtlich war, bzw. vorlag. Diese Spezialfälle kommen aber in der Praxis nur selten vor und werden vorher genauestens durch den Insolvenzverwalter geprüft.
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Der Vorstand wird immer bei grob fahrlässig belangt. Ich kenne einen Fall da war sogar der Steuerberater Schuld - aber der hat ja ne HaftpflichtZitat von schimmelreiter 1977 Beitrag anzeigenBei einem eingetragenen Verein haftet der Verein mit dem Vereinsvermögen. In besonderen Fällen kann der Vorstand auch direkt belangt werden.
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Ich glaube du verwechselst das mit den Leitern der Landgestüte, die sind meist verbeamtet oder zumindest im höheren öffentlichen Dienst. Die Geschäftsführer der Zuchtverbände sind ganz normale Angestellte (Arbeitnehmer) der Zuchtverbände.Zitat von Ginella NB Beitrag anzeigenWenn die Zuchtverbände nicht staatlich sind, warum sind die obersten Herren (Zuchtleiter & Co.) dann Beamte ? ? ?
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Also soweit ich weiss, ist z.b. unser Hr. Tewes verbeamtet.
Die Vorstände der Regionalverbände sind aber keine Beamten.
Da Bayern ja auch kein anderer Zuchtverband ist als BW, Hanno., Meck-Pom, ect. bin ich jetzt mal davon ausgegangen, das das überall so ist. (Ausser vielleicht Oldenburg, Holstein, Trakehner)
ich verwechsel das durchaus nicht mit den Landstallmeistern.
Die stehen wieder auf einem anderen Blatt.Zuletzt geändert von Gast; 03.12.2008, 14:14.
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